Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Werken des Bundes
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/12347) wurde die heterogene Situation bei Lizenzeinnahmen von Bundesbehörden aus urheberrechtlich geschützten Werken deutlich. Zudem erklärte die Bundesregierung, derzeit eine Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen entwickeln zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie setzen sich die Lizenzeinnahmen (1,3 Mio. Euro) des Bundesministeriums der Justiz im Einzelnen zusammen?
Warum fehlen Behörden wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und diverse Einrichtungen der Ressortforschung?
Ist dies auf Unkenntnis der Lizenzeinnahmen oder auf Fehlen von Lizenzeinnahmen zurückzuführen?
Plant die Bundesregierung eine Regelung, die Auskünfte bezüglich der Lizenzeinnahmen der mittelbaren Bundesverwaltung verpflichtend gestaltet?
Wenn nein, warum nicht?
Zieht die Bundesregierung positive Erfahrungen aus dem freien und gebührenlosen Austausch urheberrechtlich geschützter Werke des Bundes zwischen den Verwaltungen auch für eine zukünftig offenere Lizenzpolitik für die Allgemeinheit?
Welche Einnahmen würden wegfallen, wenn die Nutzung von Werken des Bundes an sich unter einer weitgehenden Lizenz, wie etwa Creative Commons 0 oder Creative Commons BY, gestellt würde und Gebühren nur noch für die Recherche, Bereitstellung und Kopie auf physischen Datenträgern anfielen?
Welche Firma ist mit der Erstellung der in der Antwort zu den Fragen 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 17/12347 genannten Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt?
Welche Behörde hat diese Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Auftrag gegeben?
Welchen Funktionsumfang soll die Software aufweisen?
Warum hat die Bundesregierung keine handelsübliche Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen verwendet?
Ist die Software trotz der bisher angefallenen Kosten immer noch in der Entwicklung, und wenn ja, bis wann und warum?
Besteht bei der Bundesregierung die Absicht, Erkenntnisse darüber zu erlangen, in welchem Ausmaß Wertschöpfungsprozesse durch Werke und Werksammlungen, die vom Bund erstellt wurden und entweder nach § 5 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) gemeinfrei sind oder vom Bund unter einer Lizenz veröffentlicht wurden, die die kostenfreie Nutzung durch jedermann vorsieht, angestoßen wurden?
Überwacht die Bundesregierung die Nachnutzung der Bilder aus ihrem Fotoangebot auf der Internetseite www.flickr.com, und wenn ja, in welcher Form?