Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Active Endeavour
der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour, Dr. Frithjof Schmidt, Agnieszka Brugger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Infolge der Anschläge vom 11. September 2001 rief der Rat der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) am 12. September 2001 sowie am 4. Oktober 2001 nach Artikel 5 des Washingtoner Vertrages den Bündnisfall aus, wonach ein bewaffneter Angriff auf einen der Vertragsstaaten als ein Angriff auf alle Vertragsstaaten angesehen wird und zu kollektiven Verteidigungshandlungen im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (VN) führen kann.
Am 26. Oktober 2001 begann die NATO auf dieser Grundlage mit der Überwachungs- und Präsenzoperation Active Endeavour (OAE) im Mittelmeerraum. Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner Sitzung am 16. November 2001 erstmalig die Beteiligung der Bundeswehr an diesem NATO-geführten Einsatz. Seitdem wurde der Deutsche Bundestag jedes Jahr mit der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE befasst.
Zuletzt stimmte der Deutsche Bundestag am 13. Dezember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE bis zum 31. Dezember 2013 zu. In der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2013 erklärte der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt, dass die Bundesregierung keine Verlängerung des OAE-Mandats über diesen Zeitraum hinaus anstrebt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Werden auch über den 31. Dezember 2013 hinaus Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten OAE unterstellt sein, oder wird die deutsche Beteiligung vollständig aufgegeben?
Wenn die deutsche Beteiligung vollständig aufgegeben wird,
welche sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit dem letzten Jahr verändert, dass die Bundesregierung eine deutsche Beteiligung nun als nicht mehr notwendig hält,
wird OAE von der NATO vollständig eingestellt oder wird nur auf die deutsche Beteiligung verzichtet,
und sofern nur die deutsche Beteiligung endet, auf wessen Initiative hin endet die deutsche Beteiligung, wie wurde diese Entscheidung auf NATO-Ebene gegenüber den Partnerstaaten kommuniziert, und wie wurde die Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache von den NATO-Partnerstaaten aufgenommen,
wurde eine etwaige deutsche Beteiligung innerhalb des Bündnisses angefragt, und falls nein, wieso nach Ansicht der Bundesregierung nicht,
und sofern die NATO die OAE insgesamt beenden will, inwiefern plant die NATO die Überführung der Operation in eine andere Struktur?
Wenn die deutsche Beteiligung nicht vollständig aufgegeben wird,
inwiefern handelte es sich bisher bei der Beteiligung der Bundeswehr an OAE um einen bewaffneten Einsatz,
inwiefern treffen Medienberichte (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 18. November 2013) zu, nach denen die Bundesregierung eine Befassung des Deutschen Bundestages bezüglich der Beteiligung der Bundeswehr an OAE nicht mehr für nötig hält, und wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung,
welche Veränderungen haben sich seit der letzten Mandatierung ergeben, und inwiefern trifft die Feststellung der Bundesregierung aus dem letzten Mandat nicht mehr zu, in dem es heißt „Wenngleich der Schwerpunkt der Operation in der Präsenz und Überwachung liegt, sieht der Operationsplan nach wie vor die Anwendung militärischer Gewalt zur Erfüllung des Auftrags vor, auch wenn die Anwendung der entsprechenden Befugnisse in der Vergangenheit überwiegend nicht zum Tragen gekommen ist. Die Mandatierung der deutschen Beteiligung durch den Deutschen Bundestag bleibt aufgrund der exekutiven Anteile des Auftrags weiterhin erforderlich.“,
hält die Bundesregierung an ihrer im letzten Mandatstext präsentierten Einschätzung fest, nach der die „Umbrüche in der arabischen Welt“ zu einer „erhöhten Volatilität insbesondere unseres südlichen Sicherheitsumfeldes“ geführt hätten, und in welchem Zusammenhang steht diese Einschätzung mit der Ausrufung des so genannten NATO-Bündnisfalls infolge der Anschläge des 11. September 2001,
welche grundlegenden Veränderungen im Operationsplan von OAE wurden seit Bestehen der Operation vorgenommen (bitte gegebenenfalls nach Datum und vorgenommenen Änderungen aufschlüsseln),
unter welchen Bedingungen sieht der aktuell gültige Operationsplan die Anwendung militärischer Gewalt zu welchen Zwecken vor,
inwieweit beinhaltet der Operationsplan von OAE weiterhin exekutive Anteile, wie sie im letzten Mandatstext von der Bundesregierung bisher als Begründung für die Mandatspflichtigkeit aufgeführt werden,
und sollten die Medienberichte nicht zutreffen, wann plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag um Zustimmung bei der Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an OAE zu bitten,
wird die Bundesregierung bis dahin oder dauerhaft nationale Vorbehalte in Bezug auf die exekutiven Anteile von OAE bei der NATO einlegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufrechterhaltung des NATO-Bündnisfalles nach Artikel 5 des NATO-Vertrages im zwölften Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001?
Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt muss nach Ansicht der Bundesregierung ein Bündnisfall für beendet erklärt werden?
Inwieweit strebt die Bundesregierung einen formellen Beschluss des NATO-Rats zur Beendigung des Bündnisfalls an, welche Initiativen hat die Bundesregierung hierzu in der Vergangenheit unternommen, und aus welchen Gründen wurde der Bündnisfall bisher noch nicht für beendet erklärt?
Inwiefern hat es zur Beendigung des Bündnisfalles im NATO-Rahmen Gespräche gegeben?
Wenn ja, welche politische und welche rechtliche Position hat die Bundesregierung hierbei vertreten?
Wenn nein, dauert nach Ansicht der Bundesregierung der Angriff auf die USA, der das kollektive Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 VN-Charta legitimiert, noch an?
Wenn der Angriff auf die USA nach Ansicht der Bundesregierung noch andauert, wie weitreichend ist dieses Selbstverteidigungsrecht, auf welchen geografischen und zeitlichen Bereich erstreckt es sich, und wann ist es erschöpft?
Welche Beiträge werden von deutschen Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten zu OAE geleistet, die nicht direkt OAE unterstehen, sondern Teil der ständigen Strukturen der NATO sind?
Welche Erkenntnisse der AWACS-Verbände fließen in OAE ein?
Kann ausgeschlossen werden, dass Aufklärungserkenntnisse der AWACS-Verbände zur Umsetzung der exekutiven Anteile in OAE genutzt werden?
Strebt die Bundesregierung für die deutschen Anteile in den AWACS-Verbänden ein gesondertes Mandat an?
Wenn nein, wieso nicht?
In wie vielen Fällen kam es seit Bestehen der Operation zur Anwendung von Gewalt, zur Androhung von Gewalt oder zu Situationen, in denen die Anwendung von Gewalt unmittelbar bevorzustehen schien (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie und anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit der OAE, insbesondere als Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus?
Warum hat die Bundesregierung in der Vergangenheit dem Deutschen Bundestag im Vorfeld der Verlängerung des Bundeswehrmandats zu OAE keinen Evaluations- oder Fortschrittsbericht vorgelegt, wie dies beispielsweise mit Blick auf die Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Afghanistan erfolgte?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Mandatsobergrenze des maximal einzusetzenden Personals der Bundeswehr unverändert bei 700 Soldatinnen und Soldaten belassen, wenngleich diese seit mehreren Jahren nur noch maximal zur Hälfte ausgeschöpft wurde?
Wie häufig waren in den vergangenen 36 Monaten keine Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an OAE beteiligt?
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Abschlussbericht zur Beteiligung der Bundeswehr an OAE vorlegen?