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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst

Fehlende soziale, ethische und ökologische Kriterien bei der Geldanlage der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), insbes. betr. Ausschluss von Rüstungsgütern und Beachtung internationaler Mindestarbeitsnormen; Berücksichtigung der Wünsche der Pflichtversicherten, Austrittsoption, Umwandlung in Wahlpflichtversicherung; Vorgaben und Kriterien für ethisches und nachhaltiges Investment sowie klarer und transparenter Anlagestrategie für öffentliches Vermögen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/1463826.08.2013

Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14638 17. Wahlperiode 26. 08. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst. Aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen werden bei der VBL Beschäftigte von Bund und Ländern, Kommunen sowie von Sozialversicherungsträgern, die Beteiligte bei der VBL sind, pflichtversichert; insgesamt waren Ende 2012 bei der VBL 1 849 973 Beschäftigte pflichtversichert. Nach Auskunft der VBL zielt deren Anlagenpolitik vor allem auf die Gewährleistung von Sicherheit und Rentabilität ab. Ethische, soziale und ökologische Belange treten laut VBL in der Anlagenstruktur hinter diese Ziele zurück. Ausgeschlossen werden daher derzeit lediglich Wertpapiere von Unternehmen, die Streumunition im Sinne der UN-Konvention zum Verbot von Streumunition herstellen. Weitere ethische, soziale und ökologische Belange werden nicht berücksichtigt (vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/13394, Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 20 und 21). Diversen Studien zufolge interessieren sich rund 40 Prozent der deutschen Anleger grundsätzlich für nachhaltige Investitionen. Gemessen am gesamten Geldanlagevolumen der Deutschen befinden sich nachhaltige Anlagen jedoch mit nicht einmal 1,5 Prozent des Marktanteils (Stand: 2012) nach wie vor in einer Nische. Nach einer Umfrage sind Anlegerinnen und Anlegern, die sich für nachhaltige Geldanlagen interessieren, folgende Ausschlusskriterien besonders wichtig: Kinderarbeit (87 Prozent), Rüstung (77 Prozent), Tierversuche (52 Prozent) und Gentechnik (43 Prozent). Als Positivkriterien wurden hauptsächlich genannt: Umweltschutz (87 Prozent), soziale Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (59 Prozent), umfangreiche Informationspolitik (59 Prozent), Rechte von Minderheiten (54 Prozent), Einsatz für Verbraucherinteressen (55 Prozent) und Frauenförderung (46 Prozent). Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts emnid ergab bereits im Jahr 2000, dass 86 Prozent der Befragten die Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten bei der Veranlagung ihrer Pensionsgelder als wichtig oder sehr wichtig bewerten (vgl.www.boell.de/ downloads/Endf_Finanz-nachh-Entwickl.pdf). Drucksache 17/14638 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung: 1. Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass die VBL bei ihrer Geldanlagenpraxis – außer dem Ausschluss von Investitionen in die Streumunitionsherstellung entsprechend der UN-Konvention zum Verbot von Streumunition – keine weiteren sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien zugrunde legt? 2. Wie steht die Bundesregierung insbesondere dazu, dass Investitionen in Produktion und Einsatz von Rüstungsgütern und Kriegswaffen – auch international geächtete wie Antipersonenminen – bei den Geldanlagen der VBL nicht ausgeschlossen werden? 3. a) In welchem Umfang investiert die VBL in Unternehmen, die Rüstungsgüter oder Kriegswaffen herstellen oder entwickeln (bitte aufschlüsseln nach Betrag und Anteil am Gesamtvolumen des Anlagenportfolios)? b) In welchem Umfang investiert die VBL auch in Unternehmen, die nach dem Ottawa-Abkommen international geächtete Antipersonenminen einsetzen, herstellen oder weitergeben bzw. in Geldanlagen, die damit im Zusammenhang stehen? 4. Sollte es nach Auffassung der Bundesregierung weitere ethische und soziale Mindestnormen für die Geldanlagen der VBL geben, beispielsweise die Einhaltung der von der International Labour Organization (ILO) festgelegten internationalen Mindestarbeitsnormen oder die Ablehnung von Kinderarbeit? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Anlagenpraxis der VBL insbesondere unter der Maßgabe, dass über 1,8 Millionen Menschen bei der VBL pflichtversichert sind und demnach nicht die Möglichkeit haben, nachhaltigere Anlageformen zu wählen? 6. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die bei der VBL Pflichtversicherten bezüglich deren Wunsch nach nachhaltigen Geldanlagen vor? b) Wird dies von der VBL erhoben? c) Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung dem möglichen Wunsch der Pflichtversicherten nach nachhaltigen Anlagenmodellen begegnet werden? 7. a) Welche Vor- und welche Nachteile hätte eine Austrittsoption aus der Pflichtversicherung? b) Welche Vor- und welche Nachteile hätte eine Umwandlung in eine Wahlpflichtversicherung? 8. Sieht die Bundesregierung sich selbst bzw. die Bundesbehörden, wie die Deutsche Rentenversicherung oder die VBL, in der Verantwortung, ethisch bezogen zu investieren, und wenn nein, wie begründet sie dies? 9. In welchen EU- und Nicht-EU-Staaten ist nach Kenntnis der Bundesregierung ethikbezogenes Investment bei den Einrichtungen der staatlich geförderten Altersvorsorge bzw. bei den Anlagestrategien der Bundesbehörden vorgesehen oder vorgeschrieben, und welche Kriterien werden hier zugrunde gelegt? 10. Welche dieser Vorgaben hält die Bundesregierung für geeignet, auch in Deutschland eingeführt zu werden, und aus welchem Grund ist dies bislang nicht geschehen? 11. Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Bundesregierung eingehalten werden, um dem Anspruch nachhaltigen Investments gerecht zu werden? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1463812. Wie will die Bundesregierung eine klare und transparente Anlagestrategie der öffentlichen Hand für öffentliche Vermögen in Zukunft sicherstellen? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Definition von Mindestkriterien für nachhaltige Geldanlagen, die den Ausschluss bestimmter Investitionsziele beinhalten, notwendig ist, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 26. August 2013 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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