Potentiale der Arbeitnehmer- und der Personenfreizügigkeit für den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit zählt zu den vier fundamentalen Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU). Sie erlaubt jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten einen Arbeitsplatz frei zu wählen und zu den gleichen Bedingungen wie deren eigene Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten. Unternehmen und Betriebe haben so die Möglichkeit, Expertinnen und Experten aus ganz Europa einzusetzen und damit bestehende Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann dadurch neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung auch in Deutschland setzen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung. Mittel- bis langfristig gibt es keine Alternative zur Zuwanderung von gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland.
Darüber hinaus fördert die Arbeitnehmerfreizügigkeit den kulturellen Austausch zwischen Deutschland und den anderen EU-Staaten und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und europäischen Integration.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Staaten sind in Deutschland aktuell a) sozialversicherungspflichtig, b) ausschließlich geringfügig und c) freiberuflich oder selbständig beschäftigt? Wie hoch ist ihr Anteil an allen Beschäftigten in Deutschland?
Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten aus anderen EU-Staaten seit dem Jahr 2003 in Deutschland entwickelt (bitte nach einzelnen Herkunftsländern aufschlüsseln), und wie stellen sich diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Ländern im Vergleich zu Deutschland dar?
In welchen Wirtschaftszweigen sind die hier beschäftigten Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Staaten hauptsächlich tätig?
Wie viele von den hier beschäftigten Unionsbürgerinnen und -bürgern aus anderen EU-Staaten sind in Mangelberufen tätig?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten sind in Deutschland aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und wie viele von ihnen sind in Mangelberufen tätig?
Wie viele Beschäftigte aus anderen EU-Staaten arbeiten jeweils in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus anderen EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) einen Berufsabschluss, b) einen akademischen Abschluss? Wie viele Deutsche nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und sind in anderen EU-Staaten beschäftigt, und welches sind die Hauptzielländer?
Nachdem verschiedene Studien zu dem Schluss kommen, dass die ausländische Bevölkerung in Deutschland auch aufgrund ihrer günstigeren Altersstruktur einen positiven Nettobeitrag für die Finanzierung der Sozialsysteme und öffentlichen Haushalte leistet (vgl. IZA Discussion Paper No. 2444), in welcher Höhe zahlten die in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus anderen EU-Staaten seit dem Jahr 2003 jährlich Lohn- bzw. Einkommensteuer?
In welcher Höhe zahlten die in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus anderen EU-Staaten jährlich seit dem Jahr 2003 Beiträge in a) die Rentenversicherung, b) die Arbeitslosenversicherung, c) die Pflegeversicherung und d) die Krankenversicherung ein?
In welcher Höhe zahlten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus anderen EU-Staaten pro Kopf im Schnitt seit dem Jahr 2003 jährlich Beiträge in die Rentenkasse ein, und wie viel bekommen sie im Schnitt im Laufe ihres Lebens ausgezahlt?
Wie ist die Altersstruktur der Beschäftigten aus anderen EU-Staaten im Vergleich zu der Altersstruktur der deutschen Beschäftigten?
Stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB, z. B. im IAB-Kurzbericht 16/2013, S. 7 ff.) überein, dass von der Freizügigkeit insbesondere auch die deutschen Sozialversicherungssysteme (allen voran die Deutsche Rentenversicherung) profitieren? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Ist Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung auf Zuwanderung angewiesen, um den Fachkräftebedarf a) in den nächsten Jahren und b) bis zum Jahr 2030 zu decken? Wenn ja, in welchem Umfang?
Zu welchen Anteilen kann der zusätzliche Fachkräftebedarf durch die EU-Binnenzuwanderung im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gedeckt werden, ohne die Entwicklung der Herkunftsländer zu beeinträchtigen?
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Wachstumsgewinne Deutschlands in Prozent des Bruttoinlandsproduktes durch die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten?
Wie viele Arbeitsplätze wurden jährlich seit dem Jahr 2003 von Unionsbürgerinnen und -bürgern aus anderen EU-Staaten im Zuge von Unternehmensgründungen in Deutschland geschaffen (wenn möglich nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Welche Auswirkung hat aus Sicht der Bundesregierung der uneingeschränkte Arbeitsmarktzugang für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger a) auf die Entwicklung der Zuwanderungszahlen, b) auf den Arbeitsmarkt und c) auf die sozialen Sicherungssysteme und die Sozialkassen bisher?
Mit welchen weiteren Entwicklungen rechnet die Bundesregierung?