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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu den europäischen Klima- und Energiezielen 2030

Haltung zum Initiativbericht Energie- und Klimaziele 2030 des Europäischen Parlaments: CO2-Minderungsziel von minus 40 Prozent, Ausbauziel erneuerbarer Energien von 30 Prozent, Energieeinsparziel von minus 40 Prozent, Rechtsverbindlichkeit der Ziele bzw. Auswirkungen auf die Energiewende in Deutschland bei fehlender Verbindlichkeit, Klimaschutz und Technikneutralität, Zielvorstellungen und Verhandlungsführung auf EU-Ebene, Empfehlungen der EU-Kommission zur Schiefergasförderung mittels Fracking, Folgen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Treibhausgasbilanz<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

10.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/63814.02.2014

Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu den europäischen Klima- und Energiezielen 2030

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 22. Januar 2014 hat die Europäische Kommission ihre Vorstellungen zur zukünftigen Energie- und Klimapolitik in der Europäischen Union (EU) in Form eines Weißbuches vorgestellt. Damit hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Fortschreibung der derzeit für das Jahr 2020 bestehenden „20-20-20-Ziele“ für Emissionsminderung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis zum Jahr 2030 unterbreitet. Das vorliegende Weißbuch ist eine informelle Sammlung mit Vorschlägen zum Vorgehen und folgt auf einen Konsultationsprozess, der im vergangenen Jahr stattgefunden hat.

Die Kommission schlägt eine Minderung der Treibhausgasemissionen um minus 40 Prozent bis zum Jahr 2030 (domestic, d. h. innerhalb der EU) vor, verbunden mit einem Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 27 Prozent. Letztere werden aber ohne konkrete Zielvorgaben für einzelne Mitgliedstaaten und lediglich als gesamteuropäisches Ziel angegeben. Zur Steigerung der Energieeffizienz hat die Kommission bislang noch kein Ziel für das Jahr 2030 vorgeschlagen.

Weitere Elemente, die gleichzeitig mit dem Weißbuch vorgelegt wurden, sind eine Empfehlung für den Umgang mit Schiefergas, ein Energiepreisbericht und ein Vorschlag für eine Reform des Emissionshandels ab dem Jahr 2021. Derzeit ist noch unklar, ob sich bereits der Europäischen Rat im März 2013 mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen wird, jedoch ist von zügigen Verhandlungen auf europäischer Ebene auszugehen.

Auch das Europäische Parlament hat sich zu der künftigen Energie- und Klimapolitik der EU verhalten. Anders als in den Vorschlägen der Europäischen Kommission hat sich das EU-Parlament für eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent, einen Anteil der erneuerbaren Energiequellen von 30 Prozent und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 entschlossen und fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu einer verbindlichen Umsetzung dieser Ziele auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament am 5. Februar 2014 im Initiativbericht zu den Energie- und Klimazielen 2030 angenommene Forderung nach einem verbindlichen CO2-Minderungsziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2030, und hält sie dieses Ziel für geeignet, das von der EU beschlossene Ziel die Treibhausgasreduktion bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent oder eine nach IPCC (Zwischenstaatlicher Ausschuss über Klimaänderungen) notwendige Minderung von 80 bis 95 Prozent zu erreichen?

2

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament am 5. Februar 2014 im Initiativbericht zu den Energie- und Klimazielen 2030 angenommene Forderung nach einem verbindlichen Ausbauziel für erneuerbare Energien von 30 Prozent bis zum Jahr 2030, und hält sie dieses Ziel für geeignet, um das von der EU beschlossene Ziel, die Treibhausgasreduktion bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent oder eine nach IPCC notwendige Minderung von 80 bis 95 Prozent zu erreichen?

3

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die vom Europäischen Parlament am 5. Februar 2014 im Initiativbericht zu den Energie- und Klimazielen 2030 angenommene Forderung nach einem verbindlichen Energieeinsparziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2030, und hält sie dieses Ziel für geeignet, um das von der EU beschlossene Ziel, die Treibhausgasreduktion bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent oder eine nach IPCC notwendige Minderung von 80 bis 95 Prozent zu erreichen?

4

Teilt die Bundesregierung die Haltung verschiedener Mitglieder des Europäischen Parlaments und von Regierungschefs, dass die Erreichung eines verbindlichen Klimaziels bis zum Jahr 2030 möglichst technologieneutral erfolgen sollte (www.spiegel.de vom 5. Februar 2014, „Energiepolitik: EU-Abgeordnete rebellieren gegen feste Ausbauziele für Ökostrom“), und wenn ja, warum?

5

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einschätzung des Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Herbert Reul, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nur einer von mehreren möglichen Wegen ist, um CO2 einzusparen, und dass die EU davon Abstand nehmen sollte, andere technologiespezifische Ziele vorzugeben (www.spiegel.de vom 5. Februar 2014, „Energiepolitik: EU-Abgeordnete rebellieren gegen feste Ausbauziele für Ökostrom“)?

6

Mit welcher konkreten Zielvorstellung für die Beibehaltung verbindlicher Effizienzziele geht die Bundesregierung in die europäischen Verhandlungen, insbesondere die des Europäischen Rates im März 2014, zu den EU-2030-Klima- und Energiezielen, und wird sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für diese Zielvorstellung auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs einsetzen?

7

Welche konkreten Maßnahmen ergriff und ergreift die Bundesregierung, um mit den großen EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Frankreich und Großbritannien über die unterschiedlichen Positionen der Länder in Fragen der künftigen Energie- und Klimapolitik zu beraten?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Mitgliedstaaten der EU von einer ambitionierten Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 zu überzeugen, und schlagen sich diese auch im Stellenplan der zuständigen Ressorts nieder?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das mögliche Nichterreichen der EU-Effizienzziele für das Jahr 2020 im Zusammenhang mit der mangelnden Rechtsverbindlichkeit dieser Ziele steht?

10

Welche ökonomischen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein rechtlich verbindliches EU-Energieeffizienzziel von minus 40 Prozent für das Jahr 2030, und welchen Einfluss hätte dies auf ein deutsches Einsparziel für das Jahr 2030?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass verbindliche Effizienzziele den Mitgliedstaaten größere Flexibilität ermöglichen als die Vorgabe konkreter Maßnahmen durch die EU-Ebene?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Klimaziel von minus 40 Prozent Emissionsreduktion zum Referenzjahr 1990, das innerhalb der EU erreicht werden soll, tatsächlich nur einer Minderung der Treibhausgasemissionen von 35 bis 37 Prozent innerhalb der EU entspräche, wenn man die derzeit bei der Zielerreichung bis zum Jahr 2020 zulässigen Anrechnungen aus dem außereuropäischen Ausland mit einbezieht, und wenn ja, plant die Bundesregierung hinsichtlich der Anrechnungen aktiv zu werden?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung ein EU-weites Klimaziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2030 ein wirksames Signal in Richtung der UN-Verhandlungen für eine neue Klimarahmenkonvention im Jahr 2015 in Paris auf der COP 21, um zu einem Erfolg zu kommen?

14

Welchen Minderungsbeitrag der EU bis zum Jahr 2030 hält die Bundesregierung für den angemessenen Beitrag (fair share) der EU, um die 2-Grad-Obergrenze der Erderwärmung einzuhalten, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus vorliegenden Studien u. a. von Ecofys und PBL (Planbureau voor de Leefomgeving), die auf einen „fair share“ kommen, der bei einer Minderung von deutlich mehr als 40 Prozent liegt?

15

Wie ist das innerhalb der Bundesregierung vereinbarte EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von „mindestens“ 40 Prozent genau zu interpretieren? Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ob über die beschlossenen 40 Prozent hinausgegangen werden soll, und wenn ja, in welcher Höhe?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für eine Steigerung der Ambition der EU über das EU-interne Minderungsziel hinaus durch zusätzliche im Ausland erzielte Minderungen einzusetzen? Wenn ja, in welcher Höhe und unter Anlegung welcher Qualitätskriterien?

17

Was bedeutet nach Schlussfolgerung der Bundesregierung ein auf der Ebene der Mitgliedstaaten fehlendes verbindliches Ziel für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 aus Sicht der Bundesregierung für die nationale Energiewende in Deutschland?

18

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zu den 2030-Zielen vor allem auf großtechnische Strukturen in der Stromerzeugung setzt, und befürchtet die Bundesregierung hierdurch eine nachteilige Entwicklung für die Energiewende in Deutschland? Wenn nein, warum nicht?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Schätzungen oder Berechnungen über die Höhe der entgangenen Einnahmen deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien durch eine Abkehr von der Systematik verbindlicher nationaler Erneuerbaren-Ziele im EU-Raum, und wenn nicht, wird die Bundesregierung solche selber in Auftrag geben?

20

Geht die Bundesregierung von Wettbewerbsvor- oder -nachteilen für deutsche Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbare Energien aus, wenn andere EU-Mitgliedstaaten verstärkt in fossile und nukleare Großtechnologien investieren, und wenn nein, warum nicht?

21

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage aus dem Bericht des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI, „Analysis of a European Reference Target System for 2030“, dass ein einzelnes Treibhausgasziel für das Jahr 2030 kaum zusätzliche Energieeinsparung anreizen würde und eine wichtige Gelegenheit verstreichen würde, um Energieverschwendung und die hohen Ausgaben Europas für Energieimporte zu verringern, wohingegen verbindliche Effizienzmaßnahmen Haushalten und Industrie im Jahr 2030 netto jährlich geringere Energierechnungen in Höhe von 240 Mrd. Euro bescheren würde (und ca. 500 Mrd. Euro im Jahr 2050)?

22

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung mit Blick auf ihre eigenen Pläne zur Regulierung der Fracking-Technologie aus den Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Schiefergasförderung mittels Fracking und die Ankündigung von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik, keine verbindliche europäische Regulierung zur Schiefergasförderung anzustreben?

23

Welche Auswirkungen auf den Einsatz der Fracking-Technologie zur Schiefergasförderung in den Mitgliedstaaten erwartet die Bundesregierung aufgrund der Empfehlungen der Europäischen Kommission, und welche Folgen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU könnte dies nach sich ziehen?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen auf die Bilanz der Treibhausgasemissionen der EU durch den möglichen EU-weiten Ausbau der Schiefergasförderung?

Berlin, den 14. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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