Stand der Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2003 initiierte die rot-grüne Bundesregierung den ersten nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Dieser wurde in der 16. Legislaturperiode nicht fortgeschrieben oder weiterentwickelt. Im September 2011 knüpfte die Bundesregierung schließlich mit der Neuauflage des Aktionsplans an den ersten nationalen Aktionsplan unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und der ehemaligen Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs an. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Schwerpunktbereiche Prävention, Intervention, Kommunikationsnetze, Tourismus, Wissen und internationale Kooperation. Mit der Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans und den im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans identifizierten Handlungsbedarf aufseiten der Bundesregierung erlangt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wer ist Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“, und wie oft tagt die Arbeitsgruppe (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Wie ist das Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe konzipiert, mit dem die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 überprüft werden? Was beinhaltet der Monitoringplan? Welche Ziele definiert er, und über welchen Zeitplan verfügt er?
Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung zur Unterstützung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Wenn ja, welche Ergebnisse, Expertisen etc. liegen vor, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bislang gelangt? Gibt es Strategien und Maßnahmen des Aktionsplans, die laut Monitoring korrigiert werden sollten? Wenn ja, welche Strategien und Maßnahmen wurden seit der Verabschiedung des Aktionsplans 2011 korrigiert und angepasst?
Welche Monitoringberichte mit welchen Schwerpunktthemen gibt es bislang?
Inwiefern konnten Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte, Schulpersonal, Pädagogen, Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe und Medizinerinnen und Mediziner umgesetzt und institutionalisiert werden, um diese zu sensibilisieren und mit Wissen und Hilfemöglichkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind, auszustatten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit diese Maßnahmen, Fort- und Weiterbildungen nachgefragt werden?
Welche Qualifizierungsmaßnahmen stellt die Bundesregierung Eltern zur Verfügung, und wurden vonseiten der Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans spezialisierte Beratungsstellen unterstützt und ggf. finanziell gefördert? Wenn ja, wie hoch war die Förderung in den zurückliegenden zehn Jahren (bitte nach Kalenderjahren und Empfängern der Förderung aufschlüsseln)? Sind Beratungsstellen nach Auffassung der Bundesregierung flächendeckend und bedarfsgerecht vorhanden, und wenn nein, wie setzt sich die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte Schaffung von Angeboten ein?
Zu welchen Ergebnissen ist die Projektgruppe des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum Schwerpunktsthema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ im Jahr 2012 gekommen, und wie sind diese in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ und das Monitoring des Aktionsplans eingeflossen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der für zwei Jahre anvisierte Qualitätsentwicklungsprozess (siehe Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ zum Qualitätsentwicklungsprozess für fachliche Mindeststandards in der Praxis des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, die im Aktionsplan aufgegriffen wurden) von den Trägern umgesetzt wurde, und wird die Umsetzung vom Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ begleitet? Wenn ja, wie bewertet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Stand und die Ergebnisse der Umsetzung, und wie wurden die Träger bei der Umsetzung unterstützt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin des Universitätsklinikums der Charité, Berlin? Gibt es in Kooperation mit den Bundesländern Planungen für eine flächendeckende Ausweitung des Angebots (auf alle Bundesländer)? Plant die Bundesregierung, das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ von der Projekt- in eine Regelfinanzierung zu überführen? Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ein verlässliches Angebot gesichert werden?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans ergriffen, um eine Ausweitung der präventiven Therapie für Männer zu erreichen, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben?
Welche Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ festgelegten Leitlinien zur Strafverfolgung von Tätern liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?
Sieht die Bunderegierung die Opferrechte und den Opferschutz nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) ausreichend gestärkt, oder gibt es weiteren Handlungsbedarf (z. B. im Bereich der Verjährung)? Wenn ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Opferrechte und Opferschutz zu stärken?
Wurde die im Aktionsplan angesprochene Erweiterung des Therapiespektrums für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, um spezifische Therapien, eine Erhöhung des Anteils an spezialisierten Therapeuten, einen schnelleren Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung sowie mehr Transparenz und Unterstützung bei der Durchsetzbarkeit der Ansprüche Betroffener auf Psychotherapie erreicht? Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf, und wenn ja, welche Pläne liegen vor, um therapeutische Angebote für Opfer weiter auszubauen und zu stärken?
Inwieweit konnte die im Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geplante Verbesserung der finanziellen Absicherung von Beratungsstellen erreicht werden? In welchem Umfang sind die Mittel aufgestockt worden?
Welche der im Aktionsplan angekündigten Verbesserungen zum Opferschutz im Strafrecht (z. B. Vernehmung per Videokonferenz) konnten erreicht werden? Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung des Opferschutzes?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die im Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts und der Deutschen Richterakademie von Mitarbeitenden der Kriminalpolizei und Angehörigen von Staatsanwaltschaften und Gerichten genutzt werden?
Wurden die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, die die Arbeitsgruppe II des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ beschlossen hat, nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wird diese Umsetzung im Rahmen des Monitorings der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen politischen Schlussfolgerungen?
Inwieweit konnte die Bundesregierung die im Handlungsfeld „Digitale Kommunikationsnetze“ gesetzten Schwerpunkte (den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kommunikationsnetzen zu verbessern und für sie geschützte Räume zu schaffen, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen wie auch der Erziehenden zu stärken, Eltern und pädagogische Fachkräfte für die Risiken zu sensibilisieren, die Kommunikationsnetze für Kinder und Jugendliche bergen, gezielt und umfassend Missbrauchsdarstellungen in Kommunikationsnetzen zu löschen) umsetzen, und wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf?
Gibt es Erkenntnisse aus dem Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern in digitalen Kommunikationsnetzen, und wie werden diese in die aktuelle Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eingespeist?
Ist das im Aktionsplan genannte Konzept der Bundesregierung zur Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette bereits umgesetzt, und wenn nicht, wie plant die Bundesregierung die Umsetzung des Konzepts?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Projekt ROBERT (Wissen über sexuelle Gewalt im Internet) gewonnen, und welche Schlussfolgerungen haben sich daraus ergeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen und den Erfolg der Strategie „Löschen statt Sperren“ im Internet? Gelingt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Löschung von Missbrauchsdarstellungen bei in Deutschland gehosteten Internetseiten innerhalb weniger Stunden und bei der Löschung von Inhalten auf ausländischen Servern innerhalb weniger Tage?
Wie konnte die internationale Zusammenarbeit bei der Kooperation und Koordination der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet verbessert werden, und wo sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Behandlung der Thematik der internationalen Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Rahmen der deutschen Ostseeratspräsidentschaft gewonnen, und welche Ergebnisse wurden erreicht?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Primärprävention im Themenfeld „Handel mit Kindern“ zu stärken?
Hat die Bundesregierung die im Aktionsplan geforderte Stärkung der nationalen und internationalen Strafverfolgung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus erreichen können, und welche Pläne hat die Bundesregierung für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus?
Wie sieht die konkrete Unterstützung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Zusatzprotokolle durch die Bundesregierung aus, und wie ist der Stand der Umsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der trilateralen Aufklärungskampagne von Deutschland, Österreich und der Schweiz, um gemeinsam gegen sexuelle Ausbeutung im Tourismus vorzugehen, und sind weitere Kooperationen mit anderen Staaten geplant?
Wurde die im Aktionsplan genannte Ombudsstelle für Kindesschutz im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ eingerichtet, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Inanspruchnahme der Ombudsstelle vor? Gibt es Planungen für weitere Ombudsstellen in anderen Einrichtungen und Institutionen, und wenn nein, warum nicht?
Welche zusätzlichen Mittel wurden von der Bundesregierung für den Ausbau der Forschung im Themenfeld „Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige“ im Rahmen des Aktionsplans zur Verfügung gestellt, und welche Studien und Ergebnisse liegen vor? Wie wird mit den Forschungsergebnissen umgegangen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gewonnen, und welche Maßnahmen sind aus den Schlussfolgerungen der Forschungsergebnisse heraus eingeleitet bzw. umgesetzt worden?
Wie stellt die Bundesregierung den Wissenstransfer von Wissenschaft und Forschung in die Praxis sicher, und mit welchen Mitteln werden welche Koordinierungsstellen, wie das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut, unterstützt?
Welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, und wie sehen die zeitlichen Planungen der Bundesregierung aus, dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten?
Welche Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Tatverdächtigen und der engeren Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden konnte die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Aktionsplans erreichen? Wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf, und welche Pläne liegen dazu vor?
Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Untersuchung der G8-Roma/Lyon-Gruppe, zur Frage nach gesetzlichen und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der G8-Staaten für Opfer von Kindesmissbrauch gewinnen, und welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. umgesetzt?