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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Praxis der Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen Griechenlands und Bulgariens ohne formale Verfahren

Zurückweisung und -schiebung irregulärer Migranten an den EU-Landaußengrenzen, bulgarische Landgrenze, Zurückweisungsaktionen der griechischen Grenzbehörden, Thematisierung auf EU-Ebene sowie gegenüber Griechenland, illegale Grenzübertritte und Einreisen syrischer Staatsangehöriger, Besprechung im Rahmen des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASiM), Unterstützung syrischer Flüchtlinge, Aufdeckung von Schleusungsdelikten, Maßnahmen der Bundespolizei, Straf- und Ermittlungsverfahren<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1477317. 09. 2013

Praxis der Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen Griechenlands und Bulgariens ohne formale Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juli 2013 hat die Menschenrechtsorganisation amnesty international einen Bericht unter dem Titel „Frontier Europe. Human rights abuses on greece’s border with turkey“ publiziert. Darin wird die Praxis griechischer Behörden beschrieben, irreguläre Migranten ohne Prüfung eines Schutzbedarfs mittels physischer Gewalt an der Grenze zur Türkei zurückzuweisen oder in Gruppen ohne formales Verfahren abzuschieben, indem sie auf die türkische Seite des Grenzflusses Evros gebracht werden. Dabei wird immer wieder das Leben der Flüchtlinge stark gefährdet: Im Bericht zitierte Flüchtlinge wurden mit auf den Rücken gefesselten Händen in den Fluss gestoßen, beim Aufgriff durch die Polizeibeamten geschlagen und getreten, die Boote fahruntüchtig gemacht. Auch Kinder und Jugendliche waren dem Bericht zufolge Opfer von Gewalt und wurden dem Risiko ausgesetzt, im Fluss zu ertrinken. Auch bei zahlreich durchgeführten Razzien festgenommene Migrantinnen und Migranten werden Opfer irregulärer Abschiebeaktionen durch die griechische Polizei, darunter auch registrierte Asylsuchende, die zum Zeitpunkt der Razzien ihre Papiere nicht bei sich trugen.

Durch die massive Aufrüstung der griechischen Landgrenze zur Türkei versuchen Flüchtlinge, nach Angaben der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX (FRONTEX Risk Analysis Network FRAN, Report über das 1. Quartal 2013) vermehrt sowohl über die Ägäis als auch über die bulgarische Grenze in die EU zu gelangen. Die bulgarischen Grenzbehörden reagierten auf die Zunahme irregulärer Grenzübertritte von syrischen Staatsangehörigen mit der Verlegung von Personal, Patrouillenfahrzeugen und Hunden. Seit dem Juli 2012 setzt der Grenzschutz demnach Spezialkräfte an einzelnen Grenzabschnitten sowie Luftüberwachung ein, seit Oktober 2012 wird die Grenze dort auch mit technischen Mitteln lückenlos überwacht. Der Onlinenachrichtendienst „euractiv.de“ zitiert den Generalsekretär des bulgarischen Innenministeriums mit den Worten: „Wir führen ständig Operationen durch. […] Wir setzen Streitkräfte und militärisches Gerät an den Grenzen ein. Außerdem haben wir die Luftraumüberwachung verstärkt.“ („Balkanstaaten rüsten auf gegen Flüchtlinge“, Meldung vom 2. September 2013).

Die Fragesteller befürchten, dass durch diese Maßnahmen faktisch der Zugang zu einem Asylverfahren in der EU verwehrt und das Zurückweisungsverbot der UN-Flüchtlingskonvention unterlaufen wird. Die Zahl der an den Landaußengrenzen der EU festgestellten syrischen Flüchtlinge ist vom dritten Quartal 2012 mit 3 321 Feststellungen auf 591 Feststellungen im ersten Quartal 2013 stark zurückgegangen. Seit einiger Zeit häufen sich jedoch Meldungen über syrische Flüchtlinge, die mit Booten in Italien anlanden (beispielsweise Meldung des Tagblatt vom 9. September 2013, Meldung in WELT ONLINE vom 7. September 2013); dies ist als Hinweis darauf zu werten, dass die Abschottung der Landgrenzen dazu führt, dass die Flüchtlinge nun wesentlich gefährlichere und weitere Routen über die See benutzen als zuvor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis informeller Zurückweisungsaktionen der griechischen Grenzbehörden an Land, zur See und selbst noch nach der bereits erfolgten Einreise in Griechenland, aber auch in Bezug auf andere EU-Mitgliedstaaten, und über welche Berichte Dritter zu dieser Thematik hat sie Kenntnis?

2

In welcher Form hat sie dieses Thema insbesondere griechischen Vertretern gegenüber angesprochen?

3

Wurden die informellen Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Rahmen von EU-Gremiensitzungen oder von Seiten der Europäischen Kommission oder von der FRONTEX thematisiert, zu welcher Gelegenheit genau, mit welchem Duktus seitens der Beteiligten, und was wurde daraufhin vereinbart?

4

Haben die griechische Regierung oder andere griechische Stellen zu den erhobenen Vorwürfen Stellung bezogen, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Inhalt?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung in EU-Gremien oder an anderer Stelle darauf gedrängt, dass Schutzsuchende, insbesondere syrische Flüchtlinge, nicht durch verstärkte Grenzsicherungsmaßnahmen an einer Einreise in die EU gehindert werden dürfen, und wenn sie dies bislang nicht getan hat, warum nicht, und plant sie noch entsprechende Schritte?

6

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass verstärkt syrische Flüchtlinge durch die Abschottung der EU-Landaußengrenzen zur Türkei auf deutlich längere, gefährlichere und teurere Fluchtrouten verwiesen sind, um in die EU zu gelangen?

7

Liegen der Bundesregierung schon Zahlen aus dem FRAN zum zweiten Quartal 2013 vor, insbesondere zur Zahl der entdeckten irregulären Grenzübertritte durch syrische Staatsangehörige (bitte für Land- und Seegrenzen und nach Mitgliedstaaten getrennt angeben), zur Zahl der syrischen Staatsangehörigen, die mit ge- oder verfälschten Visa eingereist sind sowie zur Zahl der syrischen Asylsuchenden in der EU, und wenn ja, wie lauten diese?

8

Welche operativen Maßnahmen hat die Bundespolizei in diesem und im vergangenen Jahr ergriffen oder in Amtshilfe für andere Behörden unterstützt, deren Ziel die Aufdeckung von Schleusungsdelikten, insbesondere mit Bezug zu syrischen Staatsangehörigen war (beispielhaft: DIE WELT vom 4. Juni 2013, „Deutschlandweite Razzia gegen Schlepperbande“)?

9

Wie oft und in welcher Form wurde die Ein- oder Durchreise syrischer Staatsangehöriger in bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASiM) thematisiert, Erkenntnisse welcher Behörden flossen in diese Behandlung im GASiM ein, und welche operativen Verabredungen wurden hierzu getroffen?

10

Gegen wie viele Personen wurden im Jahr 2012 und bislang im Jahr 2013 Straf- und Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern (§ 96 des Aufenthaltsgesetzes) eingeleitet, die im Zusammenhang mit der illegalen Einreise syrischer Staatsangehöriger stehen (bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeit auflisten; falls keine Angaben mit Bezug auf syrische Staatsangehörige vorliegen sollten, bitte allgemein beantworten und Erfahrungswerte nennen, zu welchem Anteil in etwa syrische Staatsangehörige von Schleusungsfällen betroffen sind)?

11

In welchem Umfang betreffen die bekannt gewordenen Schleusungsfälle syrische Schutzsuchende, die von Deutschland aus in andere EU-Staaten (beispielsweise Schweden) weiterreisen wollten (beispielhaft die Meldung der Bundespolizeidirektion Rostock vom 9. September 2013)?

Berlin, den 17. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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