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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern

Derzeitige Ermittlungsverfahren, Einsatz ferngesteuerter Drohnen, Drehflügler und Modellflugzeuge mit Sprengstoff, Maschinengewehren, kleinen Bomben oder Kameras, Gefährdungspotentiale durch politische Aktivisten, Forschungs- und Entwicklungsfelder der Bundespolizei zur Seeüberwachung u.a.<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1480930. 09. 2013

Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Letztes Jahr hatte das Bundeskriminalamt (BKA) in einem „Lagebild Luftsicherheit 2012“ vor dem Einsatz von ferngesteuerten Drohnen und Modellflugzeugen in Deutschland und deren Beförderung von Sprengstoffen gewarnt (FOCUS, 19. Mai 2013). Hintergrund war die Verurteilung eines US-Staatsbürgers, der angeblich den Regierungssitz und das Pentagon in Washington mit Modellflugzeugen angreifen wollte. Der Plan flog mithilfe eines verdeckten FBI-Ermittlers auf. Als Nutzlast habe der Festgenommene Plastiksprengstoff vorgesehen, Flugzeuge und Fernzünder seien bereits besorgt gewesen. „Ähnliche Szenarien müssen auch in Deutschland als mögliche Tatoption in Betracht gezogen werden“, hieß es laut FOCUS vom BKA in seinem geheim eingestuften Bericht. Der Deutsche Modellflieger Verband e. V. hat hieran aber Zweifel (Südwest Presse, 11. September 2013). Auch das niederländische Forschungsinstitut TNO erklärt, Drehflügler seien für Anschläge besser geeignet (http://arstechnica.com). Diese könnten mit Maschinengewehren bestückt werden oder kleine Bomben abwerfen, die schusssicheres Glas durchdringen. Aufständische könnten die kleinen Drohnen sogar im Schwarm aufsteigen lassen, um Camps von westlichen Militärs zu attackieren.

In mindestens zwei Ermittlungsverfahren ist das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg mit aufgedeckten Versuchen befasst, Modellflugzeuge mit Sprengstoff zu bestücken. Bereits im Sommer hatten Ermittler Razzien gegen zwei tunesische Staatsangehörige durchgeführt (DIE WELT, 25. Juni 2013). Sie wurden verdächtigt, Modellflugzeuge mit Sprengstoff präparieren zu wollen. Die beiden waren seit 2012 vom LKA und Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet worden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart richtete eine Ermittlungsgruppe „Quax“ ein, die Bundesanwaltschaft ermittelte schon länger unter dem Namen „Pilot“. In den Medien wurden die Verdächtigen als „radikale Islamisten“ tituliert. Einige hätten an der Universität Stuttgart studiert und geforscht, wie ferngesteuerte Flieger per GPS (Global Positioning System) programmierte Routen fliegen könnten. Es ist aber immer noch unklar, ob sie tatsächlich Anschläge planten oder eher technikbegeisterte Studenten waren.

Am 10. September 2013 hatte das LKA die erfolgreiche Verhinderung eines Anschlags mitgeteilt: Razzien in Freudenstadt, Emmendingen und Freiburg hätten gezeigt, dass vier Verdächtige ferngesteuerte Modellflugzeuge mit selbst gebasteltem Sprengstoff bestücken wollten. Gegen den mutmaßlichen Werfer der Bomben wurde Haftbefehl erlassen. Es handelte sich bei den Festgenommenen um Nazis, die im Raum Freiburg teils seit Jahren aktiv sind (https://linksunten.indymedia.org). Sie haben wohl geplant, mit fliegenden Sprengsätzen Antifaschisten zu attackieren (Badische Zeitung, 11. September 2013). Laut Sprengstoffexperten des LKA hätte der Sprengkörper in einem Umkreis von 20 bis 30 Metern Menschen schwere Verletzungen hervorrufen können, Todesopfer wären nicht auszuschließen gewesen.

Vor vier Jahren hatte die Freiburger Autonome Antifa öffentlich gemacht, dass ein Rechtsextremer in Weil am Rhein Sprengstoff hortete, was erst dazu führte, dass das LKA eigene Ermittlungen anstellte. Obwohl tatsächlich entsprechende Materialien gefunden wurden, kam der Bombenbastler 2012 mit einer Bewährungsstrafe davon.

Bei den neuerlichen Durchsuchungen in Baden-Württemberg wurde „eine funktionsfähige Sprengvorrichtung“ sichergestellt, die wohl an ein ebenfalls gefundenes Flugzeug montiert werden sollte. Der Hersteller der Rohrbombe soll von einem 23-Jährigen angestiftet worden sein, der im Sommer auf einer Nazi-Demonstration in Dortmund entsprechend aufgefallen war. Dieser warf damals einen selbstgebastelten Böller auf Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten.

Die zunehmende Verfügbarkeit billiger, ferngesteuerter fliegender Kameras führt zu deren gesteigerten Nutzung auch von linken Aktivistinnen und Aktivisten. Im Rahmen der Proteste gegen den US-Komplex „Dagger“ in Darmstadt flog eine kleine Drohne zu Dokumentationszwecken. Die Piratenpartei hatte eine Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden mit einer „Parrot“-Drohne aus der Luft beobachtet, Personenschützer beendeten die Aktion jedoch und brachten das Gerät zum Absturz (DER SPIEGEL, 16. September 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Bundesbehörden sind derzeit mit welchen bereits öffentlich gewordenen Ermittlungsverfahren befasst, in denen es um Sprengstoffe oder andere gefährliche Gegenstände geht, die mit Modellflugzeugen oder Quadrocoptern bzw. Oktokoptern befördert werden sollten (bitte auch die zuständigen Abteilungen nennen)?

2

Gegen wie viele Personen wird dort unter welchem Vorwurf ermittelt?

3

Wer leitet die jeweiligen Ermittlungen, und unter welchem Namen firmieren entsprechende Ermittlungsgruppen?

4

Welche Bundesbehörden sind derzeit mit welchen noch nicht öffentlich gewordenen Ermittlungsverfahren befasst, in denen es um Sprengstoffe oder andere gefährliche Gegenstände geht, die mit Modellflugzeugen oder Quadrocoptern bzw. Oktokoptern befördert werden sollten (bitte auch die zuständigen Abteilungen nennen)?

5

Sofern die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen möchte; welche Aussagen kann sie treffen, damit Abgeordnete sich eine Vorstellung des Umfangs und der Bedeutung entsprechender Ermittlungen verschaffen können, auch um den Wahrheitsgehalt des geheim gehaltenen „Lagebild[s] Luftsicherheit 2012“ einzuschätzen?

6

Welche Aussagen trifft das „Lagebild Luftsicherheit 2012“ hinsichtlich des Einsatzes von ferngesteuerten Drohnen und Modellflugzeugen, die mit Sprengstoffen bestückt werden könnten?

7

Inwieweit trifft es zu, dass das BKA die Auffassung vertritt, ähnliche Szenarien wie bei einem angeblich in den USA geplanten Anschlag mit Modellflugzeugen „müssen auch in Deutschland als mögliche Tatoption in Betracht gezogen werden“?

8

Welche weiteren, über den Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ hinausgehenden Erläuterungen kann die Bundesregierung hierzu liefern?

9

Auf welche für die Fragesteller überprüfbaren Erkenntnisse stützen sich die Aussagen?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Pressestelle des Deutschen Modellflieger Verbandes e. V., der dieses Szenario als unwahrscheinlich bezeichnet, da die Flugzeuge auf Sicht gesteuert werden müssten?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des niederländischen Forschungsinstituts TNO, wonach stattdessen Drehflügler mit Maschinengewehren bestückt werden oder kleine Bomben abwerfen könnten, die sogar schusssicheres Glas durchdringen bzw. welche weiteren, ähnlich lautenden Berichte liegen ihr vor?

12

Inwiefern und auf welche Weise sind Bundesbehörden mit den Ermittlungen befasst, die am 10. September 2013 in Razzien in Freudenstadt, Emmendingen und Freiburg mündeten?

13

Inwiefern und auf welche Weise wurden die Bundesbehörden hierüber vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg oder vom Verfassungsschutz lediglich informiert, haben sich aber selbst nicht eingeschaltet (bitte das Datum der Kenntnisnahme mitteilen)?

14

Inwiefern waren die Verdächtigen bereits zuvor von Bundesbehörden observiert worden?

15

Über welche Erkenntnisse der ermittelnden Behörden verfügen Bundesbehörden hinsichtlich des Gefährdungspotentials durch Nazis, die nach Presseberichten mit fliegenden Sprengsätzen politische Gegner attackieren wollen?

16

Welche eigenen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung hierzu sammeln?

17

Inwiefern und auf welche Weise sind Bundesbehörden mit den Ermittlungen befasst, die im Sommer zu Razzien gegen zwei tunesische Staatsangehörige führten?

18

Inwiefern und auf welche Weise wurden die Bundesbehörden hierüber vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg oder Verfassungsschutz lediglich informiert, hatten sich aber zunächst nicht selbst eingeschaltet (bitte das Datum der Kenntnisnahme mitteilen)?

19

Inwiefern und auf welche Weise waren die Verdächtigen bereits zuvor von Bundesbehörden observiert worden?

20

Welche Bundesbehörden haben im vorliegenden Fall verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler eingesetzt oder entsprechende Informationen von Informantinnen und Informanten erhalten?

21

Über welche Erkenntnisse der ermittelnden Behörden verfügen Bundesbehörden hinsichtlich des Gefährdungspotentials durch Verdächtige, die in Presseberichten als „radikale Islamisten“ bezeichnet werden und angeblich mit fliegenden Sprengsätzen den Krieg in Syrien in Deutschland thematisieren wollten?

22

Welche eigenen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung hierzu sammeln?

23

Inwiefern und auf welche Weise trifft es zu, dass die Bundesanwaltschaft zu dem Fall eine Ermittlungsgruppe „Pilot“ einrichtete, und wer gehört ihr an?

24

Inwiefern halten es die ermittelnden Bundesbehörden mittlerweile für möglich, dass die Verdächtigen keine Anschläge planten, sondern technikbegeisterte Studenten waren?

25

Da die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/14652 erklärt, die von A. F., Direktor in der Bundespolizei und Leiter des Referats Technik und Logistik angekündigten Tests von Helikopter-Drohnen seien von diesem nicht „angekündigt“, sondern als „weitere Forschungs- und Entwicklungsfelder“ lediglich „skizziert“ worden: inwieweit handelt es sich dabei also lediglich um private Überlegungen von A. F., bzw. inwieweit stützt sich seine Aussage auf tatsächliche Vorgänge in seinem Referat?

26

Wie könnte dadurch die „Seeüberwachung mit UAS effektiv und wirtschaftlich unterstützt werden“ (bitte konkreter als in der angegebenen Drucksache erläutern und den Mehrwert gegenüber früheren Forschungen erläutern)?

27

Da laut der Antwort „noch keine Planungen für Tests der Bundespolizei mit UAS über der Nordsee“ existieren, über welche Vorüberlegungen spricht A. F. in der besagten Broschüre, und welche Überlegungen existieren hinsichtlich deren Konkretisierung?

28

Sofern A. F. mitgeteilte „Skizzierungen“ in die Tat umgesetzt werden, wer muss dann die Kosten übernehmen, und in welcher Höhe werden diese (nach jetzt möglichen Schätzungen) für das Gesamtprojekt entstehen, und wie hoch werden diese im Referat Technik und Logistik der Bundespolizei derzeit kalkuliert?

29

Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat das Referat Technik und Logistik der Bundespolizei bezüglich der skizzierten „weitere[n] Forschungs- und Entwicklungsfelder“ bereits Kontakt aufgenommen, und welchen Inhalt hatte dieser?

30

Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat das Referat Technik und Logistik der Bundespolizei bezüglich anderer „weitere[r] Forschungs- und Entwicklungsfelder“ zur Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm in den Jahren 2012 und 2013 Kontakt aufgenommen, und welchen Inhalt hatte dieser?

31

Inwiefern, auf welche Weise und seit wann haben sich BKA-Abteilungen zum Objekt- bzw. Personenschutz oder zur Bewachung politischer Repräsentantinnen und Repräsentanten mit der Nutzung von fliegenden Kameras durch Aktivistinnen und Aktivisten befasst, wie sie beispielsweise anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden genutzt wurden?

32

Inwieweit und auf welche Weise sind bzw. waren Bundesbehörden in Ermittlungen zur Nutzung einer fliegenden Kamera anlässlich der Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden befasst gewesen?

33

Inwieweit, auf welche Weise und mit welchem Inhalt wurden welche Bundesbehörden von welchen US-Stellen kontaktiert, bevor oder nachdem Aktivistinnen und Aktivisten eine fliegende Kamera vor dem „Dagger“-Komplex in Darmstadt aufsteigen ließen, und welche eigenen Schritte hat sie hierzu unternommen (Hessischer Rundfunk, 18. August 2013)?

34

Inwieweit und auf welche Weise sind bzw. waren Bundesbehörden in Ermittlungen zur Nutzung einer fliegenden Kamera anlässlich einer Protestveranstaltung vor dem Neubau des Bundesnachrichtendienstes in Berlin befasst (DER SPIEGEL, 30. Juli 2013)?

35

Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen fliegende Kameras für Zwecke politischer Versammlungen genutzt werden und dies den Interessen von Bundesbehörden zuwider lief?

36

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung über die Zulässigkeit der fliegenden Kameras für Zwecke politischer Versammlungen hinsichtlich des Strafrechts oder der Luftverkehrsordnung?

37

Inwieweit werden die fliegenden Kameras von welchen Bundesbehörden diesbezüglich als „Sicherheitsrisiko“ betrachtet?

38

Auf welche Weise bereiten sich Bundesbehörden auf die zunehmende Nutzung von fliegenden Kameras durch Aktivistinnen und Aktivisten bei politischen bzw. sonstigen Veranstaltungen vor?

Berlin, den 30. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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