Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium des Innern
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Zeitung „DIE WELT“ vom 7. Mai 2013 („Personalpolitik nach Parteibuch bei Friedrich – Eine erfolgreiche Arbeitsgerichts-Klage offenbart die zweifelhafte Einstellungspraxis im unionsgeführten Innenministerium“) soll es bei einem Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium des Innern zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die Zweifel an einer Personalauswahl gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes nach der „Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“ der Bewerberinnen und Bewerber begründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie lautet der Text der Ausschreibung für das Juristenauswahlverfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI), und wann und wo wurde die Ausschreibung veröffentlicht?
Welche Institutionen, Verbände usw. wurden durch das BMI, das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder persönlich durch den Leiter oder die Unterabteilungsleiter der Zentralabteilung oder Bedienstete der Arbeitsgruppe Z I 1 des BMI auf die Ausschreibung hingewiesen?
Wie war das Auswahlverfahren im Einzelnen ausgestaltet?
Mit welchen Erlassen hat das BMI gegenüber dem mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragten BVA welche Kriterien und deren Gewichtung für die „vergleichende tabellarische Auswertung aller Bewerbungen“ bzw. die „Vorauswahl unter allen eingegangenen Bewerbungen nach dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung“ festgelegt (Zitate von der Netzseite des BVA www.vsz.bund.de/cln_331/nn_2151326/VSZ/dienstleistungen/SZP/020__Service/010__Behoerden/behoerden__inhalt.html)?
Wie viele Bewerbungen sind auf die Ausschreibung eingegangen, wie viele davon erfüllten die formalen Mindestanforderungen der Ausschreibung, wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zum sog. Assessment-Center eingeladen, und wie viele haben ein Einstellungsangebot erhalten oder sollen es erhalten (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
Wie viele schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen befanden sich jeweils darunter?
Trifft es zu, dass nicht diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zum sog. Assessment-Center eingeladen wurden, die nach den vom BMI vorgegebenen Kriterien vom BVA die höchsten Punktzahlen erhalten hatten, sondern eine neue Auswahl unter allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die formalen Mindestanforderungen erfüllten, durch den Leiter der Zentralabteilung, Ministerialdirektor P. F., veranlasst und durch das Mitglied der Arbeitsgruppe Z I 1 des BMI durchgeführt wurde, und in welchem Zeitraum geschah dies?
An welchen Stellen der vom BVA aufgestellten Rangliste nach Punktzahlen standen jeweils die Bewerberinnen und Bewerber, die zum sog. Assessment-Center eingeladen wurden?
Wie begründet das BMI ggf. den Wechsel von Auswahlkriterien – anscheinend auch entgegen einem eigenen Erlass vom 21. Dezember 2011 – innerhalb eines laufenden Auswahlverfahrens, welche Kriterien wurden dieser neuen Auswahl zugrunde gelegt, und wann und wo wurden sie in einem Aktenvermerk dokumentiert, um die Transparenz des Verwaltungshandelns (vgl. § 2 der Anlage zu § 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – Registraturrichtlinie) zu gewährleisten?
Welche Kosten sind durch das Auswahlverfahren im BVA entstanden?
Wurden alle Bewerbungsunterlagen und die vom BVA erstellte „vergleichende tabellarische Auswertung aller Bewerbungen“ bzw. die „Vorauswahl unter allen eingegangenen Bewerbungen nach dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung“ der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung zugänglich gemacht, und wann und in welcher Weise ist dies erfolgt?
Wann hat das sog. Assessment-Center stattgefunden?
Trifft es zu, dass an dem sog. Assessment-Center nur zeitweise eine Psychologin teilgenommen hat?
In welcher Weise waren die sog. Interviews verbindlich strukturiert, um die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen, und wurde der Verlauf zeitnah protokolliert?
Trifft es zu, dass Bewerberinnen und Bewerber, die offensichtlich unzutreffende Angaben über ihre Sprachkenntnisse gemacht und damit mindestens versucht haben, sich die Teilnahme am sog. Assessment-Center durch Täuschung zu erschleichen, nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und durch „Nachrücker“ ersetzt wurden, und wenn ja, wie begründet das BMI dies?
Welchen Bewerberinnen und Bewerbern wurden bereits Ablehnungsbescheide bekanntgegeben, wann endet die Rechtsbehelfsfrist für Konkurrentenklagen, und wurden bereits Ernennungsurkunden ausgehändigt, oder ist beabsichtigt, die Ernennungsurkunden vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auszuhändigen?
Wurde den Bewerberinnen und Bewerbern, die das sog. Assessment-Center (einschließlich des strukturierten Interviews) erfolgreich absolviert hatten, mitgeteilt, dass als letzter Teil des Auswahlverfahrens noch ein Vorstellungsgespräch beim Leiter der Zentralabteilung vorgesehen sei?
Wann wurden diese Vorstellungsgespräche ggf. geführt, und wurde jeweils der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten die Teilnahme ermöglicht, und wenn nein, warum nicht?
In welchem Stadium des Auswahlverfahrens wurde erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot (vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrats und des Ergebnisses der amtsärztlichen Untersuchung) in Aussicht gestellt?
Trifft es zu, dass mindestens die Hälfte aller erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber über eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften verfügen: Mitgliedschaft bzw. Funktionärstätigkeit in der Jungen Union Deutschlands (JU), Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) oder Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU), Verwandtschaft mit Abgeordneten oder Berufstätigkeit für Abgeordnete von CDU oder CSU oder für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.? Wenn ja, wie bewertet das BMI dies oder hält es für Zufall?
Beabsichtigt der Bundesminister des Innern, angesichts sich für die Fragesteller aufdrängender Zweifel an der Rechtmäßigkeit, das Auswahlverfahren aufzuheben oder den Bundesrechnungshof mit einer Prüfung des Verfahrens zu beauftragen, bevor Ernennungsurkunden ausgehändigt werden, und wenn nein, warum nicht?