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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizeieinsatz bei Protesten gegen Rechtsextremismus in Berlin-Schöneweide

Frage der Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes mit Wasserwerfern, Reizgas und Räumpanzern der Polizei bei einer antifaschistischen Demonstration gegen einen Aufmarsch der NPD am 1. Mai 2013, Behinderung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses durch Polizeisperren<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.06.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1363223. 05. 2013

Polizeieinsatz bei Protesten gegen Rechtsextremismus in Berlin-Schöneweide

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Von der Polizei geschützt, demonstrierten am 1. Mai 2013 500 Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten auf einem Aufmarsch der NPD durch Berlin-Schöneweide. In diesem Stadtviertel unterhalten Rechtsextremisten mehrere Gaststätten und Läden, wie die Kneipe „Zum Henker“ und den Bekleidungs- und Waffenladen Hexogen. Tausende Menschen folgten einem Aufruf eines breiten Bündnisses aus antifaschistischen Gruppierungen, Parteien und Bürgerinitiativen, das zur Blockade der rechtsextremen Demonstration aufgerufen hatte. Bundes- und Landespolizei waren mit Hubschraubern, Räumpanzern und Wasserwerfern vor Ort präsent. Mehrfach setzte die Polizei Wasserwerfer, Reizgas, Schlagstöcke und Hunde gegen antifaschistische Demonstrantinnen und Demonstranten ein. Oppositionspolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. beklagten ein „martialisches“ und wenig kommunikatives Auftreten der Polizei und einen „unverhältnismäßigen“ Polizeieinsatz; die Gegendemonstranten seien „zu umfangreich behindert worden“ (www.berliner-zeitung.de/ berlin/1--mai-opposition-kritisiert-polizeieinsatz,10809148,22659940.html).

Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses wurden nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE. im Berliner Abgeordnetenhaus, Hakan Tas, am Passieren von Polizeisperren gehindert, während Journalistinnen und Journalisten durchgelassen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Für wie verhältnismäßig hält die Bundesregierung den Polizeieinsatz gegen antifaschistische Demonstrantinnen und Demonstranten am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide?

2

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Polizeiaufgebot am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide einschließlich schweren Geräts wie Wasserwerfer und Räumpanzer (Berliner Zeitung vom 24. Mai 2013 „Polizei sperrt Protestierer aus“) sowie der mehrmalige Einsatz von Wasserwerfern und Reizgas gegen die antifaschistischen Demonstrantinnen und Demonstranten dazu geeignet ist, zu der von der Bundesregierung regelmäßig angemahnten Zivilcourage gegen Rechtsextremismus zu ermutigen?

3

Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren am 30. April und 1. Mai 2013 im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der NPD in Berlin-Schöneweide und der antifaschistischen Proteste im Einsatz (bitte nach Kräften der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizei aufgliedern)?

4

Wie viele und welche Wasserwerfer und Räumpanzer aus welchen Polizeieinheiten waren am 1. Mai 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin-Schöneweide in Bereitschaft?

5

Wie oft und bei welchen Situationen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz von Reizgas, und welche Art und Menge dieses Stoffes wurde am 1. Mai 2013 in Berlin-Schöneweide versprüht?

6

Wie oft und bei welchen Situationen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz von Wasserwerfern?

a) Für wie verhältnismäßig hält die Bundesregierung die nach Informationen der Fragesteller mehrfach per Lautsprecher getätigte Androhung eines Wasserwerfereinsatzes zwischen 12.57 Uhr und 13.20 Uhr durch Wasserwerfer RZ 2 (Einheit RZ 632, BP 45 664), als Demonstrantinnen und Demonstranten am Rande einer angemeldeten Kundgebung an der Nalepastraße/Siemensstraße Sperrgitter umfassten und nach Polizeiangaben daran rüttelten?

b) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor Androhung dieses Wasserwerfereinsatzes der Aufzug durch die Polizei oder von Veranstalterseite aufgelöst?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, ob Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses Polizeisperren nicht passieren durften, während Journalistinnen und Journalisten von der Polizei durchgelassen wurden?

a) Aus welchem Grund durften die Abgeordneten die Polizeisperren nicht passieren?

b) Unterstützt die Bundesregierung nicht auch die Auffassung der Fragesteller, dass es Abgeordneten des Europaparlaments, des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kontrolle der Exekutive ermöglicht werden muss, Polizeisperren zu durchqueren (bitte begründen)?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sonderzüge der S-Bahn vom Bahnhof Südkreuz eingesetzt, um NPD-Anhängerinnen und Anhänger nach Berlin-Schöneweide zu bringen?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Auf welche Behörde geht der Beschluss zum Einsatz von Sonderzügen zurück?

c) Inwieweit handelte es sich dabei um geschlossene S-Bahn-Waggons mit Begleitung der Bundespolizei?

Berlin, den 23. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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