Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission für den ersten Gleichstellungsbericht
der Abgeordneten Christel Humme, Petra Crone, Gabriele Hiller-Ohm, Caren Marks, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte 2008 eine interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, Gleichstellung in Deutschland zu analysieren, Zukunftsfelder für eine innovative Gleichstellungspolitik zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu formulieren.
Das Gutachten, welches als erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6240) vorliegt, wurde am 25. Januar 2010 an die Bundesregierung übergeben und enthält erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland. Es werden zahlreiche Empfehlungen formuliert, wie eine konsistente Gleichstellungspolitik über den Lebensverlauf von Frauen und Männern in Deutschland erreicht werden kann.
Als zentrales Ergebnis wurde von den Gutachterinnen und Gutachtern festgestellt, dass wir in Deutschland von einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch weit entfernt sind. Es wird zu recht kritisiert, „dass es der Gleichstellungspolitik in Deutschland unter dem Fokus Lebensverlaufsperspektive trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren an einem gemeinsamen Leitbild mangelt und Interventionen in unterschiedlichen Lebensphasen unverbunden nebeneinander stehen. Der Mangel an Konsistenz führt dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganz unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden oder dass oft die Unterstützung in der einen Lebensphase in der nächsten abbricht oder in eine andere Richtung weist.“
So bemängelt die Sachverständigenkommission, dass Frauen besser ausgebildet seien, als je zuvor, gleichzeitig aber Anreize gesetzt werden, ihre Potenziale im Erwerbsleben nicht ausreichend zu nutzen. „Als wenig zukunftsweisend sieht die Kommission dabei insbesondere die starke Förderung von Minijobs, die in Deutschland besonders ausgeprägte Ertragsschwäche vieler typischer Frauenarbeitsplätze und die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen.“
Ebenso im Widerspruch stehen nach Einschätzung der Kommission der Ausbau der Ganztags- und Betreuungsplätze sowie das Elterngeld auf der einen Seite und das Ehegattensplitting, die abgeleiteten Sozialversicherungen sowie die Minijobs auf der anderen.
Der Bericht macht des Weiteren deutlich, dass in Deutschland überholte Rollenbilder bestehen, an denen sich Politik und Gesellschaft orientieren, diese aber bei weitem nicht mehr der heutigen Lebenssituation von Frauen und Männern entsprechen.
Gleichstellungspolitik hat die Aufgabe, zeitgemäße Antworten zu finden, um Frauen und Männern zu ermöglichen, individuelle und variierende Lebensentwürfe und -verläufe zu verwirklichen und strukturelle Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
Nach nunmehr drei Jahren nach Vorlage des Gleichstellungsberichts hat die Bundesregierung keine der dringenden Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission aufgegriffen und umgesetzt. Im Gegenteil sogar: Sie hat das Betreuungsgeld beschlossen und die Minijobs gesetzlich ausgeweitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik und eine präventiv ausgerichtete Sozialpolitik auf die Unterstützung bei kritischen Übergangsphasen im Lebensverlauf zu konzentrieren?
Lebensverlaufsperspektive
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf die Kritik der Sachverständigen des Gleichstellungsberichts sowie der Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 15. Oktober 2012 reagiert, dass in der Gleichstellungspolitik in Deutschland unter dem Fokus der Lebensverlaufsperspektive kein konsistenter Politikansatz vorhanden ist?
Sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf bezüglich unterschiedlicher Biografiemuster bei Frauen und Männern aus den alten und neuen Bundesländern, und wenn ja, welchen?
Recht
Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Sozial- und Einkommensteuerrechts geprüft, wie im Gleichstellungsbericht empfohlen, und
a) wenn ja, welche Umsetzungsmöglichkeiten sieht sie, und
b) wenn nein, warum nicht (bitte detailliert begründen)?
Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der sogenannten Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) gleichstellungsrelevanter Auswirkungen in der Steuergesetzgebung vor?
Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen hinsichtlich einer Reform des Ehegattensplittings hin zu einer Individualbesteuerung geprüft, wie im Gleichstellungsbericht empfohlen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen hinsichtlich einer Reform der Regelungen über Bedarfsgemeinschaften im Recht der Grundsicherung geprüft, wie im Gleichstellungsbericht empfohlen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten ausgeweitet (z. B. bis zur Höhe der für einen Ganztagsplatz üblichen Kosten), geprüft, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung – wie von der Sachverständigenkommission empfohlen – die Abschaffung der Abgabenprivilegierung der geringfügigen Beschäftigung geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Phasen der Erwerbsarbeit und Zeiten der Verantwortungsübernahme für Sorgearbeit besser bewältigen zu können?
Welche dieser Maßnahmen können dabei verhindern, dass sich diese Zeiten nicht nachteilig auf diejenigen auswirken, die diese Aufgaben übernehmen?
Welche dieser Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Übernahme entsprechender Verantwortung für Sorgetätigkeiten durch mehr Männer als bisher erfolgt?
Sieht die Bundesregierung das Erfordernis, die Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen, und
a) wenn ja, welche Schritte hat sie hierzu unternommen, und
b) wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das vorhandene Bewertungsverfahren zur Prüfung der Lohngleichheit Logib-D der Weiterentwicklung bedarf (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der geringen Tarifbindung in vielen typischen Frauenbranchen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht nur hilfreich, sondern erforderlich ist, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache der fehlenden Transparenz über Gehälter in Deutschland, und mit welchen Maßnahmen ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung hier Abhilfe schaffen, um so auch Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen (bitte darlegen)?
Hat die Bundesregierung auf die Feststellung des Gleichstellungsberichts reagiert, dass Frauen alleine aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, schlechtere Einkommen erzielen, und wenn ja, wie?
Hält die Bundesregierung aufgrund dieser Tatsache weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass mit Freiwilligkeit auch Entgeltgleichheit erreicht werden kann, und wann sieht sie dieses Ziel als erreichbar an (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung des Sachverständigengutachtens die Möglichkeit geprüft, welche Verbesserungen der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen im Rahmen von Tarifverträgen möglich sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung des Sachverständigengutachtens, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um einen normierten und rechtlichen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten in Deutschland zu ergänzen, und wenn sie dies für sinnvoll erachtet, warum ist dies nicht umgesetzt?
Wenn sie dies nicht für sinnvoll erachtet, warum nicht?
Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf die Tatsache reagiert, dass vor allem Frauen von Niedriglöhnen mit zum Teil unter 5 Euro pro Stunde, betroffen sind?
Sieht die Bundesregierung in der Abschaffung der Minijobs eine sinnvolle Möglichkeit, die Ausweitung des Niedriglohnsektors zu stoppen und insbesondere Frauen eine existenzsichernde Arbeit bzw. Entlohnung zukommen zu lassen (bitte begründen)?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in Kenntnis der Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie, die belegt, dass Minijobs vor allem für Frauen einen hohen Klebeeffekt haben, die Minijobs gesetzlich ausweitet?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass Teilzeitbeschäftigte einen niedrigeren Stundenlohn haben als Vollzeitbeschäftigte, obwohl das laut Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht zulässig ist, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um darauf zu reagieren?
Hat die Bundesregierung die öffentliche Auftragsvergabe als ein Instrument der Gleichstellungspolitik geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung – wie vom Sachverständigengutachten empfohlen – die Überprüfung der Einstandspflichten innerhalb der Bedarfsgemeinschaft überprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung mit dem im Sachverständigengutachten erwähnten Abschlussbericht zur Bewertung der Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, der auf starke Defizite in der Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Perspektive hinweist, überein, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen hat sie darauf reagiert?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren, die Zielförderquote (Frauenförderquote) im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zentral durch die Bundesagentur für Arbeit überwachen zu lassen, und sieht sie darin eine Möglichkeit der besseren Einhaltung der Quote, die bisher regelmäßig unterschritten wurde?
Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus der Erkenntnis des Sachverständigengutachtens gezogen, dass die Themen Gleichstellung und Familienfreundlichkeit in Tarifverträgen eine zu geringe Rolle spielen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung in Teilzeitmodellen für Führungskräfte ein zielführendes Instrument zur Steigerung der Flexibilität und Familienfreundlichkeit im Unternehmen (bitte begründen)?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung darauf reagiert, dem wachsenden Bedürfnis von Männern/Vätern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, zu entsprechen (bitte einzeln benennen)?
Welche Schlussfolgerung hat die Bundesregierung aus der Erkenntnis des Sachverständigengutachtens gezogen, dass Familienfreundlichkeit häufig einer Leistungskultur gegenübersteht, die stark auf Präsenz der Arbeitskraft setzt, und ihr damit zuwiderläuft, und welche Maßnahmen hat sie als Reaktion ergriffen?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Wahlarbeitszeitgesetzes, wie es von der Sachverständigenkommission vorgeschlagen wird, geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung aus der Erkenntnis gezogen, dass Mütter und Väter ihre Arbeitszeitvolumina einander angleichen wollen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer Etablierung von haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungsagenturen, und wenn sie dies für zielführend hält, welche konkreten Maßnahmen hat sie zur Erreichung ergriffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Sozial- und Gesundheitsberufen ergriffen?
Hält die Bundesregierung das Familienpflegezeitgesetz vor dem Hintergrund seiner bisher eher geringen Inanspruchnahme nach wie vor für zielführend (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen, die zur Flexibilisierung (hinsichtlich Ort und Zeit) von Kinderbetreuungseinrichtungen beitragen, und welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich bereits ergriffen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viel Prozent der Alleinerziehenden bei Inanspruchnahme einer Ganztagsbetreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden bzw. ihre Arbeitszeit verlängern könnten, und wenn ja, welche?
Wenn nein, hat es hierzu Planungen gegeben?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Elterngeldes, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Entwicklung, Einführung und Etablierung von Arbeitszeitkonten, die es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in bestimmten Lebensphasen ermöglichen, die Arbeitszeit zu reduzieren bzw. Arbeitszeit anzusparen, ergriffen (bitte erläutern), und hält sie diese für ausreichend?
Welche der Maßnahmen, die in dem Sachverständigengutachten zum geschlechtergerechten Umbau der Alterssicherungssysteme vorgeschlagen wurden, hält die Bundesregierung für sinnvoll, und welche hat sie bereits umgesetzt?
Welche Erkenntnisse aus dem Gleichstellungsbericht haben die Bundesregierung erwogen, die sogenannte Lebensleistungsrente zu entwickeln (bitte begründen)?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen für eine Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht, und wenn ja, welche (bitte entsprechend Zusammensetzung und möglicher Themenschwerpunkte darlegen)?