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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

Auswirkungen der Mittelkürzung für das &quot;Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien&quot; des Energie- und Klimafonds (EKF), Mittelbereitstellung durch die KfW-Bankengruppe 2013, Verwendung nicht verausgabter KfW-Mittel, Fortsetzung der Mittelsubstitution 2014/2015, zukünftige Sicherstellung der Finanzierung, Anzahl gestellter und bewilligter Anträge, Begründung für Drei-Jahres-Laufzeit, Einrichtung eines eigenständigen Haushaltstitels, Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Energiespeicher<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.02.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/43131.01.2014

Zukunft des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Kai Gehring, Bärbel Höhn, Dieter Janecek, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 1. Mai 2013 fördert die Bundesregierung in einem eigenen Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der KfW Bankengruppe auf Grundlage der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen dem Deutschen Bundestag und Bundesrat im Sommer 2012 den Ausbau von Batteriespeichersystemen zur Speicherung von Solarstrom. Das Programm ist auf die Förderung kleiner und mittelgroßer Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 Kilowattpeak angelegt, die vornehmlich von Privatpersonen betrieben werden, und soll Anreize für Investitionen in dezentrale Batteriespeichersysteme setzen. Vom letzten Vermittlungsausschuss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde beschlossen, dass das Programm jährlich mit 50 Mio. Euro ausgestattet werden soll. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) und Mitteln des BMUB. Von den veranschlagten 50 Mio. Euro substituierte die KfW Bankengruppe im Jahr 2013 25 Mio. Euro, wobei nach Auskunft der KfW Bankengruppe mit ca. 1,2 bis 1,5 Mio. Euro nur ein geringer Anteil dieser Mittel verausgabt wurde. Da die Mittel der KfW Bankengruppe nicht in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können, fließen die verbleibenden Mittel in andere Projekte.

Das Bewirtschaftungsrundschreiben zum EKF sieht keine Substitution durch die KfW Bankengruppe über das Jahr 2013 hinaus vor. Die Substitution von EKF-Mitteln ist allein für das Jahr 2013, nicht aber für die Jahre 2014 und 2015 vereinbart, obwohl das Programm als solches bis 2015 fortgeführt werden soll.

Angesichts der unsicheren Einnahmen für den EKF wurde der Titelansatz für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“, aus dem das Speicherprogramm finanziert wird, im Haushaltsplan 2014 angepasst. Die Mittel sind in Höhe von rund 33 Mio. Euro gesperrt. Außerdem stehen durch Titelkürzungen für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien insgesamt 32 Mio. Euro weniger zur Verfügung. Auf Grund dessen ist die Finanzierungsgrundlage und damit auch die Zukunft der Speicherförderung gefährdet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwiefern ist das Programm zur Speicherförderung unmittelbar von der Kürzung der Mittel für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ um 32 Mio. Euro betroffen, und wie wirkt sich die Verringerung der Mittel im Jahr 2014 auf die aus diesem Titel geförderten Programme insgesamt aus (bitte nach Einzelprogrammen im Vergleich Soll 2013 und Soll 2014 aufschlüsseln)?

2

In welcher Höhe hat die KfW Bankengruppe im Jahr 2013 Mittel für die Speicherförderung zur Verfügung gestellt (bitte jeweils nach Krediten und Tilgungszuschüssen aufschlüsseln)?

3

Hält die Bundesregierung daran fest, dass die KfW Bankengruppe ausschließlich im Jahr 2013 Mittel für das Speicherförderprogramm substituiert?

Wenn ja, was sind die maßgeblichen Gründe für diese Entscheidung, und wenn nein, in welcher Höhe ist eine Substitution in den Jahren 2014 und 2015 durch die KfW Bankengruppe vorgesehen?

4

In welche Programme sind die für die Speicherförderung vorgesehenen, dort aber nicht verausgabten Mittel der KfW Bankengruppe geflossen, und bestand für die Vergabe der Mittel eine Maßgabe, dass eine inhaltliche Nähe zum Speicherförderprogramm bestehen sollte (Programme bitte einzeln mit Höhe der Mittelzuwendung auflisten)?

5

Wie stellt die Bundesregierung in Zukunft sicher, dass trotz des verringerten Titelansatzes für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ im EKF und dem Verzicht auf Mittelsubstitution durch die KfW Bankengruppe die für die Speicherförderung vorgesehenen 50 Mio. Euro per annum tatsächlich für das Programm zur Verfügung stehen?

6

Plant die Bundesregierung Kürzungen beim Speicherförderprogramm, und falls ja, in welcher Höhe?

7

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Anträge vor, die seit Beginn des Programms a) gestellt und b) bewilligt wurden, und welches Gesamtvolumen ist bei den bewilligten Anträgen zu erwarten?

8

Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Programms bekannt, und falls ja, wie will sie diese zukünftig beheben?

9

Wie begründet die Bundesregierung die dreijährige und damit eher kurze Laufzeit des Programms bis zum Jahr 2015, und wie lässt sich die eher kurze Förderdauer mit dem Anspruch vereinbaren, eine dezentrale Etablierung von Batteriespeichersystemen nachhaltig zu fördern?

10

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Speicherförderprogramm über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern, und von welchen Bedingungen macht die Bundesregierung eine solche Verlängerung abhängig?

11

Plant die Bundesregierung im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, einen eigenständigen Haushaltstitel für das Speicherförderprogramm einzurichten?

12

Sieht die Bundesregierung die Finanzierung der nachhaltigen Energieforschung, u. a. im Bereich der Energiespeicher, durch EKF-Mindereinnahmen gefährdet?

Wenn nein, warum nicht?

13

In welchem Umfang reduzieren die EKF-Mindereinnahmen die für die Energieforschung zur Verfügung stehenden Mittel nach derzeitiger Haushaltsplanung für das Jahr 2014?

Welche finanziellen Gegenmaßnahmen sind gegebenenfalls geplant?

14

In welchen Einzelplänen ist für das Jahr 2014 in jeweils welchem Umfang die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Energiespeicher und mit jeweils welchem Schwerpunkt nach derzeitigem Planungsstand geplant?

15

Welche Speichertechnologien haben nach Ansicht der Bundesregierung noch ein hohes Entwicklungspotential, und wie will sie diese konkret fördern?

16

Wie ist das Verhältnis von Lithium- und Bleibatteriesystemen im Rahmen der Förderanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme?

Berlin, den 31. Januar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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