Vermehrung und Freisetzung von Legionellen aus Kühltürmen von Kraftwerken
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Karin Binder, Herbert Behrens, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Literatur wird die Freisetzung von Legionellen aus Kühltürmen von Kraftwerken beschrieben. Verschiedentlich wurden – vor allem in Frankreich – Legionellenausbrüche in Verbindung mit der Emission von Legionellen aus Kühltürmen in Verbindung gebracht (siehe Informationsblatt für Betreiber von Verdunstungsrückkühlwerken – VRKW – des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Bundestagsdrucksache 16/7689).
Der Energiekonzern Vattenfall Europe Sales GmbH musste Anfang September 2013 einen Probelauf des neuen Steinkohlekraftwerks Hamburg-Moorburg abbrechen und dort einen Hybridkühlturm außer Betrieb nehmen, weil im Kühlwasser Legionellen entdeckt wurden (siehe www.klimaretter.info vom 4. September 2013).
Um die Vermehrung und Freisetzung von Legionellen aus Kühltürmen zu verhindern, werden u. a. chlorhaltige Desinfektionsmittel eingesetzt. Bei der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee–Rhein (AWBR) ist es zu Irritationen über die Emission von Desinfektionsmitteln aus dem Kühlwasserkreislauf im schweizerischen Atomkraftwerk (AKW) Leibstadt gekommen, etwa über die Ableitung des hochkonzentrierten Reinigungswassers in den Rhein und die fehlenden Informationen im Vorfeld über Umfang, Zeitpunkt und mögliche Auswirkungen der Maßnahmen auf die Wasserbeschaffenheit des Rheins seitens der AKW-Betreiber (siehe AWBR-Jahresberichte 2011 und 2012).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Informationen liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und/oder dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Vermehrung und Freisetzung von Legionellen aus den Kühltürmen deutscher und ausländischer Kraftwerke vor?
Gibt es repräsentative Messungen über die Konzentration von Legionellen im Immissionsbereich von Kühltürmen?
Welche Desinfektions- und Konditionierungsmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kühlwasserkreisläufen deutscher Kraftwerke eingesetzt?
Liegen der Bundesregierung bzw. der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) oder der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) Informationen vor, welche Desinfektions- und Konditionierungsmittel
in Kühlwasserkreisläufen im Elbeeinzugsgebiet der Tschechischen Republik,
in Kühlwasserkreisläufen im polnischen Odereinzugsgebiet,
in den Kühlwasserkreisläufen der Kraftwerke im schweizerischen Rheineinzugsgebiet sowie
in den Kühlwasserkreisläufen der französischen Kraftwerke am Oberrhein und an der Mosel eingesetzt werden?
Falls der Bundesregierung zu Frage 3 keine Informationen vorliegen, wird sie sich dann über die IKSR, die IKSE und die IKSO dafür einsetzen, dass diese Daten zeitnah erhoben werden?
Sind durch die im angrenzenden Ausland eingesetzten Kühlwasserdesinfektions- und -konditionierungsmittel Gefährdungen der Gewässerökologie und/oder der Trinkwassergewinnung zu befürchten?
Kann bezüglich der deutschen Kraftwerke ausgeschlossen werden, dass trotz des Einhaltens der Anforderungen aus dem branchenspezifischen Anhang zur Abwasserverordnung eine Gefährdung der Gewässerökologie und/oder der Trinkwassergewinnung durch die Desinfektions- bzw. Konditionierungsmittel eintritt?
Muss nach den Freisetzungsereignissen in Leibstadt und der Kritik der AWBR der entsprechende Anhang zur Abwasserverordnung überarbeitet werden?