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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11296)

Anzahl ausländischer Übermittlungsersuchen und davon betroffener Personen, anfragende Staaten, Angaben zur Entscheidungspraxis, Aufbewahrung der Anfragen, Erkenntnisse über die Verwendung übermittelter Daten bei den anfragenden Stellen, nachträgliche Protokollierung mündlich erteilter Auskünfte<br /> (insgesamgt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.05.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1321523. 04. 2013

Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11296)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fragesteller hatten in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11086 darauf hingewiesen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ein unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets sensibler Vorgang ist. Um sich ein Bild davon zu machen, inwieweit seitens der Bundessicherheitsbehörden diese Sensibilität beachtet wird, hatten sie sich nach dem Volumen des Datenaustausches erkundigt. Die Bundesregierung hatte mehrere Fragen mit dem Hinweis, es erfolge keine statistische Erfassung über empfangene und übermittelte personenbezogene Daten (beispielsweise beim Bundeskriminalamt – BKA), unbeantwortet gelassen.

Die Fragesteller gehen allerdings davon aus, dass sowohl beim BKA als auch den anderen Bundessicherheitsbehörden, wenn schon nicht die übermittelten Daten als solche, dann aber doch wenigstens Eingang und Erledigung entsprechender Ersuche aus dem Ausland, akten- oder dateimäßig erfasst werden. Schließlich kann ein Ersuchen nicht bearbeitet werden, ohne zuvor erfasst zu werden. Diese Erfassung hinterlässt zwangsläufig Spuren in Akten- oder Dateiform. Ebenso müssen Vermerke angefertigt werden, ob ein Ersuchen bewilligt oder abgelehnt wird. Sollten sich die Fragesteller sich dabei irren, bitten sie die Bundesregierung um entsprechende Aufklärung, wie mit solchen Ersuchen verfahren wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Ersuche nach Übermittlung personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten hat das BKA (auch in seiner Eigenschaft als Zentralstelle für andere Behörden) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 entgegengenommen?

a) Daten wie vieler Personen waren von der Anfrage betroffen?

b) Von welchen Staaten und Behörden stammten die Ersuche jeweils?

c) Wie wurde über die Ersuche entschieden (bitte nach jeweils anfragender Behörde aufgliedern und darlegen, über wie viele Personen dabei Daten übermittelt wurden)?

d) Aus welchen Datenbeständen respektive Dateien wurden die Daten jeweils übermittelt?

e) In wie vielen Fällen wurde anlässlich der Übermittlung der Daten eine eigens vorgenommene Sachstandserhebung oder eine anlässlich der Anfrage vorgenommene Aktualisierung von Daten vorgenommen?

2

Wie werden Ersuche nach Übermittlung personenbezogener Daten durch ausländische Sicherheitsbehörden beim BKA sowie bei der Bundespolizei archiviert und aktenkundig gemacht?

a) Wie lange werden die Ersuche sowie Unterlagen über daran anschließende Behördenmaßnahmen (Ablehnung, Annahme, Erledigung usw.) aufbewahrt?

b) Wie gestaltet sich das Prozedere einer Datenübermittlung, und inwiefern ist es statistisch auswertbar?

3

Da die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11296 zur Übermittlung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Phänomenbereich „Linksextremismus“ für die Jahre 2010 und 2011 nur die Zahl der „Fälle“ mitgeteilt hat, nicht aber die Zahl der Personen, über die Daten übermittelt wurden, über wie viele Personen wurden 2010 und 2011 jeweils Daten übermittelt?

a) Wie gestalten sich diese Zahlen (für alle Phänomenbereiche) für das Jahr 2012?

b) Wie wurden die Ersuche jeweils begründet?

c) Inwiefern standen die Ersuche in Zusammenhang mit internationalen Großereignissen (bitte möglichst genau ausführen)?

d) Wie viele der betroffenen Personen stehen im Verdacht, an Gewalttaten bzw. deren Vorbereitung beteiligt zu sein?

e) In wie vielen Fällen und über wie viele Personen hat das BfV Daten über Rechtsextremisten an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt?

4

Da die Frage 2b auf Bundestagsdrucksache 17/11296 nicht beantwortet wurde, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von ausländischen Sicherheitsbehörden erhaltenen Unterrichtungen über die Verwendung der übermittelten Daten und die dadurch erzielten Ergebnisse?

5

Inwiefern achten die Bundessicherheitsbehörden darauf, dass mündlich übermittelte Ersuche um Datenübermittlung, die aufgrund der Eilbedürftigkeit zunächst nur mündlich gestellt werden, wie vorgesehen innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt werden?

a) Wie wird der Eingang mündlicher Ersuche protokolliert?

b) Falls keinerlei Eingangsprotokollierung erfolgen sollte, welche Möglichkeiten haben, und welche Möglichkeiten nutzen die Bundessicherheitsbehörden, sicherzustellen, dass tatsächlich schriftliche Bestätigungen eingehen?

c) Wenn es bislang keine Möglichkeiten gibt, das Nachreichen schriftlicher Bestätigungen zu kontrollieren, was will die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Bestimmungen in den Abkommen nicht einfach ignoriert werden, weil ihre Einhaltung sowieso niemand kontrolliert?

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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