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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen

Untersuchung der Wirksamkeit der ehe- und familienpolitischen Leistungen durch verschiedene Forschungsinstitute, Präsentation der Studienergebnisse, Pressekonferenz vom 20. Juni 2013, kritische Aussagen, Wahlfreiheit als Untersuchungskriterium, Einschätzung der Empfehlungen der Gutachten zum Ehegattensplitting, zum Ausbau der Kinderbetreuung sowie zu Kinderfreibetrag und Kindergeld, Schlussfolgerungen aus den dem BMFSFJ vorliegenden Resultaten der Gesamtevaluation<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1455113. 08. 2013

Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen

der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit 2009 hat die Bundesregierung die ehe- und familienpolitischen Leistungen einer Gesamtevaluation unterzogen. Verschiedene renommierte Forschungsinstitute und Expertinnen und Experten haben diese Evaluation durchgeführt. Zu nennen sind beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW), das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. und einige andere.

Am 20. Juni 2013 haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble die Ergebnisse der Gesamtevaluation der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dazu einen „Politischen Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ (abrufbar auf www.bmfsfj.de) veröffentlicht und die Ergebnisse zusammengefasst.

Die Reaktionen von an der Gesamtevaluation beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf die Auslegung ihrer Forschungsergebnisse durch die Bundesregierung waren sehr kritisch. So äußerte sich Marcel Fratzscher, der Chef des DIW, wie folgt: „Die wissenschaftliche Expertise wurde ignoriert und vom Ministerium politisiert.“ und „Bei der bisherigen Präsentation handelt es sich um politische Propaganda – so sollte die Bundesregierung nicht mit wissenschaftlicher Expertise umgehen“ (Artikel „Die Fälscher“, DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013).

Clemens Fuest, Präsident des ZEW kommentierte: „Bislang fehlt eine angemessene Auseinandersetzung mit den Ergebnissen“ (zitiert im DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013).

Prof. Dr. Reinhard Schnabel von der Universität Duisburg-Essen bemerkte: „Es gibt offensichtlich Schlussfolgerungen, die die Politik nicht sehen will“ (Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2013).

Und schließlich findet Bert Rürup, der ehemalige Vorsitzender des Sachverständigenrats, „[…] irritierend, dass die Bundesregierung bereits die Deutungshoheit über die zahlreichen, keineswegs eindeutigen Ergebnisse beansprucht“ (zitiert im DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013).

„DER SPIEGEL“ beurteilt in seiner Ausgabe vom 1. Juli 2013 das Verfahren, das die Bundesregierung im Umgang mit den Ergebnissen der Gesamtevaluation gewählt hat, wie folgt: „Das Verfahren aber, das die schwarz-gelbe Koalition gewählt hat, ist besonders dreist: Die Regierung verkehrt die wissenschaftlichen Ergebnisse teils ins glatte Gegenteil“.

Diese Kommentierungen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medien erwecken den Eindruck, dass die Bundesregierung Ergebnisse der Gesamtevaluation in ihrem Sinne schön gefärbt hat und kritische Ergebnisse ignoriert. Sie wecken erhebliche Zweifel an der Seriosität des Umgangs der Bundesregierung mit der Gesamtevaluation.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Trifft es zu, dass die Bundesregierung die beteiligten Forschungsinstitute aufgefordert hat, die Darstellung der Studienergebnisse zu den ehe- und familienbezogenen Leistungen zu ändern (SPIEGEL ONLINE vom 30. Juni 2013), und wenn ja, was gab dafür die Veranlassung (bitte begründen)?

2

Mussten die mit der Gesamtevaluation beauftragten Institute ihre Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Gesamtergebnisse im Juni 2013 dem BMFSFJ vorlegen (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013)?

a) Falls ja, hat das BMFSFJ Veränderungen an diesen Pressemitteilungen vorgenommen, und welche Veränderungen waren dies?

b) Falls ja, aus welchen Gründen hat das BMFSFJ diese Veränderungen vorgenommen?

3

Trifft es zu, dass keine bzw. keiner der an der Gesamtevaluation beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu der Präsentation der Ergebnisse durch die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder und den Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble am 20. Juni 2013 eingeladen worden ist, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht eingeladen?

4

An welchen Kriterien sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Wirksamkeit der ehe- und familienbezogenen Leistungen laut Auftrag messen?

Kriterium der Wahlfreiheit

5

Trifft es zu, dass die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder das Kriterium der Wahlfreiheit erst nachträglich in den Auftrag eingefügt hat (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013), und falls ja, aus welchem Grund ist dies erfolgt?

6

Wie nimmt die Bundesregierung zur Berichterstattung der „die tageszeitung, taz“ Stellung, wonach Prof. Dr. Holger Bonin vom ZEW ausgeführt hat, er habe den Eindruck, „dass die Wahlfreiheit einfach nur beschworen wird, um eine inkonsistente Politik zu rechtfertigen“ (Artikel „Wahlfreiheit haben wir nicht untersucht“, die tageszeitung, taz vom 2. Juli 2013)?

7

Welche Gründe haben den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble bewogen, nicht das Logo des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für die gemeinsame Erklärung mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung zu stellen (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013)?

Pressekonferenz vom 20. Juni 2013 und Präsentation der Ergebnisse

8

Ist es zutreffend, dass das BMFSFJ eine kritische Aussage zum Betreuungsgeld aus dem Gutachten des ifo Instituts gestrichen hat (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013)?

9

Falls ja, welche Gründe haben das BMFSFJ dazu veranlasst, ein wissenschaftliches Gutachten inhaltlich zu verändern?

10

Wie nimmt die Bundesregierung zu der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe vom 1. Juli 2013 Stellung, wonach die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Druck gesetzt habe?

11

Ist es richtig, dass das ZEW in seinem Forschungsbericht das Ehegattensplitting als eine Leistung bewertet, die dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegensteht, und falls ja, worauf stützt die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder ihre Aussage, das Ehegattensplitting sei eine Leistung, die die Wahlfreiheit befördere („Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ des BMFSFJ vom 20. Juni 2013)?

Ehegattensplitting

12

Wie nimmt die Bundesregierung zu der Berichterstattung der „die tageszeitung, taz“ vom 2. Juli 2013 Stellung, in der auf die Aussage von Prof. Dr. Holger Bonin vom ZEW Bezug genommen wird, wonach „unklar“ ist, wie die Ergebnisse der Gesamtevaluation den Schluss von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder zuließen, das Ehegattensplitting sei ein Beitrag zur Wahlfreiheit (Artikel „Wahlfreiheit haben wir nicht untersucht“, die tageszeitung, taz vom 2. Juli 2013)?

13

Ist es zutreffend, dass das DIW in seinem Gutachten: „Evaluationsmodell: Förderung und Wohlergehen von Kindern“ zu dem Ergebnis kommt, das Ehegattensplitting habe negative Auswirkungen auf die Förderung von Kindern, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage?

14

Trifft es zu, dass die Mehrheit der an der Gesamtevaluation beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor allem den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung als eine sehr positive Maßnahme ansieht, die mit den der Untersuchung zugrunde liegenden familienpolitischen Ziele in besondere Maße vereinbar ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Ausbau der Kinderbetreuung

15

Ist es richtig, dass das DIW in seinem Gutachten: „Evaluationsmodell: Förderung und Wohlergehen von Kindern“ zu dem Ergebnis kommt, dass die Subventionierung der Kinderbetreuung – neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – die einzige Maßnahme ist, mit denen alle drei familienpolitischen Ziele „Förderung und Wohlergehen von Kindern“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „Wirtschaftliche Stabilität der Familien“ erreicht werden, also ohne Zielkonflikte ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

16

Sind dem BMFSFJ wissenschaftliche nationale oder internationale Studien bekannt, die einen positiven Zusammenhang zwischen staatlichen Leistungen und der Kinderzahl herstellen, und wenn ja, welche sind dies?

17

Trifft es zu, dass die Studie des ZEW einen positiven Zusammenhang zwischen Elterngeld und Kinderzahl bescheinigt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

18

Wie nimmt die Bundesregierung zu der Berichterstattung im „DER SPIEGEL“ vom 1. Juli 2013 Stellung, nach der die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder geäußert hat, sie „kenne keine seriöse Studie“, die einen positiven Zusammenhang herstelle zwischen staatlicher Unterstützung und Kinderzahl?

19

Trifft es zu, dass die Studie des ZEW ausführt, dass die subventionierte Kinderbetreuung die Zahl der Geburten messbar, und zwar um rund 5 Prozent erhöhe (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung in ihrem „Politischen Bericht“ zur Gesamtevaluation, dass die Module zum Wohlergehen von Kindern einen positiven Zusammenhang zwischen Nutzung externer Kinderbetreuung und Entwicklung der Kinder belegen?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung in ihrem „Politischen Bericht“ zur Gesamtevaluation, dass von externer Kinderbetreuung besonders Kinder von Alleinerziehenden, aus Familien mit Migrationshintergrund oder aus ökonomisch belasteten Familien profitieren, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Einführung des Betreuungsgeldes?

22

Trifft es zu, dass keines der Gutachten die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Kinder empfiehlt, so wie die CDU, CSU es in ihrem Regierungsprogramm in Aussicht stellen, und welche Schlussfolgerungen sind im Einzelnen damit für die Bundesregierung verbunden?

Erhöhung Kinderfreibetrag und Kindergeld

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es zutrifft, dass

a) die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Kinder vor allem Familien mit hohem Einkommen zugutekommt,

b) Familien mit Bezug von Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bzw. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch von der Erhöhung des steuerlichen Freibetrags überhaupt nicht profitieren,

c) Familien mit niedrigen Einkommen ebenfalls überhaupt nicht von der Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Kinder profitieren?

24

Trifft es zu, dass das ifo Institut den Effekt einer Kindergelderhöhung im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Familien als „nicht messbar“ bezeichnet (DER SPIEGEL vom 1. Juli 2013), und falls ja, wie ist vor diesem Hintergrund zu erklären, dass die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder das Kindergeld im Hinblick auf die ökonomische Lage von Familien als „besonders wirksam“ bezeichnet („Politischer Bericht zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ des BMFSFJ)?

25

Handelt es sich hierbei (siehe Frage 24) um eine Aussage, die durch die Gutachten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestützt wird, und falls ja, durch welche?

26

Seit wann liegen jeweils die (Teil-)Ergebnisse der Gesamtevaluation dem BMFSFJ vor (bitte differenziert nach Expertisen auflisten)?

Zu den Ergebnissen

27

Wo sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf, abgeleitet aus den Ergebnissen der Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen, und welche konkreten Maßnahmen will sie aus den vorgelegten Ergebnissen ableiten?

28

Welche Studienergebnisse sind bereits, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann Kues in der Fragestunde vom 26. Juni 2013 in Beantwortung der Mündlichen Frage 11 der Abgeordneten Petra Crone mitgeteilt, aus der Evaluation in die konkrete Politik eingeflossen (bitte nach jeweiliger Studienquelle und politischer Maßnahme und Zeitpunkt auflisten)?

29

Trifft es zu, dass sich das Gutachten „Geburten und Kinderwünsche in Deutschland: Bestandsaufnahme, Einflussfaktoren und Datenquellen“ auch mit den Wirkungen eines Betreuungsgeldes auseinandersetzt, und wie ist in diesem Zusammenhang die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 9 der Abgeordneten Caren Marks aus der Fragestunde am 26. Juni 2013 (Plenarprotokoll 17/249, Anlage 5) zu verstehen, nach der das Betreuungsgeld nicht Gegenstand der Gesamtevaluation war?

30

Zieht die Bundesregierung aus den im Gutachten „Geburten und Kinderwünsche in Deutschland: Bestandsaufnahme, Einflussfaktoren und Datenquellen“ beschriebenen Wirkungen des Betreuungsgeldes Schlussfolgerungen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 13. August 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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