Strafverfolgungsdateien der Bundessicherheitsbehörden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fragestellerinnen und Fragesteller erkundigen sich regelmäßig nach dem Volumen der von Bundessicherheitsbehörden eingerichteten Dateien mit personenbezogenen Daten, überwiegend mit dem Schwerpunkt auf zum Zwecke der Prävention eingerichteten Dateien. Zuletzt haben sie das mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14620 getan. Die hier vorliegende Anfrage zielt in Anlehnung an die auf Bundestagsdrucksache 17/2803 beantwortete Anfrage nach den zum Zweck der Strafverfolgung eingerichteten Dateien.
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf sämtliche Dateien, die von Bundessicherheitsbehörden genutzt werden, inklusive etwaiger gemeinsamer Dateien, Analyse-, Projektdateien usw., die etwa mit den Landeskriminal- oder Landesverfassungsschutzämtern genutzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie viele Datensätze enthalten die zum Zweck der Strafverfolgung eingerichteten bzw. genutzten Dateien der Bundessicherheitsbehörden (bitte jeweils Namen, Rechtsgrundlage, Zweck, Anordnungsdatum sowie der Zahl der Datensätze darstellen)?
a) Von wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Angaben gespeichert?
b) Wie viele dieser Personen sind als Verdächtige oder Beschuldigte gespeichert?
c) Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- bzw. Begleitpersonen gespeichert?
d) Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte jeweils nach den in den vorangegangenen Unterfragen abgefragten Kategorien darstellen)?
In welchen anderen, nicht in dieser und der auf Bundestagsdrucksache 17/14620 angesprochenen Dateien haben welche deutschen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten gespeichert (bitte vollständig auflisten), und zu welchem Zweck dienen diese Dateien?