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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fortbestehende Eingriffsmöglichkeiten anderer NATO-Mitgliedstaaten in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in der Bundesrepublik Deutschland

2013 einvernehmlich mit anderen NATO-Staaten aufgehobene Verwaltungsvereinbarung von 1968 betr. Artikel 10-Gesetz zum &quot;Prozedere&quot; der Eingriffe; fortbestehendes Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut als Rechtsgrundlage, Möglichkeit einer erneuten Verwaltungsvereinbarung, Vertragsparteien und Verpflichtungen, mögliche Änderungsvorschläge<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1478120. 09. 2013

Fortbestehende Eingriffsmöglichkeiten anderer NATO-Mitgliedstaaten in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Offenlegung der Praxis des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch dessen ehemaligen Mitarbeiter Edward Snowden, eine zunehmend kritische Diskussion in der demokratischen Öffentlichkeit und auch die große Aufmerksamkeit in Bezug auf das Buch des Freiburger Hochschullehrers Josef Foschepoth mit dem Titel „Überwachtes Deutschland“ haben aus Sicht der Fragesteller nach langer Untätigkeit der Bundesregierung nunmehr kurzfristig zu hektischen Reaktionen geführt, die allerdings ganz offensichtlich ohne reale praktische Auswirkungen geblieben sind.

Auf Ersuchen erklärte das Auswärtige Amt in einer Verbalnote (ein Begriff mit dem die Bundesregierung laut des Sprechers des Bundesministeriums des Innern nichts anfangen kann, es komme „so ein bisschen aus der Diplomatensprache“, wie auf der Regierungspressekonferenz vom 8. Juli 2013 erklärt wurde) vom 27. Mai 1968 im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze, deren Bestandteil auch das G 10-Gesetz war, dass sich die Bundesregierung zu wirksamen gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Stationierungsstreitkräfte auf dem Gebiet der Post- und Fernmeldeüberwachung verpflichte.

In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 2. August 2013 weist die Bundesregierung jetzt nach heftiger öffentlicher Kritik darauf hin, dass sie einvernehmlich mit anderen NATO-Staaten eine Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1968 aufgehoben habe, durch die für jene das „Prozedere“ von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis „via Ersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst“ geregelt war, wie es die Bundesministerien des Innern sowie für Wirtschaft und Technologie und am 14. August 2013 dann in ihrem „Fortschrittsbericht – Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ wörtlich formulierten.

Da eine Verwaltungsvereinbarung zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen nicht geeignet ist, muss bezweifelt werden, dass sich durch ihre Aufhebung praktisch erhebliche Veränderungen ergeben haben. Weitere Aufklärung ist daher geboten.

Drucksache 17/14781 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie lautete die aufgehobene Verwaltungsvereinbarung betreffend das Artikel 10-Gesetz, hinsichtlich derer nach ihrer Außerkraftsetzung Gründe des Staatswohls einer Veröffentlichung nicht mehr entgegenstehen?

2

Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Ermächtigung beruhten nach Auffassung der Bundesregierung die Verwaltungsvereinbarung mit den USA und die Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten der NATO?

3

Trifft es zu, dass die Vereinbarung und die bisherige Praxis von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch andere NATO-Staaten auf § 3 Absatz 2 und Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 gestützt wird, das im Jahr 1963 in Kraft getreten ist und auch nach 1993 unverändert fort gilt?

Falls nicht, welches ist sonst die Rechtsgrundlage?

4

Aus welchen Gründen wurden die Verwaltungsvereinbarungen, die nach Angaben der Bundesregierung seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten nicht mehr angewendet worden sind, bis Anfang August 2013, also fast 23 Jahre lang, weder aufgehoben noch geändert?

5

Trifft es zu, dass die Bundesregierung auf der Grundlage des fortbestehenden Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut erneut eine Verwaltungsvereinbarung über Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis auf Veranlassung der Vertragspartner des Zusatzabkommens abschließen könnte, ohne das dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit bekannt zu machen?

Welche Gründe sprechen für, welche gegen eine erneute Verwaltungsvereinbarung zu diesem Zweck?

6

Welche Gründe haben die Bundesregierung daran gehindert, wirksame Änderungen der Rechtslage dadurch vorzunehmen, dass nicht nur die Verwaltungsvereinbarung selbst aufgehoben, sondern auch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut so geändert wird, dass Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis auf seiner Grundlage ausgeschlossen sind?

Besteht bei der Bundesregierung ein durch belastbare Informationen gesicherter Eindruck, dass Vertragspartnerstaaten einer solchen Änderung nicht zugestimmt hätten?

Welches sind gegebenenfalls die belastbaren Informationen?

7

Zwischen welchen Vertragsparteien gilt das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut?

Sind alle Vertragsparteien in gleicher Weise verpflichtet, Informationen, die das Post- und Fernmeldegeheimnis betreffen, aus dem Bereich ihres eigenen Staatsgebiets an die jeweils anderen Staaten zu übermitteln oder ist insoweit die Bundesrepublik Deutschland allein dazu verpflichtet?

Sollte das der Fall sein, welche Vorschläge zu Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich zu ergreifen und durchzusetzen?

Berlin, den 20. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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