BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Naturschutz und Hochwasserschutz auf zu privatisierenden bundeseigenen Flächen

Flächenanteil bundeseigener Flächen in Naturschutzgebieten, Landnutzungsverteilung, Berücksichtigung der Schutzziele bei Bewirtschaftung, Verpachtung und Verkauf, Kaufberechtigungen und Vorkaufsrechte für Träger des Naturschutzes; vom diesjährigen Hochwasser betroffene bundeseigene Agrarflächen, Verkaufsstopp bis zur Klärung von Hochwasserschutzmaßnahmen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.07.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1438515. 07. 2013

Naturschutz und Hochwasserschutz auf zu privatisierenden bundeseigenen Flächen

der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das europäische Netz Natura 2000 umfasst bundesweit rund 15 Prozent aller Flächen. Eine angepasste Nutzung und Bewirtschaftung dieser Flächen ist in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen in vielen Fällen erforderlich und zum Teil auch der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes förderlich. Der Bund bzw. bundeseigene Gesellschaften sind Eigentümer zahlreicher Flächen in Natura-2000-Gebieten und auch in anderen Schutzgebieten.

Mit dem Nationalen Naturerbe (NNE) hat der Bund die Zielsetzung, bis zu 125 000 Hektar hochwertige Naturschutzflächen aus dem Eigentum des Bundes an die Bundesländer oder Naturschutzstiftungen und -verbände zu übertragen.

Weitere naturschutzfachlich wertvolle bundeseigene Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) innerhalb von Natura-2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten werden jedoch weiter zum Verkauf ausgeschrieben und veräußert.

Naturschutzstiftungen und -verbände sind bei den allgemeinen Ausschreibungen berechtigt, mitzubieten und naturschutzfachlich wertvolle Flächen zu erwerben und dauerhaft eigentumsrechtlich zu sichern, um diese einer naturschutzgerechten Nutzung oder Pflege zuzuführen. Bei den von der BVVG auf arbeitsintensive Betriebsformen beschränkt ausgeschriebenen Flächen sind Naturschutzstiftungen und -verbände bisher jedoch als Bieter nicht zugelassen, und zwar auch nicht in Schutzgebieten, obwohl sie die Flächen den Schutzgebietszielen entsprechend und damit in der Regel extensiv oder ökologisch und damit arbeitsintensiv bewirtschaften lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

a) Wie hoch ist der Flächenanteil von bundeseigenen Flächen in Fauna- Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten (bitte Zuordnung nach Bundesländern in Hektar und Anteil der Fläche)?

1

b) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Flächen pro Land die Verteilung der Landnutzung (Acker, Grünland, Wald, Gewässer, Sonstiges) dar?

2

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Flächen in Natura-2000- Gebieten und in anderen Schutzgebieten, die sich im Eigentum bzw. in der Verwaltung des Bundes und seiner nachgeordneten Einrichtungen BImA, BVVG und LMBV befinden, so bewirtschaftet oder gepflegt werden, dass die Schutzgebietsziele angemessen berücksichtigt und erreicht werden (z. B. Auflagen bei der Verpachtung) (bitte zwischen selbst bewirtschafteten und verpachteten Flächen differenzieren)?

3

Wie trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass bei einem Verkauf von Flächen der BImA, BVVG und LMBV ein neuer Eigentümer angemessen über den Naturschutzstatus und die Erhaltungsziele informiert wird?

4

Wie gewährleisten die BVVG, die BImA und die LMBV bei Flächenverkäufen, dass die Nutzung der Fläche durch den zukünftigen Eigentümer im Einklang mit den Erfordernissen von Natura 2000 und anderer Schutzgebietskategorien erfolgt?

5

Wie wird vor Verkäufen die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen geprüft?

6

Erhalten Träger des Naturschutzes bei Flächen in Schutzgebieten ein Vorkaufsrecht, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie sind die Belange der FFH- und Vogelschutzgebiete und anderer Schutzgebietskategorien in den BVVG-Privatisierungsgrundsätzen berücksichtigt worden?

8

Aus welchen Gründen sind Naturschutzstiftungen und Naturschutzverbände bei auf arbeitsintensive Betriebsformen beschränkten Ausschreibungen der BVVG nicht zum Kauf berechtigt, auch wenn diese Flächen in Schutzgebieten liegen und dort eine extensive und damit arbeitsintensive Bewirtschaftung aus Sicht der Fragesteller besonders angebracht ist?

9

In welchem Umfang waren bundeseigene Agrarflächen der BVVG, der BImA und der LMBV vom diesjährigen Hochwasser betroffen?

10

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sinnvoll ist, für bundeseigene Agrarflächen in Flussauen solange ein Verkaufsstopp zu erlassen, bis klar ist, ob die Länder für diese Gebiete ein neues Retentionsgebiet (per Deichrückverlegung) oder einen neuen Hochwasserpolder planen, um zu verhindern, dass in diesen Gebieten Flächen entschädigt werden müssen, die vorher vom Bund verkauft wurden?

10

b) Wenn nein, warum nicht?

10

c) Wenn ja, hat sie einen solchen Verkaufsstopp bereits erlassen, und falls das nicht der Fall ist, wie wird die Bundesregierung einen solchen Verkaufsstopp ggf. umsetzen?

Berlin, den 12. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen