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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verhaftung von mutmaßlichen Mitgliedern einer linken Organisation aus der Türkei

Strafrechtliche Verfahren gegen Personen im Zusammenhang mit der türkischen linken Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), Verfahrensergebnisse, mutmaßlich durch DHKP-C-Mitglieder begangene Straf- und Gewalttaten, Thematisierung der DHKP-C im Rahmen von deutsch-türkischen oder internationalen Besprechungen, Listung auf der EU-Terrorliste, Erkenntnisse über das Konzert der Gruppe Grup Yorum am 8. Juni 2013 in Oberhausen, Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, Kontaktaufnahme türkischer zu deutschen Behörden<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.08.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1449602. 08. 2013

Verhaftung von mutmaßlichen Mitgliedern einer linken Organisation aus der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 26. Juni 2013 durchsuchte die Polizei mindestens zwölf Wohnungen und Vereinsräume in Deutschland. Betroffen waren unter anderem das „Kunstatelier“ in Köln und weitere dem migrantischen Dachverband der „Anatolischen Föderation“ zugerechnete Vereinsräumlichkeiten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelte es sich um eine gemeinsame Maßnahme der Bundesanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Hamburg gegen die verbotene Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C). Aufgrund von Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft wurden die türkischen Staatsbürger S. D., M. D., Ö. G. und L. A. sowie im Wege der Rechtshilfe in Österreich Y. T. festgenommen. Sie sind verdächtig, seit spätestens 2002 Funktionäre oder hochrangige Führungskader der als ausländische terroristische Vereinigung nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) eingestuften DHKP-C zu sein (www.presseportal.de – Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 26. Juni 2013).

Nach Angaben der „Internationalen Plattform gegen Isolationshaft“, die Solidaritätsarbeit für die Verhafteten organisiert, stützen sich diese Vorwürfe auf die Anmeldung und Durchführung von Demonstrationen und Kundgebungen sowie insbesondere auf die Veranstaltung eines Konzertes der bekannten Musikgruppe Grup Yorum aus der Türkei am 8. Juni 2013 in Oberhausen. Mit Gewinnen aus diesem Konzert sollen die Verhafteten demnach die DHKP-C finanziell unterstützt haben.

Das Konzert mit 13 000 Zuhörern richtete sich nach Angaben der „Internationalen Plattform gegen Isolationshaft“ gegen Rassismus und war den Opfern des NSU gewidmet. Die Plattform weist den Vorwurf der Bundesanwaltschaft unter Verweis auf den niedrigen Eintrittspreis von 10 Euro und die kostenlosen, durch Spenden finanzierten Busse aus anderen Städten zum Konzert nach Oberhausen zurück (www.linkezeitung.de).

Die seit dem Jahr 1985 bestehende Musikgruppe Grup Yorum ist die bekannteste linksoppositionelle Musikgruppe der Türkei. So trat Grup Yorum im April 2013 vor mehreren Hunderttausend Besuchern in Istanbul auf. Gegen die Band wurden bislang rund 400 Gerichtsverfahren eröffnet. Dutzende Musikerinnen und Musiker waren in der Vergangenheit verhaftet und zum Teil gefoltert worden. Bei einer Polizeirazzia am 18. Januar 2013 wurde das Istanbuler Aufnahmestudio der Band völlig verwüstet, Musikinstrumente zerstört und Studioaufnahmen eines kurz vor der Veröffentlichung stehenden Albums beschlagnahmt. Mehrere Musikerinnen und Musiker wurden vorübergehend festgenommen (www.jungewelt.de).

Drucksache 17/14496 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Verfahren nach § 129 b StGB gegen wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 im Zusammenhang mit der DHKP-C eingeleitet, und mit welchem Ergebnis (bitte Anklage, Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen angeben)?

2

Welcher in Deutschland begangenen Straf- und Gewalttaten werden DHKP-C-Mitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung bezichtigt?

3

Wurden aufgrund der Listung der DHKP-C auf der EU-Terrorliste in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder oder Vermögenswerte eingefroren oder beschlagnahmt, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe?

4

Inwieweit war die DHKP-C seit 2002 Thema von Gesprächen zwischen bundesdeutschen und türkischen Behörden und Regierungsstellen (bitte Anlass, Gremium und Datum angeben)?

5

Inwieweit war die DHKP-C seit 2002 Thema von internationalen Besprechungen im Rahmen der NATO oder EU, an denen die Bundesregierung oder Bundesbehörden beteiligt waren (bitte Anlass, Gremium und Datum angeben)?

6

Trifft es zu, dass die Bundesanwaltschaft wegen der Organisation des Grup-Yorum-Konzerts am 8. Juni 2013 in Oberhausen Ermittlungen aufgenommen hat?

7

Handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim Konzert gegen Rassismus der Musikgruppe Grup Yorum am 8. Juni 2013 in Oberhausen um eine Veranstaltung der DHKP-C?

Wenn ja, worauf stützt sich diese Einschätzung?

Wenn nein, inwieweit kann die Organisation eines solchen Konzerts dann nach Meinung der Bundesregierung als Beleg einer möglichen Unterstützung der DHKP-C dienen?

8

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Konzerts der Musikgruppe Grup Yorum am 8. Juni 2013 in Oberhausen von Seiten türkischer Behörden diesbezügliche Kontaktaufnahmen zu deutschen Behörden, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und wie haben die Bundesbehörden auf das türkische Ansinnen reagiert?

9

Inwieweit sind Musiker der Musikgruppe Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung politischer Verfolgung ausgesetzt?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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