Ausweisungen im Jahr 2012
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im März dieses Jahres hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, erneut eine Ausweitung von Ausweisungstatbeständen gefordert. Im Interview mit der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 24. März 2013 forderte er, bei „salafistischer Hasspropaganda“ die Ausweisungstatbestände zu verschärfen. Die Kriterien für eine Ausweisung sollten klargestellt und ausgeweitet werden. Nach Ansicht des Bundesinnenministers sei es bislang möglich, politische Extremisten auszuweisen, nicht aber „gewaltbereite Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen“. Diese Forderung erstaunt, nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach eine Ausweitung von Ausweisungstatbeständen gab, die sich gegen so genannte Hassprediger richteten und gegen Personen, die dem Spektrum des „internationalen Terrorismus“, gemeint ist hiermit zumeist islamistisch motivierte Gewalt, zugerechnet werden.
Dr. Andrea Kießling, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Ruhr-Universität Bochum hingegen zeigt in der „Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik“ (ZAR, 2/2013, S. 48ff) in einem Beitrag mit dem Titel „Die Verschärfung des Ausweisungsrechts als symbolpolitisches Mittel gegen extremistische Bestrebungen – dargestellt am Beispiel der Salafisten“, dass es im deutschen Ausweisungsrecht bereits acht Ausweisungstatbestände gibt, die mit extremistischen und terroristischen Sachverhalten zu tun haben. Gerade bezogen auf die zitierten „salafistischen Hassprediger“ habe der Bundesinnenminister (zu einer früheren Gelegenheit) geradezu wörtlich auf eine bereits bestehende Vorschrift Bezug genommen. Es sei nicht ersichtlich, welche Anwendungsfälle der neue Ausweisungstatbestand erfassen solle. Er könne „nur sehr unbestimmt formuliert sein und früh im Gefahrenvorfeld einsetzen“. Dann wiederum bestehe die Gefahr, dass dieser neue Ausweisungstatbestand den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit verletze, weil das bloße Verbreiten von (wenn auch radikalen) Meinungen zur Voraussetzung einer Ausweisung gemacht werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 30. Juni 2012) im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte Ausweisungen der Jahre 2012, 2011 und 2010 gesondert angeben)?
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den systematischen Rückgang der ausgesprochenen Ausweisungen seit dem Jahr 2000 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1367, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 1)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 31. Dezember 2011) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte differenziert nach Geschlecht angeben)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 30. Juni 2012) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte differenziert nach Alter in den Schritten 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 26 Jahre, 27 bis 35 Jahre, 36 bis 60 Jahre, 60 Jahre und älter angeben)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 31. Dezember 2011) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Bundesländern (bitte für Ausweisungen der Jahre 2010 und 2011 eine gesonderte Auflistung nach Bundesländern machen)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 30. Juni 2012) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte für Ausweisungen des Jahres 2011 eine gesonderte Auflistung machen)?
Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten Ausländerinnen und Ausländer laut AZR zum Stand 30. Juni 2012, gegen die eine noch nicht wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 30. Juni 2012) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach befristet und unbefristet, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, sind (mit Stand 30. Juni 2012) im AZR als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert (bitte bei den noch aufhältigen Personen nach Bundesländern, den 15 häufigsten Herkunftsstaaten und Jahr der Ausweisung differenzieren)?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind (mit Stand 30. Juni 2012) im AZR gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach „noch nicht vollziehbar“, „sofort vollziehbar“ und „unanfechtbar“, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung zur jeweiligen Rechtsgrundlage bzw. den Gründen der erlassenen Ausweisungsverfügungen, und wenn sie keinerlei Kenntnisse oder Einschätzungen haben sollte, wie will sie die Angemessenheit der gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit von Ausweitungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) jenseits spektakulärer Einzelfälle bewerten?
Wie viele der Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging,
a) reisten „freiwillig“ aus,
b) wurden abgeschoben,
c) konnten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden (bitte nach Herkunftsländern, den Jahren 2010 und 2011 und dem Stand der Rechtskraft der Ausweisungsverfügung auflisten)?
Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, gegen wie viele Ausländerinnen und Ausländer auf der Grundlage von § 54 Absatz 5, 5a, 6 und 7 und der Nummer 9 bis 11 in § 55 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit Geltung der Regelungen eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, und wie viele hiervon rechtskräftig wurden?
In wie vielen Fällen hat die AG Status im vergangenen Jahr eine Überwachungsanordnung nach § 54a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Überwachungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat die AG Status im vergangenen Jahr eine Abschiebungsanordnung ohne vorherige Ausweisung nach § 58a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr auf Empfehlung der AG Status ein Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren gegen eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung eingeleitet (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit der Betroffenen und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
Was sind die von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich vorgestellten Überlegungen zur Ausweitung der Ausweisungstatbestände, über die er im Interview mit der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 24. März 2013 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) berichtet hat?
Welche konkreten Eckpunkte einer Neuregelung sehen aktuelle Entwürfe im Bundesministerium des Innern vor?
In welchen (beispielhaften) Fallkonstellationen sind die seit 2001 geschaffenen Ausweisungstatbestände im Bereich „Bekämpfung des politischen Extremismus und Terrorismus“ nicht auch in Bezug auf religiös motivierten Extremismus anwendbar, so dass sich die Notwendigkeit gesetzlicher Neuregelungen ergibt?