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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rentenpläne der Bundesregierung

Auswirkungen der geplanten Rentenreform in den Jahren 2014&ndash;2030 auf den Bundeshaushalt, die Einkommensverteilung, die jährlichen Be- und Entlastungen in den Sozialversicherungen, die Rentensteigerungen, die Grundsicherung im Alter; Detailfragen zur abschlagsfreien Rente ab 63: Anzahl langjährig Versicherter 2011&ndash;2013, Berufsgruppen, durchschnittliche Rente, Personen mit 45 Jahren an Pflichtbeiträgen, zum Übergang ALG-I-Bezug in Rente ab 63, Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit 60- bis 64-Jähriger, erwartete Inanspruchnahme, berufsgruppenspezifische Unterschiede, Erwerbsminderungsrentner mit Anspruch auf abschlagsfreie Rente mit 63; Detailfragen zur Erwerbsminderungsrente: Anzahl profitierender Personen, Höhe der durchschnittlichen Zahlbeträge aktuell und erwartete Erhöhung 2014&ndash;2017, Anhebung des Reha-Budgets; Ausgestaltung der Rentenansprüche von Geringverdienern<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/43031.01.2014

Rentenpläne der Bundesregierung

der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Dieter Janecek und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die von der Bundesregierung geplanten neuen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung belasten die Rentenkasse um mindestens 160 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030.

Zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben soll ausweislich des vorliegenden Referentenentwurfs der Beitragssatz auf 22 Prozent im Jahr 2030 steigen und der Bundeszuschuss ab dem Kalenderjahr 2019 bis zum Jahr 2022 stufenweise um rund 2 Mrd. Euro jährlich ansteigen.

Vollkommen unklar bleibt, welche Gesamtkosten bis zum Jahr 2030 für den Bundeshaushalt entstehen, welche Verteilungswirkungen sich ergeben, zu welchen Beitragsausfällen es durch einen vorzeitigen Rentenbezug kommt, in welchem Maße Frühverrentungen drohen, wie sich der begünstigte Personenkreis zusammensetzt, welche Berufs- und Einkommensgruppen profitieren, welche Personen eben nicht in den Genuss der neuen Leistungen kommen, welche Personen bzw. Personengruppen für die zusätzlichen Leistungen aufkommen und ob bzw. wann Maßnahmen gegen Altersarmut von dieser Bundesregierung ergriffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele zusätzliche Haushaltsmittel sind in den Jahren 2014 bis 2030 jährlich notwendig, um die von der Bundesregierung geplanten rentenpolitischen Maßnahmen zu finanzieren – bitte getrennt ausgewiesen nach

a) der Erhöhung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung infolge von höheren Beitragssätzen,

b) Steuerausfällen aufgrund höherer Rentenversicherungsbeiträge,

c) höheren Arbeitgeberbeiträgen der Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen?

2

Welche Auswirkungen haben die geplanten rentenpolitischen Maßnahmen auf die Einkommensverteilung nach Dezilen in den Jahren 2014 bis 2030 (bitte nach Altersgruppen differenzieren)?

3

Wie hoch sind nach den Berechnungen der Bundesregierung die jährlichen Be- und Entlastungen in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

a) durch die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte und

b) durch die vereinbarte Verbesserung der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder jeweils in den Jahren 2014 bis 2030?

4

In welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner mit einem durchschnittlichen Rentenauszahlbetrag die geplanten Rentenmaßnahmen in den Jahren 2014 bis 2030 systemimmanent durch geringere Rentensteigerungen finanzieren?

5

Wie viele Personen, die im Jahr 2011 mindestens 63 Jahre und nicht älter als 65 Jahre alt waren, verfügten über insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes (bitte nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?

6

Wie wird die Bundesregierung mit den von der Deutschen Rentenversicherung geäußerten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Rentenpakets umgehen, wonach nicht zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe differenziert werden kann?

7

Wie viele Personen sind in den Jahren 2012 und 2013 als besonders langjährig Versicherte in Rente gegangen?

b) Welchen Berufsgruppen gehörten diese Personen an?

c) Welchen Versicherungsstatus am 31. Dezember im Jahr vor dem Leistungsfall hatten sie?

d) Wie hoch waren die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge (bitte jeweils nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?

e) Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner waren unter diesen (bitte in absoluten Zahlen und in Relation zu allen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern angeben)?

8

Wie viele Personen haben in den Jahren bis zum Jahr 2013 auf Basis von § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (58er-Regel) Arbeitslosengeld I erhalten und im Anschluss daran eine vorgezogene Rente beantragt (bitte nach Jahren sowie Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

9

Wie viele Personen haben seit Einführung eine vorgezogene Rente mit 63 Jahren auf Basis von § 12a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt (bitte nach Jahren und Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

10

Mit wie vielen Personen, die bereits mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden, um nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte zu beantragen, rechnet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund?

b) Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der 60- bis 64-Jährigen nach einer möglichen Einführung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte entwickeln?

c) Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung die Erwerbstätigkeit der 60- bis 64-Jährigen nach einer möglichen Einführung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte entwickeln?

11

Wie viele Personen nehmen nach den Berechnungen der Bundesregierung die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte in den Jahren 2014 bis 2030 in Anspruch, und welchem prozentualen Anteil entspricht das jeweils (bitte jahresgenau nach Männern und Frauen getrennt angeben)?

12

Wie viele Personen werden nach den Berechnungen der Bundesregierung im Jahr 2014 die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und hätten dann weniger als durchschnittlich einen, 0,75 und 0,5 Entgeltpunkte für ihre Pflichtbeitragszeiten?

13

Wie viele Personen, die die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung?

14

Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung der Anteil der Personen, die die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, an allen Altersrentenzugängen im Alter zwischen 63 und 65 Jahren (bitte jahresgenau vom Jahr 2014 bis 2030 nach Männern und Frauen getrennt angeben)?

15

In welchem Maße erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen Berufsgruppen die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Beschäftigte im Jahr 2014?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die berufsspezifische Erwerbsbeteiligung?

c) Welche Berufsgruppen verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung typischerweise mindestens bis zum 63. Lebensjahr im Erwerbsleben?

16

Inwiefern werden sich auf der Grundlage der geplanten Rentenmaßnahmen und unter Einberechnung des durch diese Maßnahmen sinkenden Rentenniveaus

a) der Bezug von Grundsicherung im Alter in den Jahren 2014 bis 2030 sowie

b) der durchschnittliche Zahlbetrag für Versicherungsrenten in den Jahren 2014 bis 2030 verändern (bitte nach Ost und West sowie nach Männern und Frauen differenzieren)?

17

Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Alter zwischen 63 und 65 Jahren erfüllen die im Referentenentwurf genannten Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte (bitte in absoluten Zahlen und in Relation zu allen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Alter zwischen 63 und 65 Jahren angeben)?

18

Wie viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner werden jährlich in den Jahren 2014 bis 2017 von den von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente profitieren (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

b) Wie hoch lagen im Jahr 2013 die durchschnittlichen Zahlbeträge für Männer und Frauen?

c) Um wie viel wird sich jährlich in den Jahren 2014 bis 2017 aufgrund der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen bei der Erwerbsminderungsrente das durchschnittliche Niveau der Erwerbsminderungsrente erhöhen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

d) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Reha-Budget schon in den letzten Jahren hätte angehoben werden müssen?

b) Ist durch den Verzicht auf eine Anhebung des Reha-Budgets in der Vergangenheit nicht in den nächsten Jahren mit einem höheren Bedarf an Reha-Maßnahmen zu rechnen?

c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die dadurch ggf. in den nächsten Jahren entstehenden höheren Kosten?

20

Wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Rentenansprüche von Geringverdienern über das Niveau in der Grundsicherung im Alter anzuheben, und werden durch die geplante „solidarische Lebensleistungsrente“ deutlich mehr als nur 1 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erreicht?

Berlin, den 31. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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