Steuerpolitische Vorhaben der Bundesregierung in Bezug auf die Einkommensteuer und das Lohnsteuerabzugsverfahren
der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Dieter Janecek, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der zwischen CDU, CSU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag sieht steuerpolitische Initiativen und unter anderem Änderungen des Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug vor. In der öffentlichen Berichterstattung werden zudem Pläne in Bezug auf den Abbau der sogenannten kalten Progression und die Reform des Solidaritätszuschlages benannt (vgl. www.boerse-go.de/nachricht/union-will- soli-in-einkommensteuertarif-einbauen-zeitung,a3678131.html) sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden (vgl. www.heute.de/Schwesig-will- Alleinerziehende-entlasten-32266724.html). Fraglich ist, welche Pläne die Bundesregierung wann und auf welche Weise umsetzen möchte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was plant die Bundesregierung zur Reform des Solidaritätszuschlages, und wann wird die Bundesregierung eine solche Reform auf den Weg bringen?
Wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert und der Tarifverlauf entsprechend angepasst wird (bitte Formel entsprechend § 32a des Einkommensteuergesetzes – EStG – angeben)?
Wie definiert die Bundesregierung den Effekt der kalten Progression, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Effekt aus steuersystematischer Sicht, und welche Auswirkung hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrages auf den Effekt der kalten Progression?
Tritt nach Ansicht der Bundesregierung der Effekt der kalten Progression nur dann auf, wenn die Grenzbelastung und die Durchschnittsbelastung in der Einkommensteuer steigen (falls nein, bitte begründen)?
Wie beeinflusst nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrages den Effekt der kalten Progression, in welcher Höhe plant die Bundesregierung in diesem und den folgenden Kalenderjahren den Grundfreibetrag anzuheben, und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch für die öffentlichen Haushalte (bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 gesondert ausweisen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die historische Entwicklung des Problems der kalten Progression unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung seit dem Jahr 1998 und der im gleichen Zeitraum eingeführten Veränderungen an Grundfreibetrag und Einkommensteuertarifverlauf?
Wie hat sich die Belastung des jeweils durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens mit direkten Steuern und Abgaben seit dem Jahr 1998 entwickelt (ledig/alleinstehend ein Kind/alleinverdienend/alleinverdienend zwei Kinder), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen aus der kalten Progression (bitte Berechnung detailliert aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sieht die Bundesregierung Spielräume zur Minderung der kalten Progression unter Berücksichtigung der Entwicklung der Staatsverschuldung und dem Ziel eines strukturausgeglichenen Bundeshaushaltes, und wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn es zu einer entsprechenden Milderung der kalten Progression kommt (bitte Formel entsprechend § 32a EStG angeben)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Spielräume zur Abflachung der Progression zwischen Grundfreibetrag und einem Einkommen von 13 469 Euro (sogenannter Mittelstandsbauch), und strebt die Bundesregierung hier Veränderungen im Einkommensteuertarif an?
Wie sieht der Einkommensteuertarifverlauf aus, wenn der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert und der Tarifverlauf entsprechend angepasst wird und gleichzeitig der Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif berücksichtigt wird (bitte Formel entsprechend § 32a EStG angeben)?
Welchen Zeitplan und welche Vorgehensweise verfolgt die Bundesregierung bei der im Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2014 angekündigten Überprüfung der kalten Progression?
Wie viele Steuerpflichtige entscheiden sich seit der Einführung des Faktorverfahrens für die Lohnsteuerklassenwahl IV und IV ohne Faktorverfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie plant die Bundesregierung zu prüfen, ob die beabsichtigten Änderungen am Faktorverfahren zu einem Anstieg der Inanspruchnahme des Verfahrens führen, wenn der Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 18/729 aufgrund fehlender statistischer Datenerfassung nicht bekannt ist, wie viele Steuerpflichtige das Faktorverfahren in Anspruch nehmen?
Welchen Anstieg der sich für das Faktorverfahren entscheidenden Steuerpflichtigen erwartet die Bundesregierung nach Einführung der angekündigten Anpassungen am Verfahren?
Wie viele Steuerpflichtige entscheiden sich seit der Einführung des Faktorverfahrens für die Lohnsteuerklassenkombination III und V (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für wie viele Steuerpflichtige wird der Lohnsteuerabzug aufgrund mehrerer nichtselbständiger Beschäftigungsverhältnisse auch nach der Lohnsteuerklasse VI vorgenommen, und wie hoch sind die nach Lohnsteuerklasse VI versteuerten Einkünfte (bitte detailliert nach Geschlechtern und Einkommensgruppen in 10 000-Euro-Schritten aufschlüsseln)?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung beim Kinderfreibetrag oder beim Kindergeld, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der steuerlichen Entlastung von Alleinerziehenden, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden?
Welche weiteren Änderungen des Einkommensteuergesetzes plant die Bundesregierung, welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätten diese Änderungen, und wann sollen sie eingeführt werden?