B-4-Ausbau – gültige Alternativanmeldung zur A 39
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Land Niedersachsen hat zum Bundesverkehrswegeplan 2015 den 2+1-Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 angemeldet. Die A 39 ist unter der Nummer 800107 als Gesamtprojekt und die Alternative B 4 unter der Nummer 800139 als Gesamtprojekt angemeldet. In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/220) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag heißt es auf die Frage „Werden die 2+1-Lösungen, die den Anbau einer Fahrspur vorsehen und gemäß den Richtlinien keine Kapazitätserweiterung darstellen, generell oder in Einzelfällen im Rahmen der Bedarfsplanung entschieden?“: „Nur wesentlich kapazitätssteigernde Maßnahmen sind Gegenstand der Bedarfsplanung. Dazu gehören nicht die sogenannten 2+1-Lösungen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die durch das Land Niedersachsen erfolgte Anmeldung der B 4 unter der Nummer 800139 zum Bundesverkehrswegeplan 2015 kapazitätserweiternd und damit Gegenstand der Bedarfsplanung durch den Bund?
In welcher Form sind aus Sicht der Bundesregierung Nachmeldungen notwendig, damit der Ausbau der B 4 das Kriterium der Kapazitätserweiterung erfüllt und die B 4 als Gesamtprojekt unter der Nummer 800139 als vollwertige Alternative zum Neubau der A 39 durch den Bund geprüft und bewertet wird?
Wie bewertet die Bundesregierung einen 2+2-Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 und angesichts des Kriteriums der Kapazitätserweiterung?