Rahmenbedingungen für die Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und Bund-Länder-Verhandlungen über einen Verkauf der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH an die Länder
der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung führt mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Gespräche über einen möglichen Verkauf der in diesen Ländern liegenden von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwalteten Flächen an diese Länder. Zu den Bedingungen des Bundes in diesen Verhandlungen gibt es in der Öffentlichkeit unterschiedliche Informationen.
Unklarheit besteht auch darüber, welche Auswirkungen die geplante und im Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) verankerte Abwicklung und Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf ihre beiden Tochtergesellschaften BVVG und GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH und auf deren Tochtergesellschaft ACOS Altlasten-Controlling und Servicegesellschaft mbH und auf die Verhandlungen mit den Ländern über den Verkauf der BVVG-Flächen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Abwicklung und Auflösung der BvS?
a) Welche Zeitplanung gibt es für die Abwicklung und Auflösung der BvS?
b) Welche Kriterien werden für eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Auflösung der BvS zugrunde gelegt?
Wie ist das Verfahren für die Abwicklung und Auflösung der BvS?
Wer ist an den Entscheidungen zur Abwicklung und Auflösung der BvS beteiligt?
Wie wird der Deutsche Bundestag an den Entscheidungen zur Abwicklung und Auflösung der BvS beteiligt?
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der geplanten Abwicklung der BvS für ihre Tochterunternehmen
a) BVVG und
b) GESA und für deren Tochtergesellschaft ACOS?
a) Welche unerledigten Aufgaben würden nach dem derzeitigen Planungsstand nach der Auflösung der BvS bestehen bleiben?
b) Auf welche Institutionen sollen diese Aufgaben nach dem derzeitigen Planungsstand jeweils übertragen werden?
a) Wird bzw. könnte die Abwicklung oder Auflösung der BvS gegebenenfalls zu einem vorzeitigen Ende der Privatisierungstätigkeit durch die BVVG, die bisher auf einen Zeitraum bis 2025 festgelegt ist, führen?
b) Wenn ja, welcher Zeitpunkt wird dafür angestrebt?
c) Was würde in diesem Fall nach derzeitigem Planungsstand mit den zu diesem Zeitpunkt noch nicht verkauften Restflächen passieren, bzw. welche Optionen bestehen für diese Restflächen?
a) Welche Auswirkungen der geplanten Abwicklung der BvS auf die Privatisierungstätigkeit der BVVG sind zu erwarten?
b) Welche Auswirkungen ergeben sich speziell für die Ansprüche der Alteigentümer und der Kaufberechtigten nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010?
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Abwicklung der BvS
a) für die derzeit knapp 660 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVVG (www.bvvg.de) und
b) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GESA und der ACOS?
a) Welche Bedingungen hat der Bund für einen möglichen Verkauf von BVVG-Flächen an die Länder formuliert, speziell hinsichtlich Kaufpreis, Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Einheitlichkeit für alle ostdeutschen Länder?
b) Hat es an diesen Bedingungen Veränderungen gegeben, und wenn ja, welche, und aus welchen Gründen?
c) In welchem Rahmen gibt es von Seiten der Bundesregierung die Bereitschaft zu einem Nachlass beim Verkaufspreis im Hinblick auf das Ziel, die Privatisierungstätigkeit durch die BVVG so schnell wie möglich abschließen zu können?
a) Welche Auswirkungen würden sich aus einem Verkauf von BVVG-Flächen für die Ansprüche der Alteigentümer ergeben?
b) Wäre es aus Sicht der Bundesregierung geboten oder angebracht, vor einem möglichen Verkauf der restlichen BVVG-Flächen an die Länder zunächst den Alteigentümererwerb vollständig abzuschließen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf von BVVG-Flächen voraussichtlich für die Kaufberechtigten nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010?
a) Welche Optionen gibt es für die Zukunft der BVVG für den Fall, dass nur ein Teil der BVVG-Flächen an die Länder verkauft wird?
b) Welche Auswirkungen hätten diese Optionen jeweils für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVVG?