BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vergünstigungen durch Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau

Vergünstigungen für den Braun- und Steinkohletagebau durch rechtliche Sonderstellungen bei EEG-und KWK-Umlage, Energie- und Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelte sowie EU-Emissionshandel, daraus resultierende finanzielle Zusatzbelastungen für nicht privilegierte Stromkunden, insgesamt produzierte Eigenstrommengen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.01.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/15509.12.2013

Vergünstigungen durch Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Braun- und Steinkohlebergbau erhält bei Umlagen, Entgelten, Steuern u. Ä. im Rahmen des Stromverbrauchs erhebliche Vergünstigungen. So profitiert etwa das Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining AG durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) davon in Millionenhöhe (vergleiche Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Andere Bergbauunternehmen nehmen das Eigenstromprivileg in Anspruch; dazu zählt wohl etwa die RWE Power AG. Dies erhöht die zu zahlenden Umlagen und Entgelte für die nicht begünstigten Stromkunden bzw. reduziert die Steuereinnahmen. Diese Begünstigung ist nicht nur aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes nicht nachzuvollziehen, sie ist zumindest im Falle des Braunkohlebergbaus auch nicht mit Wettbewerbsnachteilen auf internationalen Märkten zu begründen, da Braunkohle keine internationale Handelsware ist und fast ausschließlich in unmittelbarer Nähe zu den Tagebauen verstromt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

2

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung), und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

3

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

4

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

5

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsentgelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

6

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshandels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

7

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

8

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

9

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

10

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

11

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsentgelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

12

In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshandels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

13

Wie viele Megawattstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Eigenstromproduktion im Braunkohlebergbau in den vergangenen vier Jahren insgesamt produziert?

14

Wie viele Megawattstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Eigenstromproduktion im Steinkohlebergbau in den vergangenen vier Jahren insgesamt produziert?

15

Wie begründet die Bundesregierung die Einstufung der Schriftlichen Frage 92 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache 18/51 vom 15. November 2013 als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ vor dem Hintergrund der nicht als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ beantworteten Mündlichen Frage 79 des ehemaligen Abgeordneten Hans-Josef Fell vom 30. November 2011 (Plenarprotokoll 17/145), die beide den gleichen Frageinhalt besitzen?

Berlin, den 9. Dezember 2013

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen