Deutsch-US-amerikanische Beziehungen im Bereich der elektronischen Kriegsführung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland nahm bereits während des Kalten Krieges eine Schlüsselrolle für die von den Alliierten betriebenen Stützpunkte der elektronischen Kriegsführung ein.
Eine vertragliche Regelung stellt die 1947 zwischen den USA und dem britisch dominierten Commonwealth geschlossene UKUSA-Vereinbarung (United Kingdom – United States of America Agreement) dar. Die UKUSA-Vereinbarung teilt die regionalen Zuständigkeiten für die Informationsbeschaffung durch Fernmeldeaufklärung und elektronische Aufklärung (SIGINT) zwischen den USA als Partei ersten Ranges sowie Großbritannien, Australien, Kanada und Neuseeland als Parteien zweiten Ranges auf. Später schlossen sich dieser Vereinbarung eine Vielzahl von Parteien dritten Ranges an, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Norwegen, Japan, Südkorea, Israel, Südafrika, Taiwan und sogar die Volksrepublik China. Das Vertragssystem ermöglichte den US-Geheimdiensten die Errichtung eigener oder die Mitbenutzung bestehender Peil-, Erfassungs- und Auswertungsstationen in allen wichtigen Weltregionen. Die UKUSA-Vereinbarung enthält darüber hinaus Regelungen zur Gestaltung des Informationsaustausches und der innerstaatlichen Umsetzung der so erhaltenen Partnerdienstdaten. Hauptpartner der UKUSA-Vereinbarung für Deutschland wurde der Bundesnachrichtendienst (BND) mit seiner Abteilung II – Technik. Mit den „Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst auf dem Gebiet der Fernmeldeaufklärung und Elektronischen Aufklärung“ (sog. Zugvogel-Vereinbarung) vom 18. Oktober 1969 wurde der Präsident des BND für die Gesamtplanung, Aufgabenverteilung und Koordination der SIGINT im nationalen Rahmen zuständig. Mit einer erneuten Vereinbarung unter offizieller Beteiligung des Bundeskanzleramtes vom 23. September 1993 erhielt der BND das ausschließliche Recht zum Informationstausch mit Partnerdiensten anderer Länder.
Der US-Nachrichtendienst NSA unterhält ein europäisches Hauptquartier (NSA/ CSS Europe) mit seinem Stab im Europakommando der US-Streitkräfte (USEUCOM) in Stuttgart/Vaihingen. Außenstellen der NSA befinden sich in den Großstationen Augsburg und Teufelsberg in Berlin. Daneben bereitet sich der bislang aus dem Raum Griesheim bei Darmstadt im sogenannten Dagger complex operierende Geheimdienst der US-Landstreitkräfte (INSCOM) auf seine Verlegung in ein bis 2015 fertigzustellendes „Consolidated Intelligence Center“ (CIC) in der Lucius D. Clay Kaserne in Wiesbaden-Erbenheim vor. Mit dem CIC entsteht ein mit modernster Technik ausgestattetes Abhörzentrum, das Aufklärungs- und Spionagedaten für die Einsätze der dem Europakommando der US-Army unterstellten Einheiten aus über 50 Ländern – von Russland bis Israel – beschaffen und auswerten soll. Wie der BND-Präsident Gerhard Schindler während der Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages im Juli 2013 zugab, ist die Bundesregierung über dieses Projekt informiert (www.jungewelt.de/2013/08-07/025.php; www.jungewelt.de/2013/08-08/024.php).
Wie im Zuge der sogenannten NSA-Affäre im Sommer 2013 bekannt wurde, nutzen die US-Nachrichtendienste ihre Technologien auch zur massenhaften Erfassung von Daten befreundeter Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland. Zudem liefert der BND im Ausland gesammelte Internet- und Telekommunikationsdaten an US-Nachrichtendienste. So übermittelte der BND afghanische Funkzellendaten an die NSA, die dadurch feststellen kann, wo sich Handy- Nutzer aufhalten. Solche Daten können damit eine wichtige Rolle bei der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen spielen (www.spiegel.de/politik/ausland/bnd-uebermittelt-afghanische-funkzellendaten- an-nsa-a-915934.html).
Grundlage für diese Datenweitergabe ist laut Medienberichten u. a. eine von der damaligen rot-grünen Regierung mit den USA geschlossene Grundlagenvereinbarung (Memorandum of Agreement) vom 28. April 2002 (www.tagesschau.de/inland/bndnsa102.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Einrichtungen der Elektronischen Kampfführung (Eloka) bzw. „Elektronischen Kriegsführung“ (Electronic Warfare) in- und ausländischer Nachrichtendienste bestanden oder bestehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung (bitte Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Dauer des Betriebes, Ort, Funktion und verantwortliche Institutionen, technische Ausstattung sowie offizielle und gegebenenfalls Tarnbezeichnung, Gründe einer möglichen Schließung und bei Umzug Ort des Neubetriebes angeben)?
a) Davon Einrichtungen und Stützpunkte deutscher Behörden bzw. Nachrichtendienste?
b) Davon Einrichtungen und Stützpunkte ausländischer Nachrichtendienste?
c) Gemeinsam genutzte Einrichtungen und Stützpunkte deutscher und ausländischer Nachrichtendienste?
d) Welche dieser Einrichtungen sind weiterhin in Betrieb, und auf welchen rechtlichen Grundlagen?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung und die US-Regierung im Jahr 2002 ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem BND und dem US- Nachrichtendienst NSA unterzeichnet haben?
a) Wenn ja, wann, und auf wessen Vorschlag hin wurde das Abkommen von wem und für welchen Gültigkeitszeitraum geschlossen, und was ist sein wesentlicher Inhalt?
b) Wenn nein, auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage wird dann die Zusammenarbeit zwischen dem BND und der NSA geregelt?
Welche Abkommen, die ausländischen Nachrichtendiensten die Nutzung von Infrastruktur in Deutschland gestatten, gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (bitte Art des Abkommens, Vertragsstaaten, beteiligte Behörden, Zeitpunkt der Abschließung, Gültigkeitsdauer und wesentliche Inhalte der Abkommen benennen)?
a) Welche dieser Abkommen haben weiterhin Gültigkeit?
b) Welche dieser Abkommen sind nicht mehr gültig (bitte Zeitpunkt und Grund der Beendigung angeben)?
c) Um welche Infrastruktureinrichtungen handelt es sich im Einzelnen (bitte unter Angabe des jeweiligen Standortes)?
Welche Einrichtungen in Deutschland stehen ausländischen Nachrichtendiensten zur Nutzung bzw. Mitnutzung zur Verfügung (bitte sowohl Einrichtungen im Besitz ausländischer Staaten als auch in deutschem oder ggf. Privatbesitz berücksichtigen), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art der Nutzung?
Welche Abkommen, die eine Datenweitergabe (auch von Daten, die nicht im Rahmen der Eloka erhoben wurden) durch bundesdeutsche Nachrichtendienste an ausländische Nachrichtendienste regeln, gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (bitte Art des Abkommens, Vertragsstaaten, beteiligte Behörden, Zeitpunkt der Abschließung, Gültigkeitsdauer und wesentliche Inhalte der Abkommen benennen)?
a) Welche dieser Abkommen haben weiterhin Gültigkeit bzw. wurden ihrem Sinn nach in bundesdeutsche Gesetze (welche) überführt (auch bei den Fragen 6 und 7)?
b) Welche dieser Abkommen sind nicht mehr gültig (bitte Zeitpunkt und Grund der Beendigung angeben)?
Welche Abkommen, die deutschen Nachrichtendiensten eine Nutzung ausländischer Infrastruktur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestatten, gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (bitte Art des Abkommens, Vertragsstaaten, beteiligte Behörden, Zeitpunkt der Abschließung, Gültigkeitsdauer und wesentliche Inhalte der Abkommen benennen)?
a) Welche dieser Abkommen haben weiterhin Gültigkeit?
b) Welche dieser Abkommen sind nicht mehr gültig (bitte Zeitpunkt und Grund der Beendigung angeben)?
c) Um welche Infrastruktureinrichtungen handelt es sich im Einzelnen (bitte unter Angabe des jeweiligen Standortes)?
Welche Abkommen, die deutschen Nachrichtendiensten eine Nutzung ausländischer Infrastruktur außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestatten, gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland?
a) Welche dieser Abkommen haben weiterhin Gültigkeit?
b) Welche dieser Abkommen sind nicht mehr gültig (bitte Zeitpunkt und Grund der Beendigung angeben)?
Inwieweit ist die Bundesregierung offizielle Vertragspartei der seit 1947 zwischen Großbritannien und den USA bestehenden UKUSA-Vereinbarung zur Regelung regionaler Zuständigkeiten für die SIGINT- Informationsbeschaffung sowie den Informationsaustausch unter den Partnerdiensten angeschlossen?
a) Wann hat sich die Bundesregierung der UKUSA-Vereinbarung angeschlossen?
b) Welche die Bundesregierung betreffenden Zuständigkeiten regelt die UKUSA-Vereinbarung?
c) Welche Staaten gehören heute der UKUSA-Vereinbarung an?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich von Tätigkeiten der US-Regionalkommandos EUCOM und AFRICOM in Stuttgart zur Überwachung und Auswertung digitaler Telekommunikation in jenen Ländern, die zu den Aufgabenbereichen der Kommandos gehören?
Inwiefern sind EUCOM und AFRICOM nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der Elektronischen Kampfführung bzw. Elektronischen Kriegsführung befasst?
Inwiefern werden von US-Einrichtungen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung auch Auswertungen sozialer Netzwerke vorgenommen, darunter auch, um wie in Libyen Prognosen für zukünftige Ereignisse zu erstellen (http://analysisintelligence.com/intelligence-analysis/twitter-analysis-as-a-tool-in-libyan-engagement)?
Inwieweit kann es die Bundesregierung ausschließen, dass vom BND im Ausland gewonnene Daten, die an den US-Nachrichtendienst NSA weitergegeben werden, keine personenbezogenen Daten deutscher Staatsangehöriger enthalten?
a) Trifft es zu, dass der BND E-Mails mit der Endung .de und Telefonnummern mit der Landesvorwahl 0049 vor einer Weitergabe von im Ausland gewonnenen Verbindungsdaten an die NSA herausfiltert, und wenn ja, wie kann der BND dabei ausschließen, dass dennoch Daten deutscher Staatsangehöriger, die E-Mail-Adressen mit anderen Endungen oder ausländische Telefonanschlüsse und Mobilfunknummern benutzen, weitergegeben werden?
b) Sollte der BND nicht gewährleisten können, dass deutsche Staatsangehörige und ihre Telekommunikationsdaten von der Weitergabe an die NSA betroffen sind, inwieweit sieht die Bundesregierung darin einen Verstoß gegen das Artikel 10-Gesetz, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie viele Datensätze hat der BND im vergangenen Jahr (oder in anderen Zeiträumen) an die NSA sowie weitere ausländische Geheimdienste weitergegeben, und zu wie vielen Personen enthielten diese Daten Angaben?
Inwieweit kann es die Bundesregierung ausschließen, dass die Weitergabe von Mobilfunkdaten durch den BND an ausländische, insbesondere US- amerikanische, Nachrichtendienste nicht für sogenannte gezielte Tötungen, also extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen, durch Drohnenangriffe der USA genutzt werden?
a) Gibt es Abkommen zwischen der Bundesregierung und den USA, dass vom BND an US-Nachrichtendienste übermittelte Mobilfunkdaten nicht für „gezielte Tötungen“ von Terrorverdächtigen genutzt werden dürfen, und wenn ja, welche?
b) Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Weitergabe von Mobilfunkdaten durch den BND an US-Nachrichtendienste auch dann zulässig, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass diese auch für „gezielte Tötungen“ von Terrorverdächtigen genutzt werden?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass, selbst falls anhand von Funkzellendaten der Aufenthaltsort einer Person nicht mit der für einen gezielten Drohnenbeschuss notwendigen Präzision festgestellt werden sollte, die Übermittlung dieser Daten dennoch den Empfänger in die Lage versetzt, den Aufenthaltsort einzugrenzen und ggf. mit weiteren Mitteln zu präzisieren?