Atomvorhaben in Europa
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland, Belgien und die Schweiz haben sich gegen die Nutzung von Atomkraft ausgesprochen und einen verbindlichen Atomausstieg beschlossen. Andere Staaten in Europa, wie Großbritannien oder die Tschechische Republik, denken jedoch über einen Ausbau im Atomkraftbereich nach. Nur knappe drei Jahre nach dem verheerenden Reaktorunfall von Fukushima mit drei Kernschmelzen ist dies ein fatales Zeichen für die Sicherheit in Europa.
Bei dem britischen Neubauvorhaben Hinkley Point C ist zudem schnell deutlich geworden, dass sich Atomkraft schlichtweg nicht rechnet. Nur durch massive staatliche Unterstützung könnte das Vorhaben ermöglicht werden, weswegen die Europäische Kommission beziehungsweise der Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia den festgelegten Einspeisetarif auch rechtlich prüfen wird (Schreiben der Europäischen Kommission vom 18. Dezember 2013, C(2013) 9073 final).
Da Deutschland von einem atomaren Unfall in Europa ebenfalls betroffen wäre, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller klar, dass sich die Bundesregierung zu den Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich ebenfalls an den grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen muss. Nur so wird den deutschen Bürgern und Bürgerinnen eine angemessene Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Aus diesem Grund wird der Vollständigkeit halber gebeten, bei der Beantwortung nicht auf andere Bundestagsdrucksachen zu verweisen. Sollten sich bei einzelnen Verfahren, die in dieser Anfrage thematisiert werden, bereits nach Kenntnis der Bundesregierung einige Bundesländer beteiligen, wird zudem gebeten, diese jeweils zu benennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Belgien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat Belgien in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bundesland gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Bulgarien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Finnland laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frankreich laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Großbritannien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Niederlanden laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Rumänien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Russland laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der russischen Exklave Kaliningrad laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Schweden laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Schweiz laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Slowakischen Republik laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Slowenien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Spanien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Tschechischen Republik laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Ukraine laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Ungarn laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher Form wird die Bunderegierung entsprechende Dokumente und Verfahrenshinweise (Fristen, Kontakte etc.) zukünftig der deutschen Öffentlichkeit zugänglich machen, um die grenzüberschreitende Beteiligung problemlos zu ermöglichen (beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, ggf. mit Verweis auf ein sich beteiligendes Landesministerium)?