Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit
der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik unterrichtet die Mitglieder des Deutschen Bundestages alle zwei Jahre über seine Arbeit und gibt dabei auch seinen Kenntnisstand zu den inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bekannt.
Auf Bundestagsdrucksache 17/4700 erklärte der Bundesbeauftragte gegenüber den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, dass 1989 rund 280 000 Menschen hauptamtlich oder inoffiziell im Dienst des MfS gestanden haben (S. 11), davon entfallen 91 000 auf hauptamtliche Mitarbeiter und 189 000 auf inoffizielle Mitarbeiter. Auf Bundestagsdrucksache 14/7210 versteht der Bundesbeauftragte unter „inoffiziellen Mitarbeitern“ des MfS IM (Inoffizielle Mitarbeiter) und GMS (Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit) (S. 33). In diesem Sinne äußert er sich auch auf den Bundestagsdrucksachen 13/8442 (S. 18), 16/13020 (S. 38) und auch auf der jüngsten Bundestagsdrucksache 17/12500 (S. 70). Auf Bundestagsdrucksache 15/1530 geht er von zuletzt 3 000 bis 3 500 inoffiziellen Mitarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) aus, von denen 1 550 von der Hauptverwaltung A und geschätzte 2 000 von Abwehrdiensteinheiten geführt wurden (S. 66); ähnlich auf Bundestagsdrucksache 16/13020 (S. 71). Dabei stützt sich der Bundesbeauftragte auf Bundestagsdrucksache 16/13020 wesentlich auf die Untersuchung „Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Teil 3: Statistik“ (S. 71).
Der Bundesbeauftragte hat sich von den hier zitierten bisherigen Erklärungen gegenüber den Mitgliedern des Deutschen Bundestages mit der Publikation „Stasi konkret“, die im Februar 2013 erschienen ist und von seinem Wissenschaftler Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk im Rahmen einer Nebentätigkeit erstellt worden sein soll, faktisch distanziert. Hierüber unterrichtete er die Mitglieder des Deutschen Bundestages in seinem 2013 vorgelegten Tätigkeitsbericht auf Bundestagsdrucksache 17/12500 nicht. Die Publikation „Stasi konkret“ ließ er vor Veröffentlichung in seiner Behörde daraufhin prüfen, ob die darin enthaltenen Feststellungen dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) gemäß sind. Dies ließ er durch seinen Abteilungsleiter Forschung hoheitlich feststellen und bestätigen. Somit sind die darin enthaltenen Ausführungen dem Bundesbeauftragten zuzurechnen – er macht sich diese somit zu Eigen.
Nach der Publikation „Stasi konkret“ waren nicht 189 000 inoffizielle Mitarbeiter des MfS zuletzt aktiv, sondern 109 000. Die Zahl 189 000 sei vom Bundesbeauftragten künstlich hochgerechnet worden, folglich wurden die Mitglieder des Deutschen Bundestages falsch unterrichtet. Die IM-Kategorien „Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit“ (GMS) – zuletzt 30 000 – und „Inoffizielle Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens“ (IMK) – zuletzt 33 000 – sind demnach in der Gesamtsumme der inoffiziellen Mitarbeiter des MfS nicht weiter zu berücksichtigen. Außerdem waren nicht 3 000 bis 3 500 inoffizielle Mitarbeiter des MfS in der Bundesrepublik Deutschland zuletzt aktiv gewesen, sondern nach „Stasi konkret“ etwa 2 000.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele inoffizielle Mitarbeiter (IM und GMS) führte das MfS nach Erkenntnissen des Bundesbeauftragten in den Jahren 1988/1989?
Waren es 189 000 oder 109 000?
Wie viele inoffizielle Mitarbeiter führte das MfS nach Erkenntnissen des Bundesbeauftragten in den Jahren 1988/1989 in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin?
Waren es 3 000 bis 3 500 oder 2 000?
Sind Personen, die vom MfS als GMS erfasst waren, in der Regel als inoffizielle Mitarbeiter des MfS nach dem StUG anzusehen?
Sind Personen, die vom MfS als IMK erfasst waren, in der Regel als inoffizielle Mitarbeiter des MfS nach dem StUG anzusehen?
Hat die Behörde des Bundesbeauftragten Bescheide nach dem StUG herausgegeben, wonach inoffizielle Mitarbeiter Personen sind, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt haben und vom MfS mit den IM-Kategorien GMS bzw. IMK erfasst waren?
Erfolgte diese Herausgabe auch, wenn lediglich eine Karteikarte auf eine GMS- bzw. IMK-Erfassung hinwies, aber keine Akten vorhanden waren?
Wird die Behörde des Bundesbeauftragten nach dem StUG auch weiterhin Bescheide herausgeben, wenn inoffizielle Mitarbeiter Personen sind, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereiterklärt haben und vom MfS mit den IM-Kategorien GMS bzw. IMK erfasst waren?
Werden nun Bescheide zu Bürgern, zu denen die Behörde Mitteilungen aufgrund ihrer Erfassung als GMS bzw. IMK gemacht hat, von der Behörde zurückgerufen?
Seit wann lag dem Bundesbeauftragten das Manuskript „Stasi konkret“ vor?
Trifft es zu, dass ihm das Manuskript bereits im November 2012 vorlag?
Welche Maßnahmen leitete der Bundesbeauftragte zu diesem Manuskript vor seiner Veröffentlichung hinsichtlich der neuen IM-Zahlen ein?
Hat er das Manuskript hinsichtlich der neuen IM-Zahlen vor seiner Veröffentlichung in der Forschungsabteilung, im wissenschaftlichen Beirat oder in der Publikationsredaktion erörtern und prüfen lassen, und wenn ja, jeweils wann (Datum)?
Wann (Datum) wurde die Erstellung des Manuskripts „Stasi konkret“ als Nebentätigkeit schriftlich beantragt?
Wer hat in der Personalabteilung wann (Datum) diese entgeltliche Nebentätigkeit genehmigt?
Hat der Verfasser die im Manuskript „Stasi konkret“ benutzten Stasi-Unterlagen selbst recherchiert?
Wurden ihm die Stasi-Unterlagen im Rahmen einer Nebentätigkeit pflichtgemäß von der zuständigen Abteilung Auskunft der Behörde ausgehändigt, und wenn ja, unter welcher Tagebuchnummer?
Wann (Datum) wurden die im Manuskript verwendeten Stasi-Unterlagen übergeben?
Wie viele Mitarbeiter der Forschungsabteilung recherchierten für dieses Manuskript während ihrer Dienstzeit, und wenn ja, in welchem Zeitraum?
Beabsichtigt der Bundesbeauftragte, aufgrund des Buches „Stasi konkret“ oder aus anderen Gründen, die Begriffsbestimmung für den inoffiziellen Mitarbeiter des MfS zu ändern?
Falls ja, wird er dann die bisherigen Bescheide abändern oder widerrufen?