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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Daten (2013)

Anzahl von Datensätzen und betroffenen Personen, Neuerrichtungen, Umbenennungen und Löschungen von Dateien, Überlassung personengebundener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, erfasste links- und rechtsmotivierte Straftäter sowie politische Hintergründe oder Bezüge, gespeicherte Organisationen bzw. Institutionen, Analysesoftware zur Auswertung der Dateien, Auskunftsersuchen durch Bürger<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1462022. 08. 2013

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (2013)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach nach dem Umfang polizeilicher Daten erkundigt, die zum Zwecke der Prävention geführt werden. Darin werden nicht nur Daten zu konkreten Beschuldigten, denen Straftaten nachgewiesen werden können, gespeichert, sondern auch zu Personen, bei denen lediglich ein in der Zukunft zu erwartendes strafrechtlich relevantes Handeln prognostiziert wird. Eine Überprüfung dieser Prognosen ist nach Angaben der Bundesregierung nicht möglich (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2803).

Die Fragesteller wollen in Erfahrung bringen, inwieweit die polizeilichen Datensammlungen der gestiegenen Sensibilität gegenüber dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung tragen.

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Verbund- und Zentraldateien, die vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt werden, genauso wie auf gemeinsame Dateien und gemeinsam mit Landeskriminalämtern oder Verfassungsschutzämtern geführte Dateien, inklusive Analyse-, Projektdateien usw. Gemeint sind demnach auch Dateien wie die Antiterrordatei oder die gemeinsame Datei über rechtsextreme Gewalttäter. Kriterium ist die Nutzung oder Mitnutzung einer Datei durch BKA, Bundespolizei oder Zollkriminalamt. Nicht gemeint sind hingegen Dateien, die ausschließlich zur Unterstützung konkreter Strafverfahren eingerichtet worden sind.

Zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse weisen die Fragesteller explizit darauf hin, dass sie sowohl Auskunft über die Gesamtheit von Datensätzen begehren als auch, in der Regel getrennt hiervon, über die Anzahl von Personen, über die in den jeweiligen Dateien Angaben gespeichert werden. Anlass für diese Klarstellung gibt das Missverhältnis zwischen den Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7307 (Anhang), die Datei „Innere Sicherheit“ umfasse 86 955 „Datensätze“, und der Angabe auf Bundestagsdrucksache 17/8089 (Antwort zu Frage 9b), die Datei „Innere Sicherheit“ enthalte 837 927 Datensätze, also innerhalb von knapp zwei Monaten fast zehnmal mehr. Offenbar wurden dabei von der Bundesregierung die Begriffe Datensätze und Personen verwechselt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Datensätze enthalten diejenigen Dateien, die beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie beim Zollkriminalamt zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Prävention genutzt werden, insgesamt, und zu wie vielen Personen (einschließlich etwaiger Mehrfachtreffer) sind darin Daten enthalten?

2

Wie viele Datensätze enthalten die einzelnen Dateien jeweils (bitte vollständig bei Nennung der jeweiligen Dateibezeichnung angeben), und von wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Daten enthalten?

3

Sofern seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7307 Dateien neu errichtet worden sind:

a) Welche Dateien sind dies?

b) Wann ist die jeweilige Errichtungsanordnung erlassen worden?

c) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Zweck der Datei machen?

d) Weigert sich die Bundesregierung weiterhin, dem Deutschen Bundestag den vollen Wortlaut der Errichtungsanordnungen der Dateien zur Kenntnis zu bringen (wie auf Bundestagsdrucksache 17/8089), und wenn ja, welche Angaben will sie zu den Inhalten der neu eingerichteten Dateien machen?

4

Inwiefern sind Dateien umbenannt worden?

5

Welche Dateien sind ggf. gelöscht worden, aus welchem Grund, wie viele Datensätze sowie Angaben zu wie vielen Personen waren darin jeweils enthalten, und was ist mit diesen Daten geschehen (bitte angeben, in welche anderen Dateien diese Daten ganz oder teilweise übernommen worden sind)?

6

Zu welchen Anlässen hat das BKA in den Jahren 2011 und 2012 ausländischen Sicherheitsbehörden personengebundene Daten aus den Gewalttäterdateien bzw. den Dateien aus dem Bereich politisch motivierte Kriminalität (PMK) überlassen (bitte pro Datei getrennt Datum, Anlass, Umfang und Empfänger der Informationen angeben) und zu welchen Anlässen personengebundene Daten über Personen, die im polizeilichen Informationssystem als „Straftäter PMK“ („linksmotiviert/rechtsmotiviert“, ggf. weitere) markiert sind?

7

Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems insgesamt mit dem Hinweis „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter rechtsmotiviert“ erfasst?

8

Welche weiteren Markierungen über politische Hintergründe oder Bezüge werden im polizeilichen Informationsverbund erfasst, und zu wie vielen Personen gibt es entsprechende Marker?

9

Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ gespeicherten Personen sind den jeweiligen PMK-Bereichen zugeordnet?

10

Wie interpretiert die Bundesregierung allfällige signifikante Veränderungen beim Umfang der Dateien?

11

Wie teilen sich die in den Gewalttäterdateien sowie in den Dateien zum PMK-Bereich gespeicherten Personen jeweils auf (bitte pro Datei angeben) nach den Speicherungsgrundlagen

a) § 7 Absatz 1 BKAG (Bundeskriminalamtgesetz) (Erfüllung der Aufgabe des BKA als Zentralstelle),

b) § 8 Absatz 1 BKAG (Beschuldigte),

c) § 8 Absatz 2 BKAG („Prognose“),

d) § 8 Absatz 3 BKAG (Speicherung trotz rechtskräftigen Freispruchs oder endgültiger Verfahrenseinstellung),

e) § 8 Absatz 4 BKAG (Zeugen, Kontaktpersonen usw.),

f) § 8 Absatz 5 BKAG (sonstige Personen)?

12

Wie viele Organisationen bzw. Institutionen sind in den Dateien zum PMK-Bereich gespeichert (bitte für die einzelnen Phänomenbereiche getrennt darstellen)?

13

Welche neue Analysesoftware zur Auswertung der Dateien ist ggf. seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/8089 neu zum Einsatz gekommen (bitte genaue Bezeichnung sowie Zweck und Funktionalität der Software angeben)?

14

Wie viele Ersuchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus den Akten hat das BKA in den Jahren 2011, 2012 sowie im ersten Halbjahr 2013 jeweils beschieden (bitte jeweils Angaben pro Jahr bzw. Halbjahr)?

a) Wie oft wurde eine Auskunft ganz verweigert (bitte pro Jahr angeben)?

b) Wie oft wurde nur eine Teilauskunft gewährt?

c) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen von Widerspruchsverfahren den Widersprüchen der Antragsteller stattgegeben, in wie vielen Fällen abgeholfen, und in wie vielen Fällen wurde die ursprüngliche Entscheidung bestätigt?

d) In wie vielen Fällen haben die Antragsteller Klage gegen die Widerspruchsbescheide eingelegt, und in wie vielen Fällen waren diese Klagen aus Sicht der Antragsteller erfolgreich?

Berlin, den 22. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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