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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Soziale Situation der Leistungsberechtigten beim Langzeitbezug von Hartz-IV-Leistungen

Durchschnittliche SGB-II-Bezugsdauer und Zusammensetzung nach Statusgruppen vor und nach Hartz-IV-Einführung, Anzahl und strukturelle Zusammensetzung der Langzeitbeziehenden, nachhaltige Abgänge in ungeförderte Beschäftigung, vergleichbare Grundsicherungssysteme; Höhe und Entwicklung von Grundsicherungsleistungen für Langzeitarbeitslose, Armutsrisiko, Armut und soziale Ausgrenzung, Bewertung und Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Regelsätze<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.07.2013

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1437211. 07. 2013

Soziale Situation der Leistungsberechtigten beim Langzeitbezug von Hartz-IV-Leistungen

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Dr. llja Seifert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eines der zentralen offiziellen Ziele bei der Einführung von Hartz IV war die schnelle Vermittlung der Leistungsberechtigten in Erwerbsarbeit. Zu diesem Zweck wurde darauf geachtet, dass die Leistungshöhe niedrig ausfällt. Das Argument der damaligen rot-grünen wie der aktuellen schwarz-gelben Bundesregierung war, dass durch höhere Geldleistungen der Anreiz zur Erwerbsaufnahme gemindert würde. Aus dieser Überzeugung heraus wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes insbesondere für Ältere massiv verkürzt und die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Die Sozialleistungen für Erwerbslose wurden dramatisch gekürzt. Insbesondere wurde das Arbeitslosengeld II als Fürsorgeleistung unter der Armutsrisikogrenze eingeführt. Das menschenwürdige Existenzminimum wurde auch bei der Neuermittlung der Regelbedarfe 2011 kleingerechnet.

Bemerkenswert ist, dass auch Heinrich Alt, für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständiges Vorstandsmitglied in der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit der „BILD-Zeitung“ am 27. Dezember 2010 ausführt: „Auf Dauer ist ein Leben mit Hartz IV entwürdigend, der Regelsatz ist keine Dauerlösung. Diese Hilfe soll nur vorübergehend die Existenz sichern.“

Die Kleine Anfrage soll über die Anzahl der Personen Auskunft geben, die dauerhaft in entwürdigenden Umständen leben müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

SGB-II-Langzeitbezug und Langzeitarbeitslosigkeit

Fragen28

1

Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Leistungsberechtigten im SGB II (sofern möglich, bitte die zeitliche Entwicklung der Verweildauer seit 2005 bis jüngste verfügbare Daten angeben)?

2

Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Leistungsberechtigten im SGB II differenziert nach den verschiedenen Statusgruppen

a) erwerbstätig,

b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln (§§ 428 SGB III/65 SGB II),

c) arbeitsunfähig,

d) Erziehung, Haushalt, Pflege,

e) Schule, Studium,

f) in Maßnahme sowie

g) arbeitslos?

3

Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer von Leistungsberechtigten in der Arbeitslosenhilfe vor der Einführung von Hartz IV?

4

Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Sozialhilfe vor der Einführung von Hartz IV?

5

Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten, die im Langzeitbezug sind (bitte jährliche Angaben seit 2005)? Wie wird der Langzeitbezug statistisch definiert?

6

Wie setzt sich die Gruppe der Personen im SGB-II-Leistungsbezug zusammen (bitte nach Status

a) erwerbstätig,

b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln – §§ 428 SGB III/65 SGB II –,

c) arbeitsunfähig,

d) Erziehung, Haushalt, Pflege,

e) Schule, Studium,

f) in arbeitsmarktpolitischer Maßnahme sowie

g) arbeitslos unterscheiden)?

7

Wie setzt sich die Gruppe der Personen im SGB-II-Langzeitbezug zusammen (bitte nach Status

a) erwerbstätig,

b) nicht arbeitslos aufgrund von Sonderregeln – §§ 428 SGB III/65 SGB II –,

c) arbeitsunfähig,

d) Erziehung, Haushalt, Pflege,

e) Schule, Studium,

f) in Maßnahme sowie

g) arbeitslos unterscheiden)?

8

Sofern statistische Angaben möglich sind, wie verändert sich die strukturelle Zusammensetzung der Langzeitbeziehenden (SGB II) seit 2005 im zeitlichen Verlauf?

9

Wie viele der Personen im Langzeitbezug gelten statistisch als

a) arbeitslos und

b) als langzeitarbeitslos?

10

Wie viele Personen sind seit der Einführung von Hartz IV durchgängig im Leistungsbezug, und wie setzt sich diese Gruppe strukturell (analog zu den Fragen 6 und 7) zusammen?

11

Wie viele Personen sind aktuell im Langzeitbezug arbeitsunfähig?

12

Wie hoch ist der Anteil der aktuell arbeitsunfähigen Leistungsberechtigten, die während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig geworden sind?

13

Wie viele Personen sind seit der Einführung von Hartz IV pro Jahr wieder abgegangen?

14

In welchen Status sind die Abgänger gewechselt (bitte Angaben pro Jahr

a) in den Sozialhilfebezug – Hilfe zum Lebensunterhalt,

b) in eine Erwerbsminderungsrente,

c) in eine Altersrente,

d) in die Grundsicherung für Alter und bei Erwerbsminderung,

e) in eine ungeförderte Beschäftigung,

f) Studium, Schule, Ausbildung,

g) Abgang wegen neuer/neuem Partnerin/Partner mit gemäß den Regelungen im SGB II ausreichendem Einkommen oder Vermögen)?

15

Wie viele der Abgänge in ungeförderte Beschäftigung waren nachhaltig in dem Sinne, dass sie dauerhaft aus dem SGB-II-Bezug geführt haben, und wie viele dieser Personen waren nach einem halben Jahr wieder im Leistungsbezug (bitte jährliche Angaben seit 2005)? Wie wird in diesem Zusammenhang „dauerhaft“ statistisch definiert?

16

Wie viele Personen müssen jenseits des SGB II in anderen Grundsicherungssystemen auf einem analogen Leistungsniveau wie Hartz IV leben (bitte Angaben seit 2005)?

17

Wie lange sind die jeweiligen durchschnittlichen Verweildauern in diesen anderen Grundsicherungssystemen?

18

Wie hat sich nach Angaben der OECD (Benefits and Wages-Statistics) die sog. Ersatzrate für Langzeitarbeitslose in Deutschland zwischen 2001 und 2011 entwickelt (bitte jährliche Angaben und sofern möglich, bitte auch differenziert für verschiedene Haushaltskonstellationen)? Wie wird „Ersatzrate“ in diesem Zusammenhang statistisch definiert?

19

Wie haben sich nach Angaben der OECD (Benefits and Wages-Statistics) die Grundsicherungsleistungen (SGB II und XII) in Deutschland zwischen 2005 und 2011 entwickelt (ausgedrückt als Prozentsatz des Median Haushaltseinkommen und bitte ebenfalls hier auch verschiedene Haushaltskonstellationen aufführen)?

20

Inwieweit sind die Grundsicherungsleistungen in Deutschland nach den angeführten Daten der OECD ausreichend, um die leistungsberechtigten Personen über die Armutsrisikogrenze zu heben (Armutsrisikogrenze nach EU-Konvention: 60 Prozent des Median-Einkommens)?

21

Wie hat sich die Armutsrisikoquote für Arbeitslose seit den 90er-Jahren in Deutschland entwickelt (bitte für die verschiedenen Datenquellen ausführen: EU-SILC, SOEP, EVS sowie Mikrozensus)?

22

Wie hat sich die Quote der Personen in dauerhafter Einkommensarmut

a) generell und

b) für Arbeitslose

seit den 90er-Jahren in Deutschland entwickelt? Wie ist „dauerhaft“ in diesem Zusammenhang statistisch definiert?

23

Wie hoch ist der Anteil der Menschen, die nach aktuellen EU-Standards von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet sind (Indikatoren der Europa-2020-Strategie), und wie hat sich diese Anzahl – a) generell, b) Arbeitslose – entwickelt)?

24

Welche (weiteren) Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die soziale Situation von SGB-II-Leistungsberechtigten?

25

Welche Formen von Mangellagen sind der Bundesregierung durch die Forschungen insbesondere des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) bekannt?

26

In welchem Umfang sind SGB-II-Leistungsberechtigte nach diesen Kenntnissen von den genannten Mangellagen betroffen?

27

Teilt die Bundesregierung die eingangs zitierte Einschätzung von Heinrich Alt, wonach ein Leben mit Leistungen auf Hartz-IV-Niveau auf Dauer entwürdigend ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass gleichwohl Millionen Menschen dauerhaft mit entwürdigenden Leistungen auskommen müssen?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Befunde, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus in Bezug auf die Angemessenheit der Regelsätze in den Grundsicherungen?

Berlin, den 2. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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