Möglichkeit zur Stärkung der Artenvielfalt durch Novellierung des Saatgutrechts der Europäischen Union
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial (COM(2013) 262 final) eine umfassende Neuregelung des europäischen Saatgutrechts vorgelegt.
Verschiedene Verbände und Organisationen in Deutschland und Europa befürchten, dass trotz anders lautender Zielsetzung der Europäischen Kommission der vorgelegte Verordnungsentwurf weder zu einer nennenswerten Stärkung der Arten- bzw. Sortenvielfalt und kleiner Züchtungsunternehmen führen noch Erleichterungen für die Initiativen, die sich dem Erhalt von alten und regionalen Sorten verpflichtet haben, bringen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Agrobiodiversität seit dem Jahr 1970?
Welche Auswirkungen hatte nach Ansicht der Bundesregierung das derzeit bestehende Sortenrecht auf die Entwicklung der Agrobiodiversität, insbesondere auf die Verfügbarkeit vielfältiger Sorten auf dem Saatgutmarkt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation für Ökozüchter und Erhaltungsinitiativen auch im Hinblick auf die Populationssortenzüchtung, und welchen Einschränkungen beim Zugang zu Märkten sind diese ausgesetzt?
Unterstützt die Bundesregierung angesichts der vielen bereits bestehenden nationalen Regelungen das Ansinnen der Europäischen Kommission, bei der Zusammenführung der zwölf bestehenden Richtlinien zu Pflanzenvermehrungsmaterialien die Rechtsform in eine Verordnung zu ändern, und wie begründet sie diese Haltung?
Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung eine Verordnung im Sinne des vorliegenden Entwurfs die bisher bestehenden nationalen Regelungsfreiräume einschränken?
Hält die Bundesregierung den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf für geeignet, das Ziel, die Sortenvielfalt in der Landwirtschaft für vielfältige Verwendungsformen zu steigern sowie alte und regionale Sorten zu erhalten, zu erreichen, und wie begründet sie diese Einschätzung?
Wird sich die Situation für Ökozüchter mit dem neuen EU-Sortenrecht verändern?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderungen?
Wird sich die Situation für Erhaltungsinitiativen mit dem neuen EU-Sortenrecht verändern?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderungen?
Wo sieht die Bundesregierung im Sinne der Arten- und Sortenvielfalt Nachbesserungsbedarf am vorgelegten Verordnungsentwurf, und welche Vorschläge wird sie in den Diskussionsprozess auf europäischer Ebene einbringen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission, wesentliche Regelungsinhalte in sogenannte delegierte Rechtsakte zu verlagern?
Welche im Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission definierten Regelungen stellen aus Sicht der Bundesregierung im Vergleich zu den bisher in Deutschland gültigen Bestimmungen (z. B. Saatgutverkehrsgesetz, Erhaltungssortenverordnung) Einschränkungen bzw. Verschärfungen für Erzeuger, Vermehrer, Händler oder Nutzer von Saatgut dar, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung diese Einschränkungen bzw. setzt sie sich für Erleichterungen in diesen Punkten ein, insbesondere bezüglich der Bestimmungen zu Erhaltungs- und Amateursorten und Sorten für den ökologischen Landbau?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Erleichterungen für die Prüfung und Zulassung von Nischensorten nicht auf die Unternehmensgröße (Umsatz, Zahl der Mitarbeiter), sondern auf die Saatgutmenge der auf den Markt zu bringenden Sorte zu beziehen und damit auch etablierten Züchtern die Möglichkeit zu geben, Nischensorten zu entwickeln bzw. sich an der Entwicklung von Nischensorten durch Mikrounternehmen zu beteiligen, und wie begründet sie diese Entscheidung?
Welche Kriterien hält die Bundesregierung für die Züchtung von Sorten für den Ökolandbau für zweckmäßig, geeignet und wichtig?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für alternative Sortenzulassungsverfahren für den ökologischen Landbau ein, insbesondere für Gesichtspunkte, die im Vergleich zu den etablierten DUS-Kriterien (DUS: Distinctness (Unterscheidbarkeit), Uniformity (Homogenität), Stability (Beständigkeit)) weniger auf Uniformität fokussiert sind?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass für Populationssorten ein Zulassungsverfahren mit reduzierten Homogenitätsanforderungen bei vereinfachter Registerprüfung ohne zwingende Wertprüfung und einem Verzicht auf den Sortenschutz ermöglicht wird, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ORD-Material (ORD: officially recognized description) einen Marktzugang erhält, sofern eine verbindliche Beschreibung des Materials und seiner Herkunft vorliegt und mindestens ein registrierter Inverkehrbringer existiert, wobei eine Mengenbegrenzung über Verpackungsgrößen zu gewährleisten ist und auf Sortenschutz verzichtet wird?
Wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass heterogenes Material, das durch einen registrierten Inverkehrbringer beschrieben und dessen Pflanzengesundheitsstatus geprüft ist, mit Mengenbeschränkungen beim Vertrieb für den kommerziellen Anbau auf den Markt gebracht werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der Europäischen Kommission, die bisherige Kennzeichnungspflicht für F1-Hybridsaatgut aufzuheben, und auf welcher Begründung basiert diese Entscheidung?
Setzt sich die Bundesregierung gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die umstrittene auf Zellfusionstechnik basierende CMS-Technologie (CMS: Cytoplasmatisch-männliche Sterilität) dafür ein, dass Saatgutzüchter und -vermehrer verpflichtend Angaben zur verwendeten Züchtungsmethode machen müssen, und wenn nein, wieso nicht?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch die vorgesehene Möglichkeit für Zuchtunternehmen, die Sortenprüfung selbst durchzuführen, Transparenz für Nutzer und Verbraucher verloren geht, und wie begründet sie ihre Position?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch die vorgesehene Möglichkeit zur unternehmensinternen Durchführung der Sortenprüfung einerseits und den Anspruch kostendeckender Zulassungsgebühren bei staatlicher Sortenprüfung andererseits vor allem kleine Züchtungsunternehmen und Sorten mit geringerem Verbreitungspotential benachteiligt werden könnten, und wie will sie dem vorbeugen?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Sorten, deren Sortenschutz ausgelaufen ist, weiter erhältlich bleiben?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Landwirte als Unternehmer einzustufen, und wie will sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig das Landwirteprivileg erhalten bleibt?