Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses im Fall Thilo Sarrazin
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Azize Tank, Jan Korte, Nicole Gohlke, Annette Groth, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. April 2013 wollte die Abgeordnete Sevim Dağdelen wissen, welche konkreten Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses (CERD) vom 4. April 2013 (CERD/C/ 82/D/48/2010) zieht, wonach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfolgung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfolgungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus u. a., und inwieweit sich die Bundesregierung mit den Bundesländern abspreche, um zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, die in der Länderkompetenz liegen. Darauf antwortete die Bundesregierung, sie nähme die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sehr ernst (Plenarprotokoll 17/236, Anlage 31) und sie würde daher die Entscheidung des Ausschusses sorgfältig prüfen, was angesichts der Komplexität der zugrunde liegenden Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Dabei würde auch die vom Ausschuss aufgeworfene Frage eine Rolle spielen, ob Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf eine strafrechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen besteht. Zudem würde die Bundesregierung selbstverständlich die Entscheidung in die deutsche Sprache übersetzen, veröffentlichen und die Information aller zuständigen Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicherstellen.
Hintergrund der CERD-Rüge war eine Strafanzeige des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e. V. (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der aufgrund des Interviews des Bundesbankers und ehemaligen Finanzsenators Thilo Sarrazin in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt wurde. Im Jahr 2009 wurde das Verfahren von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Begründung für die Einstellung war, dass seine Äußerungen nicht einer Aufstachelung zum Rassenhass gleichkamen und nicht den öffentlichen Frieden stören konnten sowie außerdem von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
In seiner Pressemitteilung zur CERD-Rüge erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V.: „Der Ausschuss hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Aussagen Sarrazins in dem Interview rassistisch waren. Überdies hätten sie nach der Anti-Rassismus-Konvention auch sanktioniert werden müssen. Der Ausschuss ist insbesondere zu der Auffassung gelangt, dass die Aussagen Sarrazins rassistisches Gedankengut beinhalten, die den Betroffenen ihren Achtungsanspruch als Menschen absprechen und ihnen in verallgemeinernder Weise negative Eigenschaften zuschreiben.
Die Entscheidung des Ausschusses hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Gesetzeslage und Praxis im Bereich der Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen sind im Lichte der Entscheidung auf den Prüfstand zu stellen, um die von solchen Äußerungen unmittelbar Betroffenen wirksam zu schützen und die Menschenwürde als Grundlage unseres Gemeinwesens zu verteidigen.“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de).
In einer Verbalnote an den CERD stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht (www.migazin.de). „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Presseinformationen vom 13. Juli 2013. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“ (www.tagesspiegel.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rüge Deutschlands durch den Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) vom April 2013 wegen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverletzung und Beleidigung und die darin enthaltene Feststellung, Deutschland habe mit der Einstellung des Verfahrens gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verstoßen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik des CERD, die Bevölkerung Deutschlands werde nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt, da Deutschland seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten aus der Antirassismus-Konvention nicht nachgekommen ist?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR), der den Umgang der Justiz als typisch für den Umgang mit dem Thema Rassismus bezeichnet und ausführt: „Wenn sich Äußerungen gegen eine große Anzahl von Personen richten, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass es ihnen an Intensität fehlt, um beleidigenden Charakter zu haben. Dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob Äußerungen rassistisch sind“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (www.tagesspiegel.de)?
Hat die Bundesregierung dem CERD die innerhalb von 90 Tagen angeforderte Stellungnahme zu der Rüge übermittelt?
Wenn ja, wie lautet diese, und wurde sie dem TBB als Beschwerdeführer übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
Wann gedenkt die Bundesregierung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachzukommen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Rassismus gerade nicht allein ein Problem von Neonazis bzw. der extremen Rechten ist, die Kritik von Dr. Hendrik Cremer vom DIMR, dass „bisher meist nur Personen wegen rassistischer Äußerungen verurteilt [wurden], die eindeutig dem rechtsextremen Umfeld angehörten. Der Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft wird unter Umständen nicht als solcher gesehen“ (www. tagesspiegel. de), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der CERD-Rüge Veränderungen in der Tatbestandsbeschreibung der Straftaten Volksverhetzung nach § 130 bzw. Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB), damit in Zukunft den Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses entsprochen und jegliche rassistische Äußerung strafrechtlich verfolgt werden können, nachdem die Staatsanwaltschaft auch die Strafanzeigen wegen der weiteren, nach Auffassung der Fragesteller umfassenden rassistischen Äußerungen Thilo Sarrazins in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ nicht verfolgt hat und in dem Fall sogar die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, das Kammergericht und das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung bestätigt haben?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zuge ihrer sorgfältigen Prüfung, die sie laut Antwort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Plenarprotokoll 17/236) vornehmen wollte, beispielsweise bezüglich der auch vom Ausschuss aufgeworfenen Frage, ob Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen besteht?
Inwieweit ist die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Veröffentlichung der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 nachgekommen?
Ist eine Übersetzung erfolgt, und unter welcher Webadresse ist diese öffentlich nachlesbar?
Durch welche konkreten Maßnahmen ist die Bundesregierung der Empfehlung des CERD gefolgt und hat die Entscheidung des Ausschusses breit bekannt gegeben, auch unter Staatsanwälten und Justizorganen?
An welche zuständigen Stellen hat die Bundesregierung, wie sie mitteilte, „den Ländern die Entscheidung zur Verbreitung übermittelt“?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um, nach der Weiterleitung der Entscheidung des CERD an die Länder, eine aktive Auseinandersetzung durch Staatsanwaltschaft und Richterschaft zu gewährleisten und die Justiz für zeitgenössische Formen des Rassismus zu sensibilisieren?
Wurde das Forum gegen Rassismus in den Prozess der Umsetzung der Empfehlungen des CERD einbezogen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wann hat das Forum gegen Rassismus, das im Jahr 1998 im Zuge des „Europäischen Jahres gegen Rassismus“ (im Jahr 1997) als Gesprächsforum zwischen staatlichen Stellen, wie der Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen (NGO), ins Leben gerufen wurde, in den letzten drei Jahren mit welcher Tagesordnung getagt (bitte nach konkretem Datum mit entsprechender Tagesordnung auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Rüge an der Behandlung rassistischer Äußerungen durch die Strafjustiz in Deutschland aber auch der Bundesregierung Veranlassung dazu bieten müsste, in öffentlichen Stellungnahmen keine Äußerungen zu machen, die als rassistische Diskriminierung von Zuwanderern oder Flüchtlingen im Sinne des CERD verstanden werden können?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Äußerungen des Bundesministers des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, zum angeblichen „Missbrauch des Freizügigkeitsrechts“ und die Vorhersage, dass die Migration aus Bulgarien und Rumänen „für unsere Sozialsysteme völlig unbeherrschbar [wird] wenn sich überall in Europa Menschen auf den Weg nach Deutschland machen, weil es hier höhere Sozialleistungen gibt“ (www.rp-online.de), dazu angetan ist, weitere Vorurteile gegen Einwanderinnen und Einwanderer zu erzeugen (bitte begründen)?
Welche Konsequenzen bzw. Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in Frage 15 zitierten Äußerungen des Bundesinnenministers vor dem Hintergrund, dass laut Rheinisch-Westfälischem Institut für Wirtschaftsforschung e. V. 80 Prozent der Menschen, die seit Beginn der Mitgliedschaft in der Europäischen Union im Jahr 2007 aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland gekommen sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen – davon 22 Prozent als Hochqualifizierte und 46 Prozent als Qualifizierte – (www.berlin-institut.org) und die Arbeitslosigkeit unter Bulgaren und Rumänen mit 9,6 Prozent deutlich niedriger ausfällt als unter allen Ausländern (16,4 Prozent), also lediglich 0,4 Prozent aller Arbeitslosen ausmacht (Bundestagsdrucksache 17/13322)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der in Frage 15 wiedergegebenen Einschätzung von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13322, in der sie einräumen musste, dass es sich bei der Migration aus Rumänien und Bulgarien nicht in erster Linie um sogenannte Armutsmigration handelt?
Inwieweit ist die Bundesregierung nach wie vor der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9531) zu Frage 4 geäußerten Auffassung bezogen auf die Ermittlungen zur Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU), „die ermittelnden Landespolizeien [hätten] damals keine wirklich belastbaren Hinweise, die auf Taten einer rechtsextremen Gruppierung hindeuteten“, mit der sie die Aussage von Stefan Hebel, politischer Autor der „Frankfurter Rundschau“, wonach „Polizisten, die dem türkischen Opfer mehr misstrauen als den Tätern; Behörden, die von ‚Döner-Morden‘ reden und die Spuren nach rechts ignorieren; Politiker, die (wie vor ein paar Jahren Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) von ‚Flüchtlingsbekämpfung‘ reden […] jenseits aller schönen Worte von Integration und friedlichem Zusammenleben dem rechten Rand das Material für seine verlogene Legitimation“ liefern, für nicht zutreffend hielt?