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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Agrar-, umwelt-, und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada

Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse und Auswirkungen: Zollsätze, Agrarbetriebsgrößen und -strukturen, betroffene Branchen, Regionen und Drittstaaten, wirtschaftliche Impulse; Agrar- und Lebensmittelwirtschaft: sanitäre Maßnahmen, Tiergesundheit, Wachstumshormone, Bio- und Gentechnologie, Kennzeichnungspflichten, Klontiere, Erhalt des europäischen Vorsorgeprinzips, Nachhaltigkeit, Schutz geistigen Eigentums, öffentliche Beschaffung, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung; Umwelt, Klimaschutz und Chemikaliensicherheit: Förderung und Import von Erdgas und Erdöl, Luftreinhaltung, Produktstandards, Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel; Bauen und Wohnen: Handelsbedingungen und Zulassungskriterien, Rahmenbedingungen für Investitionen und Dienstleistungen u.a.<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/58417.02.2014

Agrar-, umwelt-, und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/584 18. Wahlperiode 17.02.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Harald Ebner, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Agrar-, umwelt- und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada Die am 18. Oktober 2013 vom Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem kanadischen Premierminister Stephen Harper verkündete politische Einigung für ein Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) war für die breite Öffentlichkeit eine Überraschung. Weitgehend unbeobachtet von der medialen Berichterstattung fanden Verhandlungen statt, von denen bisher nur wenige Eckpunkte bekannt sind. Große Sorge haben Verbraucher- und Umweltorganisationen gerade im Hinblick auf die regulatorischen Kooperationen in vielen Bereichen. Durch diese käme es in einigen Bereichen zur Absenkung der mühsam in Europa errungenen Schutzstandards, etwa der Aufweichung der Nulltoleranz für nicht zugelassene Gentechnikkonstrukte. Dies kann weder im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Bundesregierung sein. Wir fragen die Bundesregierung: Abbau tarifärer Handelshemmnisse und Auswirkungen 1. Wie hoch sind die Zollsätze für Agrar- und Ernährungsgüter zwischen Kanada und der EU momentan durchschnittlich und in den Spitzen (bitte nach den Gütern, die Teil der Verhandlungen sind, aufschlüsseln)? 2. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter wurde ein Abbau von Zöllen vereinbart, um wie viel Prozent durchschnittlich, und in welchem Zeitraum? 3. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter wurde kein vollständiger Zollabbau vereinbart, und mit welcher Begründung? 4. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter, die weiterhin mit Zöllen belegt sein werden, wurden darüber hinaus zollfreie Handelskontingente (Tarifquoten) vereinbart, und in welcher Höhe? 5. Wie sollen diese Tarifquoten konkret umgesetzt und verteilt werden? 6. Welche wirtschaftlichen Effekte inklusive Arbeitsmarkteffekte erwartet die Bundesregierung durch die getroffenen Regelungen im Bereich des Zollabbaus/der zollfreien Handelskontingente, insbesondere für die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland (speziell: Milch, Eier, Fleisch, Getreide, Mais)? Drucksache 18/584 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Betriebsgrößen von Schweinemast-, Rindermast-, Geflügel-, aber auch Milchvieh- und Ackerbaubetrieben in Kanada im Vergleich zu durchschnittlichen Betriebsgrößen in der EU beziehungsweise Deutschland, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch CETA für die Betriebsstrukturen in Deutschland (bitte nach Betriebstyp bzw. Produktionszweig aufschlüsseln)? 8. Welche Branchen in der EU, Kanada und speziell in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das CETA-Abkommen ihre Umsätze steigern können, und welche werden Einbußen hinnehmen müssen? 9. Welche Regionen der EU, Kanada und speziell in Deutschland, werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das CETA-Abkommen ihre positiven ökonomischen Effekte erhalten, und welche werden Einbußen hinnehmen müssen? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ökonomische und soziale Auswirkungen des CETA-Abkommens in Drittstaaten, insbesondere denen des „Globalen Südens“? 11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf das Verbraucherpreisniveau bei Lebensmitteln? 12. Welche Steigerungen erwartet die Bundesregierung beim Transport von Agrar- und Ernährungsgütern in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens (in beide Richtungen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen CO2-Ausstoß aufgrund dieser Steigerungen? 13. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussagen der Nachhaltigkeitsbewertung zum CETA (Sustainability Impact Assessment) vom Juni 2011? Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und Auswirkungen 14. Welche aus Sicht der Bundesregierung besonders handelsschädlichen nichttarifären Handelshemmnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Abkommen beseitigt, und in welcher Weise? 15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der wirtschaftlichen Impulse durch das Abkommen, die auf den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zurückgehen? Agrar- und Lebensmittelwirtschaft 16. Welche Regelungen werden im Bereich der sanitären und phytosanitären Maßnahmen getroffen, und mit welchen Konsequenzen? 17. Für welche Bereiche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von sanitären und phytosanitären Maßnahmen vereinbart, mit welchen Konsequenzen z. B. bei der Behandlung von Fleisch bzw. Schlachtkörpern, und wie bewertet sie das? 18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Abkommen Regelungen bezüglich der Tiergesundheit getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 19. Welche Regelungen werden bezüglich der Behandlung von Tieren mit Wachstumshormonen getroffen, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/58420. Welche Schutzmaßnahmen werden getroffen, um sicherzustellen, dass nicht Fleisch von mit Wachstumshormonen behandelten Tieren in den europäischen Markt gelangt, zumal, wenn diese im Fleisch nicht analytisch nachweisbar sind? 21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der EU- Debatte um die Betrugsanfälligkeit der Lebensmittelkette, das Risiko ein, dass mit Inkrafttreten des CETA über kurz oder lang Fleisch von Tieren auf die Teller der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, und wie bewertet sie das? 22. Welche Regelungen werden bezüglich der Kooperation im Bereich Biotechnologie getroffen? Welche Formen der Zusammenarbeit werden insbesondere in den Bereichen Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen und Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Saatgut getroffen? 23. Sind diese aus Sicht der Bundesregierung geeignet, das europäische und deutsche Schutzniveau der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft dauerhaft beizubehalten und gegebenenfalls in Zukunft weiter auszubauen? 24. Welche Interessen im Bereich der Bio- und Gentechnologie hat die kanadische Regierung im Rahmen der Verhandlungen zu erkennen gegeben? Wurde diesen Interessen nach Kenntnis der Bundesregierung vollumfänglich entsprochen, und wenn nein, in welchen Punkten, mit welcher Begründung und mit welchem Erfolg fand hier ein Widerspruch von EU-Seite statt? 25. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarungen zur Biotechnologie in CETA als „Vorlage“ für die Verhandlungen mit den USA im Rahmen der TTIP zu verstehen? Werden sich die USA nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer vergleichbaren Vereinbarung zufrieden geben? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits einen Austausch mit den USA gibt, um CETA in diesem Bereich mit TTIP und NAFTA (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen) „kompatibel“ zu machen? 26. Wie würde sich – als ein konkretes Beispiel der Weiterentwicklung von Standards – die Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebten, EU-weiten Kennzeichnung von tierischen Produkten, die auf Grundlage von gentechnisch verändertem Futter erzeugt wurden, vor dem Hintergrund des derzeitigen Verhandlungsstandes auswirken? 27. In welchen Gremien müsste die EU eine solche Kennzeichnungspflicht gegebenenfalls vorab als Ansinnen oder im Nachgang als Entscheidung derzeit bzw. nach Abschluss der Verhandlungen rechtfertigen? 28. Mit welchen Konsequenzen müsste die EU gegebenenfalls im Falle der Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht nach Abschluss des Abkommens rechnen? 29. Welche Gründe sprechen für die Annahme, dass das Abkommen die Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht zusätzlich erschweren könnte? 30. Ist in Kanada nach Kenntnis der Bundesregierung das Klonen von Tieren erlaubt, und wenn ja, welche Regelungen werden hierzu in dem Abkommen getroffen? 31. Welche Regelungen werden in CETA zum Import von Fleisch aus den Nachkommen geklonter Tiere getroffen, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Debatte über die Kennzeichnungspflicht? Drucksache 18/584 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBefürwortet die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von Nachkommen von Klontieren angesichts eines möglichen künftigen Imports solchen Fleisches aus Kanada? 32. Wie setzt sich der bestehende Veterinärausschuss zur regulatorischen Kooperation zwischen Kanada und der EU zusammen (Joint Management Committee on the Canada-EU Veterinary Agreement)? Welche Kompetenzen besitzt das Komitee, und inwieweit sind Vertreter Deutschlands in die Sitzungen und Entscheidungen eingebunden? 33. Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung das europäische Vorsorgeprinzip in seiner jetzigen Ausgestaltung durch das Abkommen in Frage gestellt, weil Beschränkungen oder Verbote zum Schutz von Umwelt und Gesundheit dann gegebenenfalls von einem naturwissenschaftlichen Nachweis des Risikos abhängen und möglicherweise nicht mehr vorsorgend aufgrund der Vermutung oder Möglichkeit eines Risikos ausgesprochen werden können? 34. Ist nach Abschluss des Abkommens künftig eine der Vorsorge (im europäischen Sinn) verpflichtete Gesetzgebung noch möglich? Können bei neuen Technologien künftig noch vorsorglich Moratorien erlassen werden, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, oder müssen Produkte, deren Gefährlichkeit noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, zunächst zugelassen werden? 35. In welcher Weise und in welchem Umfang fand nach Kenntnis der Bundesregierung der Aspekt der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit unserer Agrarsysteme Berücksichtigung während der Verhandlungen? 36. Welche Regelungen wurden im Rahmen von CETA im Detail zum Schutz geografischer Herkunftsangaben getroffen, für welche Produkte gelten diese, und wie bewertet die Bundesregierung dies? 37. Inwieweit sind in CETA weitere Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums und insbesondere im Bereich der Patentierung biotechnologischer Erfindungen vorgesehen, und wie hat sich die Bundesregierung zu diesen Vorschlägen positioniert? 38. Welche Regelungen wurden im Rahmen von CETA für den Bereich der öffentlichen Beschaffung und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse getroffen? 39. Wie bewertet die Bundesregierung deren Auswirkungen auf die Möglichkeit, regionale Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung gezielt zu stärken sowie im Rahmen der Ausschreibung soziale und ökologische Standards vorzugeben sowohl innerhalb der EU bzw. Deutschlands als auch in Kanada? 40. Werden in CETA Regelungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung getroffen, und wenn ja, welche? 41. Gibt es im Rahmen von CETA Überlegungen, die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung explizit als Ausnahme vorzusehen, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine solche Bereichsausnahme auch im TTIP aufgenommen wird? Umwelt, Klimaschutz und Chemikaliensicherheit 42. Welche Auswirkungen hat CETA auf den Export von Erdgas und Erdöl aus Schiefergestein bzw. Teersanden in die EU, und wie bewertet die Bundesregierung diese mit Blick auf einerseits die internationalen, europäischen und deutschen Klimaschutzziele und andererseits die Folgen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa und Kanada? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/58443. Mit welchen zusätzlichen Importmengen von Erdgas und Erdöl rechnet die Bundesregierung durch Abschluss des Abkommens? 44. Welche Auswirkungen hat CETA auf die unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz von Fracking in Schiefergaslagerstätten und deren künftige Gestaltbarkeit vor dem Hintergrund möglicher Klagen gegen bereits bestehende oder künftig geplante Einschränkungen des Einsatzes dieser Technologie? 45. Inwieweit würde das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung die europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe abschwächen oder aufheben? 46. Erwartet die Bundesregierung, dass CETA Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung von Durchführungsmaßnahmen der Ökodesignrichtlinie haben könnte? Wenn ja, welche? 47. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Energieeffizienz- Kennzeichnungen bei Produkten in den Verhandlungen als technische Handelshemmnisse eingestuft? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Auswirkungen wird das Abkommen auf die Kennzeichnung haben? 48. Welche Regelungen wurden in dem Abkommen hinsichtlich der Luftreinhaltung getroffen, und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), die entsprechenden Verordnungen (BImSchV) und Technischen Anleitungen (TA Luft)? 49. Inwieweit würde das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Absenkung der Standards hinsichtlich der Luftreinhaltung führen oder eine künftige Verschärfung von Vorgaben erschweren? 50. Inwieweit wird das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung das Importverbot für Chemikalien, die nicht den Registrierungs- und Prüfungsanforderungen der REACH-Verordnung (Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) entsprechen, abschwächen oder aufheben? 51. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Abschwächung von Standards im Bereich der Chemikalienpolitik zu verhindern? 52. Inwieweit ist durch CETA nach Einschätzung der Bundesregierung das Gesetz zum Schwermetallprotokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betroffen, und in welcher Weise? 53. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Abschwächung von Standards im Bereich der Schwermetalle zu verhindern? 54. Inwieweit werden nach Einschätzung der Bundesregierung europäische Produktstandards (CEN) oder deutsche Produktstandards (DIN) als „technical barriers to trade“ verstanden und mit dem Abkommen abgeschwächt oder aufgehoben? 55. Inwieweit wird in CETA nach Einschätzung der Bundesregierung eine EU- Verordnung zur Senkung der F-Gase (Proposal for a Regulation (EU) of the European Parliament and of the Council on flourinated greenhouse gases and repealing Regulation (EC) No 842/2006) als ein nichttarifäres Handelshemmnis im Sinn des Kapitels Technical Barriers to Trade verstanden? Drucksache 18/584 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode56. Welche Regelungen werden in dem Abkommen zum Einsatz und zur Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel in Produkten getroffen, und welche Vorkehrungen enthält das Abkommen, um eine Absenkung europäischer Standards in diesem Bereich zu verhindern? 57. Befürwortet die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für Kosmetika, die Nanopartikel enthalten? Inwieweit wird in CETA die neue Kennzeichnungspflicht der EU für Nanotechnologie in Kosmetika als ein nichttarifäres Handelshemmnis im Sinn des Kapitels Technical Barriers to Trade verstanden? 58. Wäre es nach Abschluss des Abkommens nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, nicht gekennzeichnete Kosmetika, die Nanopartikel enthalten, in die EU einzuführen? 59. Inwieweit werden in CETA nach Einschätzung der Bundesregierung die Recyclingquoten in der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik- Altgeräte (2002/96/EG) als nichttarifäre Handelshemmnisse verstanden, und welche Auswirkungen hätte dies auf die Vorgaben der Richtlinie? Bauen und Wohnen 60. Inwiefern werden bei den Verhandlungen im Rahmen von CETA Handelsbedingungen für Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten besprochen, und welche Auswirkungen haben diese auf die Zulassungskriterien in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufschlüsseln nach Handelshemmnissen und Sparten)? 61. Inwiefern sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen in Gewerbe- und Wohnimmobilien im Rahmen von CETA geändert werden, und welche konkreten Verhandlungsvorschläge wurden dazu vorgelegt? 62. Inwiefern wurden Änderungen von Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Städtebau bei den Verhandlungen zu CETA thematisiert, und welche sind für die einzelnen Bereiche konkret vorgesehen? Berlin, den 17. Februar 2014 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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