Reformperspektiven der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialversicherungswahlen
der Abgeordneten Josip Juratovic, Steffen-Claudio Lemme, Anette Kramme, Dr. Karl Lauterbach, Elke Ferner, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Edgar Franke, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Carola Reimann, Kerstin Tack, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
48 Millionen Versicherte waren zuletzt im Jahr 2011 in zehn Urwahlen dazu aufgerufen, ihre Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter für die soziale Selbstverwaltung in den Sozialversicherungszweigen für Gesundheit, Rente und Unfall zu bestimmen. An der alle sechs Jahre stattfindenden Briefwahl beteiligten sich diesmal rund 14,2 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner. Das sind rund 500 000 Wählerinnen und Wähler mehr als bei der letzten Sozialwahl im Jahr 2005 (13,6 Millionen). Die Wahlbeteiligung lag damit weiter bei nur rund 30 Prozent der Berechtigten; gleichwohl ist damit der Abwärtstrend bei der Wahlbeteiligung seit den 90er-Jahren vorerst zum Stillstand gekommen.
Wiederholt wurde in der Vergangenheit Kritik aus verschiedenen Richtungen an der traditionsreichen Institution der sozialen Selbstverwaltung und ihren Wahlen geübt. Die Vorwürfe reichen von fehlender Bekanntheit der Institution, mangelnden Gestaltungskompetenzen der Verwaltungsräte, ungenügender Professionalität der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bis hin zur unzureichenden Legitimation sogenannter Friedenswahlen. Seit einigen Jahren wird vor diesem Hintergrund über mögliche Modernisierungsszenarien der sozialen Selbstverwaltung und ihrer Wahlen diskutiert. Mittlerweile wurden zahlreiche wissenschaftliche Gutachten angefertigt und Positionen von beteiligten Akteuren formuliert.
Es besteht ein grundlegender Konsens in der Debatte, dass umgehend gehandelt werden muss, um die Mitbestimmung in der Sozialversicherung wieder zu stärken und strukturelle Veränderungen bis zur nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 auf den Weg zu bringen. Ziel muss es sein, die soziale Selbstverwaltung fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Die gesellschaftspolitische Herausforderung wird darin bestehen, den legitimen Ruf nach stärkerer Beteiligung mit der Notwendigkeit effektiver und effizienter Handlungsstrukturen in Einklang zu bringen und in institutionelle Formen münden zu lassen.
Hierbei muss zwingend berücksichtigt werden, dass es sich bei der Selbstverwaltung nicht nur um eine Mitbestimmungsinstitution für die Finanziers der Sozialversicherung handelt, sondern dass von ihr auch eine bedeutende Koordinations- und Stabilisierungsfunktion mit Blick auf die Sozialpartnerschaft, die eines der tragenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft darstellt, ausgeht.
Seit einigen Jahren bemühen sich insbesondere die Gewerkschaften mit viel Engagement um eine Erneuerung der sozialen Selbstverwaltung von innen heraus. Ihr Ziel ist es, die Attraktivität für ein Engagement in der sozialen Selbstverwaltung in den eigenen Reihen zu erhöhen und für professionellere Strukturen zu sorgen, um Versicherteninteressen noch besser zur Geltung zu bringen.
Jüngster Beitrag ist der Abschlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, und dessen Stellvertreter, Klaus Kirschner, der zahlreiche Vorschläge für eine Modernisierung der Sozialwahlen und Ansatzpunkte für eine Revitalisierung der Institution unterbreitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Grundsätzliche Fragen zum Status quo der Selbstverwaltung
1. Unterstreicht die heutige Bundesregierung die vom damaligen Bundesminister für Arbeit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Anton Valentin Storch, in der 91. Sitzung des ersten Deutschen Bundestages (13. Oktober 1950) hervorgehobene gemeinsame und gleichgewichtige Verantwortung der Sozialpartner für die Sozialversicherung, die er mit den folgenden Worten deutlich machte: „Wir haben diesen Gesetzentwurf [Gesetz über die Selbstverwaltung] in der vorliegenden Form mit einer fünfzigprozentigen Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgelegt, weil wir der Überzeugung sind, dass wir in absehbarer Zeit gezwungen sein werden, der Sozialversicherung weitere Einnahmen zu sichern […]. Wir sind der Meinung, dass hier die beiden Sozialpartner sich gemeinschaftlich des Ernstes ihrer Aufgabe bewusst sein müssen und dass sich eine Seite der Selbstverwaltung ihrer Verantwortung in vollem Umfang gar nicht bewusst sein kann, wenn man sie in die absolute Minderheit bringt.“
- Ist die Bundesregierung gewillt, an der Idee und Konstruktion des institutionellen Aufeinandertreffens der Sozialpartner in der Selbstverwaltung festzuhalten?
- Sieht die Bundesregierung das Gleichgewicht der Sozialpartner in der Gegenwart gewahrt? Wenn ja, wie beabsichtigt sie, dieses Gleichgewicht auch unter veränderten Rahmenbedingungen künftig zu sichern? Wenn nein, wie beabsichtigt sie, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen?
2. Sieht die Bundesregierung die soziale Selbstverwaltung grundsätzlich auch zukünftig als Kernbestandteil der Sozialversicherung im Sinne von Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 87 Absatz 2 GG und insoweit als verfassungsrechtlich garantiert?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich in dem Prinzip der Selbstverwaltung einer der grundlegenden qualitativen Unterschiede einer Sozialversicherung im Vergleich zu privatwirtschaftlich organisierten und agierenden Versicherungen ausdrückt?
4. Welche gesellschaftspolitischen, ökonomischen und institutionellen Herausforderungen sieht die Bundesregierung mit Blick auf die gegenwärtige Ausgestaltung der sozialen Selbstverwaltungen?
5. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, der Selbstverwaltung eine volle Autonomie über die Finanzen der jeweiligen Zweige der Sozialversicherung – und damit auch der Festsetzung des notwendigen Beitragssatzes – zu geben (bitte differenziert nach Kranken-, Renten- und Unfallversicherung angeben)?
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sozialwahl 2011, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für Reformen?
II. Möglichkeiten einer Revitalisierung der sozialen Selbstverwaltung
7. Welche Position nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge des Abschlussberichts von Gerald Weiß und Klaus Kirschner zur Sozialwahl 2011 zur Ausweitung von Kompetenzen im Rahmen einer Reform der sozialen Selbstverwaltung ein? Sieht sie dabei unterschiedliche Anforderungen in der • gesetzlichen Krankenversicherung, • gesetzlichen Rentenversicherung und • Unfallversicherung?
8. Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um für eine Effektivierung des Kontrollinstrumentariums der Selbstverwaltung gegenüber der hauptamtlichen Geschäftsführung oder dem Vorstand zu sorgen, damit die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte ihrem Kontrollauftrag in Zukunft besser nachkommen können?
- Sieht die Bundesregierung im Falle von Kompetenzausweitungen der Organe der Selbstverwaltung die Notwendigkeit der Präzisierung von korrespondierenden Pflichten für die Mitglieder? Wenn ja, wie müssten diese zusätzlichen Pflichten aussehen?
- Sollten die Selbstverwaltungsorgane mit einem eigenen Budget für ihre Arbeit ausgestattet werden?
- Sollten diese das Recht zur Einholung bzw. zur Beauftragung eigener wissenschaftlicher Expertisen erhalten?
9. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein zur künftigen Zusammensetzung von Selbstverwaltungsorganen • mit Blick auf deren Größe, • bei der Frage der Einführung einer Geschlechterquote und • bei Vorschlägen zur Beteiligung bzw. Integration weiterer gesellschaftspolitischer Akteure?
10. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte effektiveren?
- Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine stärkere Personalisierung der Organe der Selbstverwaltung und ihrer Spitzen?
- Wie und mit welchen Instrumenten ließen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidungen der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte in Zukunft besser öffentlichkeitswirksam darstellen?
11. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen Versicherten auf der einen Seite und betroffenen Leistungsempfängern auf der anderen Seite im Rahmen der Tätigkeit der Organe der Selbstverwaltung besser abbilden?
- Wie ließe sich nach Ansicht der Bundesregierung dieser Unterschied der Interessenlagen stärker betonen?
- Muss dieser Unterschied nach der Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls institutionell betont werden? Und wenn ja, wie?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die landläufige Kritik an der mangelnden Fachkompetenz von Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Professionalisierung bzw. Spezialisierung der Mitglieder der Selbstverwaltung vor dem Hintergrund inhaltlich komplexer werdender Entscheidungsstrukturen und -prozesse?
- Wie kann es nach Ansicht der Bundesregierung gelingen, dass die Mitarbeit in Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten attraktiver wird und Fachkompetenz stärker einbezogen werden kann?
- Wie sollten und müssen in Zukunft neugewählte Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden?
- Wie können notwendige fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet und organisiert werden?
- Sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbedarf mit Blick auf eine potentielle Ausweitung der Regelungskompetenzen von Mitgliedern der Selbstverwaltung (Frage 8) im Rahmen einer Reform? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang?
- Wie positioniert sich die Bundesregierung bei der Frage der Kostenübernahme für Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte? Zu wessen Lasten sollten diese gegebenenfalls gehen?
13. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Attraktivität eines Engagements von weiteren Personen – insbesondere von Frauen, Jüngeren und Menschen mit Migrationshintergrund – in der sozialen Selbstverwaltung zu erhöhen?
- Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den finanziellen Aufwandsentschädigungen bei, und sind diese aus Sicht der Bundesregierung – auch im Vergleich zu denen in der kommunalen Selbstverwaltung – adäquat, bzw. müssen sie gegebenenfalls den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden?
- Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung nach einer Arbeitsfreistellung von Mitgliedern der Selbstverwaltung, damit diese sich vollumfänglich und professionell ihrer Kontrollaufgabe widmen können?
- Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Frage der Kostenübernahme bei einer Arbeitsfreistellungsregelung gelöst werden? Zu wessen Lasten sollten diese Kosten gegebenenfalls gehen?
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die gegenwärtige regionale Präsenz und die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger bewährt hat, und welche Defizite sieht sie?
- Können die Kranken- und Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag, Auskunft und Beratung für das gesamte Sozialleistungssystem anzubieten und dazu untereinander und mit den anderen Trägern zusammenzuarbeiten (§ 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I), erfüllen, wenn sie in einem (gewünschten) Wettbewerb zueinander stehen?
- Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wahrnehmung der gesetzlichen Verpflichtung (§§ 92, 93 SGB IV) für die Kreise und kreisfreien Städte, Versicherungsämter zu installieren, die Auskünfte erteilen und Anträge für alle Sozialleistungsträger entgegenzunehmen sowie gegebenenfalls auch Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, vor? Existiert eine Statistik über die Fallzahlen und eine Evaluation der Schwerpunkte der angesprochenen Themen?
- Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass auf lokaler und regionaler Ebene Vertreterinnen und Vertreter der Sozialversicherungsträger in institutionalisierter Form stärker zusammenarbeiten als bislang? Könnten dazu Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltungsorgane einen Sozialrat bilden, der die jeweilige Gebietskörperschaft in ihrer Sozialplanung berät und unterstützt?
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des im Jahr 2008 von den Sachverständigen Bernard Braun, Tanja Klenk, Winfried Kluth, Frank Nullmeier und Felix Welti erarbeiteten Gutachtens für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“, wonach Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen (§ 39 SGB IV) in allen Zweigen der Sozialversicherungen etabliert werden sollten, sowie dass Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen ein wichtiger Bestandteil der sozialen Selbstverwaltung sind? Wie steht die Bundesregierung zu dem konkreten Vorschlag?
- Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, diese Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen bei den Sozialversicherungswahlen zu wählen?
- Welche weiteren Möglichkeiten zur Einbeziehung dieser Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen in die soziale Selbstverwaltung bestehen nach Auffassung der Bundesregierung?
16. Sieht die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund des Beitrags der Sozialversicherungsträger zur Verwirklichung von Artikel 19, 25, 26 und 27 der Behindertenrechtskonvention, die Notwendigkeit, die Konsultation der Organisationen von Menschen mit Behinderung durch die Organe der Sozialversicherungsträger gesetzlich zu regeln? Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, Organisationen von Menschen mit Behinderung beratend an der Arbeit der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu beteiligen?
III. Positionen der Bundesregierung zu Vorschlägen einer Reform der Sozialwahl
Anforderungen an die kandidierenden Organisationen
17. Teilt die Bundesregierung die im oben genannten Gutachten geäußerten Zweifel, dass alle bisher in der Selbstverwaltung beteiligten Verbände und Vereinigungen über die auch nach heutiger Rechtslage geforderte sozialpolitische Relevanz und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügen? Wenn ja, werden Maßnahmen bei der Prüfung der Vorschlagsberechtigung oder bei der Änderung des geltenden Rechts erwogen?
18. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des genannten Gutachtens, wonach die zu den Sozialversicherungswahlen vorschlagsberechtigten Organisationen in Zukunft verpflichtet sein sollten, ihre sozialpolitische Relevanz und organisatorische Leistungsfähigkeit bei mindestens drei Versicherungsträgern des gleichen Sozialversicherungszweigs durch das Einreichen von Listen und mindestens 4 000 Unterstützungsunterschriften aus mindestens drei Trägern nachzuweisen?
19. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, dass zukünftig kandidierende Organisationen eine Mindestanzahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf der Vorschlagsliste aufweisen müssen, um zu der Wahl zugelassen zu werden? Hält die Bundesregierung die in dem Bericht des Bundeswahlbeauftragten genannten Richtwerte für geeignet?
20. Teilt die Bundesregierung die Bedenken von Versicherten und konkurrierenden Organisationen, wonach es vielfach als irreführend angesehen wird, dass bei den Sozialversicherungswahlen kandidierende Organisationen den Namen eines Sozialversicherungsträgers in ihre Bezeichnung aufgenommen haben?
21. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die demokratische innere Struktur der vorschlagsberechtigten Organisationen einem Transparenzgebot zu unterwerfen und den vorschlagsberechtigten Organisationen aufzuerlegen, den Modus der Kandidatenaufstellung offenzulegen?
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass die Unabhängigkeit der vorschlagsberechtigten Listen und der Organvertreter gestärkt werden muss, indem die Unvereinbarkeit von Hauptamtlichkeit und Selbstverwaltungsmandat und das Verbot der Beherrschung von Vereinigungen jeweils auf Beschäftigte aller Sozialversicherungszweige ausgedehnt werden sollte?
23. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, die Unabhängigkeit von konflik tierenden Interessen – z. B. von Leistungserbringern – zu stärken, indem die Vorschriften zur finanziellen Unabhängigkeit und Transparenz geschärft und regelmäßig überprüft werden?
24. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag aus dem Gutachten von Braun et al., nachdem der Kreis der bisher zu den Sozialversicherungswahlen vorschlagsberechtigten Verbände und Vereinigungen auf alle Vereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung erweitert werden sollte?
Veränderungen des Wahlverfahrens
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag aus dem Bericht des Bundeswahlbeauftragten, wonach insbesondere eine Änderung des Wahlverfahrens angestrebt werden sollte, um durch ein sogenanntes Kaskadenmodell die bisherigen „Friedenswahlen“ abzulösen?
26. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung einerseits verfassungsrechtlich möglich und andererseits sozialpolitisch sinnvoll, wenn bei einer Reform des Wahlverfahrens eine mögliche Ungleichbehandlung zwischen Versicherten einerseits und Arbeitgebern andererseits vorgenommen werden würde?
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, Delegationsmodelle an Stelle einer direkten Urwahl zu entwickeln, indem auf regionaler Ebene Delegierte gewählt werden, die wiederum die Mitglieder der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrates wählen?
28. Teilt die Bundesregierung das Anliegen, die Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen zu stärken, und wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge für Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf den Vorschlagslisten und damit auch in den Gremien der Selbstverwaltung? Wie steht sie zu dem gleichlautenden Vorschlag?
- Hält sie ein verpflichtendes Reißverschlussverfahren bei der Listenaufstellung für ein geeignetes Instrument?
- Sollte bei der Besetzung der Vorschlagslisten eine Quote angestrebt werden, die dem Geschlechterverhältnis in der Versichertenschaft entspricht?
- Wäre es verfassungsrechtlich möglich und sozialpolitisch sinnvoll, hier zwischen den Vorschlagslisten von Versicherten und Arbeitgebern zu differenzieren?
29. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, zur Erhöhung der Wahlbeteiligung (und damit auch der Legitimation der Sozialwahlen) zukünftig auch ergänzend zur Briefwahl Onlinewahlen zu ermöglichen?
- Welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich?
- Bis wann müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, damit bereits bei der nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 Onlinewahlen möglich sind?
Änderung des wahlberechtigten Personenkreises
30. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Gutachtens von Braun et al., die Organe der Selbstverwaltung mit einem Drittel Arbeitgebern und zwei Dritteln Versicherten zu besetzen, da insbesondere in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung viele Versicherte nicht mehr unmittelbar im Arbeitsleben stehen und die paritätische Finanzierung durch Beschäftigte und Arbeitgeber in diesen Sozialversicherungszweigen faktisch nicht mehr gegeben ist?
31. Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass der Ausschluss der Familienversicherten in der Krankenversicherung und der Bezieher einer Hinterbliebenenrente in der Rentenversicherung als verfassungsrechtlich bedenklich und als mittelbare Benachteiligung von Frauen angesehen werden muss, und welche Position nimmt die Bundesregierung zum Vorschlag des Gutachtens von Braun et al. ein, die Wahlberechtigung auf alle Versicherten zu erweitern?
Aufgaben des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens von Braun et al., die Tätigkeit des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu erweitern und ihm die Aufgabe zu übertragen, Transparenz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung herzustellen, und sieht die Bundesregierung auch sich selbst in der Verantwortung, die Öffentlichkeit nicht nur über die Sozialversicherungswahlen, sondern auch allgemein über die Tätigkeit der sozialen Selbstverwaltung zu informieren?
33. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die auf lokaler und regionaler Ebene gebildeten Sozialräte (vgl. Frage 14c) bundesweit bei einem Gremium bei dem Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu koordinieren?
IV. Spezifische Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
34. Beabsichtigt die Bundesregierung – mit Blick auf ihren jüngsten Versuch im Rahmen der GWB-Novelle (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die gesetzliche Krankenversicherung unter das Kartellrecht zu stellen – den Status von Krankenkassen erneut zu verändern, obwohl ihr historisch gewachsener Charakter als Körperschaften öffentlichen Rechts in § 4 SGB V nach Auffassung der Fragesteller hinreichend fixiert ist?
- Würde dies gegebenenfalls bedeuten, dass bei einer Statusveränderung auf Sozialversicherungswahlen und die Mitwirkung der Versicherten in den Krankenkassen verzichtet werden sollte?
- Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, den Status der Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts im Gegenzug zu verdeutlichen?
35. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Konkretisierung des § 197 Absatz 1 Nummer 1b SGB V, wonach die Verwaltungsräte über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung der Krankenkassen entscheiden und dies insbesondere mit Blick auf • eine Zustimmung zu finanzwirksamen Vorgängen ab einer bestimmten Größenordnung, • die Formulierung von Leitlinien für die Geschäftspolitik, • Zielvereinbarungen für das Hauptamt, • Personalentscheidungen auf hauptamtlicher Ebene, • die Organisation von Beratung und Auskunft gegenüber den Versicherten, • Widerspruchsverfahren, • das Beschwerdemanagement der Krankenkasse, • die Überprüfung der Qualität von Versicherungsleistungen, • neue Versorgungsformen und die Kooperationen der Krankenkasse und • die Abstimmung und Kommunikation mit anderen Leistungsträgern?
36. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Schaffung eines ausgewiesenen, herausgehobenen und direkten Ansprechpartners für die Versichertenschaft einer Krankenkasse? Welche Rolle können und sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Versichertenältesten in den Kassen zukünftig spielen, bzw. wie kann ihre Bedeutung insbesondere öffentlichkeitswirksam unterstrichen werden (korrespondierend zur Frage 11 dieser Kleinen Anfrage)?
37. Was entgegnet die Bundesregierung auf die konkrete Forderung nach Rückkehr zur Beitragsautonomie der Krankenkassen, umzusetzen durch die Verwaltungsräte der Kassen?
38. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Notwendigkeit einer Konkretisierung und Ausweitung der Berichtspflichten des Vorstandes gegenüber dem Verwaltungsrat einer Krankenkasse ein, bei der Frage
- der Pflicht zur Vorlage von Berichten der Innenrevision oder von Antwortschreiben des Vorstandes,
- von regelmäßigen Berichten zu Behandlungsfehlern und ergriffener Maßnahmen zur Unterstützung von Versicherten einer Kasse?
- Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung im Abschlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahl nach dem Recht auf eigenständige Vergabe von Versorgungsforschungsaufträgen durch den GKV-Spitzenverband sowie zur Forderung nach einem „Bericht zur Lage der bedarfsgerechten Versorgung der GKV-Versicherten in Deutschland“ des Vorstandes gegenüber dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes?
39. Teilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht vom 26. Mai 2008 geäußerte Auffassung, dass die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nicht in allen Fällen hinreichend die Vorstandsvergütungen kontrollieren? Falls ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung für eine bessere Ausübung der Kontrollfunktion ergreifen?
Fragen71
Unterstreicht die heutige Bundesregierung die vom damaligen Bundesminister für Arbeit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Anton Valentin Storch, in der 91. Sitzung des ersten Deutschen Bundestages (13. Oktober 1950) hervorgehobene gemeinsame und gleichgewichtige Verantwortung der Sozialpartner für die Sozialversicherung, die er mit den folgenden Worten deutlich machte: „Wir haben diesen Gesetzentwurf [Gesetz über die Selbstverwaltung] in der vorliegenden Form mit einer fünfzigprozentigen Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgelegt, weil wir der Überzeugung sind, dass wir in absehbarer Zeit gezwungen sein werden, der Sozialversicherung weitere Einnahmen zu sichern […]. Wir sind der Meinung, dass hier die beiden Sozialpartner sich gemeinschaftlich des Ernstes ihrer Aufgabe bewusst sein müssen und dass sich eine Seite der Selbstverwaltung ihrer Verantwortung in vollem Umfang gar nicht bewusst sein kann, wenn man sie in die absolute Minderheit bringt.“
a) Ist die Bundesregierung gewillt, an der Idee und Konstruktion des institutionellen Aufeinandertreffens der Sozialpartner in der Selbstverwaltung festzuhalten?
b) Sieht die Bundesregierung das Gleichgewicht der Sozialpartner in der Gegenwart gewahrt? Wenn ja, wie beabsichtigt sie, dieses Gleichgewicht auch unter veränderten Rahmenbedingungen künftig zu sichern? Wenn nein, wie beabsichtigt sie, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen?
Sieht die Bundesregierung die soziale Selbstverwaltung grundsätzlich auch zukünftig als Kernbestandteil der Sozialversicherung im Sinne von Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 87 Absatz 2 GG und insoweit als verfassungsrechtlich garantiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich in dem Prinzip der Selbstverwaltung einer der grundlegenden qualitativen Unterschiede einer Sozialversicherung im Vergleich zu privatwirtschaftlich organisierten und agierenden Versicherungen ausdrückt?
Welche gesellschaftspolitischen, ökonomischen und institutionellen Herausforderungen sieht die Bundesregierung mit Blick auf die gegenwärtige Ausgestaltung der sozialen Selbstverwaltungen?
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, der Selbstverwaltung eine volle Autonomie über die Finanzen der jeweiligen Zweige der Sozialversicherung – und damit auch der Festsetzung des notwendigen Beitragssatzes – zu geben (bitte differenziert nach Kranken-, Renten- und Unfallversicherung angeben)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sozialwahl 2011, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für Reformen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge des Abschlussberichts von Gerald Weiß und Klaus Kirschner zur Sozialwahl 2011 zur Ausweitung von Kompetenzen im Rahmen einer Reform der sozialen Selbstverwaltung ein? Sieht sie dabei unterschiedliche Anforderungen in der • gesetzlichen Krankenversicherung, • gesetzlichen Rentenversicherung und • Unfallversicherung?
Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um für eine Effektivierung des Kontrollinstrumentariums der Selbstverwaltung gegenüber der hauptamtlichen Geschäftsführung oder dem Vorstand zu sorgen, damit die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte ihrem Kontrollauftrag in Zukunft besser nachkommen können?
a) Sieht die Bundesregierung im Falle von Kompetenzausweitungen der Organe der Selbstverwaltung die Notwendigkeit der Präzisierung von korrespondierenden Pflichten für die Mitglieder? Wenn ja, wie müssten diese zusätzlichen Pflichten aussehen?
b) Sollten die Selbstverwaltungsorgane mit einem eigenen Budget für ihre Arbeit ausgestattet werden?
c) Sollten diese das Recht zur Einholung bzw. zur Beauftragung eigener wissenschaftlicher Expertisen erhalten?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein zur künftigen Zusammensetzung von Selbstverwaltungsorganen • mit Blick auf deren Größe, • bei der Frage der Einführung einer Geschlechterquote und • bei Vorschlägen zur Beteiligung bzw. Integration weiterer gesellschaftspolitischer Akteure?
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte effektiveren?
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine stärkere Personalisierung der Organe der Selbstverwaltung und ihrer Spitzen?
b) Wie und mit welchen Instrumenten ließen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidungen der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte in Zukunft besser öffentlichkeitswirksam darstellen?
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen Versicherten auf der einen Seite und betroffenen Leistungsempfängern auf der anderen Seite im Rahmen der Tätigkeit der Organe der Selbstverwaltung besser abbilden?
a) Wie ließe sich nach Ansicht der Bundesregierung dieser Unterschied der Interessenlagen stärker betonen?
b) Muss dieser Unterschied nach der Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls institutionell betont werden? Und wenn ja, wie?
Wie bewertet die Bundesregierung die landläufige Kritik an der mangelnden Fachkompetenz von Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Professionalisierung bzw. Spezialisierung der Mitglieder der Selbstverwaltung vor dem Hintergrund inhaltlich komplexer werdender Entscheidungsstrukturen und -prozesse?
a) Wie kann es nach Ansicht der Bundesregierung gelingen, dass die Mitarbeit in Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten attraktiver wird und Fachkompetenz stärker einbezogen werden kann?
b) Wie sollten und müssen in Zukunft neugewählte Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden?
c) Wie können notwendige fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet und organisiert werden?
d) Sieht die Bundesregierung besonderen Handlungsbedarf mit Blick auf eine potentielle Ausweitung der Regelungskompetenzen von Mitgliedern der Selbstverwaltung (Frage 8) im Rahmen einer Reform? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang?
e) Wie positioniert sich die Bundesregierung bei der Frage der Kostenübernahme für Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte? Zu wessen Lasten sollten diese gegebenenfalls gehen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Attraktivität eines Engagements von weiteren Personen – insbesondere von Frauen, Jüngeren und Menschen mit Migrationshintergrund – in der sozialen Selbstverwaltung zu erhöhen?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den finanziellen Aufwandsentschädigungen bei, und sind diese aus Sicht der Bundesregierung – auch im Vergleich zu denen in der kommunalen Selbstverwaltung – adäquat, bzw. müssen sie gegebenenfalls den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung nach einer Arbeitsfreistellung von Mitgliedern der Selbstverwaltung, damit diese sich vollumfänglich und professionell ihrer Kontrollaufgabe widmen können?
c) Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Frage der Kostenübernahme bei einer Arbeitsfreistellungsregelung gelöst werden? Zu wessen Lasten sollten diese Kosten gegebenenfalls gehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die gegenwärtige regionale Präsenz und die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger bewährt hat, und welche Defizite sieht sie?
a) Können die Kranken- und Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag, Auskunft und Beratung für das gesamte Sozialleistungssystem anzubieten und dazu untereinander und mit den anderen Trägern zusammenzuarbeiten (§ 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I), erfüllen, wenn sie in einem (gewünschten) Wettbewerb zueinander stehen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wahrnehmung der gesetzlichen Verpflichtung (§§ 92, 93 SGB IV) für die Kreise und kreisfreien Städte, Versicherungsämter zu installieren, die Auskünfte erteilen und Anträge für alle Sozialleistungsträger entgegenzunehmen sowie gegebenenfalls auch Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, vor? Existiert eine Statistik über die Fallzahlen und eine Evaluation der Schwerpunkte der angesprochenen Themen?
c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass auf lokaler und regionaler Ebene Vertreterinnen und Vertreter der Sozialversicherungsträger in institutionalisierter Form stärker zusammenarbeiten als bislang? Könnten dazu Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltungsorgane einen Sozialrat bilden, der die jeweilige Gebietskörperschaft in ihrer Sozialplanung berät und unterstützt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des im Jahr 2008 von den Sachverständigen Bernard Braun, Tanja Klenk, Winfried Kluth, Frank Nullmeier und Felix Welti erarbeiteten Gutachtens für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“, wonach Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen (§ 39 SGB IV) in allen Zweigen der Sozialversicherungen etabliert werden sollten, sowie dass Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen ein wichtiger Bestandteil der sozialen Selbstverwaltung sind? Wie steht die Bundesregierung zu dem konkreten Vorschlag?
a) Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, diese Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen bei den Sozialversicherungswahlen zu wählen?
b) Welche weiteren Möglichkeiten zur Einbeziehung dieser Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen in die soziale Selbstverwaltung bestehen nach Auffassung der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund des Beitrags der Sozialversicherungsträger zur Verwirklichung von Artikel 19, 25, 26 und 27 der Behindertenrechtskonvention, die Notwendigkeit, die Konsultation der Organisationen von Menschen mit Behinderung durch die Organe der Sozialversicherungsträger gesetzlich zu regeln? Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, Organisationen von Menschen mit Behinderung beratend an der Arbeit der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu beteiligen?
Teilt die Bundesregierung die im oben genannten Gutachten geäußerten Zweifel, dass alle bisher in der Selbstverwaltung beteiligten Verbände und Vereinigungen über die auch nach heutiger Rechtslage geforderte sozialpolitische Relevanz und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügen? Wenn ja, werden Maßnahmen bei der Prüfung der Vorschlagsberechtigung oder bei der Änderung des geltenden Rechts erwogen?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des genannten Gutachtens, wonach die zu den Sozialversicherungswahlen vorschlagsberechtigten Organisationen in Zukunft verpflichtet sein sollten, ihre sozialpolitische Relevanz und organisatorische Leistungsfähigkeit bei mindestens drei Versicherungsträgern des gleichen Sozialversicherungszweigs durch das Einreichen von Listen und mindestens 4 000 Unterstützungsunterschriften aus mindestens drei Trägern nachzuweisen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, dass zukünftig kandidierende Organisationen eine Mindestanzahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf der Vorschlagsliste aufweisen müssen, um zu der Wahl zugelassen zu werden? Hält die Bundesregierung die in dem Bericht des Bundeswahlbeauftragten genannten Richtwerte für geeignet?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken von Versicherten und konkurrierenden Organisationen, wonach es vielfach als irreführend angesehen wird, dass bei den Sozialversicherungswahlen kandidierende Organisationen den Namen eines Sozialversicherungsträgers in ihre Bezeichnung aufgenommen haben?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die demokratische innere Struktur der vorschlagsberechtigten Organisationen einem Transparenzgebot zu unterwerfen und den vorschlagsberechtigten Organisationen aufzuerlegen, den Modus der Kandidatenaufstellung offenzulegen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass die Unabhängigkeit der vorschlagsberechtigten Listen und der Organvertreter gestärkt werden muss, indem die Unvereinbarkeit von Hauptamtlichkeit und Selbstverwaltungsmandat und das Verbot der Beherrschung von Vereinigungen jeweils auf Beschäftigte aller Sozialversicherungszweige ausgedehnt werden sollte?
Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, die Unabhängigkeit von konflik tierenden Interessen – z. B. von Leistungserbringern – zu stärken, indem die Vorschriften zur finanziellen Unabhängigkeit und Transparenz geschärft und regelmäßig überprüft werden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag aus dem Gutachten von Braun et al., nachdem der Kreis der bisher zu den Sozialversicherungswahlen vorschlagsberechtigten Verbände und Vereinigungen auf alle Vereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung erweitert werden sollte?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag aus dem Bericht des Bundeswahlbeauftragten, wonach insbesondere eine Änderung des Wahlverfahrens angestrebt werden sollte, um durch ein sogenanntes Kaskadenmodell die bisherigen „Friedenswahlen“ abzulösen?
Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung einerseits verfassungsrechtlich möglich und andererseits sozialpolitisch sinnvoll, wenn bei einer Reform des Wahlverfahrens eine mögliche Ungleichbehandlung zwischen Versicherten einerseits und Arbeitgebern andererseits vorgenommen werden würde?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, Delegationsmodelle an Stelle einer direkten Urwahl zu entwickeln, indem auf regionaler Ebene Delegierte gewählt werden, die wiederum die Mitglieder der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrates wählen?
Teilt die Bundesregierung das Anliegen, die Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen zu stärken, und wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge für Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf den Vorschlagslisten und damit auch in den Gremien der Selbstverwaltung? Wie steht sie zu dem gleichlautenden Vorschlag?
a) Hält sie ein verpflichtendes Reißverschlussverfahren bei der Listenaufstellung für ein geeignetes Instrument?
b) Sollte bei der Besetzung der Vorschlagslisten eine Quote angestrebt werden, die dem Geschlechterverhältnis in der Versichertenschaft entspricht?
c) Wäre es verfassungsrechtlich möglich und sozialpolitisch sinnvoll, hier zwischen den Vorschlagslisten von Versicherten und Arbeitgebern zu differenzieren?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, zur Erhöhung der Wahlbeteiligung (und damit auch der Legitimation der Sozialwahlen) zukünftig auch ergänzend zur Briefwahl Onlinewahlen zu ermöglichen?
a) Welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich?
b) Bis wann müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, damit bereits bei der nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 Onlinewahlen möglich sind?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Gutachtens von Braun et al., die Organe der Selbstverwaltung mit einem Drittel Arbeitgebern und zwei Dritteln Versicherten zu besetzen, da insbesondere in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung viele Versicherte nicht mehr unmittelbar im Arbeitsleben stehen und die paritätische Finanzierung durch Beschäftigte und Arbeitgeber in diesen Sozialversicherungszweigen faktisch nicht mehr gegeben ist?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass der Ausschluss der Familienversicherten in der Krankenversicherung und der Bezieher einer Hinterbliebenenrente in der Rentenversicherung als verfassungsrechtlich bedenklich und als mittelbare Benachteiligung von Frauen angesehen werden muss, und welche Position nimmt die Bundesregierung zum Vorschlag des Gutachtens von Braun et al. ein, die Wahlberechtigung auf alle Versicherten zu erweitern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens von Braun et al., die Tätigkeit des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu erweitern und ihm die Aufgabe zu übertragen, Transparenz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung herzustellen, und sieht die Bundesregierung auch sich selbst in der Verantwortung, die Öffentlichkeit nicht nur über die Sozialversicherungswahlen, sondern auch allgemein über die Tätigkeit der sozialen Selbstverwaltung zu informieren?
Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die auf lokaler und regionaler Ebene gebildeten Sozialräte (vgl. Frage 14c) bundesweit bei einem Gremium bei dem Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu koordinieren?
Beabsichtigt die Bundesregierung – mit Blick auf ihren jüngsten Versuch im Rahmen der GWB-Novelle (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die gesetzliche Krankenversicherung unter das Kartellrecht zu stellen – den Status von Krankenkassen erneut zu verändern, obwohl ihr historisch gewachsener Charakter als Körperschaften öffentlichen Rechts in § 4 SGB V nach Auffassung der Fragesteller hinreichend fixiert ist?
a) Würde dies gegebenenfalls bedeuten, dass bei einer Statusveränderung auf Sozialversicherungswahlen und die Mitwirkung der Versicherten in den Krankenkassen verzichtet werden sollte?
b) Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, den Status der Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts im Gegenzug zu verdeutlichen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Konkretisierung des § 197 Absatz 1 Nummer 1b SGB V, wonach die Verwaltungsräte über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung der Krankenkassen entscheiden und dies insbesondere mit Blick auf • eine Zustimmung zu finanzwirksamen Vorgängen ab einer bestimmten Größenordnung, • die Formulierung von Leitlinien für die Geschäftspolitik, • Zielvereinbarungen für das Hauptamt, • Personalentscheidungen auf hauptamtlicher Ebene, • die Organisation von Beratung und Auskunft gegenüber den Versicherten, • Widerspruchsverfahren, • das Beschwerdemanagement der Krankenkasse, • die Überprüfung der Qualität von Versicherungsleistungen, • neue Versorgungsformen und die Kooperationen der Krankenkasse und • die Abstimmung und Kommunikation mit anderen Leistungsträgern?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Schaffung eines ausgewiesenen, herausgehobenen und direkten Ansprechpartners für die Versichertenschaft einer Krankenkasse? Welche Rolle können und sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Versichertenältesten in den Kassen zukünftig spielen, bzw. wie kann ihre Bedeutung insbesondere öffentlichkeitswirksam unterstrichen werden (korrespondierend zur Frage 11 dieser Kleinen Anfrage)?
Was entgegnet die Bundesregierung auf die konkrete Forderung nach Rückkehr zur Beitragsautonomie der Krankenkassen, umzusetzen durch die Verwaltungsräte der Kassen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Notwendigkeit einer Konkretisierung und Ausweitung der Berichtspflichten des Vorstandes gegenüber dem Verwaltungsrat einer Krankenkasse ein, bei der Frage
a) der Pflicht zur Vorlage von Berichten der Innenrevision oder von Antwortschreiben des Vorstandes,
b) von regelmäßigen Berichten zu Behandlungsfehlern und ergriffener Maßnahmen zur Unterstützung von Versicherten einer Kasse?
c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung im Abschlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahl nach dem Recht auf eigenständige Vergabe von Versorgungsforschungsaufträgen durch den GKV-Spitzenverband sowie zur Forderung nach einem „Bericht zur Lage der bedarfsgerechten Versorgung der GKV-Versicherten in Deutschland“ des Vorstandes gegenüber dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes?
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht vom 26. Mai 2008 geäußerte Auffassung, dass die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nicht in allen Fällen hinreichend die Vorstandsvergütungen kontrollieren? Falls ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung für eine bessere Ausübung der Kontrollfunktion ergreifen?