BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Soziale Folgen, Mehrausgaben und mögliche Gegenfinanzierung der Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 28. Mai 2013

Fragliche Finanzierbarkeit und soziale Ausgewogenheit der mehrere Milliarden Euro teuren Maßnahmen: Anhebung von steuerlichen Kinderfreibeträgen und Kindergeld, bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht, zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen; Umsetzungsstand und Finanzierung<br /> (insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1398313. 06. 2013

Soziale Folgen, Mehrausgaben und mögliche Gegenfinanzierung der Ankündigungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 28. Mai 2013

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat Ende Mai 2013 zahlreiche Maßnahmen angekündigt (vgl. Artikel „Die Pläne der Kanzlerin“, Handelsblatt vom 31. Mai 2013). Im Bereich der Steuer- und Familienpolitik hat sie in Aussicht gestellt, die kindbezogenenen Steuerfreibeträge auf das Niveau des Steuergrundfreibetrags für Erwachsene anheben und gleichzeitig das Kindergeld entsprechend erhöhen zu wollen. Im Bereich der Rentenpolitik will sie die Angleichung der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht für vor 1992 geborene Kinder erreichen. Geplant sei auch ein Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen. Laut Medienberichten hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für die Jahre 2014 bis 2017 darüber hinaus eine Aufstockung der Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur um jährlich 1 Mrd. Euro angekündigt.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll mehrere Milliarden Euro an zusätzlichen Ausgaben bzw. an Steuermindereinnahmen verursachen. Vorläufige Berechnungen veranschlagen die Kosten mit bis zu 30 Mrd. Euro im Jahr (vgl. „Merkel verspricht Milliarden“, Berliner Zeitung vom 1. Juni 2013). Beispielsweise sollen sich die Mehrausgaben für die Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge auf 7,5 Mrd. Euro belaufen (vgl. „Merkel kündigt Wahlgeschenke in Milliardenhöhe an“, Handelsblatt vom 31. Mai 2013).

Diese Ankündigungen werfen – öffentlich als auch innerhalb der Regierungskoalition – Fragen auf. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ am 2. Juni 2013 hat beispielsweise Vizekanzler Dr. Philipp Rösler die Frage der Finanzierbarkeit thematisiert: „Sozialpolitische Versprechungen, wie sie jetzt von der CDU vorgebracht werden, müssen auch finanzierbar sein“. Er rate dringend dazu, „auf dem Boden der wirtschaftlichen Vernunft zu bleiben“. Der Sprecher des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble betonte laut einem Pressebericht der „taz.die tageszeitung“ vom 5. Juni 2013, dass Konsolidierung für die Regierung Vorrang habe und die Bundesregierung im kommenden Jahr einen strukturell ausgeglichenen Haushalt anstrebe, sodass es nur begrenzte Spielräume gebe.

Bei den genannten Maßnahmen ist nicht nur die Finanzierbarkeit fraglich, sondern auch die soziale Ausgewogenheit. Denn schon heute liegt die maximale Entlastung von Familien mit Spitzeneinkommen deutlich über der Entlastung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch das Kindergeld. Expertinnen und Experten beziffern diese Besserstellung mit 93 Euro pro Monat für die ersten beiden Kinder (vgl. „Ein Herz für Familien“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Juni 2013). Durch eine Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene würde diese Besserstellung von Familien mit Spitzeneinkommen nochmal erheblich anwachsen.

Es stellt sich auch die Frage nach der richtigen Prioritätensetzung. Bezogen auf Familien stellen die am 28. Mai 2013 bekannt gewordenen Pläne von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Wesentlichen finanzielle Leistungen dar. Maßnahmen für den weiteren quantitativen wie qualitativen Ausbau der Bildungsinfrastruktur wie Ganztagskitas und Ganztagsschulen sind nicht Bestandteil der Ankündigungen. Die Europäische Kommission hat noch am 29. Mai 2013 von der Bundesregierung in ihren länderspezifischen Empfehlungen den Ausbau dieser Bildungsinfrastruktur angemahnt (vgl. Empfehlungen des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013, mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017, www.ec.europa.eu, S. 4). Daneben haben in den vergangenen Jahren wiederholt auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Nationale Bildungsbericht den weiteren Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen als Schlüssel für bessere Bildung und Integration, Gleichstellung und Armutsvermeidung (vgl. Nationaler Bildungsbericht 2012, Bundestagsdrucksache 17/11465, S. 56 bis 58) sowie die Erhöhung der Bildungsausgaben insgesamt verlangt (vgl. OECD-Indikatoren 2012, www.oecd.org).

Hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur gibt es bisher nur die Ankündigung der Bundesregierung, zusätzliche Finanzmittel dafür zur Verfügung stellen zu wollen. Unklar ist, ob diese durch Umschichtungen im Einzelplan 12 finanziert werden sollen. Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode geweigert, über neue Finanzierungsmodelle für den Verkehrsbereich wie die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen bzw. weitere Fahrzeugarten und Gewichtsklassen zu diskutieren und hat stattdessen mit der Einrichtung eines geschlossenen „Finanzierungskreislaufes Straße“ einen Verkehrsträger bevorzugt.

Allein mehr Geld in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren, wird im Übrigen nicht reichen. Es muss effizient eingesetzt und es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Daran mangelt es bei der aktuellen Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Kinderfreibeträge und Kindergeld

1. Plant die Bundesregierung die Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge, und wenn ja, auf welchen Betrag sollen die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben werden?

Wird dabei der Grundfreibetrag für Erwachsene in der Höhe, die er ab 1. Januar 2014 betragen wird, also 8 354 Euro, zugrunde gelegt?

2. Wie hoch wären die Mehrkosten für die Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 3 854 Euro, bzw. wieviel Steuermindereinnahmen würden sie verursachen?

Welcher Teil der finanziellen Auswirkungen entfiele dabei auf das höhere Kindergeld und welcher Teil auf die höheren Kinderfreibeträge?

3. Um wie viel Euro würde die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge – unter Berücksichtigung des Reichensteuersatzes von 45 Prozent und der Wirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge auf den Solidaritätszuschlag – steigen, wenn die Kinderfreibeträge auf das ab 1. Januar 2014 geltende Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 8 354 Euro angehoben würde?

4. Um wie viel Euro müsste das Kindergeld angehoben werden, um – unter der Annahme einer Erhöhung der Kinderfreibeträge auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 8 354 Euro – genau so hoch zu sein, wie die mögliche maximale Entlastung von Familien mit Spitzeneinkommen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge – unter Berücksichtigung des Reichensteuersatzes von 45 Prozent und der Wirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge auf den Solidaritätszuschlag?

5. Wie hoch wären die Mehrausgaben für eine solche Kindergelderhöhung?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass heute schon Familien mit Spitzeneinkommen über die steuerlichen Kinderfreibeträge eine höhere Förderung erfahren, als Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch das Kindergeld (vgl. „Ein Herz für Familien“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Juni 2013)?

7. Würde im Falle der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene dieser Unterschied nochmals vergrößert, und ist geplant, diesen Unterschied in der Förderung – teilweise oder ganz – abzubauen?

8. Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll dies erreicht werden, und welche Mehrausgaben würden diese Maßnahmen verursachen?

9. Wie hoch wären die eventuell verbleibenden Unterschiede in der Förderung?

10. Ab welchem Brutto-Einkommen wäre bei einem Ehepaar mit einem Alleinverdiener bzw. einer Alleinverdienerin und einem Kind/zwei Kindern/drei Kindern/vier Kindern die Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge günstiger als das Kindergeld?

11. Durch welche Maßnahmen sollen die finanziellen Auswirkungen der möglichen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen gegenfinanziert werden, und welche Einzelpläne wären davon in jeweils welcher Höhe betroffen?

12. Ist die Finanzierung dieser möglichen Maßnahmen bereits im Entwurf des Bundeshaushalts für 2014 und in der Finanzplanung bis 2017, die für die Verabschiedung im Bundeskabinett am 26. Juni 2013 angekündigt sind, berücksichtigt?

13. Sollen gegebenenfalls auch Familien entlastet werden, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen und die aufgrund der Anrechnung des Kindergelds auf diese Leistungen von der Erhöhung nicht profitieren können?

Falls ja, welche Entlastungen sind geplant, und mit welchen Mehrausgaben ist zu rechnen?

14. Inwieweit ist die mögliche Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge durch die Entwicklung des sächlichen Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs von Kindern begründet?

15. Inwieweit liegen der möglichen Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge konkrete Studien zur finanziellen Situation von Familien zugrunde?

Bewertung der Zeiten der Kindererziehung im Rentenrecht

16. Bestehen derzeit Pläne der Bundesregierung, eine bessere Bewertung von Zeiten der Kindererziehung vorzunehmen, und wenn ja, ist bei der besseren Bewertung von Zeiten der Kindererziehung ausschließlich an die Kindererziehungszeit nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) gedacht, oder käme auch eine Leistung in Anknüpfung an das Kindererziehungsleistungsgesetz, das für Kindererziehende gilt, die vor dem 1. Januar 1921 geboren sind, in Frage?

17. Sieht die Bundesregierung neben der möglicherweise verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch andere Maßnahmen für geeignet an, um die familienbedingt unsteten Erwerbsverläufe von Eltern von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, in der Alterssicherung besser zu berücksichtigen?

18. Plant die Bundesregierung die verbesserte Bewertung von Geburten vor dem 1. Januar 1992 im Umfang von einem Entgeltpunkt, oder plant sie eine volle Gleichstellung mit nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern?

19. Welcher Personenkreis soll für den Fall, dass eine verbesserte Bewertung von Kindererziehungszeiten geplant ist, von der angestrebten Neuregelung erfasst sein, und soll diese Regelung nur für die Rentenzugänge gelten, oder auch für den Bestand?

20. Soll es für den Fall, dass eine verbesserte Bewertung von Kindererziehungszeiten auch für den Bestand geplant ist, zu einer grundlegenden Neuberechnung der Rente kommen, und würden dabei auch andere Rechtsänderungen einbezogen werden, die seit dem Zeitpunkt des jeweiligen Rentenzugangs in Kraft getreten sind, sodass es auch zu einer Minderung des Rentenzahlbetrags kommen könnte?

21. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Forderung von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach einer Gleichbehandlung von Kindern ein Problem darin, dass die Kindererziehungszeiten – je nachdem, ob für west- und ostdeutsche Erziehende – möglicherweise einerseits mit dem aktuellen Rentenwert und andererseits mit dem um ca. 11 Prozent niedrigeren aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet werden?

Wann, und in welcher Form, sieht die Bundesregierung hier eine Angleichung vor?

22. Wäre eine rückwirkende Änderung, die nach Ansicht der Fragesteller willkürlich eine Ausdehnung um zwölf Monate vornimmt, verfassungskonform, oder würde der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, da es eben nicht zu einer Gleichstellung mit den nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern käme?

23. Soll im Falle einer rentenversicherungsinternen Lösung eine Ausweitung dieser Beitragszahlung erfolgen, um die Mehrausgaben zu kompensieren, oder ist stattdessen – da es sich um Leistungen für Geburten handelt, die in der Vergangenheit liegen – an eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses gedacht?

24. In welcher Größenordnung müssten entsprechende Bundeshaushaltsmittel in Ansatz gebracht werden, um die Mehrausgaben der Rentenversicherung auszugleichen, die entstünden, wenn für Geburten vor dem 1. Januar 1992 a) ein zusätzlicher Entgeltpunkt oder b) zwei zusätzliche Entgeltpunkte gewährt werden?

25. Wie würden sich die Werte (siehe Frage 24a und 24b) darstellen, wenn zwischen einer Gewährung für den Zugang und den Bestand differenziert würde?

26. Welche Auswirkungen auf die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung ergäben sich, wenn die entsprechenden Mehrausgaben in den oben geschilderten Fallkonstellationen nicht durch zusätzliche Bundeshaushaltsmittel gegenfinanziert würden, und wie würde sich der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung dadurch verändern?

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

27. Sind in dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2014, der am 26. Juni 2013 durch das Bundeskabinett beschlossen werden soll, in den Einzelplan 12 zusätzliche Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur eingestellt?

28. Plant die Bundesregierung zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur einzustellen, und wenn ja, wie, und in welcher Höhe?

29. Wie sollen die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur gegenfinanziert werden?

Werden sie im Rahmen des Entwurfs des Bundeshaushalts 2014 und der fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung jeweils für die Jahre 2015 bis 2017 durch Umschichtungen im Einzelplan 12 gegenfinanziert?

30. Ist auszuschließen, dass die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 durch die Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen sowie eine Absenkung der Tonnengrenze der Fahrzeuge oder durch die Einführung einer Pkw-Maut gegenfinanziert werden?

31. Werden die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils für die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße eingesetzt, oder sollen diese nur in den Bereich der Bundesfernstraßen investiert werden?

32. Wie sollen die möglichen zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Verkehrsträger sowie auf die Bereiche Aus- und Neubau sowie Erhalt verteilt werden?

33. Welche Prioritäten werden bei der Verteilung der möglichen zusätzlichen Investitionsmittel gesetzt, und erfolgt eine Zweckbindung der Mittel?

34. In welche Verkehrsprojekte werden die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 investiert, und nach welchen Kriterien sollen die Mittel aufgeteilt werden?

Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen

35. Plant die Bundesregierung ein Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen?

Wenn ja, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage sollen die möglichen Investitionen für die Sanierung von Schulgebäuden sowie für die Digitalisierung von Schulen realisiert werden?

36. Wie wäre sichergestellt, dass die durch die Investitionsmittel des Bundes frei werdenden Mittel der Kommunen und Länder tatsächlich für zusätzliches Lehrpersonal, Lernmaterialien oder den Ausbau der Schulsozialarbeit genutzt werden?

37. Inwieweit lehnt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung eines Programms zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel weiterhin die von der Fraktion der SPD vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich (Bundestagdrucksache 17/8455) ab, mit der auf Grundlage von verlässlichen Vereinbarungen die Sanierung von Schulgebäuden, der Personalausbau im Lehr- und Betreuungsbereich oder auch Ganztagsschulen flächendeckend ausgebaut werden könnten?

38. In welcher Größenordnung sollen die möglichen zusätzlichen Mittel für Bildungsinvestitionen für die Schulen in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden?

39. Wie viele Schulen sollen möglicherweise jeweils mit dem Modernisierungs- und dem Digitalisierungsprogramm erreicht werden?

40. Welches Verfahren ist für die Schwerpunktsetzung dieser möglichen Investitionsprogramme und die Auswahl der zu fördernden Schulen vorgesehen?

Wo sieht die Bundesregierung aktuell im Schulbereich die größten nachholenden Investitionsbedarfe?

41. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Änderung der mittelfristigen Finanzplanung des Einzelplans 30?

Inwieweit käme es damit im Einzelplan 30 zu stagnierenden bzw. schrumpfenden Bildungsinvestitionen und wachsenden Sparzwängen?

42. Inwieweit sollen nach den Planungen der Bundesregierung in der mittelfristige Finanzplanung des Einzelplans 30 insbesondere die mit dem Eckwertebeschluss für den kommenden Bundeshaushalt vom März 2013 gerade erst neu ausgebrachten globalen Minderausgaben von über 370 Mio. Euro aufgehoben bzw. verringert werden?

Umsetzungsstand und Finanzierung möglicher Maßnahmen

43. Wie ist der Umsetzungsstand der möglichen Maßnahmen in der Bundesregierung, und welcher Zeitplan ist zur Umsetzung vorgesehen?

44. Plant die Bundesregierung eine Umsetzung der möglichen Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode, die bekanntlich in Kürze endet?

45. Gibt es in der Bundesregierung bereits Vorarbeiten zu einzelnen Maßnahmen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Ende Mai 2013 angekündigt hatte (z. B. Familiensplitting, Mütterrente)?

46. Welche Spielräume bestehen im Bundeshaushalt für eine Finanzierung von Maßnahmen, die nach Schätzungen in der Presse etwa im zweistelligen Milliardenbereich liegen (vgl. „Die Pläne der Kanzlerin“, Handelsblatt vom 31. Mai 2013, „Merkel verspricht Milliarden“, Berliner Zeitung vom 1. Juni 2013), insbesondere wenn die Nettoneuverschuldung auf dem Niveau des Eckwertebeschlusses vom März 2013 gehalten wird?

47. Wie hoch wären die Mehrausgaben der Maßnahmen insgesamt, und mit wieviel Steuermindereinnahmen wären sie verbunden?

48. Sollen die möglichen Maßnahmen durch Steuererhöhungen finanziert werden?

49. Werden die möglichen Maßnahmen durch a) Ausgabenstreichungen und/oder b) Ausgabenkürzungen und/oder c) Steuererhöhungen finanziert?

50. Wenn ja, in welchen Bereichen sollen konkret entsprechende Maßnahmen (siehe Frage 49a bis 49c) gegenfinanziert werden (bitte unter Nennung der Einzelpläne und Titel spezifizieren)?

51. Ist zur Finanzierung der möglichen Maßnahmen eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme geplant?

52. Hält die Bundesregierung an dem Ziel der Haushaltskonsolidierung fest?

Fragen52

1

Plant die Bundesregierung die Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge, und wenn ja, auf welchen Betrag sollen die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben werden?

Wird dabei der Grundfreibetrag für Erwachsene in der Höhe, die er ab 1. Januar 2014 betragen wird, also 8 354 Euro, zugrunde gelegt?

2

Wie hoch wären die Mehrkosten für die Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 3 854 Euro, bzw. wieviel Steuermindereinnahmen würden sie verursachen?

Welcher Teil der finanziellen Auswirkungen entfiele dabei auf das höhere Kindergeld und welcher Teil auf die höheren Kinderfreibeträge?

3

Um wie viel Euro würde die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge – unter Berücksichtigung des Reichensteuersatzes von 45 Prozent und der Wirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge auf den Solidaritätszuschlag – steigen, wenn die Kinderfreibeträge auf das ab 1. Januar 2014 geltende Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 8 354 Euro angehoben würde?

4

Um wie viel Euro müsste das Kindergeld angehoben werden, um – unter der Annahme einer Erhöhung der Kinderfreibeträge auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene von 8 354 Euro – genau so hoch zu sein, wie die mögliche maximale Entlastung von Familien mit Spitzeneinkommen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge – unter Berücksichtigung des Reichensteuersatzes von 45 Prozent und der Wirkung der steuerlichen Kinderfreibeträge auf den Solidaritätszuschlag?

5

Wie hoch wären die Mehrausgaben für eine solche Kindergelderhöhung?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass heute schon Familien mit Spitzeneinkommen über die steuerlichen Kinderfreibeträge eine höhere Förderung erfahren, als Familien mit kleinen und mittleren Einkommen durch das Kindergeld (vgl. „Ein Herz für Familien“, Süddeutsche Zeitung vom 4. Juni 2013)?

7

Würde im Falle der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene dieser Unterschied nochmals vergrößert, und ist geplant, diesen Unterschied in der Förderung – teilweise oder ganz – abzubauen?

8

Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll dies erreicht werden, und welche Mehrausgaben würden diese Maßnahmen verursachen?

9

Wie hoch wären die eventuell verbleibenden Unterschiede in der Förderung?

10

Ab welchem Brutto-Einkommen wäre bei einem Ehepaar mit einem Alleinverdiener bzw. einer Alleinverdienerin und einem Kind/zwei Kindern/drei Kindern/vier Kindern die Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge günstiger als das Kindergeld?

11

Durch welche Maßnahmen sollen die finanziellen Auswirkungen der möglichen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen gegenfinanziert werden, und welche Einzelpläne wären davon in jeweils welcher Höhe betroffen?

12

Ist die Finanzierung dieser möglichen Maßnahmen bereits im Entwurf des Bundeshaushalts für 2014 und in der Finanzplanung bis 2017, die für die Verabschiedung im Bundeskabinett am 26. Juni 2013 angekündigt sind, berücksichtigt?

13

Sollen gegebenenfalls auch Familien entlastet werden, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen und die aufgrund der Anrechnung des Kindergelds auf diese Leistungen von der Erhöhung nicht profitieren können?

Falls ja, welche Entlastungen sind geplant, und mit welchen Mehrausgaben ist zu rechnen?

14

Inwieweit ist die mögliche Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge durch die Entwicklung des sächlichen Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs von Kindern begründet?

15

Inwieweit liegen der möglichen Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge konkrete Studien zur finanziellen Situation von Familien zugrunde?

16

Bestehen derzeit Pläne der Bundesregierung, eine bessere Bewertung von Zeiten der Kindererziehung vorzunehmen, und wenn ja, ist bei der besseren Bewertung von Zeiten der Kindererziehung ausschließlich an die Kindererziehungszeit nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) gedacht, oder käme auch eine Leistung in Anknüpfung an das Kindererziehungsleistungsgesetz, das für Kindererziehende gilt, die vor dem 1. Januar 1921 geboren sind, in Frage?

17

Sieht die Bundesregierung neben der möglicherweise verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch andere Maßnahmen für geeignet an, um die familienbedingt unsteten Erwerbsverläufe von Eltern von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, in der Alterssicherung besser zu berücksichtigen?

18

Plant die Bundesregierung die verbesserte Bewertung von Geburten vor dem 1. Januar 1992 im Umfang von einem Entgeltpunkt, oder plant sie eine volle Gleichstellung mit nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern?

19

Welcher Personenkreis soll für den Fall, dass eine verbesserte Bewertung von Kindererziehungszeiten geplant ist, von der angestrebten Neuregelung erfasst sein, und soll diese Regelung nur für die Rentenzugänge gelten, oder auch für den Bestand?

20

Soll es für den Fall, dass eine verbesserte Bewertung von Kindererziehungszeiten auch für den Bestand geplant ist, zu einer grundlegenden Neuberechnung der Rente kommen, und würden dabei auch andere Rechtsänderungen einbezogen werden, die seit dem Zeitpunkt des jeweiligen Rentenzugangs in Kraft getreten sind, sodass es auch zu einer Minderung des Rentenzahlbetrags kommen könnte?

21

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Forderung von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach einer Gleichbehandlung von Kindern ein Problem darin, dass die Kindererziehungszeiten – je nachdem, ob für west- und ostdeutsche Erziehende – möglicherweise einerseits mit dem aktuellen Rentenwert und andererseits mit dem um ca. 11 Prozent niedrigeren aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet werden?

Wann, und in welcher Form, sieht die Bundesregierung hier eine Angleichung vor?

22

Wäre eine rückwirkende Änderung, die nach Ansicht der Fragesteller willkürlich eine Ausdehnung um zwölf Monate vornimmt, verfassungskonform, oder würde der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, da es eben nicht zu einer Gleichstellung mit den nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern käme?

23

Soll im Falle einer rentenversicherungsinternen Lösung eine Ausweitung dieser Beitragszahlung erfolgen, um die Mehrausgaben zu kompensieren, oder ist stattdessen – da es sich um Leistungen für Geburten handelt, die in der Vergangenheit liegen – an eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses gedacht?

24

In welcher Größenordnung müssten entsprechende Bundeshaushaltsmittel in Ansatz gebracht werden, um die Mehrausgaben der Rentenversicherung auszugleichen, die entstünden, wenn für Geburten vor dem 1. Januar 1992 a) ein zusätzlicher Entgeltpunkt oder b) zwei zusätzliche Entgeltpunkte gewährt werden?

25

Wie würden sich die Werte (siehe Frage 24a und 24b) darstellen, wenn zwischen einer Gewährung für den Zugang und den Bestand differenziert würde?

26

Welche Auswirkungen auf die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung ergäben sich, wenn die entsprechenden Mehrausgaben in den oben geschilderten Fallkonstellationen nicht durch zusätzliche Bundeshaushaltsmittel gegenfinanziert würden, und wie würde sich der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung dadurch verändern?

27

Sind in dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2014, der am 26. Juni 2013 durch das Bundeskabinett beschlossen werden soll, in den Einzelplan 12 zusätzliche Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur eingestellt?

28

Plant die Bundesregierung zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur einzustellen, und wenn ja, wie, und in welcher Höhe?

29

Wie sollen die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur gegenfinanziert werden?

Werden sie im Rahmen des Entwurfs des Bundeshaushalts 2014 und der fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung jeweils für die Jahre 2015 bis 2017 durch Umschichtungen im Einzelplan 12 gegenfinanziert?

30

Ist auszuschließen, dass die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 durch die Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen sowie eine Absenkung der Tonnengrenze der Fahrzeuge oder durch die Einführung einer Pkw-Maut gegenfinanziert werden?

31

Werden die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils für die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße eingesetzt, oder sollen diese nur in den Bereich der Bundesfernstraßen investiert werden?

32

Wie sollen die möglichen zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Verkehrsträger sowie auf die Bereiche Aus- und Neubau sowie Erhalt verteilt werden?

33

Welche Prioritäten werden bei der Verteilung der möglichen zusätzlichen Investitionsmittel gesetzt, und erfolgt eine Zweckbindung der Mittel?

34

In welche Verkehrsprojekte werden die möglichen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 investiert, und nach welchen Kriterien sollen die Mittel aufgeteilt werden?

35

Plant die Bundesregierung ein Programm zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen?

Wenn ja, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage sollen die möglichen Investitionen für die Sanierung von Schulgebäuden sowie für die Digitalisierung von Schulen realisiert werden?

36

Wie wäre sichergestellt, dass die durch die Investitionsmittel des Bundes frei werdenden Mittel der Kommunen und Länder tatsächlich für zusätzliches Lehrpersonal, Lernmaterialien oder den Ausbau der Schulsozialarbeit genutzt werden?

37

Inwieweit lehnt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung eines Programms zur Modernisierung und Digitalisierung von Schulen durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel weiterhin die von der Fraktion der SPD vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich (Bundestagdrucksache 17/8455) ab, mit der auf Grundlage von verlässlichen Vereinbarungen die Sanierung von Schulgebäuden, der Personalausbau im Lehr- und Betreuungsbereich oder auch Ganztagsschulen flächendeckend ausgebaut werden könnten?

38

In welcher Größenordnung sollen die möglichen zusätzlichen Mittel für Bildungsinvestitionen für die Schulen in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden?

39

Wie viele Schulen sollen möglicherweise jeweils mit dem Modernisierungs- und dem Digitalisierungsprogramm erreicht werden?

40

Welches Verfahren ist für die Schwerpunktsetzung dieser möglichen Investitionsprogramme und die Auswahl der zu fördernden Schulen vorgesehen?

Wo sieht die Bundesregierung aktuell im Schulbereich die größten nachholenden Investitionsbedarfe?

41

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Änderung der mittelfristigen Finanzplanung des Einzelplans 30?

Inwieweit käme es damit im Einzelplan 30 zu stagnierenden bzw. schrumpfenden Bildungsinvestitionen und wachsenden Sparzwängen?

42

Inwieweit sollen nach den Planungen der Bundesregierung in der mittelfristige Finanzplanung des Einzelplans 30 insbesondere die mit dem Eckwertebeschluss für den kommenden Bundeshaushalt vom März 2013 gerade erst neu ausgebrachten globalen Minderausgaben von über 370 Mio. Euro aufgehoben bzw. verringert werden?

43

Wie ist der Umsetzungsstand der möglichen Maßnahmen in der Bundesregierung, und welcher Zeitplan ist zur Umsetzung vorgesehen?

44

Plant die Bundesregierung eine Umsetzung der möglichen Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode, die bekanntlich in Kürze endet?

45

Gibt es in der Bundesregierung bereits Vorarbeiten zu einzelnen Maßnahmen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Ende Mai 2013 angekündigt hatte (z. B. Familiensplitting, Mütterrente)?

46

Welche Spielräume bestehen im Bundeshaushalt für eine Finanzierung von Maßnahmen, die nach Schätzungen in der Presse etwa im zweistelligen Milliardenbereich liegen (vgl. „Die Pläne der Kanzlerin“, Handelsblatt vom 31. Mai 2013, „Merkel verspricht Milliarden“, Berliner Zeitung vom 1. Juni 2013), insbesondere wenn die Nettoneuverschuldung auf dem Niveau des Eckwertebeschlusses vom März 2013 gehalten wird?

47

Wie hoch wären die Mehrausgaben der Maßnahmen insgesamt, und mit wieviel Steuermindereinnahmen wären sie verbunden?

48

Sollen die möglichen Maßnahmen durch Steuererhöhungen finanziert werden?

49

Werden die möglichen Maßnahmen durch a) Ausgabenstreichungen und/oder b) Ausgabenkürzungen und/oder c) Steuererhöhungen finanziert?

50

Wenn ja, in welchen Bereichen sollen konkret entsprechende Maßnahmen (siehe Frage 49a bis 49c) gegenfinanziert werden (bitte unter Nennung der Einzelpläne und Titel spezifizieren)?

51

Ist zur Finanzierung der möglichen Maßnahmen eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme geplant?

52

Hält die Bundesregierung an dem Ziel der Haushaltskonsolidierung fest?

Berlin, den 10. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen