Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung
der Abgeordneten Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sylvia Kotting-Uhl, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bildung, Wissenschaft und Forschung „sind die Grundlage, um Teilhabe, Integration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen und unseren Wohlstand auch für künftige Generationen zu erhalten“, heißt es in der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Dieser Erkenntnis folgen unter der Kapitelüberschrift ,,In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung“ die geplanten Vorhaben der Koalition der CDU, CSU und SPD.
Nach Veröffentlichung hat die Koalitionsvereinbarung in der Wissenschaftsgemeinschaft und auch bei Bildungsfachleuten eine kritische Rezeption erfahren. Die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, bemängelte in ihrer Pressemitteilung vom 27. November 2013, weder sei ein Ganztagsschulprogramm verabredet noch ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit geplant. Selbst die zwischenzeitliche Verständigung auf eine BAföG-Reform (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) sei in letzter Minute gestrichen worden. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V., Prof. Dr. Peter Strohschneider, betonte in seiner Neujahrsrede vom 13. Januar 2014, es sei wichtig, mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Finanzrahmen und Rechtsform seien aber ungeklärt. Und der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Prof. Dr. Michael Stawicki, erklärte in seiner Pressemitteilung vom 29. November 2013 zur Koalitionsvereinbarung: „Selten habe ich einen Text gelesen, der bei einem so wichtigen Thema wie [der] Grundfinanzierung von Wissenschaft derart vage Aussagen macht.“
Inwiefern sich die Bundesregierung die verabredeten Vorhaben der CDU, CSU und SPD zu eigen machen wird oder bereits zu eigen gemacht hat, ist ebenso Gegenstand dieser Kleinen Anfrage wie die Nachfrage nach Unklarheiten und Zeitabläufen zu Verabredungen oder auch nach Leerstellen im Koalitionsvertrag.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro erfolgen, damit sie die „großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen“ bewältigen können (bitte nach den genannten Bereichen, Instrumenten und Projekten sowie Summen pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie will die Bundesregierung die Länder entlasten, und wie will sie Verbindlichkeit schaffen, dass die Gelder tatsächlich in Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen ankommen?
Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung mit den Ländern über die Verteilung der Mittel, die zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen?
Wie soll das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern über die Mittel, die zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen vorgesehen sind, gesetzgeberisch umgesetzt werden (Staatsvertrag, Grundgesetzänderung, anderer), und nach welchem Schlüssel bzw. welchen Schlüsseln sollen nach Auffassung der Bundesregierung diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden?
In welche Instrumente und Projekte sollen in jeweils welchem Umfang aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten 3 Mrd. Euro für die Forschung fließen (bitte nach Instrumenten und Projekten aufschlüsseln), wie verteilen sie sich auf die einzelnen Jahre, und nach welchem Schlüssel sollen nach Auffassung der Bundesregierung die für die Forschung vorgesehenen 3 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden?
Wann und in welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Ländern über die Verteilung der Forschungsmittel zu beraten, und wie lautet der Zeitplan dieser Verhandlungen?
Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitplan für die Verhandlungen zur Fortsetzung der dritten Phase des Hochschulpaktes 2020 aus?
Welchen konkreten Änderungsbedarf und welche Weiterentwicklungskonzepte hat die Bundesregierung in Bezug auf den Hochschulpakt (bitte sowohl nach der ersten als auch nach der zweiten Säule des Hochschulpaktes aufschlüsseln), und wie steht sie zu einer Verstetigung des Hochschulpaktes, sowohl bezogen auf die erste als auch auf die zweite Säule des Hochschulpaktes?
Wie sieht die Finanzplanung für die laufende zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 aus (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), mit welchen jährlichen Summen rechnet die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung der strukturellen Weiterentwicklungskonzepte – für die dritte Phase ab dem Jahr 2016 (erste und zweite Säule des Hochschulpaktes), und in welchem Umfang sollen sich die Länder an der Finanzierung der einzelnen beiden Säulen des Paktes beteiligen?
Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Koalitionsvertragforderung, „mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen“ im Hochschulpakt aus, und ab wann soll sie beginnen?
Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative erfolgen? Welche Förderlinien sollen nach welchem Auswahlverfahren, mit welchen Mittelansätzen und mit welcher Laufzeit fortgesetzt werden (bitte nach den Förderlinien „Graduiertenschulen“, „Exzellenzcluster“ sowie „Zukunftskonzepte“ aufschlüsseln)?
Mit welchen prozentualen Aufwüchsen soll nach Auffassung der Bundesregierung der Pakt für Forschung und Innovation ab dem Jahr 2015 fortgeführt werden, und macht sich die Bundesregierung die Forderung aus dem Koalitionsvertrag zu eigen, dass der Aufwuchs allein vom Bund zu zahlen ist?
Inwiefern sollten sich nach Auffassung der Bundesregierung steigende Bundesanteile bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungsorganisationen in mehr Einfluss bei der Steuerung der außeruniversitären Forschungsorganisationen niederschlagen?
Was versteht die Bundesregierung unter der Verabredung des Koalitionsvertrages, „in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen“, und ist damit nach Auffassung der Bundesregierung ein temporärer Einstieg in die Grundfinanzierung der Hochschulen beabsichtigt, geht es um einen dauerhaften Einstieg, und übernimmt die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich der Steigerung der Grundfinanzierung die vom Wissenschaftsrat im Jahr 2013 in dem Papier „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“ vorgeschlagene Zielsetzung?
Welchen grundgesetzlichen Regelungsinhalt sieht die Bundesregierung als notwendige Bedingung für eine Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund an, die die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, selbst als „kleine Revolution“ bezeichnet (vgl. dpa-Meldung vom 3. Februar 2014, „Bundesforschungsministerin wirbt für ,konstruktiven Föderalismus‘ “), und wie sehen gegebenenfalls der konkrete Vorschlag der Bundesregierung für eine Verfassungsänderung und der Zeitplan für die Einbringung dieser Änderung aus?
Welche derzeit noch nicht bestehenden Instrumente als Alternativen zur Verfassungsänderung gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen?
In welchem Umfang (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln) soll die Förderung des Bundes für die angewandte Forschung an Fachhochschulen ausgebaut werden?
Welchen Änderungsbedarf beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht die Bundesregierung, in welchen Regelungen unterscheidet er sich von dem derzeit im Bundesrat zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hamburg, und wie ist der Zeitplan für die entsprechende Novellierung?
Durch welche nationalen Neuregelungen sollen die Mobilitätsbedingungen der Forscherinnen und Forscher im europäischen Forschungsraum verbessert werden?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Einstieg in eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Bund nach Schätzungen ca. 200 Mio. Euro kostet, denen jedoch langfristig erhebliche Mehreinnahmen durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüberstehen können?
Mit welchen Änderungen bzw. Neuregelungen und welchem Zeitplan verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Open Access bei publizierten Ergebnissen öffentlicher Forschungsförderung durch eine Ergänzung der Förderbedingungen verbindlich zu machen, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrechtsgesetz einzuführen und eine „Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft“ zu definieren und umzusetzen?
Welchen internationalen Vergleichsmaßstab zieht die Bundesregierung bei dem Ziel heran, mit „privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu den globalen Spitzenreitern“ zu gehören, und an welche Position im globalen Wettbewerb ordnet das Erreichen des 3-Prozent-Ziels, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, Deutschland in diesem internationalen Vergleichsrahmen ein?
Welche Forschungsagenden sollen in Zukunft durch Bürgerbeteiligung formuliert werden, und wie wird eine entsprechende Bürgerbeteiligung ausgestaltet werden?
Welchen Weiterentwicklungsbedarf sieht die Bundesregierung beim BAföG, und für wann plant die Bundesregierung eine BAföG-Novelle?
Wie sehen die Pläne für die „deutlich spürbare“ BAföG-Reform aus (bitte aufschlüsseln und Kostenannahmen nennen: Erhöhung der Fördersätze, Erhöhung der Freibeträge, strukturelle Änderungen, Entbürokratisierung)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Länder und Schulträger bei der Verwirklichung der schulischen Inklusion zu unterstützen, welches Bundesministerium ist federführend, wie wird die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesressorts gewährleistet, und welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf schulische Inklusion vorgesehen?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung für die Fortführung der Schulsozialarbeit zukünftig Mittel zur Verfügung stellen, da nun die in den Jahren 2011 bis 2013 erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und eine damit einhergehende Förderung der Schulsozialarbeit Ende 2013 ausgelaufen ist, und wie gedenkt die Bundesregierung den derzeit betroffenen Gemeinden und Schulsozialarbeiterinnen, deren Stellen vom Wegfall der Mittel betroffen sind, zu helfen?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung mit welchem Zeitplan angesichts der um ein Vielfaches höheren Nachfrage nach Ganztagsschulplätzen gegenüber dem Angebot, um dieser Nachfrage gerecht zu werden?
Wie kann durch die Bundesregierung gewährleistet werden, dass das sich aus den Bildungsstandards und deren regelmäßiger Überprüfung in Vergleichsarbeiten ergebende Steuerungswissen zukünftig verstärkt zur Schulentwicklung und Weiterentwicklung des Unterrichts genutzt wird, und was wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, oder beabsichtigt sie konkret dazu beizutragen?
Wann wird das von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in der Bundestagsdebatte zu PISA 2012 (16. Januar 2014) angekündigte Bundesprogramm zur Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler vorgestellt, welche Leistungen wird es konkret umfassen, und wie und in welchem Umfang soll es finanziert werden?
Was wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern konkret unternehmen, um die Leistungen der Mädchen in den MINT-Fächern (MINT – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die sich laut PISA 2012 verschlechtert haben, signifikant zu verbessern?
Wie soll die außerschulische politische Bildung in der laufenden Legislaturperiode konkret gestärkt werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Abgeordneten Volker Kauder, dass „die Abschaffung des ,unsinnigen Kooperationsverbots in der Bildung‘ “ eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode sei (laut SPIEGEL ONLINE vom 1. September 2013), und will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen, oder plant sie, es zumindest für einzelne Bereiche zu lockern?
Durch welche verbindlichen Instrumente soll aus Sicht der Bundesregierung eine „Ausbildungsgarantie in Deutschland“ geschaffen werden, die laut Koalitionsvertrag erklärtes Ziel der Ausbildungsallianz ist, und bis zu welchem Zeitpunkt ist die Vereinbarung der Ausbildungsallianz aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, geplant bzw. realistisch?
In welchen konkreten Bereichen hält die Bundesregierung die Ziele des Ausbildungspaktes für weiterentwicklungsfähig, und für wie wichtig hält es die Bundesregierung dabei, dass sich einerseits die Gewerkschaften an der Allianz für Aus- und Weiterbildung beteiligen und sich andererseits die Arbeitgeberseite durch die verbindliche Zusage einbringt, die Anzahl der an der Ausbildung beteiligten Betriebe zu erhöhen?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für eine Überprüfung der Maßnahmen des Übergangssystems und zur Förderung beruflicher Ausbildung, in welchen Gremien und in welchen Prozessschritten soll die Beteiligung der Länder an dieser Prüfung erfolgen, und welchen grundsätzlichen Reformbedarf am heute bestehenden Übergangssystem wird die Bundesregierung in diesen Prozess einbringen?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, und wenn ja, durch welche Informationen und Erfahrungen wird dieser Bedarf begründet, auf welche Regelungen des BBiG bezieht er sich, und bis zu welchem Zeitpunkt sollten eine derartige Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer flächendeckenden Berufsberatung an Schulen bei, inwiefern können solche flächendeckenden Angebote passgenaue und tragfähige Übergänge aus der Schule ins Berufsleben erleichtern, und inwiefern sind vor dem Hintergrund des Kooperationsverbots solche flächendeckenden Angebote – unabhängig von der Schulform und von der finanziellen Ausstattung vor Ort – spätestens ab Klasse 7 vom Bund förderbar?
Was wird die Bundesregierung tun, um künftig gerade Jugendlichen aus dem Ausland bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund einen Einstieg in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, und welche Rolle können nach Auffassung der Bundesregierung dabei Unternehmen spielen, die von Menschen geführt werden, die keine Erfahrung mit einem dualen Ausbildungssystem haben?
Wie hoch ist in Deutschland der Anteil an Ausbildungsabbrechern unter den Jugendlichen, die seit dem Jahr 2008 im europäischen Ausland durch spezielle Programme angeworben wurden, wie will die Bundesregierung diese Quote verringern, und durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung nicht nur die Willkommenskultur für junge Menschen, sondern v. a. auch die Bleibekultur erhöhen?
Welches Bundesministerium ist nach Auffassung der Bundesregierung federführend für eine Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, und welche Instrumente sollen, innerhalb oder ergänzend zur Weiterbildungsallianz, in der 18. Wahlperiode eingesetzt werden (bitte nach Ressortzuständigkeit aufteilen)?
Welche offiziellen Gesprächstermine und organisatorischen Schritte haben bisher im Rahmen der nationalen Plattform zur Energieforschung mit welchen Akteuren im Rahmen jeweils welcher Säule („Energiesysteme der Zukunft“, „Forschungsforum Energiewende“, Koordinierungskreis der Forschungseinrichtungen) stattgefunden, und welche Ergebnisse und weiteren Planungsschritte wurden dabei jeweils festgehalten (bitte in Listenform beantworten und Ergebnisse als Stichpunkte ausführen)?
Ab welcher Höhe (bitte beziffern) der absehbar eintretenden Mehrkosten (Expertengruppenbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“ [ITER – International Thermonuclear Experimental Reactor] vom 28. Oktober 2013) – zusätzlich zu den derzeit eingeplanten 6,6 Mrd. Euro (europäischer Anteil an der Finanzierung von ITER) – hält die Bundesregierung eine Fortführung des Projektes ITER für nicht mehr gerechtfertigt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Expertenbericht zur „Einschätzung der technischen Risiken bei ITER“, und mit welchem Zeitplan wird die Bundesregierung gegebenenfalls mit welchem Ziel tätig werden?
Wie wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Fortführung der Fusionsforschung im 7. Energieforschungsprogramm finanziell ausgestalten (bitte möglichst detaillierte Aufschlüsselung nach Jahren)?
Welche konkreten finanziellen Umwidmungen wird die Bundesregierung von der Förderung der Fusionsforschung in die Erforschung der erneuerbaren Energien vornehmen (sowohl betreffend die nationale Haushaltspolitik als auch das durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanzierte Kernfusionsprojekt ITER), folgend aus der Ankündigung von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka vom 27. Januar 2014, die Energieforschung komplett auf die Energiewende auszurichten?