Fragen zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Korridors D
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Dr. Thomas Gambke, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 26. April 2013 das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet. Am 7. Juni 2013 folgte der Beschluss im Bundesrat. Das BBPlG definiert 36 prioritäre Vorhaben zum Ausbau der Höchstspannungsleitungen in Deutschland, die den Neubau von 2 800 Kilometern Trasse sowie Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen auf 2 900 Kilometern vorsehen. Das Vorhaben Nr. 5 ist eine HGÜ-Leitung (HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) im Korridor D von Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) nach Meitingen (Bayern).
Laut dem von der Bundesnetzagentur betriebenen Portal www.netzausbau.de ist der Bau der Leitung notwendig, weil es „durch einen massiven Zubau erneuerbarer Energien in Thüringen und Sachsen-Anhalt zu Engpässen im Stromtransport nach Bayern kommt. Überdies reduziert das Vorhaben Ringflüsse von Nordostdeutschland durch Polen und Tschechien nach Süddeutschland, entlastet damit die schwachen Übertragungsnetze der genannten Länder und stärkt damit die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland und den östlichen Nachbarländern.“
Der Vorhabenträger Amprion GmbH hat für diese Leitung im Januar 2014 einen konkreten Vorschlag für den Trassenverlauf veröffentlicht. Seitdem wird der Bau der Leitung öffentlich kritisiert. Neben Bedenken bezüglich des Eingriffs in das Landschaftsbild wird behauptet, die Leitung diene nicht der Energiewende, sondern werde benötigt, um Braunkohlestrom aus Ostdeutschland nach Bayern und ins europäische Ausland zu transportieren.
Obwohl die CSU und auch die bayerische Landesregierung das BBPlG mit beschlossen haben, hat sich der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer inzwischen für ein Moratorium für den Netzausbau ausgesprochen und stellt sich auch gegen den Import von Kohlestrom aus Ostdeutschland nach Bayern. „Keine Kohle heißt keine Kohle“ wird er am 25. Februar 2014 in der „Süddeutsche Zeitung“ zitiert.
Eine rechtliche Grundlage für ein solches Moratorium gibt es gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 21 des Abgeordneten Oliver Krischer in der Fragestunde vom 12. Februar 2014, Plenarprotokoll 18/13, jedoch nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welchen Zubau an erneuerbaren Energien erwartet die Bundesregierung in den ostdeutschen Bundesländern bis zur geplanten Inbetriebnahme der HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen im Jahr 2022 (bitte einzeln nach Bundesländern, Art der erneuerbaren Energien, installierter Leistung und zu erwartender Jahresstromproduktion aus EE-Anlagen aufschlüsseln)?
Welche Rolle wird die HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen für die Versorgungssicherheit in Bayern nach dem erfolgten Abschalten der sich noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke im Jahr 2022 spielen, und welche alternativen Versorgungsmöglichkeiten gibt es nach Informationen der Bundesregierung, sollte die HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen nicht gebaut werden?
Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem öffentlich geäußerten Vorwurf, die HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen diene hauptsächlich dem Transport von Braunkohlestrom nach Bayern und ins Ausland, und ist diese Aussage nach Auffassung der Bundesregierung korrekt?
Wenn nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung die Öffentlichkeitsbeteiligung an den Planungen für den Bau der HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen für ausreichend, und welche zusätzlichen, fakultativen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind aus Sicht der Bundesregierung für diese Planungen denkbar?
Erachtet die Bundesregierung die im BBPlG vorgesehene Möglichkeit einer Erdverkabelung für HGÜ-Leitungen in konfliktreichen Räumen für ausreichend, und wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer „Keine Kohle heißt keine Kohle“ (siehe Süddeutsche Zeitung vom 25. Februar 2014)?
Ab wann hält die Bundesregierung es für möglich, dass das Bundesland Bayern vollständig auf Importe von Strom, insbesondere von Kohlestrom, verzichten kann?
Welche Maßnahmen müssten dafür ergriffen werden?
Wäre der Bau der HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen auch dann notwendig, wenn die ostdeutschen Braunkohlekraftwerke innerhalb der kommenden 15 bis 20 Jahre vom Netz gehen würden, und wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
An wie vielen Stunden im Jahr erwartet die Bundesregierung, dass die HGÜ-Leitung Lauchstädt–Meitingen hauptsächlich mit Strom aus erneuerbaren Energien ausgelastet sein wird (bitte nach EE-Auslastung von mehr als 25 Prozent, mehr als 50 Prozent, mehr als 75 Prozent, 100 Prozent jeweils in den Jahren 2022 bis 2032 aufschlüsseln, falls Daten vorliegen, bitte auch darüber hinaus)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung beim Bau eines Braunkohlekraftwerks in Profen (Sachsen-Anhalt) durch das Unternehmen Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG), und welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau der Leitung Lauchstädt–Meitingen auf die Investitionsentscheidung der MIBRAG für oder gegen dieses Kraftwerk?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung einer sogenannten Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, welche die bayerische Landesregierung erklärtermaßen für die Einführung einer Abstandsregel in zehnfacher Höhe der Windenergieanlage zur Wohnbebauung nutzen möchte, den Ausbau der Windenergie in Bayern behindern wird?
Wenn ja, wie viele derzeit geplante Windenergieanlagen könnten bei Einführung dieser Abstandsregelung in Bayern nicht gebaut werden, und wie viel Stromerzeugungskapazität fiele damit weg (bitte nach Anzahl der Windenergieanlagen und installierter Leistung aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag von Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI), Süddeutschland solle eine eigene Preiszone für Strom bilden, damit sich der Bau von Gaskraftwerken in Süddeutschland wirtschaftlich rechnet (siehe Gastbeitrag „Irreführende Annahme“ im Handelsblatt vom 25. Februar 2014, S. 48), und wie würde sich nach Informationen der Bundesregierung der Strompreis in einer süddeutschen Preiszone entwickeln im Vergleich zu einem bundesweiten Strompreis?
Welche Auswirkungen hätte dieser Strompreis auf mögliche Investitionen in Stromerzeugungskapazitäten im Bundesland Bayern?