Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Ein wesentliches Element ist die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe, wofür unter anderem die verschiedenen bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungssysteme zuständig sind. Sanktionen und Leistungskürzungen verletzen das Grundrecht auf die Gewährleistung des physischen Existenzminimums und des Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie sind somit verfassungswidrig (vgl. Wolfgang Neskovic/Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit, Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, 03/12, 134 bis 140).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2012?
Wie viele Erwerbsfähige erhielten Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2012, und wie viele nicht Erwerbsfähige?
Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik Deutschland nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme), in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in Anspruch (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu bekämpfen?
Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gingen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland bei den zuständigen Behörden ein, und wie viele wurden in diesen einzelnen Jahren erledigt?
Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialgerichten eingereicht, und wie viele in diesen Jahren abschließend behandelt?
Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leistungen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 entwickelt?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012, die ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurde?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Zahl der neu festgestellten Sanktionen und der durchschnittliche Bestand der Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart, nach Sanktionen für Erwerbsfähige und nicht Erwerbsfähige) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II, und wie hoch war der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen nach § 31 und § 32 SGB II (bitte getrennt nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart angeben und die ab 2011 geänderten Sanktionsparagraphen und Personengruppen vergleichbar zu den anderen Jahren abbilden)?
Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. (getrennt) des SGB XII (bitte getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht angeben)?
Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) nahmen in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung keine oder geringere Leistungen, als ihnen zustehen, in Anspruch (verdeckt Arme) (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?
Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern nach dem SGB XII wurden in den einzelnen Jahren von 2005 und 2012 in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, und wie viele wurden in diesen Jahren erledigt (bitte getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt angeben)?
Wie viele Klagen wurden im Rechtskreis des SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialgerichten eingereicht, und wie viele Klagen wurden in diesen Jahren abschließend behandelt (bitte getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt angeben)?
Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 entwickelt?
Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 entschieden wurde?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik die Zahl der Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (bitte getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung und nach den jeweils neu festgestellten und durchschnittlichen Bestand der Leistungseinschränkungen/Leistungsverwehrungen angeben)?
Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2012 die Anzahl der erledigten Widersprüche und behandelten Klagen durch Leistungsbeziehende gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII, und wie hoch war dabei der Anteil der für die Leistungsbeziehenden ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik Deutschland gegen Leistungseinschränkungen nach § 26 und § 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (bitte getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung angeben)?
Sollten die Fragen 13 bis 20 durch die Bundesregierung nicht beantwortet werden können, wird gefragt, wie die Bundesregierung ohne diese Informationen prüfen und sicherstellen will, dass für alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und bundesgesetzlicher Regelungen garantiert wird?
Wie hoch war die offizielle Anzahl Arbeitsloser, und wie hoch war die Arbeitslosenquote in Deutschland von 2005 bis 2012 (bitte Bereich SGB III und SGB II getrennt angeben)?
Wie viele der Bundesagentur für Arbeit bekannte offene Stellen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt standen im Durchschnitt der jeweiligen durchschnittlichen Anzahl offizieller Arbeitsloser in den Jahren von 2005 bis 2012 in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber?
Wie hoch war bei den offenen Stellen der Anteil Leiharbeit, der Anteil der Teilzeit, der Anteil der Praktikantenstellen, der Anteil der befristeten Stellen in Vollzeit und Teilzeit im Durchschnitt in den Jahren 2005 bis 2012?