BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Nachfrage zu BT-Drs 17/12976; völkerrechtliche Verpflichtung auf das nationale Klimaziel von minus 40 Prozent Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode, Höhe der deutschen Verpflichtung unter dem derzeitigen europäischen Minderungsziel von minus 20 Prozent, Anhebung des EU-Klimaziels im Rahmen der Überprüfung der Kyoto-Ziele, Zeitpunkt der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag, weitergehendes Engagement für die Erhöhung der Klimaschutzziele<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

20.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/42831.01.2014

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als eines der wenigen konkreten Ergebnisse überhaupt wurde auf der UN-Klimakonferenz am Jahresende 2012 in Doha eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll vereinbart, zu der sich einige wenige Industriestaaten verpflichten wollen. Dazu gehören neben der Europäischen Union Norwegen, die Schweiz, Australien, Liechtenstein und Monaco. Japan, Neuseeland und Russland sind nicht mehr dabei, Kanada hatte schon zuvor die Mitgliedschaft gekündigt und die USA haben das Protokoll nie ratifiziert. Zwar werden zukünftig nur noch ca. 15 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen von der neuen Verpflichtungsperiode erfasst, aber die Kyoto-Architektur besteht durch die Verlängerung der Verpflichtungsperiode zunächst weiter fort.

In einer ersten Anfrage zum Thema im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung in ihrer Beantwortung u. a. auf eine noch ausstehende notwendige Entscheidung auf europäischer Ebene zur Aufteilung der Pflichten auf die Mitgliedstaaten verwiesen (siehe Bundestagsdrucksache 17/12976).

Am 6. November 2013 hat die Europäische Kommission nun zwei Legislativvorschläge zur Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls vorgelegt: den Ratifizierungsvorschlag und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung technischer Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des zweiten Verpflichtungszeitraums.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wird sich die Bundesregierung zu ihrem nationalen Minderungsziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 – bezogen auf das Jahr 1990 – unter der zweiten Verpflichtungsperiode völkerrechtlich verpflichten?

2

Welcher völkerrechtlichen deutschen Verpflichtung entspräche die derzeit von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Aufteilung unter dem derzeitigen europäischen Minderungsziel von minus 20 Prozent bis zum Jahr 2020 (bezogen auf das Jahr 1990)?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berechnungen, wonach eine Ratifizierung im Rahmen der Europäischen Union (EU) „nur“ einer völkerrechtlich verbindlichen nationalen Minderung von etwa minus 33 Prozent entspräche 1, und wenn nicht, warum nicht?

1 Experten-Stellungnahme zum ersten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ für das Berichtsjahr 2011, www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/monotoringbericht-stellungnahmelang,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

4

Wie weit müsste die EU dann ihr Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 aufstocken, damit Deutschland seinen nationalen Minderungsanteil von minus 40 Prozent im Rahmen der zweiten Kyoto-Verpflichtungsperiode erfüllen kann?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregung aus Berechnungen, wonach das europäische Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 auf mindestens 22 Prozent angehoben werden müsste, wenn Deutschland sich im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode zu seinem nationalen Klimaziel von 40 Prozent verpflichtet 2, und welche eigenen Berechnungen hat die Bundesregierung angestellt oder liegen ihr dazu vor?

2 Oliver Geden (SWP): Die Implementierung der »Kyoto-II«-Verpflichtungen in EU-Recht, Enger werdende Spielräume für eine klimapolitische Vorreiterrolle Deutschlands, www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2013A69_gdn.pdf

6

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU ihr Klimaziel entsprechend anhebt, damit sich Deutschland zu seinem nationalen Klimaziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 völkerrechtlich im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls verpflichten kann?

7

Erachtet die Bundesregierung eine nationale Verpflichtung zum 40-Prozent-Ziel als notwendig und hilfreich, um vor der internationalen Staatengemeinschaft ihrer Ambition beim Klimaschutz die notwendige Glaubwürdigkeit zu verleihen?

8

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode durch den Deutschen Bundestag?

9

Ist aus Sicht der Bundesregierung die vorgesehene Verpflichtung der Europäischen Union zu einer Minderung von minus 20 Prozent bis zum Jahr 2020 im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode ambitioniert und ausreichend als Signal für den internationalen Klimaschutz in Richtung der UN-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 angesichts der Tatsache, dass die EU schon bis Ende 2012 ihre Treibhausgasemissionen um ca. 19 Prozent senken konnte 3?

3 www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-beim-klimaschutz-ehrgeizigerwerden/?tx_ttnews[backPid]=103&cHash=dadebb11ff9d8a47a40e552100b5a9ce

10

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der für dieses Jahr vorgesehenen Überprüfung der Kyoto-Ziele dafür einsetzen, dass die EU ihr Klimaziel für das Jahr 2020 anhebt und sich zu einer Minderung ihrer Treibhausgasemissionen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020 verpflichtet, und wenn nicht, warum nicht?

11

Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um andere Staaten, die einer zweiten Verpflichtungsperiode beitreten, zu einer Anhebung ihres Ambitionsniveaus zu bewegen, und mit welchen Staaten werden dazu ggf. Gespräche geführt?

12

Was unternimmt die Bundesregierung darüber hinaus konkret, um weitere Staaten zu einer Verpflichtung unter dem Kyoto-Protokoll in der neuen Periode zu bewegen, und mit welchen Staaten werden ggf. darüber Gespräche geführt?

Berlin, den 31. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen