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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als "Politisch motivierte Kriminalität" (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/14754 und 18/343)

Definition von "sexueller Orientierung" und "gesellschaftlichem Status" als Erfassungsmerkmale für Hasskriminalität, Kategorisierung nach Themenfeldkatalog Politisch motivierte Kriminalität (PMK) oder anderweitig, Anzahl der gegen den "gesellschaftlichen Status" eines Tatopfers gerichteten rechts- und linksmotivierten Straftaten, quantitative Diskrepanz zwischen polizeilicher und zivilgesellschaftlicher Erfassung, Gründe für die Subsumierung von "Sexualstraftätern" unter das Kriterium "sexuelle Orientierung" sowie von "Deutsche in Ehe/Liebesbeziehung" unter das Kriterium "gesellschaftlicher Status" im Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte, Umsetzung der Aufforderung des NSU-Untersuchungsausschusses nach grundlegender Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/63919.02.2014

Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als „Politisch motivierte Kriminalität“ (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/14754 und 18/343)

der Abgeordneten Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bekämpfung von Hasskriminalität ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Insbesondere die Erkennung dieser Straftaten als politisch motiviert ist für eine wirksame Verfolgung und Bekämpfung elementar.

Für die Jahre 2001 bis 2012 sind immerhin rund 55 000 Straftaten gegen Menschen aufgrund ihrer Religion, Herkunft, sexuellen Identität oder Behinderung registriert. Hinzu kommen noch einmal 2 022 politisch motivierte Straftaten, die aufgrund des gesellschaftlichen Status des Tatopfers verübt wurden. Dies ergibt sich aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK), der seit dem Jahr 2001 als polizeiliches Arbeitsmittel geführt wird (Bundestagsdrucksache 17/14754).

Hinsichtlich der Praxistauglichkeit des KPMD-PMK bestehen jedoch Zweifel. Nicht zuletzt hat der Untersuchungsausschuss zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (PUA-NSU) festgestellt, dass „die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus vom polizeilichen Staatsschutz völlig falsch eingeschätzt wurde. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend“ (Bundestagsdrucksache 17/4600, S. 861). In diesem Zusammenhang attestierte der Untersuchungsausschuss dem derzeitigen Definitionskatalog PMK „große Schwächen“ (ebd.).

Als Konsequenz aus der Entdeckung der NSU-Morde erfolgt nun eine Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte (in den Jahren 1990 bis 2011) auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund. Die Überprüfung bedient sich eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Indikatorenkatalogs. Dieser beruht wiederum auf der PMK-Definition des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (Bundestagsdrucksache 18/343).

Ein weitergefasster Indikatorenkatalog mit opfer- bzw. objektbezogenen Kriterien ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Darstellung dieses Indikatorenkatalogs ist – soweit ersichtlich – jedoch nicht nur diffamierend, sie ist geeignet, Vorurteile institutionell zu verankern. Unter dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ werden nämlich „Homosexuelle, Transsexuelle und Sexualstraftäter“ subsumiert. Und unter dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“ werden „Obdachlose, Drogenabhängige, Angehörige des kriminellen Milieus/mutmaßliche Straftäter und Deutsche in Ehe-/Liebesbeziehung mit Ausländern“ zusammengefasst.

Im Hinblick auf eine einheitliche Erfassung und Auswertung von Hassdelikten wirft zudem die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 8) grundsätzliche Fragen zur Definition „gesellschaftlicher Status“ auf.

Denn aus der Darstellung (Zeitraum 2001 bis 2012) der beiden Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-links ergibt sich, dass 87 Prozent der Gewaltdelikte aufgrund des gesellschaftlichen Status dem Phänomenbereich „links“ und 8 Prozent dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet werden. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Erkenntnissen über die Definition von Hassdelikten aufgrund des „gesellschaftlichen Status“.

Zu den Hintergründen für die Einführung des sog. Definitionssystem PMK im Jahr 2001 hielt die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2001 in ihrem „Ersten Periodischen Sicherheitsbericht“ (1. PSB) fest: „Gewaltdelikte rechtsorientierter Täter gegen sozial Ausgegrenzte (z. B. Obdachlose)“ würden „häufig nicht in der Staatsschutzstatistik erfasst […] – auch wenn sie von rechtsextremen Gruppen ausgeführt worden sind“ (1. PSB, S. 263). Tatopfer seien Obdachlose und Sozialhilfeempfänger […], „die von den rechten Tätergruppen als Asoziale diskriminiert und herabgewürdigt werden […] Hierin spiegle sich „die Vorstellung von ‚minderwertigem Leben‘ und vom ‚Recht des Stärkeren‘ [als] Teil der rechtsextremistischen Ideologie“ wider (1. PSB, S. 275).

Ebenso wird in der Kriminologischen Wissenschaft die Kategorie „gesellschaftlicher Status“ in Bezug auf sozial ausgegrenzte und diskriminierte Personengruppen verwendet (vgl. die durch das Bundesministerium der Justiz geförderte Studie des Deutschen Forums Kriminalprävention: „Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere: junge Menschen –“, Berlin 2004, S. 155; Alke Glet: „Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität in Deutschland“, Berlin 2011, S. 109 und 120 f. oder Bärbel Bongartz: „Hassverbrechen und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Statistik“, Mönchengladbach 2013).

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat sich intensiv mit dem Phänomen und der Methodik zur Erfassung von Hasskriminalität befasst. Sie führt hierzu aus: „Unter den Begriff ,gesellschaftliche Gruppe‘ sollten nur solche Personengruppen subsumiert werden, die schon in der Vergangenheit gesellschaftlich unterdrückt und diskriminiert gewesen sind.“. Die Einbeziehung von Kategorien, die z. B. „mit Vermögen oder Klasse zusammenhängen,“ berge die „Gefahr [in sich], das hate crime-Konzept zu untergraben und Möglichkeiten des Missbrauchs Tür und Tor zu öffnen“ („Gesetze gegen „Hate Crime“, Warschau 2011, vgl. S. 48, abrufbar unter www.osce.org/de/odihr/36431?download=true).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Definition und Darstellung der Merkmale „gesellschaftlicher Status“ und „sexuelle Orientierung“

1. Werden die Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „gesellschaftlicher Status“ wie im Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte im Themenfeldkatalog (KPMD-PMK) oder in sonstiger Weise (z. B. Ausfüllanleitung) definiert bzw. kategorisiert?

Falls ja, wie, und in welchem Dokument (um entsprechende Darstellung wird gebeten)?

2. Welche Gruppen verband die Bundesregierung im Jahr 2001 mit dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“?

3. Verbindet die Bundesregierung heute zusätzliche Gruppe(n) mit dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“?

4. Sofern die Bundesregierung heutzutage keine zusätzlichen Gruppe(n) mit dem Hasskriminalitätsmerkmal „gesellschaftlicher Status“ verbindet,

  • a) wie erklärt sie dann das Straftatenaufkommen und die -verteilung in ihrer eigenen Übersicht (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 8 f.),
  • b) sind der Bundesregierung politisch linksmotivierte Übergriffe auf Obdachlose oder Sozialhilfeempfänger bekannt, und wenn ja, welche?

5. Sofern die Bundesregierung heutzutage zusätzliche Gruppe(n) mit dem Hasskriminalitätsmerkmal „gesellschaftlicher Status“ verbindet,

  • a) wann wurden zusätzlichen Gruppe(n)/Veränderungen unter welcher Mitwirkung eingeführt,
  • b) welche Gruppe(n) wurden zusätzlich eingeführt,
  • c) wie ordnet sich die Veränderung dieser Erfassungsgrundlagen in im Jahr 2001 von der Bundesregierung vorgegebene Parameter („Tatopfer, die aufgrund der Vorstellung von ‚minderwertigem Leben‘ und vom ‚Recht des Stärkeren“ diskriminiert und herabgewürdigt werden“) ein (bitte ausführen),
  • d) wie ordnet sich die Veränderung der deutschen Erfassungsgrundlagen in die o. g. Systematik der OSZE („Vorgeschichte gesellschaftlicher Unterdrückung und Diskriminierung“) ein (bitte ausführen),
  • e) in welchen Dienstanweisungen/Ausfüllanleitungen o. ä. schlägt sich diese Einführung zusätzlicher Gruppe(n) nieder,
  • f) hat die Bundesregierung diese Veränderung der Erfassungsgrundlagen öffentlich gemacht, und wenn nein, warum nicht,
  • g) auf welchen wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen etwaige Veränderungen?

6. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, bei den Gewaltdelikten aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte gesondert auszuweisen?

  • a) Wenn ja, wie viele Körperverletzungs- und wie viele Tötungsdelikte aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ lassen sich in den Jahren 2001 bis 2012 den Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-links zuweisen? Welche Gewaltdefinition liegt der differenzierenden Darstellung (Straftaten/Gewaltdelikte) zugrunde?
  • b) Wenn nein, warum nicht?

7. Wie viele politisch rechtsmotivierte Straftaten, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ eines Tatopfers richteten, hat die Polizei seit dem Jahr 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach folgenden Deliktgruppen aufschlüsseln:

  • – Tötungsdelikt,
  • – Körperverletzung,
  • – Brand- bzw. Sprengstoffanschlag,
  • – Sachbeschädigung,
  • – Propaganda/Ehrdelikte)?

8. Wie viele politisch linksmotivierte Straftaten, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ eines Tatopfers richteten, hat die Polizei seit dem Jahr 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach folgenden Deliktgruppen aufschlüsseln:

  • – Tötungsdelikt,
  • – Körperverletzung,
  • – Brand- bzw. Sprengstoffanschlag,
  • – Sachbeschädigung,
  • – Propaganda/Ehrdelikte)?

9. Welche linksmotivierte terroristische Tat wurde im Jahr 2005 aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ des Tatopfers verübt (bitte darstellen anhand der folgenden Parameter:

  • – Datum,
  • – Ort,
  • – Tatumstände/Zielobjekt,
  • – Deliktgruppe (Tötungsdelikt, Körperverletzung, Brand-, Sprengstoffanschlag),
  • – Zahl der Geschädigten (Verletzte, Getötete),
  • – Gründe für die Einstufung der Tat als „terroristisches“ Delikt,
  • – strafrechtlicher Verfahrensausgang inkl. der Benennung der strafrechtlichen Tatbestände)?

10. Wie erklärt die Bundesregierung eine quantitative Diskrepanz zwischen der polizeilichen und der zivilgesellschaftlichen Erfassung von Straftaten (z. B. von Tötungsdelikten) aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 3)?

  • a) Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für eine ggf. strukturierte Zusammenarbeit von Polizei und Zivilgesellschaft bei der Erfassung bzw. Bewertung von Verdachtsfällen politisch motivierter Straftaten, die aufgrund des gesellschaftlichen Status des Tatopfers verübt wurden?
  • b) Wann und in welchem Rahmen hat die Bundesregierung den fachlichen Austausch z. B. mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. gesucht, um die Fälle polizeilich bzw. zivilgesellschaftlich erfasster Gewalttaten gegenüber Wohnungslosen abzugleichen? Wenn nein, warum nicht?

II. Zum Indikatorenkatalog zur Überprüfung von ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund

1. Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343) in der Antwort zu Frage 4 aufgelisteten Kriterien um eine abschließende oder nur um eine auszugsweise Darstellung?

2. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen Bund und Ländern über den erweiterten Indikatorenkatalog?

3. a) Aus welchen Gründen werden Sexualstraftäter in diesem Kriterienkatalog unter dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ zusammen mit Homo- und Transsexuellen eingeordnet?

  • b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Subsumierung von Sexualstraftätern unter den Begriff „sexuelle Orientierung“ vor dem Hintergrund, dass die „sexuelle Ausrichtung/Orientierung“ ein Begriff aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Antidiskriminierungsrichtlinien ist?
  • c) Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass Sexualstraftäter als solche vor Ungleichbehandlungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützt seien? Wenn nein, warum subsumiert sie sie dann unter den Begriff der „sexuellen Orientierung“?

4. Aus welchen Gründen werden „Deutsche in Ehe/Liebesbeziehung mit Ausländern“ zusammen mit Drogenabhängigen, Angehörigen des kriminellen Milieus/mutmaßlichen Straftätern der Kategorie „gesellschaftlicher Status“ zugeordnet?

5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die folgende Feststellung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode) umzusetzen: „Notwendig ist die grundlegende Überarbeitung des ,Themenfeldkatalogs PMK‘ – unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/4600, S. 861)?

Fragen15

1

Werden die Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „gesellschaftlicher Status“ wie im Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte im Themenfeldkatalog (KPMD-PMK) oder in sonstiger Weise (z. B. Ausfüllanleitung) definiert bzw. kategorisiert?

Falls ja, wie, und in welchem Dokument (um entsprechende Darstellung wird gebeten)?

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Welche Gruppen verband die Bundesregierung im Jahr 2001 mit dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“?

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Verbindet die Bundesregierung heute zusätzliche Gruppe(n) mit dem Kriterium „gesellschaftlicher Status“?

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Sofern die Bundesregierung heutzutage keine zusätzlichen Gruppe(n) mit dem Hasskriminalitätsmerkmal „gesellschaftlicher Status“ verbindet,

a) wie erklärt sie dann das Straftatenaufkommen und die -verteilung in ihrer eigenen Übersicht (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 8 f.),

b) sind der Bundesregierung politisch linksmotivierte Übergriffe auf Obdachlose oder Sozialhilfeempfänger bekannt, und wenn ja, welche?

5

Sofern die Bundesregierung heutzutage zusätzliche Gruppe(n) mit dem Hasskriminalitätsmerkmal „gesellschaftlicher Status“ verbindet,

a) wann wurden zusätzlichen Gruppe(n)/Veränderungen unter welcher Mitwirkung eingeführt,

b) welche Gruppe(n) wurden zusätzlich eingeführt,

c) wie ordnet sich die Veränderung dieser Erfassungsgrundlagen in im Jahr 2001 von der Bundesregierung vorgegebene Parameter („Tatopfer, die aufgrund der Vorstellung von ‚minderwertigem Leben‘ und vom ‚Recht des Stärkeren“ diskriminiert und herabgewürdigt werden“) ein (bitte ausführen),

d) wie ordnet sich die Veränderung der deutschen Erfassungsgrundlagen in die o. g. Systematik der OSZE („Vorgeschichte gesellschaftlicher Unterdrückung und Diskriminierung“) ein (bitte ausführen),

e) in welchen Dienstanweisungen/Ausfüllanleitungen o. ä. schlägt sich diese Einführung zusätzlicher Gruppe(n) nieder,

f) hat die Bundesregierung diese Veränderung der Erfassungsgrundlagen öffentlich gemacht, und wenn nein, warum nicht,

g) auf welchen wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen etwaige Veränderungen?

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Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, bei den Gewaltdelikten aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte gesondert auszuweisen?

a) Wenn ja, wie viele Körperverletzungs- und wie viele Tötungsdelikte aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ lassen sich in den Jahren 2001 bis 2012 den Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-links zuweisen? Welche Gewaltdefinition liegt der differenzierenden Darstellung (Straftaten/Gewaltdelikte) zugrunde?

b) Wenn nein, warum nicht?

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Wie viele politisch rechtsmotivierte Straftaten, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ eines Tatopfers richteten, hat die Polizei seit dem Jahr 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach folgenden Deliktgruppen aufschlüsseln: – Tötungsdelikt, – Körperverletzung, – Brand- bzw. Sprengstoffanschlag, – Sachbeschädigung, – Propaganda/Ehrdelikte)?

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Wie viele politisch linksmotivierte Straftaten, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ eines Tatopfers richteten, hat die Polizei seit dem Jahr 2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach folgenden Deliktgruppen aufschlüsseln: – Tötungsdelikt, – Körperverletzung, – Brand- bzw. Sprengstoffanschlag, – Sachbeschädigung, – Propaganda/Ehrdelikte)?

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Welche linksmotivierte terroristische Tat wurde im Jahr 2005 aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ des Tatopfers verübt (bitte darstellen anhand der folgenden Parameter: – Datum, – Ort, – Tatumstände/Zielobjekt, – Deliktgruppe (Tötungsdelikt, Körperverletzung, Brand-, Sprengstoffanschlag), – Zahl der Geschädigten (Verletzte, Getötete), – Gründe für die Einstufung der Tat als „terroristisches“ Delikt, – strafrechtlicher Verfahrensausgang inkl. der Benennung der strafrechtlichen Tatbestände)?

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Wie erklärt die Bundesregierung eine quantitative Diskrepanz zwischen der polizeilichen und der zivilgesellschaftlichen Erfassung von Straftaten (z. B. von Tötungsdelikten) aufgrund des „gesellschaftlichen Status“ (Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 3)?

a) Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für eine ggf. strukturierte Zusammenarbeit von Polizei und Zivilgesellschaft bei der Erfassung bzw. Bewertung von Verdachtsfällen politisch motivierter Straftaten, die aufgrund des gesellschaftlichen Status des Tatopfers verübt wurden?

b) Wann und in welchem Rahmen hat die Bundesregierung den fachlichen Austausch z. B. mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. gesucht, um die Fälle polizeilich bzw. zivilgesellschaftlich erfasster Gewalttaten gegenüber Wohnungslosen abzugleichen? Wenn nein, warum nicht?

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Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/343) in der Antwort zu Frage 4 aufgelisteten Kriterien um eine abschließende oder nur um eine auszugsweise Darstellung?

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Wie erfolgte die Abstimmung zwischen Bund und Ländern über den erweiterten Indikatorenkatalog?

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a) Aus welchen Gründen werden Sexualstraftäter in diesem Kriterienkatalog unter dem Kriterium „sexuelle Orientierung“ zusammen mit Homo- und Transsexuellen eingeordnet?

b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Subsumierung von Sexualstraftätern unter den Begriff „sexuelle Orientierung“ vor dem Hintergrund, dass die „sexuelle Ausrichtung/Orientierung“ ein Begriff aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Antidiskriminierungsrichtlinien ist?

c) Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass Sexualstraftäter als solche vor Ungleichbehandlungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützt seien? Wenn nein, warum subsumiert sie sie dann unter den Begriff der „sexuellen Orientierung“?

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Aus welchen Gründen werden „Deutsche in Ehe/Liebesbeziehung mit Ausländern“ zusammen mit Drogenabhängigen, Angehörigen des kriminellen Milieus/mutmaßlichen Straftätern der Kategorie „gesellschaftlicher Status“ zugeordnet?

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Wie beabsichtigt die Bundesregierung die folgende Feststellung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode) umzusetzen: „Notwendig ist die grundlegende Überarbeitung des ,Themenfeldkatalogs PMK‘ – unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/4600, S. 861)?

Berlin, den 19. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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