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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Rolle des in Deutschland stationierten United States Africa Command bei gezielten Tötungen durch US-Streitkräfte in Afrika

Einrichtung, Aufgaben und Kontrolle des in Stuttgart stationierten United States African Command (AFRICOM) der US-Streitkräfte, Erkenntnisse über die mögliche Beteiligung von AFRICOM am Einsatz bewaffneter US-Drohnen für gezielte Tötungen in Afrika, Kooperation zwischen AFRICOM und der Bundeswehr, Zahl der US-Drohnen in Deutschland, Nutzungsgenehmigungen, Satelliten-Relais-Station in Ramstein, Ausschluss verfassungs- und völkerrechtswidriger Handlungen von in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.07.2013

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1404714. 06. 2013

Zur Rolle des in Deutschland stationierten United States Africa Command bei gezielten Tötungen durch US-Streitkräfte in Afrika

der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Jens Petermann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge soll das in Deutschland stationierte United States Africa Command (AFRICOM) eine maßgebliche Rolle bei der Zielauswahl, Planung und Durchführung gezielter Tötungen durch US-Drohnen in Afrika haben. Am 30. Mai 2013 berichteten das ZDF-Magazin „Panorama“ und die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Verantwortung für alle Militäroperationen der USA in Afrika generell bei AFRICOM in Stuttgart läge (www.sueddeutsche.de, www.daserste.de). Seit 2011 steuert denselben Berichten zufolge eine Flugleitzentrale in Ramstein Angriffe der US-Luftwaffe in Afrika. Ohne die in Ramstein unterhaltene spezielle Relais-Station für unbemannte Flugobjekte könnten nach Aussage der US-Luftwaffe keine Drohnenangriffe in Afrika durchgeführt werden.

Wenn von deutschem Staatsgebiet aus gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt werden, ist auch die Bundesregierung betroffen. Neben dem Verstoß gegen das Völkerrecht würde auch das Grundgesetz missachtet, das nicht nur das Recht auf Leben schützt, sondern auch Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, verbietet.

Die Bundesregierung hat bislang auf Nachfragen lediglich mitgeteilt, sie habe weder Kenntnisse darüber, dass Drohnenangriffe von US-Streitkräften in Deutschland geplant oder durchgeführt würden, noch habe sie Anhaltspunkte für Verstöße der US-Streitkräfte in Deutschland gegen den Grundsatz, dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Seit wann sind wie viele deutsche Verbindungsoffiziere bei welchen US-Einheiten in Ramstein und Stuttgart eingesetzt, und welche Aufgaben bzw. Funktionen haben sie dort?

2

Wie viele deutsche Soldaten sind in anderen Verwendungen bei welchen US-Einheiten in Ramstein und Stuttgart eingesetzt, und welche Aufgaben bzw. Funktionen haben sie dort?

3

Sind Verbindungsoffiziere und/oder andere deutsche Soldaten im AFRICOM-Hauptquartier in Stuttgart eingesetzt, und wenn ja, wie viele, seit wann und mit welchen Aufgaben?

4

Haben sich die deutschen Verbindungsoffiziere oder Soldaten in anderer Verwendung im Rahmen ihres Auftrages mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen durch US-Streitkräfte, insbesondere bei AFRICOM, befasst, und wenn ja, was haben sie dazu berichtet?

5

Waren oder sind die deutschen Verbindungsoffiziere oder Soldaten in anderer Verwendung anderweitig an dem Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika beteiligt, oder hatten bzw. haben sie Kenntnisse darüber?

6

Welche Beschränkungen für den Zugang zu Informationen für Operationen von AFRICOM bestehen für die deutschen Verbindungsoffiziere oder Soldaten in anderer Verwendung bei AFRICOM, und welche für die Bundesregierung?

7

In welcher Form und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln war die Bundesregierung an der Einrichtung von AFRICOM beteiligt? Inwiefern ist die Bundesregierung an den Kosten von AFRICOM beteiligt, inklusive in den Bereichen anfallender Baumaßnahmen und militärischer Übungen?

8

Auf welcher vertraglichen Grundlage wurde AFRICOM eingerichtet, und was sieht diese im Einzelnen vor?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Auftrag und die konkrete Tätigkeit von AFRICOM im Einklang mit dem Völkerrecht und deutschem Recht stehen müssen?

10

Gilt dies auch für deren mögliche Beteiligung am Einsatz bewaffneter Drohnen für gezielte Tötungen?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die rechtlichen und vertraglichen Regelungen ausländischer Streitkräfte in Deutschland betreffend ausreichen, um verfassungs- und völkerrechtswidrige Handlungen von in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften auszuschließen, und wenn ja, wodurch wird dies konkret sichergestellt?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Aufgabenspektrum von AFRICOM, und in welcher Form unterrichtet sie sich fortlaufend über die Tätigkeit von AFRICOM?

13

Wie erfasst und kontrolliert die Bundesregierung die Aktivitäten der US-Streitkräfte bei AFRICOM?

14

Wie werden die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden über militärische Operationen von AFRICOM, die von US-Stützpunkten in Deutschland aus erfolgen oder koordiniert werden, informiert?

15

Welche Kooperation zwischen AFRICOM (bzw. bis Oktober 2008 EUCOM) und der Bundeswehr gab es seit 2001 in den Bereichen Lageanalyse in Afrika, direkte militärische Zusammenarbeit im Rahmen von Operation Enduring Freedom in Afrika, im Bereich Ausbildung und Ausstattung für Militäreinsätze oder in anderen Bereichen?

16

Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika eingeflossen sind?

17

Hat es seit 2007 Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder über den Einsatz von bewaffneten Drohnen aus Deutschland heraus gegeben, und wenn ja, wann, zwischen wem, und mit welchem Inhalt und Ergebnis?

18

Wie viele Drohnen der US-Streitkräfte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte unter Angaben der jeweiligen Stützpunkte und Drohnentypen)?

19

Benötigen US-Drohnen für Start, Landung und Transit oder anderweitige Nutzung in Deutschland eine Genehmigung, und

a) wenn ja, welche Genehmigungen sind für welche Drohnentypen erforderlich, und welche speziellen Genehmigungen für bewaffnete Drohnen,

b) wenn ja, wie viele Einzelgenehmigungen wurden wann, von welcher Stelle, aufgrund welcher Angaben und für welchen jeweiligen Drohnentyp erteilt (bitte auch aufschlüsseln, welche Genehmigungen für bewaffnete Drohnen erteilt wurden),

c) für den Fall, dass eine Dauergenehmigung erteilt wurde, wann wurde sie erteilt, für wie lange, von welcher Stelle, aufgrund welcher Angaben, mit welchen Auflagen und für welche Drohnentypen?

20

Haben die US-Streitkräfte der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH in Fällen der Nutzung des deutschen Luftraums für den Start, die Landung und den Transit von US-Drohnen, Flugpläne übermittelt, und wenn ja, welche Angaben enthielten sie?

21

Seit wann hat die Bundesregierung welche Kenntnisse über die Rolle von AFRICOM beim Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung von Drohnen- und Satellitenbilder, daraus folgender Zielauswahl und Einsatzplanung sowie in Hinblick auf die Steuerung der Drohnen über die Flugleitzentrale in Ramstein?

22

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ohne eine spezielle Satelliten-Relais-Station für unbemannte Flugobjekte in Ramstein US-Drohnenangriffe in Afrika nicht durchgeführt werden könnten?

23

Wurde die Bundesregierung über die Aufstellung der Satelliten-Relais-Station in Ramstein informiert, und wenn ja, wann wurde sie informiert, und welche Informationen zu deren Nutzung hat die Bundesregierung von den US-Streitkräften oder der US-Regierung erfragt und erhalten?

24

Seit wann war die Bundesregierung über die Pläne zur Installierung einer neuen Satellitenanlage auf dem US-Stützpunkt in Ramstein informiert, in welcher Weise ist oder war sie an dem Projekt beteiligt, und wann genau wurde die Satellitenanlage nach Kenntnis der Bundesregierung installiert und in Betrieb genommen (bitte unter Angabe des finanziellen Volumens, personeller und logistischer Beteiligung)?

25

Dürfen in Deutschland stationierte US-Truppen militärische Operationen koordinieren oder durchführen, die nicht auf Grundlage eines UN-Mandats erfolgen?

a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen?

b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Operationen nicht erfolgen?

26

Was unternimmt die Bundesregierung, um eigene gesicherte Erkenntnisse zu von US-Streitkräften bei AFRICOM geplanten, durchgeführten oder unterstützten gezielten Tötungen in Afrika zu erlangen, und hat es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder gegeben?

a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer hat sie geführt, und was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche?

b) Wenn nein, warum wurden keine Gespräche geführt?

27

Was hat die Bundesregierung seit Erscheinen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte über die Rolle von AFRICOM bei den US-Drohneneinsätzen in Afrika unternommen, um

a) völkerrechtliche und strafrechtliche Verstöße der US-Streitkräfte zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen,

b) anderweitige Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den US-Streitkräften aufzuklären, und

c) um die eigene Einbindung in völkerrechtliche und strafrechtliche Verstöße festzustellen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ermittlungsverfahren vor, die deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des Anfangsverdachts durch die Medienberichterstattung über die möglicherweise strafbaren Vorgänge auf dem US-Stützpunkt in Ramstein sowie bei AFRICOM in Stuttgart eingeleitet haben?

Berlin, den 14. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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