Polizeigewalt gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockupy-Proteste
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Inge Höger, Katja Kipping, Harald Koch, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Ulrich Maurer, Niema Movassat, Jens Petermann, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gegen die Austeritätspolitik der Troika aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Kommission haben am ersten Juni-Wochenende bis zu 20 000 Menschen in Frankfurt am Main demonstriert. Die „Blockupy-Proteste“ richteten sich, wie es im Aufruf dazu heißt, dagegen, die „Sanierung des Kapitalismus in Europa auf dem Rücken der Lohnabhängigen, der Erwerbslosen, der Rentner_innen, der Migrant_innen und der Jugendlichen“ auszutragen. Auch gegen den Abbau demokratischer Rechte im Zuge der „Verarmungs- und Verelendungspolitik“ wurde demonstriert.
Die Demonstration, die am 1. Juni 2013 zum Sitz der Europäischen Zentralbank führen sollte, stieß jedoch auf massive Polizeigewalt, die zu einem vorzeitigen Abbruch der Demonstration führte.
Der Tenor der Medienberichterstattung ist eindeutig: Die Gewalt ging von der Polizei aus, die gegen eine friedliche Demonstration völlig unverhältnismäßige Mittel eingesetzt habe. Die Grundrechte sind dabei faktisch außer Kraft gesetzt worden. Selbst konservative Zeitungen, die bei Konflikten zwischen Demonstrantinnen und Demonstranten sowie der Polizei für gewöhnlich Partei für die Polizei ergreifen, üben scharfe Kritik an deren Vorgehen.
So heißt es in der „FAZ“ vom 2. Juni 2013, die Polizei gerate „nach Einsatz in Erklärungsnot“. Der Einsatz, bei dem mehrere hundert Personen für mehrere Stunden eingekesselt worden waren, habe sich gegen eine „bis dahin friedliche Demonstration“ gerichtet. Intern, so die „FAZ“ weiter, werde der Einsatz von Polizisten kritisiert: „Auch die Brutalität, mit der einige der Einsatzkräfte vorgegangen seien, können sie nicht nachvollziehen, weil es ihrer Ansicht nach keinen Grund dafür gegeben habe“.
Die Polizei setzte bei ihrem Vorgehen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten massiv Reizmittel ein: „Unvermittelt“ seien die Beamten in den Demonstrationszug eingedrungen, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ vom 2. Juni 2013. „Sie schubsen die Teilnehmer beiseite, sie decken sie mit Pfefferspray ein“. Ein Journalist, der gerade das Fronttransparent fotografierte, habe aus den Augenwinkeln gesehen, „dass jemand auf mich zustürmt […] Und dann hatte ich schon Pfefferspray im Gesicht.“ Die „taz“ ergänzt am 1. Juni 2013: „Mehreren Journalisten wurde von der Polizei aus nächster Nähe Pfefferspray in die Augen gesprüht“. Die „BILD Zeitung“ vom 3. Juni 2013 hält fest: „Besonders Beamte aus NRW [Nordrhein-Westfalen] fallen durch ihre Härte auch gegen Journalisten negativ auf. Die Aktivisten bleiben ruhig: ‚Wir sind friedlich, was seid ihr?‘“
„Der Kessel war unangebracht und unverhältnismäßig“, resümiert die „Süddeutsche Zeitung“ (3. Juni 2013). „Es entsteht der Eindruck, dass Hessens Regierung im Landtagswahlkampf ein Zeichen setzen wollte.“
Die „junge welt“ vom 3. Juni 2013 berichtet, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages am Beobachten der Polizeigewalt gehindert wurden. Der Abgeordnete Niema Movassat (DIE LINKE.) musste sich nach eigenen Angaben von Polizisten anhören: „Sie sind kein Abgeordneter! Der Ausweis ist gefälscht.“ Nach Angaben von Sanitätern mussten am 1. Juni 2013 rund 275 Personen behandelt werden, weil sie Verletzungen infolge von Pfefferspray, Schlagstockeinsatz oder Schläge erlitten hatten. Mindestens fünf Personen wurden vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Sanitätern wurde teilweise der Zugang zu Verletzten erschwert oder ganz verwehrt.
Einschätzungen der Organisatoren der Demo und ihrer Unterstützer, dass der Polizeikessel bereits im Vorfeld fest geplant war, werden von der „BILD Zeitung“ gestützt, die angibt, mehrere Polizisten hätten ihr gegenüber bestätigt: „Der Kessel war geplant“, um die Personalien der Eingekesselten aufzunehmen und sie mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen.
Mehrere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. wurden Augenzeugen der Polizeigewalt. So wurden selbst Demonstranten, die lediglich ihre Hand an Absperrgitter gelegt haben, mit Pfefferspray angegriffen. Zahlreiche Videos im Internet belegen, dass Pfefferspray nicht nur gezielt gegen einzelne Personen, sondern großflächig gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wurde (z. B. www.youtube.com/watch?v=Z8my9AZQIw4).
Den Fragestellern ist bewusst, dass die unmittelbare Verantwortung für den Polizeieinsatz beim Land Hessen liegt. Das gilt auch für Einsätze der Bundespolizei, sofern diese außerhalb ihres originären Zuständigkeitsbereiches etwa an Bahnanlagen erfolgen. Dennoch ist die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller verpflichtet, Fragen zu Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei unter Führung des Landes Hessen zu beantworten. Dies ergibt sich u. a. daraus, dass die Bundesregierung durchaus Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Unterstützungseinsätze hat, die Bundespolizei i. d. R. in die Einsatzplanung einbezogen ist und die Unterstützungseinsätze beispielsweise auf der Innenministerkonferenz thematisiert werden können. Wenn die Bundesregierung über ihre vor Ort eingesetzten Bundespolizisten im Besitz von Informationen ist, besteht kein Grund, diese dem Deutschen Bundestag vorzuenthalten.
Daher erwarten die Fragesteller nicht nur ausführliche Angaben der Bundesregierung zu den konkreten Handlungen der Bundespolizei, auch für solche unter Führung Hessens. Sie sind zudem der Auffassung, dass die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kein Alibi dafür ist, dass ein Bundesland mehrere Grundrechte faktisch außer Kraft setzt. Die Fragesteller sehen im Vorgehen der Polizei den Versuch, Kritik am Kapitalismus zu kriminalisieren. Diese ist aber weder eine Straftat noch ein Zeichen womöglich „extremistischer“ Gesinnung, sondern ein legitimes und aus Sicht der Fragesteller sogar notwendiges Unterfangen.
Insofern ist der Polizeieinsatz nach Auffassung der Fragesteller durchaus auch auf Bundesebene zu diskutieren. Durch den offensichtlich völlig unverhältnismäßigen Gebrauch von Pfefferspray muss auch die Frage nach einer gesetzlichen Begrenzung dieses gesundheitsgefährdenden Reizmittels wieder aufgeworfen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Waren Angehörige der Bundespolizei anlässlich der Blockupy-Proteste im Einsatz, und wenn ja, wie viele Beamtinnen und Beamten an jeweils welchen Tagen in welchen Zeiträumen und Orten (bitte sowohl Angaben zu Einsätzen im originären Zuständigkeitsbereich machen, als auch zu Einsätzen unter Führung des Landes Hessen)?
Hatte das Land Hessen weitere Unterstützungsersuchen an die Bundespolizei oder andere Bundesbehörden gerichtet, und wenn ja, welche, und inwiefern ist diesen nachgekommen worden (bitte vollständig auflisten)?
Hat die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit oder unter Führung des Landes Hessen Wasserwerfer bereitgehalten bzw. diese auch eingesetzt (unter Abgabe von Wasserstößen), und wenn ja, wie viele, welchen Typs und an welchen Orten?
Haben Angehörige der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich oder unter Führung des Landes Hessen Reizmittel eingesetzt, und wenn ja,
a) welches Reizmittel hatten die Beamtinnen und Beamten mitgeführt (bitte vollständig Anzahl der Kartuschen mit jeweiligem Modell und Füllmenge angeben),
b) wie viele Polizistinnen und Polizisten haben welches Reizmittel eingesetzt,
c) um wie viel Uhr, an welchen Orten wurde das Reizmittel eingesetzt,
d) in welcher Entfernung standen dabei die Bundespolizisten zum vom Reizmitteleinsatz betroffenen Gegenüber,
e) was war jeweils Anlass des Reizmitteleinsatzes,
f) gegen wie viele Personen wurde Reizmittel eingesetzt,
g) welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anzahl der verbrauchten Kartuschen machen (bitte Typ und Füllmenge nennen), und inwiefern ist nach dem Einsatz Ersatzbedarf angemeldet worden,
h) wie viele Personen, darunter wie viele Polizisten, sind durch den Einsatz von Reizmitteln verletzt worden?
Hat die Bundespolizei weitere Zwangsmittel eingesetzt bzw. diese bei anderen Polizeieinheiten beobachten können, und wenn ja, welche, und hält die Bundesregierung diese vorliegend für verhältnismäßig?
Hat die Bundespolizei die Demonstration oder Teile davon oder den Polizeikessel gefilmt, und wenn ja, aus welchem Grund, inwiefern hält die Bundesregierung dies für rechtmäßig, und ist sie bereit, Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Aufnahmen zugänglich zu machen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einsatz von Drohnen im Rahmen des Polizeieinsatzes?
Hat die Bundespolizei Personenkontrollen vorgenommen, und wenn ja, an welchen Orten, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund? Hat sie sich an der Personalienfeststellungsstelle im Zusammenhang mit dem Polizeikessel beteiligt, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche hessische Behörde (möglichst konkrete Dienststelle angeben) hat zu welchem Zeitpunkt welche Unterstützungsersuchen an die Bundespolizei gerichtet?
a) An welchen Lagebesprechungen im Vorfeld und während der Proteste hat die Bundespolizei teilgenommen (bitte Ort der Besprechung und Teilnehmerkreis benennen)?
b) Wie wurde der Einsatz der dem Land Hessen unterstellten Kräfte der Bundespolizei unmittelbar vor Einsatzbeginn und während des Einsatzes konkret geleitet (bitte konkreten Ansprechpartner der Bundespolizei benennen)?
c) Zu welchem Zeitpunkt sind die Bundespolizei oder andere Bundesbehörden in die Konzeptionierung des Polizeieinsatzes eingebunden worden?
d) Waren Bundesbehörden an Gremien beteiligt, die der Vorbereitung und Koordinierung des Polizeieinsatzes dienten (bitte ggf. jeweilige Zusammensetzung der Gremien angeben)?
e) Welche Szenarien sind dabei erörtert worden?
f) Welche Aufgaben sind dabei der Bundespolizei zugewiesen worden?
g) Inwiefern und zu welchen Zeitpunkten (bitte genaue Datums-/Uhrzeitangaben) ist dabei erörtert worden, einen Teil der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer einzukesseln?
h) Inwiefern ist dabei erörtert worden, von einem Teil der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Personalien aufzunehmen, um sie mit vorhandenen Datensätzen abzugleichen?
i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medienberichten, denen zufolge die Polizeigewalt sich auch massiv gegen Journalistinnen und Journalisten gerichtet habe?
j) Welcher Grund ist der Bundespolizei für die Einrichtung des Polizeikessels genannt worden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls mit den Blockupy-Protesten befasst, und wenn ja, welche Angaben ist die Bundesregierung bereit, darüber zu machen?
Inwiefern, von wem und an wen wurden im Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten personengebundene Daten aus Verbunddateien angefordert bzw. weitergeleitet (bitte jeweilige Datei und Anzahl der betroffenen Personen angeben)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Umfang der Erhebung von personengebundenen Daten der im Kessel Eingeschlossenen, und inwiefern war die Bundespolizei an dieser oder anderer Stelle ebenfalls mit der Erhebung oder Verarbeitung personengebundener Daten in Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten befasst?
Welche Umstände erlauben es nach Auffassung der Bundesregierung der Polizei, Journalisten, die eine Demonstration bzw. einen damit in Zusammenhang stehenden Polizeieinsatz journalistisch begleiten, mit Pfefferspray anzugreifen?
Inwiefern sind Angehörige der Bundespolizei berechtigt, bei Einsätzen unter Führung eines Bundeslandes Einsatzbefehle zu verweigern, wenn diese nach ihrer Auffassung rechtswidrig sind?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob es im Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten Funkzellenabfragen gegeben hat (bitte ggf. Angaben zum Zweck, zum Gebiet und zur Anzahl der dabei registrierten Mobilfunkgeräte machen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medienberichten, denen zufolge der Polizeieinsatz sich gegen eine bis dahin friedliche Demonstration gerichtet hat, aus der auch nach Einkesselung nur sehr vereinzelte Gegenwehr kam?
Gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch, künftig die Bereitstellung von Einheiten der Bundespolizei zumindest für solche Länder, aus denen gravierende Verstöße gegen Grundrechte berichtet werden, restriktiver zu handhaben und etwa an Bedingungen zu knüpfen?
Inwiefern verfügt die Bundespolizei über Mechanismen und Strukturen, um die Grundgesetzkonformität von Polizeieinsätzen der Länder, die sie unterstützt, ständig selbst zu evaluieren und daraus gegebenenfalls auch Konsequenzen, wie einen Abbruch ihrer Unterstützung, zu ziehen, und inwiefern wurden diese bei dem umstrittenen Polizeieinsatz gegen die Blockupy-Demonstration effektiv genutzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages berichten,
a) Polizisten hätten ihnen mit der Begründung, ihr Abgeordnetenausweis sei „gefälscht“, den Zutritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt,
b) Polizisten hätten in anderen Fällen einen solchen Zutritt erst gewährt, nachdem sie sich nach der Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der Abgeordneten erkundigt hatten?
Wurden Abgeordnete des Deutschen Bundestages von Bundespolizisten abgeführt, und wenn ja, aus welchem Grund, und wie bewertet die Bundesregierung dies? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch solche präventivpolizeilichen Maßnahmen von der allgemeinen Genehmigung des Deutschen Bundestages im Beschluss zur Immunitätsaufhebung gedeckt sind?
Inwiefern hält es die Bundesregierung aufgrund der erwähnten Berichte über die Behandlung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch die Polizei (und ähnlicher Berichte in der Vergangenheit) für geboten, die Länder aufzufordern, ihren Polizeibeamten den Umgang mit Abgeordneten sowie das Erkennen eines Abgeordnetenausweises zu vermitteln?
Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Einschätzung der Fragesteller, dass gravierenden Verletzungen demokratischer, im ganzen Bundesgebiet geltender Grundrechte durch Polizeibeamte eines Landes ggf. auch auf Bundesebene politisch entgegenzutreten ist (bitte begründen)?
In welchen Gremien bespricht die Bundesregierung den Polizeieinsatz mit dem Land Hessen, bzw. will sie dies noch tun? Wird sie dies beispielsweise im Rahmen der Innenministerkonferenz ansprechen?
Welche Kosten waren mit dem Einsatz der Bundespolizei verbunden? Welche Kosten wurden dem Land Hessen für den Unterstützungseinsatz der Bundespolizei bei den Blockupy-Protesten im Jahr 2012 in Rechnung gestellt?