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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufbau des "Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus" und Sicherung seiner Vernetzung mit den Akteuren aus der Zivilgesellschaft

Nachfrage zu BT-Drs 17/9010 und 17/13382; Bedarf für ein bundesweites Informations- und Kompetenzzentrum, Ausschreibung, Projektträger, Auftragsvergabe, Schaffung von Personalstellen, Qualifikationen der Mitarbeiter, Aufbaudauer, Ziele, Ansätze für die präventiv-pädagogische Arbeit, Modellprojekte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, Vernetzung von Strukturen durch die Datenbank, Aufgabe des Servicetelefons, vorhandene Anlaufstellen für Hilfesuchende, Kosten für Internetpräsenzen der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und die Internetplattform www.biknetz.de, zusätzliche Fortbildungsangebote für Pädagogen<br /> (insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.07.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1426626. 06. 2013

Aufbau des „Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus“ und Sicherung seiner Vernetzung mit den Akteuren aus der Zivilgesellschaft

der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Andrea Wicklein, Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özog˘uz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Ende 2012 hat das bundesweite „Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“, kurz BIKnetz, seine Arbeit aufgenommen. Es soll Ziel des BIKnetz der Bundesregierung zufolge sein, Wissen zu generieren, Kompetenz zu stärken, zu sensibilisieren und zu aktivieren. Das BIKnetz soll Wissen und Erfahrungen aus den vergangenen und aktuellen Bundesprogrammen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bündeln und eine Plattform über Methoden, Ansätze und Zugänge für die präventiv-pädagogische Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen darstellen (vgl. www.biknetz.de). Dafür wurden eine webbasierte Wissensdatenbank und ein Servicetelefon aufgebaut. Im Fokus steht die präventive Arbeit mit Jugendlichen. Der Aufbau des Zentrums, für das rund zwei Mio. Euro veranschlagt sind, soll bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Viele lokale Akteure im Kampf gegen Rechtsextremismus sehen das „Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“ kritisch und lehnen es ab (siehe Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung – BAGD – und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus – BAGKR –). Statt des BIKnetz als einer weiteren Einzelmaßnahme der Bundesregierung wird von lokalen Trägern eine stärkere Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf für ein bundesweites Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus? Woraus leitet sie die vermuteten Wissensdefizite in der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus sowie Defizite im Transfer von Kompetenzen ab (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Übertragung zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf ein staatliches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus“, Bundestagsdrucksache 17/9010)?

2

Um welche Akteure handelt es sich bei den „erfahrenen Akteuren und ausgewiesenen Fachleuten“, deren Empfehlungen die Bundesregierung eigenen Informationen in einem Schreiben an Beratungsnetzwerke im Januar 2013 zufolge bei der Schwerpunktsetzung in der Aufbauphase des BIKnetz gefolgt ist?

3

Wann fand die Ausschreibung für die Gründung und den Aufbau des BIKnetzes statt? Wie lautete der Ausschreibungstext für das BIKnetz?

4

Warum hat die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) den Zuschlag als Projektträger erhalten? Welche Kriterien waren dafür ausschlaggebend?

5

Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Aufträge der Bundesregierung an die gsub übertragen? Um welche Projekte handelte es sich dabei (bitte einzeln auflisten, jeweils mit Laufzeit und Finanzierungsrahmen)?

6

Wie viele Personalstellen wurden mit dem BIKnetz geschaffen, und warum (bitte nach Stellen und Vollzeit/Teilzeit aufschlüsseln)?

7

Welche Qualifikationen zu den Themenfeldern „Rechtsextremismusbekämpfung“ und „Prävention“ weisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIKnetz auf?

8

Warum dauert der Aufbau des Informations- und Kompetenzzentrums zwei Jahre?

9

Auf welchen Präventionskonzepten innerhalb der pädagogischen Arbeit gegen Rechtsextremismus basiert die Konzeption der Bundesregierung für das BIKnetz?

10

Zielen die Angebote von BIKnetz auf

a) primäre Prävention (Bedingungen schaffen, um Rechtsextremismus im Vorfeld durch Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft zu verhindern),

b) sekundäre Prävention (Arbeit mit identifizierten Risikogruppen, rechtsoffenen Jugendlichen) oder

c) tertiäre Prävention (Arbeit mit rechtsextremistischen Gewalttätern)?

11

Welche pädagogischen Ansätze sind nach Auffassung der Bundesregierung für die präventiv-pädagogische Arbeit gegen Rechtsextremismus, wie sie das BIKnetz beabsichtigt, besonders geeignet, und welche pädagogischen Grenzen und Qualitätsstandards gilt es ihrer Ansicht nach zu beachten (bitte jeweils nach sekundärer und tertiärer Prävention aufschlüsseln)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für präventiv-pädagogische Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen angesichts der nach Auffassung der Fragesteller ernüchternden Erfahrungen mit dem Ansatz der „akzeptierenden Jugendarbeit“ in den 90er-Jahren?

13

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, ob Jugendliche „rechtsextremistisch gefährdet bzw. orientiert“ und somit Zielgruppe der Programme sind, die im BIKnetz konzentriert werden?

14

An welchen Faktoren bemisst die Bundesregierung den Erfolg von Ansätzen der Präventionsarbeit, und welche Fragen beinhaltet das Raster, mit dessen Hilfe BIKnetz bei lokalen Trägern die Gelingensfaktoren abfragt?

15

Wie viele und welche Modellprojekte zur „Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen“, wie sie auch das BIKnetz beabsichtigt, hat die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ gefördert (bitte Auflistung nach Träger, Projekttitel und Projektzeitraum)?

16

Wie viel Prozent der im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ bereitgestellten Mittel hat die Bundesregierung für die Förderung von Modellprojekten zur „Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen“, wie sie auch das BIKnetz beabsichtigt, verwendet?

17

Warum fokussiert das BIKnetz vor allem auf die präventiv-pädagogische Arbeit mit Jugendlichen, wenn das Themencluster „Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen“ nur ein Unterpunkt im Förderschwerpunkt 2 des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ist?

18

Inwiefern werden Erfahrungen und Erkenntnisse der Bundeszentrale für politische Bildung, der Regiestellen anderer Bundesprogramme (Xenos, Zusammenhalt durch Teilhabe), des Bündnisses für Demokratie und Toleranz, der Antidiskriminierungsbeauftragten, des Forums gegen Rassismus und der Sicherheitsbehörden im BIKnetz berücksichtigt?

19

Wie gelangt die Bundesregierung zu der Einschätzung (vgl. Rahmencurriculum HandlungsKOMPETENZ auf www.biknetz.de), dass pädagogische Fachkräfte bisher zu wenig Möglichkeiten haben, sich über Handlungsansätze zur Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten Jugendlichen zu informieren? Inwiefern kann eine Datenbank diesbezüglich Abhilfe schaffen?

20

Kooperiert das BIKnetz mit den Bildungsministerien auf Landesebene, um pädagogischen Fachkräften diese Ansätze zugänglich zu machen?

21

Auf welchen wissenschaftlichen Studien oder sonstigen Erkenntnissen beruht die Einschätzung der Bundesregierung, dass in Deutschland bisher zu wenig über Phänomene des Rechtsextremismus aufgeklärt wurde (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 4. Januar 2013)?

22

Wie soll eine Datenbank Strukturen vernetzen und Kooperationen initiieren?

23

Inwiefern vernetzen die Landesberatungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen miteinander und schaffen neue Kooperationspartnerschaften zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft?

24

An welche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bzw. Expertinnen und Experten soll das Servicetelefon des BIKnetz vermitteln?

25

Wann wurden die Landesregierungen, insbesondere die Landeskoordinierungsstellen der Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus, erstmals direkt vom BMFSFJ über das geplante BIKnetz informiert?

26

Hat es vor Errichtung des BIKnetz einen fachlichen Austausch mit Trägern und Ländervertreterinnen und -vertretern über Inhalte und Form des Zentrums gegeben, die in dem Themenfeld Rechtsextremismus aktiv sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

27

Welche Vorschläge und Kritikpunkte von Trägern und Ländervertreterinnen und -vertretern hinsichtlich des BIKnetz wurden von der Bundesregierung aufgenommen und berücksichtigt (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

28

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem gemeinsamen offenen Brief des Geschäftsführers der RAA Brandenburg, des Brandenburgischen Instituts für Gemeinwesenberatung – Demos, des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und der Opferperspektive e. V. vom November 2012 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in dem das BIKnetz kritisiert wird?

29

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der BAGD und der BAGKR, die in einem Positionspapier vom 17. Januar 2013 zu den Bundestagswahlen die Förderung einer bedarfsorientierten Vernetzung und Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers statt des BIKnetz fordern? Berücksichtigt die Bundesregierung die in diesem Positionspapier angemeldeten Bedarfe?

30

Sind auf der Plattform bereits die Kontaktdaten der Landeskoordinierungsstellen von Beratungsnetzwerken eingepflegt, und falls nicht, ist dies vorgesehen?

31

Welche Anlaufstellen für Hilfesuchende in den Ländern, z. B. Landeskoordinierungsstellen von Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung heute schon? Wenn ja, wo sind diese Anlaufstellen angesiedelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

32

Werden diese Anlaufstellen durch die Bundesregierung gefördert, und wenn ja, seit wann, und in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

33

Welche Kosten haben der Aufbau und die Unterhaltung der Internetpräsenzen der bisherigen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und für Demokratie des BMFSFJ und des Bundesministeriums des Innern (BMI) insgesamt gekostet (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?

34

Welche Kosten verursacht der Aufbau und die Unterhaltung der Internetplattform www.biknetz.de im Zeitraum von 2012 bis 2014?

35

Wie wird sichergestellt, dass die in der Datenbank dokumentierten Konzepte aktuellen Anforderungen entsprechen?

36

Wie soll der Transfer und die Übertragbarkeit von Konzepten sichergestellt werden?

37

Wie und nach welchen Kriterien werden Informationen für das BIKnetz aufbereitet, und wer bereitet diese auf?

38

Wie und durch wen werden die Konzepte praxisnah weiterentwickelt, verarbeitet und weiterverarbeitet?

39

Entstehen den Zuwendungsempfängern aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, das heißt lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Landeskoordinierungsstellen der Beratungsnetzwerke, durch das BIKnetz zusätzliche Meldepflichten gegenüber der Regiestelle „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“? Wenn ja, welche Form und welchen Umfang haben diese Pflichten?

40

Werden die Nutzungsrechte für die geförderten Maßnahmen auf das BIKnetz zusätzlich übertragen?

41

Entstehen den Trägern durch die Abtretung von Nutzungsrechten Schäden?

42

Sind Landeskoordinierungsstellen der landesweiten Beratungsnetzwerke dazu verpflichtet, Ergebnisse der qualitätsorientierten Verfahren für das BIKnetz zu veröffentlichen?

43

Wie funktioniert der Expertenpool des BIKnetz?

44

Übernimmt das BIKnetz Honorarkosten für die Expertinnen und Experten, oder wie werden sie finanziert?

45

Wird auf den Pool von Expertinnen und Experten der landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus zurückgegriffen? Wenn ja, werden diese Ressourcen nach Kenntnis der Bundesregierung der mobilen Interventionsarbeit entzogen?

46

Welchen durch bisherige Angebote nicht abgedeckten Bedarf bedienen die zusätzlichen Fort- und Weiterbildungen, die das BIKnetz aktuell mit verschiedenen Fortbildungsformaten für Pädagoginnen und Pädagogen entwickelt?

47

Wie soll die Ansprache der Pädagoginnen und Pädagogen für die Fort- und Weiterbildungen erfolgen?

48

Werden länderspezifische Probleme in den Fortbildungsangeboten berücksichtigt, und wenn ja, wie?

49

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Überschneidungen hinsichtlich der Zielgruppe mit den Fortbildungen im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ erfolgen?

Berlin, den 26. Juni 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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