Kooperation von Behörden im Bereich der Inneren Sicherheit
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Neben den fünf „Gemeinsamen Zentren“, dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ), dem Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ), dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) und dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), in denen auf Bundesebene Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus Bund und Ländern zusammenarbeiten, existieren in verschiedenen Bundesländern auch dauerhafte Strukturen für eine Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie des Verfassungsschutzes; so z.B. die Gemeinsamen Informations- und Analysezentren Politisch Motivierte Kriminalität (GIAZ PMK) in Hessen, das Gemeinsame Informations- und Analysezentrum (GIAZ) in Niedersachsen und ein GIAZ islamistischer Terrorismus in Sachsen-Anhalt, die Gemeinsame Informations- und Analysestelle (GIAS) in Baden-Württemberg und Sachsen oder die Thüringer Informationsauswertungszentrale (TIAZ). In Schleswig-Holstein gibt es bereits unmittelbar nach dem 11. September 2001 eine Landeskoordinierungsgruppe internationaler Terrorismus, in Sachsen gibt es neben der genannten GIAS eine feste, aber anlassbezogen zusammenkommende Arbeitsgruppe Analyse, in der das Landeskriminalamt, das Landesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Zoll sowie die Polizeidirektionen Dresden und Leipzig vertreten sind (R. Klee. Neue Instrumente der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten. Baden-Baden 2010, S. 142 f.) und es gibt noch eine „Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus Land“ aus Staatsschutz, Bereitschaftspolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Zoll, Bundespolizei und dem sächsischen Innenministerium. In Brandenburg, wo der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums ist, wurden regelmäßige (Dienst-)Besprechungsrunden installiert, um den Informationsaustausch zu intensivieren (ebd., S. 142). In Nordrhein-Westfalen existiert seit 2006 die Sicherheitskonferenz beim Landesinnenministerium, in der Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden zusammenarbeiten.
Die enge und institutionalisierte Zusammenarbeit von Behörden, die auf der einen Seite mit der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr betraut sind und in relativ engen rechtlichen Grenzen Zwangsmaßnahmen einsetzen dürfen und auf der anderen Seite die Aufgabe der politischen Berichterstattung, Vorfeldaufklärung und „Frühwarnung“ haben und weit im Vorfeld der Gefahrenabwehr verdeckt, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen erheben dürfen, birgt das erhebliche Risiko einer Vermischung von Aufgaben und Befugnissen und einer weiteren Erosion des Trennungsgebotes von Polizeibehörden und Geheimdiensten. Das Risiko erhöht sich noch, wenn wie im GIAZ Niedersachsen eine eigene Datei zur Erfüllung der Zentrumsaufgaben eingerichtet wird (ebd., Drucksache 17/14766 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeS. 139). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich neben den regulären Formen der Kooperation, wie sie über die Zentralstellen BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz und die Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) stattfindet eine unkontrollierte und möglicherweise unkontrollierbare Parallelstruktur in der alltäglichen Zusammenarbeit der Mitarbeitenden unterschiedlicher Sicherheitsbehörden etabliert, in der Daten und Informationen jenseits der rechtlich vorgesehenen Meldewege weitergegeben oder sogar das operative Vorgehen abgesprochen werden. Würde, wie es im Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland gefordert wird, das GTAZ eine eigene Rechtsgrundlage erhalten, würde dies dieser in der Verfassung nicht vorgesehenen Knotenpunkt für den Austausch auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage erhobener Daten und bewusst voneinander geschiedener operativer Befugnisse auch noch rechtlich legitimiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welchem Umfang nehmen Vertreterinnen und Vertreter welcher Landesbehörden an den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten fünf Zentren auf Bundesebene – GTAZ, GETZ, GIZ, NCAZ und GASIM – zurzeit regelmäßig teil?
Welche solcher Arbeitsgruppen, Information Boards, Stellen, Zentren, Konferenzen oder Plattformen im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller (im Folgenden: Gremien) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern, die der regelmäßigen Kooperation der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden mit den Landesämtern für Verfassungsschutz dienen?
In welche dieser Gremien sind neben den Sicherheitsbehörden noch weitere Behörden ohne genuine Zuständigkeit im Bereich der Inneren Sicherheit (Ausländerbehörden, Finanzbehörden etc.) eingebunden, und welche jeweils genau?
Seit wann gibt es diese Gremien (bitte einzeln auflisten)?
Welche Aufgaben haben sie auf welchen Rechtsgrundlagen, und wo bzw. wie sind diese festgelegt (bitte einzeln auflisten)?
Welche Behörden sind mit wie vielen Mitarbeitenden beteiligt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wo sind diese Gremien jeweils organisatorisch angesiedelt, wo haben sie ihren Sitz, wer führt den Vorsitz (oder eine vergleichbare Funktion) und die Geschäfte (bitte für die Gremien einzeln auflisten)?
Wer übt wie die Fach- und Rechtsaufsicht über die in den Gremien verabredeten Tätigkeiten und Projekte aus?
Wie oft und in welchem Rhythmus treffen sich die Mitarbeitenden der beteiligten Behörden?
Ist die Zusammenarbeit in den Gremien im Sinne der Arbeitsteilung in Arbeitsgruppen, Zuständigkeitsbereiche, Projekte o. Ä. untergegliedert? Wenn ja, welche Untereinheiten gibt es, und welche Aufgaben haben sie? Wie oft und in welchem Rhythmus treffen sich die Mitarbeitenden dieser Arbeitsgruppen?
Wird die Zusammenarbeit dokumentiert, und wenn ja, wie?
Gibt es informationstechnische Systeme, wie z. B. gemeinsame Projektdateien, die den Informationsaustausch unterstützen, oder findet dieser ausschließlich auf dem Papier oder mündlich statt?
Wird der Informationsaustausch dokumentiert, und wenn ja, wie?
Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden der unterschiedlichen Behörden das jeweils geltende Fachrecht zur Übermittlung von personenbezogenen Informationen beachten?
Sind der Dienstaufsicht in der Vergangenheit Missstände oder offene Rechtsbrüche bei der Anwendung der fachrechtlichen Übermittlungsvorschriften bekannt geworden, und wenn ja, wie häufig war dies der Fall? Gab es gegebenenfalls disziplinarrechtliche Konsequenzen?
Gab es in der Vergangenheit datenschutzrechtliche Kontrollen durch die Landesbeauftragten? Wenn ja, wie häufig, und mit welchem Ergebnis?
Welche parlamentarischen Gremien sind in welcher Zusammensetzung für die Kontrolle der Kooperationsgremien zuständig, wie wird die Kontrolle ausgeübt, in welcher Form und welchen Zeiträumen werden Berichte über diese Kontrolltätigkeit gegenüber wem erstellt?
Wann waren diese neuen Formen der Kooperation in den Ländern Gegenstand der Berichterstattung und Diskussion in der IMK?
Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Bund organisiert (bitte einzeln auflisten)?
Auf welchen außergesetzlichen Grundlagen (Kooperationsvereinbarungen, Memorandum of Understanding etc.) beruht die Mitarbeit der Vertreter von Bundesbehörden in den einzelnen Gremien auf Länderebene?