Vergünstigungen durch Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Braun- und Steinkohlebergbau erhält bei Umlagen, Entgelten, Steuern u. Ä. im Rahmen des Stromverbrauchs erhebliche Vergünstigungen. So profitiert etwa das Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining AG durch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) davon in Millionenhöhe (vergleiche Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Andere Bergbauunternehmen nehmen das Eigenstromprivileg in Anspruch; dazu zählt wohl etwa die RWE Power AG. Dies erhöht die zu zahlenden Umlagen und Entgelte für die nicht begünstigten Stromkunden bzw. reduziert die Steuereinnahmen. Diese Begünstigung ist nicht nur aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes nicht nachzuvollziehen, sie ist zumindest im Falle des Braunkohlebergbaus auch nicht mit Wettbewerbsnachteilen auf internationalen Märkten zu begründen, da Braunkohle keine internationale Handelsware ist und fast ausschließlich in unmittelbarer Nähe zu den Tagebauen verstromt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage (KWK: Kraft-Wärme-Kopplung), und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsentgelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohletagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshandels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsentgelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge aufschlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohlebergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshandels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?
Wie viele Megawattstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Eigenstromproduktion im Braunkohlebergbau in den vergangenen vier Jahren insgesamt produziert?
Wie viele Megawattstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Eigenstromproduktion im Steinkohlebergbau in den vergangenen vier Jahren insgesamt produziert?
Wie begründet die Bundesregierung die Einstufung der Schriftlichen Frage 92 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache 18/51 vom 15. November 2013 als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ vor dem Hintergrund der nicht als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ beantworteten Mündlichen Frage 79 des ehemaligen Abgeordneten Hans-Josef Fell vom 30. November 2011 (Plenarprotokoll 17/145), die beide den gleichen Frageinhalt besitzen?