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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeit der Geschäftsstelle des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Bearbeitungsdauer der der Geschäftsstelle des Fonds &quot;Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975&quot; zugesandten Leistungsanträge ehemaliger Heimkinder, Plausibilitätsprüfung, Bewertung des Antragstellungsverfahrens, Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeit, Auszahlung von Leistungen, Personalumfang der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung, Personalwechsel<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

05.08.2013

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1440918. 07. 2013

Arbeit der Geschäftsstelle des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ist am 1. Januar 2012 mit hohen Erwartungen gestartet. Trotz einiger Kritik von ehemaligen Heimkindern konnte im Laufe des ersten Jahres eine positive Resonanz bemerkt werden. Nun werden aber wieder kritische Stimmen laut, die eine sehr lange und aus Sicht der Ehemaligen nicht zumutbare Bearbeitungszeit bei der Geschäftsstelle monieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie lange dauert die Plausibilitätsprüfung von Anträgen, die der Geschäftsstelle des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (im Folgenden: Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung) von den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern zugesandt werden, durchschnittlich

a) bundesweit,

b) aufgegliedert nach Bundesländern?

2

Wie lange dauert die Auszahlung von Leistungen für ehemalige Heimkinder, nachdem die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung die von den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern eingegangenen Leistungsanträge auf ihre Plausibilität geprüft hat,

a) bundesweit,

b) aufgegliedert nach Bundesländern?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Verfahren der Antragstellung unter besonderer Berücksichtigung der Dauer? Erhält die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung von den Betroffenen und den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern Rückmeldungen hierzu, und wenn ja, welche?

4

Ist es richtig, dass die Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung aktuell gegenüber regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern eine Bearbeitungszeit von 12 bis 16 Wochen für die Plausibilitätsprüfung von Anträgen ehemaliger Heimkinder angekündigt hat?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen ehemaliger Heimkinder in der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung durch

a) eine personelle Aufstockung der Geschäftsstelle,

b) eine Entbürokratisierung des Verfahrens (falls ja, durch welche Maßnahmen) und

c) andere Maßnahmen zu reduzieren?

6

Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung anstelle dessen, damit die Betroffenen eine schnelle Hilfe und Unterstützung erfahren?

7

Wie ist die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung seit Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, aufgegliedert nach Personal und Vollzeitstellenäquivalenten? Wie viele Anträge bearbeitete im letzten halben Jahr ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Fonds Heimerziehung im Durchschnitt?

8

Haben in diesem Zeitraum Personalwechsel stattgefunden? Falls ja, in welchem Umfang, und aus welchem Grund?

Berlin, den 18. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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