Die Beschlüsse von Bali, bilaterale Handels- und Investitionsschutzabkommen und die Auswirkungen auf Entwicklungsländer
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der globalen Handelspolitik sind grundlegende Umbrüche zu beobachten. Zum einen einigten sich am 7. Dezember 2013 159 Länder im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz (WTO: World Trade Organisation, Welthandelsorganisation) auf Bali erstmals auf einige Aspekte der Doha-Entwicklungsrunde. Der Prozess war geprägt von Auseinandersetzungen zwischen Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern. Vor allem Indien hatte als Koordinator einer Gruppe von über 40 Entwicklungsländern (G33) gefordert, im Zuge der Bali-Beschlüsse müssten die WTO-Regeln angepasst werden, um Programme für Ernährungssicherheit leichter möglich zu machen. Im Zentrum stand dabei ein indisches Programm, mit dem Nahrungsmittel für 820 Millionen Menschen subventioniert werden. Nach den bisherigen Regeln konnte dies als handelsverzerrende Subvention deklariert und durch Handelssanktionen geahndet werden.
Gleichzeitig verhandeln die wirtschaftsstärksten Nationen und Regionen, wie die Europäische Union (EU), die USA und China, jeweils bilaterale Freihandelsund/oder Investitionsschutzabkommen. Seit Sommer 2013 laufen die Verhandlungen zwischen den USA und der EU über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP). Am 18. Oktober 2013 erteilten die EU-Mitgliedstaaten das Mandat für die Aushandlung eines Investitionsschutzabkommens mit China und bereits seit einigen Jahren verhandelt China mit den USA über ein Investitionsschutzabkommen, das ähnlich ausgestaltet sein soll wie das europäisch-chinesische Abkommen.
Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik spricht von einem „sich herausbildenden Dreieck […] globaler Investitionsregeln“ (www.die-gdi.de, Die aktuelle Kolumne vom 7. Oktober 2013 „Ein europäisches Investitionsabkommen mit China: Begrenzte Wirkung, aber globale Bedeutung“). In bilateralen Verhandlungen werden so globale Standards gesetzt, die als Blaupause für Abkommen mit Entwicklungsländern dienen könnten oder sich als vorherrschender globaler Standard durchsetzen, dem sich alle anpassen müssen. Die Entwicklungsländer sind bei diesen Verhandlungen außen vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche konkreten Vorteile für Entwicklungsländer sieht die Bundesregierung durch die Bali-Beschlüsse der WTO?
Wie genau soll der Überwachungsmechanismus zur besseren Verankerung des Prinzips der Sonder- und Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern im Welthandelssystem (www.bundesregierung.de, vom 9. Dezember 2013, „Handelsschranken abbauen“) ausgestaltet sein?
Welche Aufgaben sollen über den Mechanismus abgewickelt werden?
Welche Kompetenzen soll der Mechanismus erhalten?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Programme, wie das, mit dem die indische Regierung Nahrungsmittel für arme Teile der Bevölkerung zu festgelegten Preisen bereitstellt?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung, dass Indien durch den in Bali gefundenen Kompromiss verstärkt bestimmte Lebensmittel zu festgelegten Preisen von Kleinbauern ankaufen und armen Teilen der Bevölkerung bereitstellen kann?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Forderungen der indischen „Right to Food Campaign“, weitere Nahrungsmittel wie Linsen, Milch oder Obst in das bestehende Programm mit aufzunehmen, um für alle nicht nur eine ausreichende, sondern auch eine ausgewogene Ernährung zu ermöglichen?
Wäre eine solche Ausweitung des Programms nach Auffassung der Bundesregierung nach den Bali-Beschlüssen zulässig?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der auf Bali gefundene Kompromiss nur für bereits bestehende Nahrungsmittelhilfeprogramme gilt, viele andere Länder also derartige Programme über einer bestimmten Größenordnung nicht mehr auflegen können?
Welche Mechanismen der Nahrungsmittel-Preis-Kontrolle hält die Bundesregierung, gerade in Entwicklungsländern, für sinnvoll, um Nahrungsmittelkrisen vorzubeugen und die Ernährungssicherung im eigenen Land zu gewährleisten (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung es für zielführend für die Beurteilung, ob eine Subventionierung von Nahrungsmitteln vorliegt, Vergleichspreise aus den Jahren 1986 bis 1988 anzulegen, wie das durch das WTO-Agrarabkommen (AoA) aus dem Jahr 1994 festgelegt ist?
Verschaffen die europäischen Agrarsubventionen europäischen Produzentinnen und Produzenten einen Vorteil im Vergleich zu Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsländern?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ankündigung von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos im Rahmen der Grünen Woche, die Exportbeihilfen abzuschaffen, und wie könnte diese Ankündigung kurz nach Abschluss der jüngsten Reform der europäischen Agrarpolitik schnellstmöglich umgesetzt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei den Verhandlungen auf Bali die Frage der internen Unterstützung (z. B. Agrarsubventionen) ausgeklammert war, und hatte sie sich dafür oder dagegen eingesetzt, diese Frage auszuklammern?
Welche Förderinstrumente in der Agrarpolitik haben aus Sicht der Bundesregierung international marktverzerrende Wirkung, und welche nicht (bitte Instrumente auflisten und im Sinne der Frage bewerten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die auf Bali verabschiedete Ministererklärung zu Agrarexportsubventionen, und rechnet sie damit, dass diese wirksamer wird, als die Erklärung aus dem Jahr 2005 zu Baumwollsubventionen?
Wenn ja, warum?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der im Jahr 2005 vonseiten der Industrieländer laut der Erklärung versprochene schnellstmögliche Abbau von Subventionen für Baumwolle bis heute kaum vorangebracht wurde?
Inwiefern hält die Bundesregierung das auf Bali vereinbarte Komitee für sinnvoll, das den Abbau der Baumwollsubventionen nun alle zwei Jahre beraten soll, um mittelfristig den Abbau der Subventionen voranzubringen?
Welche Befugnisse soll dieses Komitee erhalten?
Welche Zielmarken wurden für die Arbeit des Komitees anvisiert?
Erachtet es die Bundesregierung als problematisch, dass der Abbau der Baumwollsubventionen laut der Beschlüsse von Bali nur auf freiwilliger Basis vereinbart wurde, während die Nahrungsmittelhilfeprogramme verbindlich eingeschränkt wurden?
Befürwortet die Bundesregierung eine verbindliche Regelung in Bezug auf Baumwollsubventionen?
Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Erachtet es die Bundesregierung als problematisch, dass nach dem bestehenden Agrarabkommen Baumwollsubventionen und Exportsubventionen für Baumwolle weiter zulässig sind, während der Ankauf von Lebensmitteln für Nahrungsmittelhilfeprogramme zu staatlich festgesetzten Preisen nur eingeschränkt möglich ist?
Wie genau sollen die Unterstützungsleistungen ausgestaltet sein, die die Industrieländer den Entwicklungsländern auf Bali zum Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der neuen Regelungen im Bereich der Handelserleichterungen (u. a. einheitliche Zollabfertigung, Digitalisierung) versprochen haben?
Welche technische Unterstützung hat Deutschland hier zugesagt?
Welche finanziellen Zusagen hat Deutschland hier gemacht?
Wie soll die Unterstützung ausgestaltet sein, wenn es, wie EU-Handelskommissar Karel De Gucht auf einer Pressekonferenz erklärte, zutrifft, dass die EU keinerlei neue Finanzmittel dafür zur Verfügung stellt?
Zu Lasten welcher bisherigen Finanzierungen im Bereich Aid for Trade gehen ggf. die neuen Finanzierungen?
Wie wird das Expertenkomitee zusammengesetzt sein, das darüber entscheidet, ob Entwicklungsländer eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Bestimmungen der Bali-Beschlüsse erhalten, wie es vorgesehen ist, und welche Kompetenzen soll das Komitee erhalten?
Welche Teile der Beschlüsse von Bali sind
im Europäischen Parlament zustimmungspflichtig,
im Deutschen Bundestag zustimmungspflichtig oder
in keinem Parlament zustimmungspflichtig?
Welche weiteren Schritte für die Fortsetzung der WTO-Handelsrunde wurden während und seit der Konferenz auf Bali beschlossen?
Welches sind die wichtigsten Themen, die die Bundesregierung in weiteren Verhandlungen auf die Tagesordnung zu setzen plant?
Wird die Bundesregierung künftig vornehmlich auf eine Fortsetzung der Verhandlungen in der WTO oder verstärkt auf bilaterale Handels- und Investitionsschutzabkommen setzen?
Haben die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und den USA aus Sicht der Bundesregierung Auswirkungen auf den Ausgang der WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde?
Inwiefern werden die durch die bilateralen Freihandelsabkommen erzielten Reduzierungen von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen gemäß des Meistbegünstigungsprinzips im Rahmen der WTO auch auf Entwicklungsländer übertragen, und falls ja, welche Auswirkungen für diese erwartet die Bundesregierung?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei der Aushandlung internationaler Freihandels- und Investitionsabkommen auch Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft gewährleistet sein muss (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik, dass in den Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP, zum EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA und zu den Investitionsabkommen zwischen der EU, den USA und China Standards gesetzt werden könnten, die dann künftig auch in Entwicklungsländern Anwendung finden?
Welche Probleme würden sich aus einem solchen Fall aus Sicht der Bundesregierung für Entwicklungsländer ergeben?
Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Entwicklungs- und Schwellenländer bei den o. g. Verhandlungen nicht einbezogen werden, obwohl es möglich ist, dass die Standardsetzung bei Abschluss zur globalen Norm werden wird?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass durch die angestrebten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA bzw. der EU und Kanada Handelsströme aus Entwicklungsländern abgezogen werden könnten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Bertelsmann-Studie vom Juni 2013, die die Entwicklungsländer als Verlierer eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA sieht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, Entwicklungsländer in die Verhandlungen mit den USA einzubeziehen?