Aktuelle Fragen zum Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) hervorgeht, haben das Bundesministerium und die Deutsche Bahn AG (DB AG) kürzlich eine Grundsatzvereinbarung zu Ausbau und Modernisierung der Videoüberwachung und -aufzeichnung an Bahnhöfen abgeschlossen. Demnach sollen in den kommenden sechs Jahren „rund 36 Millionen Euro in das gemeinsame Programm fließen. Darüber hinaus werden weitere Mittel von etwa 24 Millionen Euro von der Bahn in die Weiterentwicklung der 3-S-Zentralen, die für Sicherheit, Sauberkeit und Service stehen, und damit in die Sicherheit der Bahnhöfe investiert […]“ (Pressemitteilung des BMI vom 30. August 2013).
Jüngste Erhebungen in Bayern, Niedersachsen und Bremen zeigen, dass das Ausmaß der Videoüberwachung in den Bundesländern stetig zunimmt. In den meisten Ballungsgebieten gehören Kameras an öffentlichen Plätzen mittlerweile zum Alltag. Datenschützer warnen vor einer rasanten Zunahme der Überwachung vor allem im privaten Bereich, zum Beispiel in Unternehmen oder Geschäften. So kommt in der Stadt Bremen mit ihren rund 550 000 Einwohnern aktuell auf 5 140 Einwohner bereits eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum (vgl. dpa vom 17. Juli 2013). Nach einer Aufstellung der bayerischen Staatsregierung setzten inzwischen 2 200 bayerische Kommunen auf die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen und hätten nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thomas Petri zurzeit 17 000 Überwachungskameras im öffentlichen Raum installiert. Dr. Thomas Petri, der derzeit im Auftrag der Staatsregierung stichprobenartig die kommunale Videoüberwachung überprüft, erklärte, dass etliche kommunale Überwachungskonzepte gegen Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes verstießen (vgl. dpa vom 8. Juli 2013). Bereits im Jahr 2010 kam eine Studie des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis, dass beim Betrieb der Überwachungskameras fast alle Behörden und Kommunen massiv gegen den Datenschutz verstoßen. Damals boten 99 Prozent von 3 345 in Niedersachsen überprüften Geräten Anlass zur Kritik. Auch drei Jahre später bestünden zahlreiche Mängel fort, kritisierte kürzlich Niedersachsens oberster Datenschützer Joachim Wahlbrink (vgl. dpa vom 17. Juli 2013).
Nach Angaben der Bundesregierung betreibt die DB AG bundesweit rund 5 700 Personenbahnhöfe, von denen derzeit 495 Bahnhöfe mit rund 3 800 Videokameras ausgestattet sind, die von der Bundespolizei (mit-)genutzt werden. Dabei würden an 141 Bahnhöfen Videobilder aufgezeichnet. Die Auswahl der 141 Bahnhöfe mit Videoaufzeichnung berücksichtige unter anderem Kriminalitätsraten und Anschlagsrelevanz und decke – „gemessen an den Reisendenzahlen der jeweiligen Bahnhöfe – bereits einen großen Teil des Reiseverkehrs über die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes ab“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/12318). Wenngleich die Bundesregierung eine „Ausweitung der Videoüberwachung und Videoaufzeichnung auf alle Bahnhöfe der Eisenbahnen des Bundes“ derzeit „mit Blick auf polizeifachliche Überlegungen, aber auch aufgrund haushalterischer und datenschutzrechtlicher Aspekte“ für „nicht angezeigt“ hält, arbeiten Bundespolizei und DB AG seit Jahren an Konzeptpapieren zu einer Ausweitung der Videoüberwachung von Bahnhöfen und in Zügen. Der in der „BILD Zeitung“ vom 19. Dezember 2012 erwähnte bislang geheim gehaltene interne Bericht der Bundespolizei, wonach die Ausstattung aller deutschen Bahnhöfe mit Videoaufzeichnung „mehrere Milliarden Euro“ kosten würde, sei nach Angaben der Bundesregierung „ein inzwischen überholtes polizeifachliches Konzeptpapier der Bundespolizei aus dem Jahr 2007“, aus dem mittlerweile einzelne Vorschläge „umgesetzt und konkrete Maßnahmen an ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen veranlasst“ worden seien (Bundestagsdrucksache 17/12318). Laut BMI soll die Installation der neuen Videotechnik von der Bundespolizei und der DB AG gemeinsam geplant werden: „Die konkrete Umsetzung des Programms erarbeiten DB und Bundespolizei in den kommenden Monaten gemeinsam. Die dafür infrage kommenden Bahnhöfe werden derzeit gemeinsam anhand polizeilicher und bahnbetrieblicher Kriterien ausgewählt und anschließend priorisiert und projektiert“ (Pressemitteilung des BMI vom 30. August 2013). Anzunehmen ist, dass dabei aufgrund einer Gefährdungsanalyse der Bundespolizei, die alle Bahnhöfe in die Risikoklassen 1 bis 4 einstuft, vorgegangen wird. Um ein möglichst präzises Bild von der tatsächlichen Praxis und den darauf aufbauenden Ausbauplänen zu bekommen, sind eine ganze Reihe von Nachfragen zur letzten, nach Auffassung der Fragesteller in Teilen unzulänglich beantworteten Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13071 notwendig.
Die parlamentarische und öffentliche Bewertung sowohl der aktuellen Praxis der Videoüberwachung als auch der immer wieder bekannt werdenden Pläne oder gezielten Ankündigung zur Ausweitung und Intensivierung solcher Maßnahmen wird darüber hinaus bisher auch erschwert oder sogar unmöglich gemacht durch die Auskunftsverweigerung der Bundesregierung. So will sie bisher Zahlen zur Verteilung der Überwachungsmaßnahmen auf die Länder nur in der Geheimschutzstelle und damit für öffentliche Diskussionen unbrauchbar bekanntgeben. Begründung: eine Veröffentlichung hätte Auswirkungen auf die Planbarkeit und Vorhersehbarkeit polizeilichen Handelns und würde so das Staatswohl gefährden (Bundestagsdrucksache 17/2750).
Wir fragen die Bundesregierung:
Risikoklassen
Fragen27
Stimmt die Annahme, wonach die Bundespolizei bei der Beurteilung des „Gefährdungspotentials“ von Bahnhöfen diese in vier unterschiedliche Risikoklassen einstuft?
Nach welchen Kriterien wird die Einstufung eines Bahnhofs in eine der Risikoklassen vorgenommen?
In welcher Form (Richtlinie, Weisung o. Ä.) sind diese Richtlinien manifestiert und nachvollziehbar?
Durch wen und wann wurden Klassifizierung und Klassifizierungskriterien entwickelt und festgelegt?
Welche Bahnhöfe sind jeweils in welche Risikoklasse eingestuft?
Wo lässt sich die Begründung für die jeweiligen Einstufungen nachvollziehen?
Wird die Einstufung in Risikoklassen evaluiert bzw. einer Neubewertung unterzogen?
Wenn ja, wer führt die Evaluation in welchen zeitlichen Abständen durch?
Wenn nein, warum nicht?
In welchem Umfang ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in dieses System der Risikoklasseneinstufungen (mit den entsprechenden Konsequenzen der Einführung und Fortführung von Videoüberwachungsanlagen) eingebunden worden?
Wie häufig und in welchen Zusammenhängen wurden aufgrund von Überprüfungen der Einstufungen Bahnhöfe in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft?
In wie vielen dieser Fälle hat das zu einem Abbau bzw. einer Reduzierung des Umfangs von Videoüberwachungsmaßnahmen geführt?
Ausstattung deutscher Bahnhöfe mit mehr Videoüberwachungstechnik
Welche deutschen Bahnhöfe sind von der angekündigten Ausweitung von Videoüberwachung an diesen Orten im Einzelnen konkret betroffen?
Wie viele neue Kameras sollen nach aktuellem Stand der Planungen angeschafft werden (bitte nach Orten und Datum der vollzogenen bzw. geplanten Installation auflisten)?
Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung neuer Videoüberwachungskameras und für die dazugehörige Infrastruktur in diesem Zusammenhang veranschlagt (bitte für jeden Ort aufschlüsseln)?
Durch wen bzw. welche Kostenstelle werden die Kosten für die Anschaffung von Kameras samt Infrastruktur getragen?
Wer wird für den technischen Betrieb dieser neuen Überwachungskameras jeweils zuständig sein?
Wie hoch sind die erwarteten zusätzlichen Betriebskosten für die in diesem Rahmen neu angeschaffte Videoüberwachungstechnik?
Wer wird diese Betriebskosten nach derzeitigem Stand der Dinge tragen?
Wird in diesem Zusammenhang mittlerweile über die Anschaffung, den Betrieb oder die Ausweitung von Videoüberwachungssystemen mit verhaltensauswertenden oder -erkennenden Fähigkeiten nachgedacht?
In welchem Umfang ist die von der Bundespolizei verantwortete oder mitgenutzte Videoüberwachungstechnik bereits heute (und unabhängig von der geplanten Ausweitung von Videoüberwachungsanlagen an Bahnhöfen) mit Bilderkennungs- und/oder Videoüberwachungsauswertungssystemen ausgestattet, die Merkmale oder Anteile einer Verhaltensauswertung oder -erkennung beinhalten?
Betreibt die Bundespolizei (an Bahnhöfen oder anderswo) neben Videoüberwachungs- auch Audioüberwachungsanlagen?
Wenn ja, in welchem Umfang, wo, in welchen Zusammenhängen, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausmaß staatlicher und privater Videoüberwachung“ (Bundestagsdrucksache 17/13071)
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung und Verankerung erweiterter Sanktionsmöglichkeiten in das Bundesdatenschutzgesetz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 4)?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort zu Frage 10, dass es in Deutschland mit Absehen von Tunnelabschnitten keine dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen gäbe vor dem Hintergrund, dass es nach Informationen der Fragesteller entlang eines mehrere Kilometer langen Abschnitts der A 7 nördlich vom Autobahndreieck Walsrode eine flächendeckend angebrachte Installation von Videoüberwachungsanlagen gibt, oder dass nach Informationen der Fragesteller in Bayern zum Teil stationär installierte Anlagen zum Scanning von Kfz-Kennzeichen genutzt werden, und welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt geworden?
Wieso unterstützt die Bundesregierung mittels nationaler Forschungsprogramme Videoüberwachungssysteme mit der Fähigkeit zur Identifizierung von Menschen und/oder zur Verhaltenserkennung oder -analyse von Menschen, wenn es – wie geantwortet – keine Überlegungen zum Einsatz dieser Technik gibt (Nachfrage auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12)?
Wie kann die Bundesregierung, angesichts ihrer Unkenntnis über die Kosten der von ihr verantworteten Videoüberwachungsmaßnahmen, fehlender Informationen zu Zugriffen der Strafverfolgungs- oder Ermittlungsbehörden auf deren Bilder und Daten und, wie oft diese Videoüberwachungsanlagen zur Durchführung von Ermittlungs- oder Strafverfahren bzw., wie oft die Anlagen konkret zur Verurteilung von Straftätern beigetragen haben, behaupten, diese Videoüberwachungsmaßnamen seien notwendig, nützlich und verhältnismäßig (bitte begründen, Nachfrage auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 14, 16, 18 und 19)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich eine statistisch erfassbare „wesentliche“ Kausalität zwischen einer Videoüberwachungsmaßnahme und der Verhinderung einer Straftat bzw. der Aufdeckung einer terroristischen Aktivität nicht nachweisen lässt?
Wenn ja, wie gedenkt sie, dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, und welchen Einfluss wird dies auf künftige Verlautbarungen zu Nutzen und Verhältnismäßigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen haben?
Wenn nein, warum nicht, und in welchen Fällen war dies nach Auffassung der Bundesregierung jeweils aus welchen Gründen der Fall?