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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich

Auf Bundes- und Landesebene anhängige Verfahren im Atomkraftbereich (inkl. Atomforschung und Atommüll), noch zu erwartende Gerichtsverfahren, dem Verfahren der Energiekonzerne gegen die 13. Atomgesetznovelle vor dem Bundesverfassungsgericht beigetretene Bundesländer, dazu eingereichte Stellungnahmen, Stellungnahme zur 3,5-Mrd-Euro-Forderung von Vattenfall<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

05.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/30817.01.2014

Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland sind im Atomkraftbereich aktuell mehrere Gerichtsverfahren anhängig, beispielsweise die Verfassungsklagen der Energiekonzerne RWE AG, E.ON Energie Deutschland GmbH und Vattenfall Europe Sales GmbH gegen die 13. Atomgesetznovelle aus dem Jahr 2011, die beklagte Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel, die Klage des Bundes gegen den Entzug des Rahmenbetriebsplans für das Bergwerk Gorleben durch das Land Niedersachsen, die Klage der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Zwischenlager Nord, die Klage des Betreibers RWE gegen das Land Hessen im Zusammenhang mit dem dreimonatigen Moratorium für die Atomkraftwerke (AKW) Biblis A und B im Jahr 2011 sowie mehrere Klagen der AKW-Betreiber gegen die Kernbrennstoffsteuer, auch bekannt als Brennelementesteuer.

Hinzu kommt das Verfahren des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington im Zusammenhang mit der 13. Atomgesetznovelle, das unlängst bereits in eigenständigen Fragen thematisiert wurde (siehe die Antworten auf die Schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 17/14837 und die Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/27), hier der Vollständigkeit halber aber ebenfalls aufgelistet werden soll.

Zum Teil sind diese Gerichtsverfahren durch Medienberichte öffentlich bekannt. Hinsichtlich der oben beispielhaft genannten Verfahren siehe beispielsweise die Artikel „Konzerne ziehen gegen Atomausstieg vor Gericht“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 3. November 2011, „Panzerfaust trifft Atomrecht“ in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 31. August 2013, „Lagerung von West-Atommüll in Lubmin bleibt befristet“, in der „Ostsee-Zeitung“ vom 1. März 2013, „Eine haushaltspolitische Atombombe“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. März 2013, „Brennelementesteuer: SPD will AKW-Betreiber länger schröpfen“ auf „ZEIT ONLINE“ vom 13. November 2013, „Das Erbe der Atomenergie: Altmaier hält sich Gorleben offen“ in „DER TAGESSPIEGEL“ vom 23. Oktober 2013, „Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ in „DER TAGESSPIEGEL“ vom 22. Dezember 2012 und „Der verklagte Atomausstieg“ in der Freitag vom 14. November 2013.

Ein systematischer öffentlicher Überblick über alle anhängigen und absehbar bevorstehenden Verfahren existiert jedoch nicht. Diese Anfrage soll dazu dienen, einen solchen Überblick zu schaffen und die Verfahren transparent zu machen. Damit dieser Überblick möglichst umfassend wird, stellt die Anfrage nicht nur auf Verfahren auf Bundesebene ab, sondern auch auf Kenntnisse der Bundesregierung über entsprechende Verfahren auf Landesebene. Über diese wird der Bund unter anderem durch die Zusammenarbeit mit den Ländern im Fachausschuss Recht des Bund-Länder-Ausschusses Atomkernenergie informiert (zu letzterem siehe auch Bundestagsdrucksache 17/7568).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche laufenden Verfahren, an denen a) der Bund, b) vom Bund finanzierte Einrichtungen, c) bundeseigene Unternehmen oder nach Kenntnis der Bundesregierung d) Bundesländer, e) von Bundesländern finanzierte Einrichtungen oder f) landeseigene Unternehmen beteiligt sind, sind derzeit im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche Atomforschung und Atommüll) anhängig, und was sind die wesentlichen aktuellen Eckdaten dieser Verfahren (bitte Übersicht mit jeweiliger Angabe der Instanz, des Gegenstands und – sofern zutreffend – des Streitwerts, der Verfahrensparteien – bei Bund bzw. Land bitte mit Angabe der jeweils vertretenden Bundes- bzw. Landesbehörde –, des Verfahrensbeginns, der Prozessbevollmächtigten, des derzeitigen Verfahrensstands inklusive letzter Aktion im Verfahren, des nächsten anstehenden Verfahrensschritts – falls möglich, bitte mit ungefährer zeitlicher Prognose, wann dieser nächste Verfahrensschritt ansteht bzw. zu erwarten ist – etc.)?

2

Welche Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich (inklusive der Bereiche Atomforschung und Atommüll) sind nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eigener Planungen oder entsprechender Ankündigungen Dritter, noch zu erwarten (bitte Angabe der bereits bekannten Eckdaten analog zu Frage 1)?

3

Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Verfahren der Energiekonzerne gegen die 13. Atomgesetznovelle vor dem Bundesverfassungsgericht beigetreten, und welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht?

4

Kann die Bundesregierung die finanziellen Ansprüche, die in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „DER TAGESSPIEGEL“-Artikel „Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“ vom 22. Dezember 2012 veröffentlicht wurden, jeweils in etwa bestätigen oder nicht (gefragt wird explizit nur nach einer Bestätigung von in Medien bereits veröffentlichten Beträgen; die Frage ist hilfsweise zu verstehen, falls die Bundesregierung exakte finanzielle Beträge auf Basis ihres eigenen Wissens bei Frage 1 nicht offenlegen will; bitte differenzierte Angaben zu den im Artikel genannten konzernspezifischen Beträgen wie auch der im Artikel genannten Summe aller Ansprüche)?

Falls nein, liegen die tatsächlichen Beträge höher oder niedriger?

Berlin, den 17. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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