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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis

Sicherstellung von Sprengstoffen und Zündvorrichtungen bei Neonazis sowie Sprengmittelfunde mit Verdacht auf neonazistische Urheberschaft 1995&ndash;2013, Straftaten unter Einsatz von Sprengmitteln, Erwerb oder Handel infolge grenzüberschreitender Kontakte, Spezifizierung der Sprengmittel, Einsatzpläne und Übungen im Umgang, Erwerb und Umgang mit Sprengmitteln im Rahmen einer legalen beruflichen Tätigkeit<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/33821.01.2014

Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis

der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen sowie Zünder und Zündvorrichtungen. Im September 2013 wurde bekannt, dass Neonazis in Baden-Württemberg einen Anschlag mit Sprengmitteln via Modellflugzeugen auf vermeintliche politische Gegner planten. Auch verübten Neonazis in der Vergangenheit Straftaten unter Einsatz von Sprengmitteln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995 bis 2013 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995 bis 2013 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 1995 bis 2013 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, und Zündern in Depots jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis als Urheber der Depots bzw. als deren Nutzer in Frage kommen?

4

Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 1995 bis 2013 begangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von Sprengmitteln bei durch Neonazis (also Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden) in den Jahren 1995 bis 2003 begangenen Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Verurteilungshintergrund des Täters bzw. der Täter, Art, Menge und Herkunft des eingesetzten Sprengmittels oder der -vorrichtung aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 6 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 1995 bis 2013?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb und Umgang von Sprengmitteln durch Neonazis bzw. Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden, im Rahmen einer freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeit in einem Unternehmen, das berechtigt ist, im Rahmen seines Firmenprofils legal Sprengmittel zu erwerben bzw. einzusetzen (z. B. Abrissfirmen)?

Berlin, den 21. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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