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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Asylrelevante Lage in Tschetschenien

Zahl der seit 2012 eingereisten russischen Asylsuchenden aus dem Nordkaukasus, dortige Sicherheitslage, Wanderungsmotive der Asylbewerber, Klagen über unangemessene Aufnahmebedingungen in Polen, physische Misshandlungen und Folter in Tschetschenien, Berücksichtigung der Gefährdungslage von Personen im deutschen Asylverfahren, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), deutsch-russische Kooperation im Sicherheitsbereich, Erkenntnisse zu den in Deutschland lebenden Tschetschenen, Aktivitäten kaukasischer Gruppierungen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.09.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1471305. 09. 2013

Asylrelevante Lage in Tschetschenien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Harald Koch, Thomas Nord, Katrin Werner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten Monaten ist die Zahl der Asylsuchenden mit russischer Staatsangehörigkeit deutlich angestiegen. Stellten in den Monaten Januar bis Juli 2012 1 098 russische Staatsangehörige einen Antrag auf Asyl, waren es im Januar bis Juli 2013 11 564 (Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für den Monat Juli 2013). Im ersten Halbjahr 2013 wurde für 47,8 Prozent dieser Asylsuchenden ein Übernahmeersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt, weil es nach der Dublin-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei oder dort bereits ein Asylverfahren durchgeführt wurde (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik im zweiten Quartal 2013, Bundestagsdrucksache 17/14553). Die meisten Übernahmeanträge wurden dabei an Polen gestellt, über das nach Berichten in den Medien und Pressemitteilungen der Bundespolizei viele der russischen Asylsuchenden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Zusammen mit der gestiegenen Zahl der Asylsuchenden ist die Anerkennungsquote für Asyl, Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz deutlich gesunken, von 15,8 Prozent auf 4,3 Prozent jeweils im zweiten Quartal 2012 respektive 2013. Die bereinigte Schutzquote, d. h. Anerkennungen bezogen auf inhaltliche Entscheidungen (z. B. ohne Dublin-Entscheidungen), betrug zuletzt 14,9 Prozent.

In der Öffentlichkeit wird über den Anstieg der Asylzahlen spekuliert. Unter der reißerischen Überschrift „Terroristen suchen Asyl in Deutschland“ berichtete „DIE WELT“ am 8. August 2013 über angeblich in Tschetschenien kursierende Gerüchte, nach denen Asylsuchende in Deutschland 4 000 Euro „Begrüßungsgeld“ erhalten würden, gab dafür aber keine bestimmte Quelle an. Im gleichen Artikel werden anonyme Quellen im Bundesamt für Verfassungsschutz zitiert, nach denen führende Köpfe des „Kaukasischen Emirats“ als Asylsuchende nach Deutschland gekommen seien. Es gebe Gespräche zwischen deutschen und russischen Nachrichtendienstlern über mögliche „Terrornetzwerke aus dem Kaukasus, die sich in Deutschland etabliert haben“. Sie rekrutierten Personal und trieben Spenden ein. Die Zahl ihrer Mitglieder wird auf 200 geschätzt. Auch Mafiabanden versuchten, unter den Asylsuchenden Mitglieder zu werben.

Unerwähnt blieb in dem zitierten Beitrag in der Tageszeitung „DIE WELT“, dass die Sicherheitslage in Tschetschenien weiterhin desaströs ist. In einem Bericht einer fact finding mission des Dänischen Immigrationsservice aus dem Jahr 2011 werden zahlreiche Aussagen von Menschenrechtsorganisationen, Mitarbeitern westlicher Botschaften und Gewährsleuten aus Tschetschenien oder tschetschenischen Gemeinden in anderen Teilen Russlands zusammengestellt. Faktisch hat sich unter der Alleinherrschaft von Ramsan Kadyrow in der russischen Teilrepublik Tschetschenien eine Sondergesetzgebung etabliert, auf die die föderalen und gesamtstaatlichen Behörden Russlands kaum noch Einfluss haben. Selbst bei geringsten tatsächlichen oder vermuteten oppositionellen Aktivitäten gegen Machthaber Ramsan Kadyrow werden Verdächtige in offizielle und auch inoffizielle Gewahrsamseinrichtungen der Polizei verbracht. Schwere körperliche Misshandlungen und Folter in den ersten Tagen der Gefangenschaft sind nach diesen Berichten obligatorisch. Um keine dokumentierbaren Spuren zu hinterlassen, wird im Rahmen der Verhöre mit Strom gefoltert. Sind die Verdächtigen selbst nicht greifbar, werden auch solche Personen verhört und gefoltert, die Informationen über ihren Verbleib geben könnten. Für die Polizeibeamten oder Mitglieder des Inlandsgeheimdienstes FSB (der in Tschetschenien autonom von der Zentrale in Moskau agiert und vollständig unter Ramsan Kadyrows Kontrolle steht) herrscht vollkommene Straffreiheit. Hinzu kommt, dass Ramsan Kadyrow auch ihm persönlich unterstellte, irrreguläre Milizen unterhält. Jede Form der öffentlichen Kritik an der Regierung wird unterdrückt, es werden Beweise gefälscht, um unliebsame Personen wegen des Verdachts der Unterstützung des „Kaukasischen Emirats“ oder Drogenhandels festnehmen zu können. Die russische Menschenrechtsorganisation „Memorial“ und das „Civic Assistance Comittee“ geben in dem Bericht an, folgende Gruppen seien besonders von Folter, Verschwindenlassen, Entführungen und extralegalen Tötungen bedroht: mutmaßliche Unterstützer und Sympathisanten als terroristisch eingestufter Untergrundgruppen, Freunde und Verwandte solcher Unterstützer, Rückkehrer aus westeuropäischen Staaten, junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren, die sich nicht eindeutig zu Ramsan Kadyrow bekennen. Junge Frauen können Opfer von Zwangsheiraten mit einflussreichen und mächtigen Männern werden, das Problem ist in seiner Dimension aber nicht erfasst, weil darüber nicht gesprochen wird.

Auch im Entscheiderbrief 5/2013 (S. 2) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist von „fortlaufenden Menschenrechtsverletzungen“ die Rede. „Kampfhandlungen und Anschläge sind fast an der Tagesordnung. Hinzu kommt der intensive allgemeine Fahndungsdruck der russischen Sicherheitskräfte“ (ebd.). Und weiter: „Es muss weiterhin mit schweren Menschenrechtsverletzungen gerechnet werden. Hinzu kommt eine zunehmende Islamisierung des Alltagslebens. Seit Ende 2010 wächst der gesellschaftliche und politische Druck – insbesondere gegenüber Frauen – sich den Regeln des Korans anzupassen. So kam es vereinzelt schon zu Übergriffen gegenüber Frauen mit typisch westlicher Kleidung und solchen, die sich weigerten, ein Kopftuch zu tragen“ (ebd.). Zudem „scheint es Befürchtungen vor einer Verschlechterung der Situation im Vorfeld der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi zu geben. Es wird mit Übergriffen der russischen Sicherheitskräfte auf die Bevölkerung gerechnet“ (a. a. O., S. 3). Schließlich heißt es im Entscheiderbrief (ebd.) zur Weiterflucht tschetschenischer Flüchtlinge von Polen nach Deutschland: „In Polen erhalten Asylbewerber ungeachtet ihres asylrechtlichen Status nach einem Jahr keine staatliche Unterstützung mehr“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele der in den Jahren 2012 und 2013 eingereisten russischen Asylsuchenden stammten nach Kenntnis der Bundesregierung aus Tschetschenien oder anderen Teilen des Nordkaukasus, und was lässt sich Näheres über die Herkunft, Altersstruktur und das Geschlecht dieser Asylsuchenden sagen?

2. Welche Gründe werden aktuell von den russischen, besonders tschetschenischen, Asylsuchenden im Besonderen vorgetragen (soweit keine statistische Übersicht existiert, bitte kursorische Auflistung, insbesondere zu geschlechtsbezogener Angst vor Verfolgung)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell zur Sicherheitslage in Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien?

4. Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von physischen Misshandlungen und Folter mit Strom bei Inhaftierungen durch tschetschenische Sicherheitskräfte und Strafverfolgungsbehörden bekannt?

5. Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von Traumatisierungen durch Folter und Misshandlung unter den tschetschenischen Asylsuchenden bekannt?

6. Was ist der Bundesregierung zu Klagen tschetschenischer Asylsuchender, die unter Traumatisierungen leiden, in Polen aber keine angemessenen Aufnahmebedingungen vorfinden, bekannt (bis zu zwölf Monate Inhaftierung in Aufnahmezentren, prekäre Lebensbedingungen, Familientrennung, kein Zugang zu psychologischer Behandlung selbst nach Anerkennung als Schutzberechtigtem bzw. Schutzberechtigter, vgl. Bericht auf www.proasyl.de) und deshalb in die Bundesrepublik Deutschland oder andere Staaten der Europäischen Union weiterflüchten?

7. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das BAMF zur Durchführung eines Asylverfahrens trotz Zuständigkeit Polens nach der Dublin-Verordnung durch Gerichtsentscheidungen verpflichtet wurde, etwa aufgrund der oben genannten prekären Aufnahmebedingungen in Polen oder aus anderen humanitären Gründen?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gefährdungslage von Personen, die einer der von „Memorial“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beschriebenen Gruppen angehören (bitte einzeln darstellen)?

9. Inwieweit wird insbesondere die Gefährdung von „Rückkehrern“ in die Entscheidung über Asylanträge durch die deutschen Behörden einbezogen? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in die Russische Föderation abgeschobene abgelehnte Asylsuchende in Regionen oder Städten außerhalb des Nordkaukasus verbleiben können und nicht aufgrund tschetschenischer Fahndungsersuchen oder Haftbefehle nach Tschetschenien überstellt werden?

10. Was ist der Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebenen Gerüchten bekannt, in Tschetschenien sei verbreitet worden, Asylsuchende erhielten in Deutschland ein „Begrüßungsgeld“ von 4 000 Euro oder Ähnliches? Wer ist nach Kenntnissen der Bundesregierung Urheber solcher Gerüchte?

11. Kann die Bundesregierung die Aussagen des zitierten Artikels in der Tageszeitung „DIE WELT“ bestätigen, unter den russisch-tschetschenischen Asylsuchenden befände sich eine Reihe von Personen, die der Führung des „Kaukasischen Emirats“ zuzurechnen seien (bitte ausführen)?

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den deutschlandbezogenen Aktivitäten des „Kaukasischen Emirats“ und weiterer Gruppierungen aus dem Kaukasus, die dem Djihadismus oder der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind?

13. Welche Formen der Zusammenarbeit oder des Informationsaustauschs bestehen zwischen deutschen und russischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten in Bezug auf die oben genannten Aktivitäten?

14. Wie viele russische Staatsangehörige werden von den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland als „Gefährder“ eingestuft, und wie viele von ihnen sind Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber oder genießen einen Schutzstatus?

15. Hält die Bundesregierung ein generelles Misstrauen gegenüber der Gruppe der Asylsuchenden aus Tschetschenien aufgrund von Sicherheitsbedenken für gerechtfertigt oder für unbegründet (bitte begründen und ausführen)?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem in dem Artikel der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 8. August 2013 zitierten Fall eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft, der anlässlich des Besuchs des US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama in Berlin in Gewahrsam genommen worden sein soll?

17. Welche sonstigen sicherheitserheblichen Erkenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung zu den in Deutschland lebenden Tschetschenen, und erwartet sie eine Änderung der Sicherheitslage im Hinblick auf die kommenden Olympischen Winterspiele in Sotschi (ebenfalls Kaukasus-Region)?

18. Welche konkreten Belege oder Anhaltspunkte hat die Bundesregierung für ihre auf Bundestagsdrucksache 17/13636 zu Frage 16a geäußerte Vermutung: „Die Entwicklung deutet nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darauf hin, dass insbesondere die in Deutschland gewährten Sozialleistungen und eine lange Verfahrensdauer im Asylverfahren wesentliche Pull-Faktoren sind“?

  • Stieg die Zahl der Asylsuchenden aus Russland/Tschetschenien in einem zeitlichen Zusammenhang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sommer 2012?
  • Wie lange war die Verfahrensdauer im Asylverfahren bei russischen/tschetschenischen Asylsuchenden zu dem Zeitpunkt, als deren Zahl erstmals deutlich anstieg, in Bezug auf welche Herkunftsländer gab es ähnliche Verfahrensdauern, und warum stieg bei diesen die Zahl der Asylgesuche nicht im gleichen Maße an, wenn die Verfahrensdauer ein wesentlicher Pull-Faktor sein soll?
  • Gibt es Belege für die Annahme der Bundesregierung aufgrund von entsprechenden Angaben von Asylsuchenden aus Russland/Tschetschenien, oder weisen diese vielmehr als Grund für ihre Flucht auf die Gefahr einer Verfolgung und von Menschenrechtsverletzungen und die allgemeine Sicherheitslage in Tschetschenien hin?

19. Wie bewertet es die Bundesregierung, und welche politischen und rechtlichen Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, dass nach Angaben des BAMF, Asylbewerber in Polen „ungeachtet ihres asylrechtlichen Status nach einem Jahr keine staatliche Unterstützung mehr“ erhalten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Fragen19

1

Wie viele der in den Jahren 2012 und 2013 eingereisten russischen Asylsuchenden stammten nach Kenntnis der Bundesregierung aus Tschetschenien oder anderen Teilen des Nordkaukasus, und was lässt sich Näheres über die Herkunft, Altersstruktur und das Geschlecht dieser Asylsuchenden sagen?

2

Welche Gründe werden aktuell von den russischen, besonders tschetschenischen, Asylsuchenden im Besonderen vorgetragen (soweit keine statistische Übersicht existiert, bitte kursorische Auflistung, insbesondere zu geschlechtsbezogener Angst vor Verfolgung)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell zur Sicherheitslage in Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien?

4

Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von physischen Misshandlungen und Folter mit Strom bei Inhaftierungen durch tschetschenische Sicherheitskräfte und Strafverfolgungsbehörden bekannt?

5

Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von Traumatisierungen durch Folter und Misshandlung unter den tschetschenischen Asylsuchenden bekannt?

6

Was ist der Bundesregierung zu Klagen tschetschenischer Asylsuchender, die unter Traumatisierungen leiden, in Polen aber keine angemessenen Aufnahmebedingungen vorfinden, bekannt (bis zu zwölf Monate Inhaftierung in Aufnahmezentren, prekäre Lebensbedingungen, Familientrennung, kein Zugang zu psychologischer Behandlung selbst nach Anerkennung als Schutzberechtigtem bzw. Schutzberechtigter, vgl. Bericht auf www.proasyl.de) und deshalb in die Bundesrepublik Deutschland oder andere Staaten der Europäischen Union weiterflüchten?

7

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das BAMF zur Durchführung eines Asylverfahrens trotz Zuständigkeit Polens nach der Dublin-Verordnung durch Gerichtsentscheidungen verpflichtet wurde, etwa aufgrund der oben genannten prekären Aufnahmebedingungen in Polen oder aus anderen humanitären Gründen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gefährdungslage von Personen, die einer der von „Memorial“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beschriebenen Gruppen angehören (bitte einzeln darstellen)?

9

Inwieweit wird insbesondere die Gefährdung von „Rückkehrern“ in die Entscheidung über Asylanträge durch die deutschen Behörden einbezogen? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in die Russische Föderation abgeschobene abgelehnte Asylsuchende in Regionen oder Städten außerhalb des Nordkaukasus verbleiben können und nicht aufgrund tschetschenischer Fahndungsersuchen oder Haftbefehle nach Tschetschenien überstellt werden?

10

Was ist der Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebenen Gerüchten bekannt, in Tschetschenien sei verbreitet worden, Asylsuchende erhielten in Deutschland ein „Begrüßungsgeld“ von 4 000 Euro oder Ähnliches? Wer ist nach Kenntnissen der Bundesregierung Urheber solcher Gerüchte?

11

Kann die Bundesregierung die Aussagen des zitierten Artikels in der Tageszeitung „DIE WELT“ bestätigen, unter den russisch-tschetschenischen Asylsuchenden befände sich eine Reihe von Personen, die der Führung des „Kaukasischen Emirats“ zuzurechnen seien (bitte ausführen)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den deutschlandbezogenen Aktivitäten des „Kaukasischen Emirats“ und weiterer Gruppierungen aus dem Kaukasus, die dem Djihadismus oder der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind?

13

Welche Formen der Zusammenarbeit oder des Informationsaustauschs bestehen zwischen deutschen und russischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten in Bezug auf die oben genannten Aktivitäten?

14

Wie viele russische Staatsangehörige werden von den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland als „Gefährder“ eingestuft, und wie viele von ihnen sind Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber oder genießen einen Schutzstatus?

15

Hält die Bundesregierung ein generelles Misstrauen gegenüber der Gruppe der Asylsuchenden aus Tschetschenien aufgrund von Sicherheitsbedenken für gerechtfertigt oder für unbegründet (bitte begründen und ausführen)?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem in dem Artikel der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 8. August 2013 zitierten Fall eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft, der anlässlich des Besuchs des US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama in Berlin in Gewahrsam genommen worden sein soll?

17

Welche sonstigen sicherheitserheblichen Erkenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung zu den in Deutschland lebenden Tschetschenen, und erwartet sie eine Änderung der Sicherheitslage im Hinblick auf die kommenden Olympischen Winterspiele in Sotschi (ebenfalls Kaukasus-Region)?

18

Welche konkreten Belege oder Anhaltspunkte hat die Bundesregierung für ihre auf Bundestagsdrucksache 17/13636 zu Frage 16a geäußerte Vermutung: „Die Entwicklung deutet nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darauf hin, dass insbesondere die in Deutschland gewährten Sozialleistungen und eine lange Verfahrensdauer im Asylverfahren wesentliche Pull-Faktoren sind“?

Stieg die Zahl der Asylsuchenden aus Russland/Tschetschenien in einem zeitlichen Zusammenhang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sommer 2012?

Wie lange war die Verfahrensdauer im Asylverfahren bei russischen/tschetschenischen Asylsuchenden zu dem Zeitpunkt, als deren Zahl erstmals deutlich anstieg, in Bezug auf welche Herkunftsländer gab es ähnliche Verfahrensdauern, und warum stieg bei diesen die Zahl der Asylgesuche nicht im gleichen Maße an, wenn die Verfahrensdauer ein wesentlicher Pull-Faktor sein soll?

Gibt es Belege für die Annahme der Bundesregierung aufgrund von entsprechenden Angaben von Asylsuchenden aus Russland/Tschetschenien, oder weisen diese vielmehr als Grund für ihre Flucht auf die Gefahr einer Verfolgung und von Menschenrechtsverletzungen und die allgemeine Sicherheitslage in Tschetschenien hin?

19

Wie bewertet es die Bundesregierung, und welche politischen und rechtlichen Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, dass nach Angaben des BAMF, Asylbewerber in Polen „ungeachtet ihres asylrechtlichen Status nach einem Jahr keine staatliche Unterstützung mehr“ erhalten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 5. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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